Kritik
Sowohl die mangelnden Möglichkeiten, gegen ein Gutachten inhaltlich vorzugehen, als auch die Person des Gutachters selbst sorgen immer wieder für Kritik. Denn der Beruf des Gutachters ist kein geschützter Beruf, der einer spezifischen Ausbildung bedarf.
Ausschlaggebend ist der benötigte Sachverstand. Für familienrechtliche Streitigkeiten werden häufig Psychologen als Gutachter beauftragt. Eine zusätzliche Fortbildung oder ein Studium für den Gutachterberuf sind nach dem Psychologiestudium nicht zwingend. Dementsprechend schwierig und missverständlich ist die Arbeit eines ausgebildeten Psychologen, der plötzlich mit juristischen Begriffen hantieren und Tatbestände erfassen muss.
Häufig erfolgen Mängel in den Gutachten nicht aus Opportunität oder Bösartigkeit, sondern schlichtweg aufgrund mangelnder juristischer Vorbildung und Feingespür.
Ähnliches gilt für Arzthaftungsprozesse, in denen Gutachten meistens von Ärzten geschrieben werden. Verschulden, "lege artis" und ähnliche Begriffe sind für Ärzte nicht das Werkzeug mit dem sie in ihrer Profession üblicherweise hantieren. Daher wird die Ausbildung und Auswahl häufig kritisiert. Ähnlich in Kritik steht auch, die meist ungenaue Gutachtenfrage, die durch den Richter nicht gewissenhaft formuliert wird.
Damit steht und fällt das Ergebnis des Gutachtens, da es sich an der vorgegebenen Frage des Richters orientieren muss. Außerdem herrsche keine klare Rollenverteilung zwischen Gutachtern und Richtern. Selbst für die Parteien ist häufig nicht klar, welche Aufgaben und Kompetenzen der Gutachter hat und inwiefern der Richter an die Ergebnisse gebunden ist. Das Sachverständigengutachten ist im Grunde mit dem Zeugenbeweis vergleichbar.
Allerdings hat es in der Praxis bei den Richtern ein höheres Gewicht. Möglichkeiten sich dagegen zu wehren gibt es. Diese müssen allerdings zeitnah ergriffen und gut vorbereitet werden. Und für die Zukunft gilt: An Maßstäben für die Qualifikation der Gutachter sowie für inhaltliche Qualität der Gutachten selbst sollte gearbeitet werden, um mehr Rechtssicherheit zu vermitteln.