Arbeitserfahrung ist ja auch für eine Karriere in Jura das A und O eines jeden Lebenslaufs. Praktika bieten sich daher oft an, um in eine Kanzlei oder ein Unternehmen hinein zu schnuppern. So findest du heraus, ob dich ein bestimmtes Fachgebiet auch wirklich interessiert und dich ein Unternehmen als Arbeitgeber anspricht. Viele Praktikanten sind sich jedoch ihrer Rechte und Pflichten nicht ausreichend bewusst, sodass manche Arbeitgeber daraus einen Vorteil ziehen. Damit dir das nicht passiert, haben wir hier einige der wichtigsten Rechte für Praktikanten zusammengefasst!
1. Freiwilliges Praktikum oder Pflichtpraktikum? Gibt es einen Unterschied?
Ja! Wenn du im Rahmen deines Studiums ein (Pflicht-)Praktikum machst, bleibst du Student und es gilt für dich weiter die Studienordnung.
Bei freiwilligen Praktika hingegen greift der Paragraph 26 des Bundesausbildungsgesetzes. Hier werden Praktikanten Arbeitnehmern prinzipiell gleichgestellt. Daher gelten für solche Praktikanten auch Grundsätze wie der Anspruch auf einen Vertrag, Vergütung, Urlaub und Dienstzeugnis.
Wenn dein Praktikum kürzer als einen Monat dauert oder eine reine „Hospitation“ ist, bist du von dieser Regelung aber ausgenommen.