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6 Fragen und Antworten zu den Rechten und Pflichten als Praktikant

Lass dich nicht ausbeuten! Diese Rechte hast du als Praktikant

Arbeitserfahrung ist ja auch für eine Karriere in Jura das A und O eines jeden Lebenslaufs. Praktika bieten sich daher oft an, um in eine Kanzlei oder ein Unternehmen hinein zu schnuppern. So findest du heraus, ob dich ein bestimmtes Fachgebiet auch wirklich interessiert und dich ein Unternehmen als Arbeitgeber anspricht. Viele Praktikanten sind sich jedoch ihrer Rechte und Pflichten nicht ausreichend bewusst, sodass manche Arbeitgeber daraus einen Vorteil ziehen. Damit dir das nicht passiert, haben wir hier einige der wichtigsten Rechte für Praktikanten zusammengefasst!

 

1. Freiwilliges Praktikum oder Pflichtpraktikum? Gibt es einen Unterschied?

Ja! Wenn du im Rahmen deines Studiums ein (Pflicht-)Praktikum machst, bleibst du Student und es gilt für dich weiter die Studienordnung.

Bei freiwilligen Praktika hingegen greift der Paragraph 26 des Bundesausbildungsgesetzes. Hier werden Praktikanten Arbeitnehmern prinzipiell gleichgestellt. Daher gelten für solche Praktikanten auch Grundsätze wie der Anspruch auf einen Vertrag, Vergütung, Urlaub und Dienstzeugnis.

Wenn dein Praktikum kürzer als einen Monat dauert oder eine reine „Hospitation“ ist, bist du von dieser Regelung aber ausgenommen.

2. Ist ein Praktikumsvertrag rechtlich vorgeschrieben?

Nein, man muss nicht zwingend einen Praktikumsvertrag abschließen. Meist ist es aber für beide Seiten mehr als vorteilhaft, wenn ein solcher besteht.

 

3. Steht mir rechtlich ein Gehalt oder eine Vergütung zu?

Wenn du im Praktikum „richtig“ arbeitest und nicht nur zusiehst: dann ja! Für freiwillige Praktika schreibt das Berufsbildungsgesetz eine angemessene Vergütung vor. Voraussetzung ist, dass du länger als einen Monat bleibst und wie normale Arbeitnehmer arbeitest. Die Arbeitgeber haben hier doch recht viel Spielraum, da kein Tarif im Gesetz angegeben wird.

 

4. Habe ich einen Urlaubsanspruch?

Bei Pflichtpraktika hast du keinen Urlaubsanspruch, da du noch immer als Student geführt wirst.

Bei einem freiwilligen Praktikum hast du Anspruch auf Urlaub. Meist hast du einen anteiligen Urlaubsanspruch. Das heißt, jeden Monat sammelst du ein Zwölftel des üblichen Jahresurlaubs an. Der Jahresurlaub besteht aus mindestens 24 Tagen, das heißt also zwei Tage im Monat. Wenn dein Praktikum kürzer als einen Monat dauert, kann dieser Urlaubsanspruch entfallen.

5. Muss ich mich um eine Versicherung kümmern, wenn ich ein Praktikum mache?

Wenn du nicht mehr als 400 Euro im Monat verdienst, also geringfügig beschäftigt bist, wirst du von der Versicherungspflicht befreit.

Wenn du mehr als 400 Euro verdienst, muss dein Arbeitgeber dich bei der Sozialversicherung (Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung) anmelden. Die Versicherungsbeiträge sind von der Höhe der Bezahlung abhängig.

Wenn du ein Pflichtpraktikum im Rahmen deines Studium machst, bist du ebenfalls von der Kranken-, Rente-, Pfelge-, und Arbeitslosenversicherungspflicht befreit. Hier spielt es keine Rolle, wie lange dein Praktikum dauert oder wie viel du verdienst.

Als Praktikant bist du auch in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Dieser Schutz besteht vom ersten Arbeitstag an und hängt nicht von der Dauer des Praktikums oder der Höhe des Entgelts ab.

Bei Pflichtpraktika hast du keinen Urlaubsanspruch, da du noch immer als Student geführt wirst.

6. Ich habe Grippe und bin Praktikant. Was tun?

Du solltest dich umgehend krank melden und benötigst ein ärztliches Attest. Du musst während deines Krankenstandes normal weiter bezahlt werden. Als Student musst du dich außerdem bei deiner Praktikumsstelle und bei deiner Uni krank melden.

 

Praktika sind eine tolle Möglichkeit, um früh Praxiserfahrung zu sammeln und in verschiedene Fachbereiche und Unternehmen oder Top-Kanzleien hinein zu schnuppern. Wir empfehlen, dass du unbedingt immer um den Abschluss eines Praktikumsvertrags bittest! Das hilft dir, um deine Rechte und Pflichten besser zu kennen.  

POSSER SPIETH WOLFERS & PARTNERS - Kanzlei für Öffentliches Wirtschaftsrecht
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