Als Jurist zur Bundeswehr - Alternativer Karriereweg für einen Juristen

Verfasst von Johannes Jäger

Jurist bei der Bundeswehr

Karriere in Uniform und Zivil mit moderaten Einstellungsvoraussetzungen

Vielen Jurist*innen sind die Karrieremöglichkeiten, die die Bundeswehr bietet, unbekannt. Dabei gibt es in der Rechtspflege der Bundeswehr und den Streitkräften interessante berufliche Möglichkeiten für Volljurist*innen. Die breiteste juristische Themenvielfalt und praktische Einsatzmöglichkeit findet man als Rechtsberater*in, einem Job zwischen Verwaltung, Wehrdisziplinaranwaltschaft, Lehre und – im Auslandseinsatz – als Soldat*in.


Rechtsberater*in – als Zivilist im Inland...

Die ca. 200 Rechtsberater*innen in der Bundeswehr sind auf Ebene der Kommandobehörden sowie in den Stäben der internationalen Bündnisse tätig, wo sie den militärischen Kommandeuren in sämtlichen Rechtsfragen zur Seite stehen. Den beruflichen Alltag prägen Fragen des besonderen Verwaltungsrechts in der Truppe, so etwa des Beschwerdewesens oder des Disziplinarrechts.  


... und als Soldat*in im Auslandseinsatz

Im Auslandseinsatz als Stabsoffizier*innen eingesetzt, bereiten sie kriegsvölkerrechtliche Entscheidungen des Kommandeurs oder der Kammandeurin juristisch vor. Dass ihre Einschätzung von höchster Bedeutung ist, darf nicht vergessen oder gar unterschlagen werden. So verlässt sich der Kommandeur oder die Kommandeurin für die Frage der Zulässigkeit militärischer Waffengewalt i.d.R. auf die Einschätzung seines Rechtsberaters oder seiner Rechtsberaterin.

Die in kürzester Zeit getroffene Empfehlung kann bisweilen nur nach einer summarischen Prüfung ergehen und kann erhebliche Auswirkungen für Leib und Leben der eigenen und feindlichen Truppen wie auch von Zivilist*innen haben (man denke hier an den vom deutschen Oberst Klein befohlenen Angriff auf einen Tanklaster).

Treten für Soldat*innen im Einsatz private Rechtsfragen bspw. im Miet-, Familien- oder Kaufrecht – im Chat oder am Telefon mit der oder dem Liebsten daheim – auf, sind die Rechtsberater*innen im Auslandseinsatz auch für private Belange oftmals die erste informelle Anlaufstelle.

Kein Einsatz ohne Übung – Sport, Schießen und Marschieren im Alltag

Als Folge ihrer besonderen Verbindung zu den Streitkräften und um sich im militärischen Betrieb (im Auslandseinsatz) zurecht zu finden, sind die Rechtsberater*innen zur Teilnahme an militärischen Weiterbildungen verpflichtet. Anders formuliert: Sport im Allgemeinen, militärisches Übungsschießen und auch Übungsmärsche lassen sich in den regulären Büroalltag perfekt integrieren.


„Staatsanwält*in“ der Truppe – das Nebenamt als Wehrdisziplinaranwält*in

Bei straffällig gewordenen Soldat*innen kommt neben dem zivilen strafrechtlichen auch ein militärisches disziplinarrechtliches Verfahren in derselben Sache in Betracht. Hierbei denkt man zunächst an rechtswidrige Verhaltensweisen während des Dienstes, etwa das Entwenden von Munition auf dem Truppenübungsplatz.

Doch ist dies nicht alles: auch die „private“ Beteiligung an einer Schlägerei in einer Diskothek am Samstag in der Heimat kann, wie bei zivilen Beamten übrigens auch, disziplinarisch geahndet werden. Dabei kommt nicht das Strafrecht, sondern der disziplinarischen Maßnahmenkatalog nach dem Soldatenrecht zur Anwendung.

Dieser reicht von der Kürzung der Dienstbezüge bis zur Entlassung aus der Bundeswehr. Der oder die Wehrdisziplinaranwält*in vertritt dann die Einleitungsbehörde, er oder sie leitet Durchsuchungen und Vernehmungen ein und tritt vor dem Truppendienstgericht als eine Art Staatsanwält*in auf.

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Lehrfunktion als Rechtslehrer*in an einer Truppenschule

Auch in lehrender Funktion werden Rechtsberater*innen tätig. An den Unteroffiziers- und Offiziersschulen werden die Führungskräfte der Armee nämlich im Disziplinar- oder Völkerrecht geschult.

Während der teilweise monatelangen Lehrgängen halten auch die Rechtslehrer*innen regelmäßig Unterricht und vermitteln anhand von Lehrbuchfällen die juristische Methodik für die Prüfung der Zulässigkeit eines Befehls, erklären den Umgang mit Untergebenen bei Vernehmungen u.v.m.

