Blockchain vereinbar mit "realer" Rechtswelt?

Verfasst von Maryam Kamil Abdulsalam. 

Blockchain und Smart Contracts!

Wie ist der Nutzen für die Rechtswelt einzuordnen?

Bitcoin, Blockchain, besonderes elektronisches Anwaltspostfach, Smart Contract. Ziemlich viele IT-technologische Begriffe prasseln auf uns ein, die auch immer tiefer in die Rechtswelt eindringen. Weil es schwierig ist, den Überblick zu behalten, erklären wir im Folgenden kurz, was die sogenannte Blockchain-Technologie ist, warum sie derzeit in aller Munde ist und welche Auswirkungen und Nutzen sie für die Rechtswelt haben kann.

Was ist Blockchain?

Die Blockchain-Technologie ist ein dezentrales Verfahren zur Abspeicherung und Sicherung von Daten. Dabei werden Daten mit Hilfe kryptografischer Verfahren auf verschiedenen Rechnerknoten gespeichert. Dieses Verfahren steht ganz im Gegensatz zum herkömmlichen Speicherverfahren, bei dem alle Daten meist zentral auf einem Server abgelegt werden und von dort wieder abrufbar sind.

Der Name „Blockchain“ also „Blockkette“ kommt daher, dass Datensätze nicht als Ganzes abgespeichert werden, sondern als Blöcke, die durch Ketten miteinander verbunden sind. Diese Art der Verkettung sorgt dafür, dass es zwar möglich ist, Daten neu hinzuzufügen, jedoch nicht zu löschen. Dies verringert ein enormes Sicherheitsrisiko, da bisherige Server und die darauf abgelegten Daten immer angreifbar und veränderbar waren.

Dieses Risiko soll durch die Verkettung und die dezentrale Speicherung auf unbegrenzt vielen Computern von Netzteilnehmern verhindert werden. Denn jeder sogenannte Knotenrechner, der an dem Datennetz teilnimmt, enthält eine Kopie der Datenblöcke. Sollen Daten abgerufen werden, werden die Daten all dieser Knotenrechner mit einander abgeglichen. Letztendlich bestimmt die Mehrheit.

Denn weichen einzelne Datensätze einmal ab, so werden diese ignoriert und es wird nur das als verifiziert angesehen, was auf der Mehrheit der Knotenrechner vorzufinden ist. Mittelsmänner, wie beispielsweise Banken oder staatliche Einrichtungen werden damit überflüssig.

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Beispiel: Bitcoin

Das mittlerweile populärste Beispiel für die erfolgreiche Nutzung der Blockchain-Technologie ist der Bitcoin. Die sich im Aufschwung befindende Krypto-Währung funktioniert völlig unabhängig von Banken und anderen herkömmlichen Geldinstituten.

Jeder, der am virtuellen Zahlungsverkehr teilnehmen möchte, kann sich eine sogenannte „Wallet“ einrichten. Diese beinhaltet zwei Schlüssel: Der public key ist praktisch die Kontonummer, unter der der Nutzer Zahlungen empfangen kann, und die für jeden anderen Teilnehmer einsehbar ist. Der private key dagegen funktioniert ähnlich wie eine PIN und ermöglicht den Zugriff auf die empfangenen Werte.

Die Bitcoin-Währung kann direkt ohne Umleitung über Drittanbieter von Zahlungssender zum Zahlungsempfänger verschickt werden. Durch die Blockchain-Technologie, wird kein Drittanbieter benötigt, sondern „Miner“ als Vermittler überwachen und organisieren das Abspeichern der relevanten Daten in Blocksätzen, die dezentral auf den Rechnern der Miner abgelegt werden.
 

Blockchain im Immobiliarsachenrecht? Vorteile & Risiken

Auch in der Rechtswelt kann die Blockchain ihre Vorteile entfalten. Für das Grundbuch als zentraler Bestandteil des deutschen Immobiliarsachenrechts, kann die Blockchain-Technologie ein zukunftsweisender Faktor sein. Im Immobiliarsachenrecht geht es zentral um das Eigentum am Grundstück und andere beschränkte Rechte daran, wie etwa Dienstbarkeiten, Anwartschaftsrechte oder Grundpfandrechte.

