5. Alternative: Lehre und Forschung
Als landesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts, fallen auch Jurist:innen, die an Universitäten angestellt sind in diese Rubrik. Wer Professor:in werden möchte, der kommt um Promotion und Habilitation nicht herum. Darüber hinaus bedarf es noch eines Rufs an den Lehrstuhl einer Universität.
Aufgrund dieser Voraussetzungen und den allgemeinen Voraussetzungen an die wissenschaftliche Expertise sind daher Prädikatsexamina ebenfalls Voraussetzung für diesen Werdegang. Tatsächlich werden Professor:innen nicht immer, allerdings recht häufig verbeamtet. Sie gelten aber aufgrund ihrer vielen Privilegien im Volksmund sogar als Edelbeamte. Das Auswahlverfahren von Professor:innen ist äußerst kompliziert und langwierig, so dass Lehrstuhlvertretungen, auch Vertretungsprofessuren genannt, für viele Professor:innen auf dem Weg zum eigenen Lehrstuhl die Regel sind.
Dafür eröffnet sich ein breites Feld an Forschungsmöglichkeiten und den Professor:innen kommt eine außergewöhnliche Freiheit bei der Gestaltung ihres Arbeitsalltags zu. Neben den juristischen Fähigkeiten zählt natürlich auch ein pädagogischer Aspekt, da nicht nur geforscht wird, sondern auch Wissen an Student:innen vermittelt werden muss.
Professor:innen werden in der Regel nach den Besoldungsgruppen W1, W2 oder W3 bezahlt, was durchschnittlich bei einer Professur mit W3 rund 72.000 Euro Brutto jährlich bedeutet. Hinzukommen noch etwaige Nebeneinkünfte, beispielsweise durch den Verkauf von Büchern oder das Halten von Vorträgen.