Hierbei müssen auch Aufsichtsarbeiten korrigiert werden, die für die Offiziers- und Unteroffiziersanwärterlehrgänge gestellt werden.


Moderate Einstellungsvoraussetzungen – zwei befriedigende Examina reichen

Für das Assessment Center kann sich jeder Volljurist mit grundsätzlich zwei befriedigenden Examina bewerben. Sonderqualifikationen wie ein LL.M. oder ein Doktortitel sind nicht erforderlich. Verglichen mit den teilweise strengen Notengrenzen bei einer staatlichen Laufbahn sind die Voraussetzungen also relativ überschaubar.  Sichere Englischkenntnisse sind indes auch hier heutzutage wichtig.

Zieht es einen in internationale Verwendungen, so verfügt man nicht nur zwingend über gute Englischkenntnisse, sondern bestenfalls über Kenntnisse in einer weiteren Sprache, etwa aus einem der größeren NATO-Staaten. Die Eingangsbesoldung ist, wie immer im höheren Dienst üblich, A 13.

Dies bedeutet für einen ledigen, kinderlosen Regierungsrat ca. 3000 € Nettoverdienst im Monat. Das Laufbahnziel ist A 16, so dass das Amt des Regierungsdirektors in der Regel erreicht wird.

Kein Wehrdienst geleistet – kein Problem!

Ein abgeleisteter Wehrdienst ist nicht erforderlich, wenngleich er sich aufgrund der erworbenen Erfahrungen und Kenntnisse in der soldatischen Eigenwelt meist als hilfreich erweist. Deshalb verwundert es auch nicht, dass in der Praxis die meisten männlichen Rechtsberater über einen militärischen Hintergrund verfügen.

Im Übrigen werden „ungediente“ Rechtsberater – Frauen wie Männer – an den Mikrokosmos Militär herangeführt: So absolviert jede*r Berufsanfänger*in eine allgemeine soldatische Ausbildung, ähnlich einer verkürzten Grundausbildung für Rekruten.

Vor jedem Auslandseinsatz wird diese durch eine länderspezifische Ausbildung, z.B. für den Umgang mit Partisanen, mit Minengefahren oder Aufständen, aufgefrischt.


Zusammenfassung: Ein Job mit Abwechslung, der viel örtliche Flexibilität fordert

Sicherlich ist die Tätigkeit in der Armee nicht für jeden eine Karriereoption. Wer sich eine solche aber vorstellen kann, erlebt als Rechtsberater*in nahezu alle möglichen klassischen juristischen Jobs in einem, verkürzt gesagt: Verwaltung – Staatsanwaltschaft – Lehrfunktion.

Doch zeigt schon dieses breite Einsatzfeld, dass häufige Ortswechsel im In- und Ausland unabdingbar sind und die Bereitschaft dazu vom Dienstherrn sogar gefordert wird. Dies gilt für das Bundesgebiet, für mehrmonatige Auslandseinsätze und ggf. auch für mehrjährige Verwendungen in internationalen Stäben, wo deutsche Rechtsberater*innen eingesetzt sind (z.B. in Brüssel oder Straßburg).

So kann man sich als erfolgreicher Kandidat auf einen Umzug alle 2-3 Jahre einstellen – wiederum eine Gemeinsamkeit, die den Rechtsberater von den übrigen Jurist*innen in der Bundes(wehr)verwaltung abgrenzt und ihn vielmehr mit den Soldat*innen der Bundeswehr verbindet.

Übrigens: wer sich auch abseits der Bundeswehr für eine Jura-Karriere außerhalb des Mainstreams interessiert,  der sollte einen Werdegang als Jurist im öffentlichen Dienst in Erwägung ziehen. Die Perspektiven in Bezug auf Gehalt und Karriere stehen denen in klassischen Anwaltskanzleien dabei häufig in nichts nach.

💡🎙 Juristin am Center for Intelligence & Security Studies an der Universität der Bundeswehr München

In dieser Folge des TalentRocket New Lawyers Podcasts spricht Alisha Andert mit Verena Jackson, die als Rechtsanwältin im IT-Recht sowie als Wissenschaftlerin im nationalen und internationalen Sicherheitsrecht tätig ist. Sie forscht seit 2020 an der Universität der Bundeswehr München im Center for Intelligence & Security Studies und promoviert zu KI-gestützten autonomen Waffensystemen. Warum der Real-Life-Terminator noch in weiter Zukunft liegt, wie sie zum Sicherheitsrecht gekommen ist und was ihre Einschätzung zum Russland-Ukraine-Konflikt ist, erfährst du hier.

 



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