Ablauf der Verfassungsrichterwahl im Bundestag
Im Vorfeld einer Wahl gibt es traditionell intensive politische Abstimmungen über mögliche Kandidat:innen. Hierbei hat sich ein informelles System des Vorschlagsrechts etabliert, das üblicherweise zwischen den großen Fraktionen wechselt. Bis zu einer grundlegenden Reform des Verfahrens im Jahr 2015 wurden die Verfassungsrichter:innen direkt durch einen internen Wahlausschuss bestimmt. Dieser besteht aus zwölf Abgeordneten des Bundestages, die vom Parlament proportional zur Größe der einzelnen Fraktionen gewählt werden.
Da dieses alte Verfahren wegen mangelnder Transparenz stark kritisiert wurde, erfolgte die gesetzliche Neuregelung: Der Wahlausschuss existiert zwar weiterhin, bereitet die Wahl heute jedoch nur noch vor. Die letztendliche Entscheidung liegt beim gesamten Plenum des Bundestages. Der Ausschuss berät zunächst streng vertraulich und schlägt dem Parlament nach einem Beschluss mit Zweidrittelmehrheit eine konkrete Personalie vor.
Die eigentliche Wahl im Bundestag erfolgt anschließend geheim und ohne vorherige Aussprache im Plenum. Erreicht der Kandidat oder die Kandidatin die verfassungsrechtlich verankerte Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen, ist die Wahl erfolgreich. Im Anschluss erfolgt die Ernennung und Vereidigung durch den Bundespräsidenten.
Dass dieses hochgradig auf Konsens ausgerichtete Verfahren in Zeiten politischer Polarisierung an seine verfahrensrechtlichen Grenzen stoßen kann, hat die heftige Kontroverse um die Personalie Frauke Brosius-Gersdorf im Sommer 2025 eindrücklich vor Augen geführt. Die von der SPD nominierte Rechtsprofessorin geriet aufgrund ihrer wissenschaftlichen Positionen zum Lebensschutz und Schwangerschaftsabbruch im Vorfeld der Abstimmung in das Kreuzfeuer einer zugespitzten öffentlichen Kampagne. Dies führte im Juli 2025 zu einer kurzfristigen und historischen Absetzung der gesamten Richterwahlen von der Tagesordnung des Bundestages, da die Unionsfraktion mit einer Blockade drohte. Um das verfassungsmäßige Gesamtpaket und die Handlungsfähigkeit des Gerichts nicht dauerhaft zu gefährden, zog Brosius-Gersdorf ihre Kandidatur im August 2025 schließlich zurück. Dieser Vorgang hat im juristischen Diskurs eine tiefgehende Debatte über den Schutz von Nominierten vor politisierter Demontage und die generelle Belastbarkeit des traditionellen Konsensmodells ausgelöst.
Ablauf der Verfassungsrichterwahl im Bundesrat
Im Bundesrat erfolgt die Wahl der Verfassungsrichter:innen traditionell direkt durch das Plenum. Anders als im Bundestag gibt es hier kein vorgeschaltetes Ausschussverfahren. Das verfassungsrechtliche Erfordernis einer Zweidrittelmehrheit – seit der weitreichenden Grundgesetzreform Ende 2024 explizit im Verfassungstext verankert – zwingt auch die Bundesländer zu parteiübergreifenden Kompromissen. Das informelle Vorschlagsrecht, das historisch vor allem zwischen Union und SPD aufgeteilt war, hat sich durch die veränderten Mehrheitsverhältnisse in den Landesregierungen weiter ausdifferenziert. Seit 2016 werden auch die Grünen fest in dieses Quotensystem einbezogen, da ohne sie eine Zweidrittelmehrheit kaum noch zu erreichen ist.
Nach diesem etablierten Schlüssel schlagen Union und SPD jeweils zwei von siebzehn bzw. im übertragenen Verhältnis zwei von fünf Persönlichkeiten vor, während den Grünen das Nominierungsrecht für jede:n fünfte:n Kandidat:in zusteht. Angesichts der zunehmend fragmentierten politischen Landschaft erfordert dieses System von allen Beteiligten ein hohes Maß an Pragmatismus, um eine Hängepartie bei der Nachbesetzung zu verhindern.
Eine entscheidende verfahrensrechtliche Neuerung bringt die Reform von Ende 2024 mit sich: der neue Ersatzwahlmechanismus gemäß § 7a Abs. 5 BVerfGG. Sollte eines der beiden Wahlorgane – Bundestag oder Bundesrat – eine Richterstelle nicht innerhalb von drei Monaten nach der Vorlage eines Wahlvorschlags neu besetzen können, geht das Wahlrecht auf das jeweils andere Organ über. Diese Regelung dient als verfassungsrechtliches Sicherheitsnetz gegen eine dauerhafte Blockade durch eine Sperrminorität – ein Szenario, das im Zuge der turbulenten Richterwahlen im Sommer und Herbst 2025 eine ganz neue Aktualität gewonnen hat.
Zudem regeln Bundestag und Bundesrat die Besetzung der absoluten Spitzenpositionen im gegenseitigen Wechsel: Sie wählen alternierend die Präsidentschaft sowie die Vizepräsidentschaft des Bundesverfassungsgerichts. Wie dieses Zusammenspiel in der Praxis funktioniert, konntest du im September 2025 beobachten: Unmittelbar nach ihrer erfolgreichen Wahl zur Richterin durch den Bundestag wurde die Juristin Ann-Katrin Kaufhold vom Bundesrat einstimmig zur neuen Vizepräsidentin des Gerichts gewählt.