Arbeitserfahrung ist auch für eine Karriere im Rechtsbereich das A und O eines jeden Lebenslaufs. Praktika in Kanzleien und bei anderen juristischen Arbeitgebern bieten sich daher oft an, um in verschiedene Unternehmen hinein zu schnuppern. So findest du heraus, ob dich ein bestimmtes Fachgebiet auch wirklich interessiert und wer dich als Arbeitgeber anspricht. Viele Praktikant:innen sind sich jedoch ihrer Rechte und Pflichten nicht ausreichend bewusst, sodass manche Arbeitgeber daraus einen Vorteil ziehen. Damit dir das nicht passiert, haben wir hier einige der wichtigsten Rechte für dich als Praktikant:in zusammengefasst.
1. Freiwilliges Praktikum oder Pflichtpraktikum?
Gibt es einen Unterschied zwischen einem freiwiligen Praktikum und einem Pflichtpraktikum? Die klare Antwort lautet: Ja! Wenn du im Rahmen deines Studiums ein (Pflicht-)Praktikum machst, bleibst du Student und es gilt für dich weiter die Studienordnung.
Bei freiwilligen Praktika hingegen greift der Paragraph 26 des Bundesausbildungsgesetzes. Hier werden Praktikant:innen Arbeitnehmern prinzipiell gleichgestellt. Daher gelten für solche Praktikant:innen auch Grundsätze wie der Anspruch auf einen Vertrag, Vergütung, Urlaub und Dienstzeugnis.
Aber Achtung: Wenn dein Praktikum kürzer als einen Monat dauert oder eine reine „Hospitation“ ist, bist du von dieser Regelung ausgenommen.