Das Grundbuch ist derzeit dazu da, all diese Rechte zu dokumentieren und nach dem Prioritätsprinzip zu sortieren. Probleme wirft dabei manchmal die Frage danach auf, wie bestimmte Rechte zueinander stehen und welche zuerst entstanden, beziehungsweise erloschen sind. Genau in diesen Dokumentations- und Registrierungsverfahren kann die Blockchain sehr von Nutzen sein. Denn sie ist zuverlässig und nicht zu manipulieren.

Trotzdem birgt es auch gewaltige Risiken und Unsicherheiten. Denn ungeeignet ist ein solches Verfahren in den Fällen des Immobiliarsachenrechts, in denen erst die Registrierung oder Vormerkung zur tatsächlichen Rechtsänderung führt. Außerdem kann in keiner Weise garantiert werden, ob der Eintragende zur Registrierung überhaupt berechtigt ist, oder ob vielleicht eine andere Partei an der Registrierung ihrer Rechte gehindert wurde.

Es wird also deutlich, dass die Blockchain zwar als Mechanismus zur Dokumentation der Registrierungen taugt, aber eine Prüfung der Rechtmäßigkeit dabei völlig außer Betracht bleibt. Was aber nicht sein darf, da sonst ein erheblicher Verlust von Rechtssicherheit zu befürchten ist. Sinnvoll wäre natürliche eine Kombination aus bisherigem Verfahren und der Blockchain als Technologie, die für Sicherheit steht.

Smart Contracs – Oder doch nicht?

Smart Contracts sind ein weiteres potentielles Anwendungsfeld der Blockchain-Technologie. Unter Smart Contracts versteht man die Automatisierung von Rechtsgeschäften, die aufeinanderfolgende Aktionen an Bedingungen knüpfen und Routineabläufe elektronisch ausführen. Diese Art von automatisierten Verträgen ist wesentlich weniger individualisierbar und beschränkt sich auf die Umsetzung von Ja-Nein-Aussagen und binären-Ausführungsbefehlen.

Nach dem Wenn-Dann-Prinzip treten also erst weitere Schritte in Kraft, wenn die vorherigen Bedingungen erfüllt wurden. Beispielsweise die Kaufpreiszahlung. Ausgereift ist dieses Feld jedoch noch lange nicht. Fragen, wie die Folgenden, stehen noch immer der juristischen Problemlösung offen:

  • Was passiert eigentlich mit einem Smart Contract, wenn das zugrundeliegende Kausalgeschäft fehlerhaft ist?
  • Wie fechte ich einen Smart Contract an?
  • Und vor allem: Wer steht mir zur Haftung zur Verfügung, wenn ich gar nicht genau weiß, wer mir als Vertragspartner gegenübersteht, weil es Aushängeschild der Blockchain-Technologie ist, dass sich die Teilnehmer anonym in diesem Verkehr bewegen können? Oder zumindest nur erkennbar durch eine IP-Adresse. Man kann die Frage sogar noch weiter treiben: Hinter manchen Transaktionen stehen gar keine realen Menschen, sondern Softwares.
  • Kann ich einen Algorithmus in Haftung nehmen?
  • Oder muss der Programmierer haften?
  • Oder vielleicht doch eher denjenige, der wirtschaftlich von der Transaktion profitiert?

Kurz gesagt: Die Blockchain-Technologie kann in diesem Bereich zwar genutzt werden, aber besonders realitätsgeeignet sind Smart Contracts noch nicht. So lange nicht, bis diese wesentlichen Rechtsfragen geklärt sind.

Die Bitcoin-Währung kann direkt ohne Umleitung über Drittanbieter von Zahlungssender zum Zahlungsempfänger verschickt werden.

Aus den beiden Anwendungsbeispielen zeigt sich, dass die Blockchain eine vielversprechende Technologie ist, die aber klug angewendet werden will. Automatisierte Verfahren könnten nicht nur Juristen aus ihren Berufen verdrängen, sondern sorgen auch für sehr viel Rechtsunsicherheit. Lohnenswerter ist es also, Technologie dort einzusetzen, wo der Jurist nicht als denkende und bewertende Partei in einen Arbeitsprozess eingebunden ist, sondern dort wo er lediglich Routinearbeiten erledigen müsste.

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