Dokument eines psychologischen Gutachtens mit Unterschrift

Verfasst von Finn Holzky

Das psychologische Gutachten: Fluch oder Segen?

Die Gefahr durch psychologische Einschätzungen und der Fall Gustl Mollath

Besonders eindrucksvoll ist beispielsweise am Fall Gustl Mollath heute zu beobachten: Bei Rechtsstreitigkeiten ist in der Praxis die Frage, ob eine handelnde Person geistig gesund ist oder nicht, sehr zentral. Die Bewertung von Aussagen, die Würdigung von Beweisen oder die Schuldfrage hängt sich nicht selten an der Entscheidung auf, ob eine Person in geistig gesundem Zustand ist bzw. war, oder wie es so schön im Sachverhalt heißt, nicht doch unerkannt geisteskrank. Entschieden werden muss sowas in der Regel durch Gutachter. Dieser Artikel beschäftigt sich damit, wie, wann und unter welchen Voraussetzungen ein psychologisches Gutachten erstellt werden, und warum diese häufig so kritisch betrachtet werden.

Wer erstellt eigentlich psychologische Gutachten?

Die Erstellung von rechtlich relevanten psychologischen Gutachten obliegt grundsätzlich nur einem sehr kleinen und bestimmten Kreis von Spezialisten. Nicht einmal alle auf Psychologie spezialisierten Berufe sind hierzu berechtigt, sondern nur ganz bestimmte Psychotherapeuten und Psychologen, die darüber hinaus noch die Weiterbildung zum Gutachter absolviert haben.

Das bedeutet selbstverständlich auch, dass Juristen nicht dazu befähigt sind, ein solches Gutachten zu erstellen. In Bezug auf Fragen der Schuldfähigkeit, des geistigen Zustands oder anderer psychologischer Umstände, ist es der Job eines Gutachters, seine Expertise vor Gericht einzubringen.

Was darf in einem psychologischen Gutachten stehen?

Aufgrund der rechtlichen Relevanz und der damit möglicherweise verbundenen Folgen ist der Inhalt eines psychologischen Gutachtens häufig ein Streitthema und somit Zentrum von Rechtsstreitigkeiten. Es kommt im Einzelfall stets darauf an, was genau in einem Gutachten steht oder stehen darf. Hierfür hat die Deutsche Psychologenvereinigung ein Standardwerk verfasst, das zumindest im Groben festhält, wie ein psychologisches Rechtsgutachten aufgebaut sein muss und welche Inhalte zulässig oder nicht zulässig sind. Demnach ist der Kern eines psychologischen Gutachtens wie folgt definiert:

„Ein psychologisches Gutachten dokumentiert ein wissenschaftlich fundiertes Vorgehen und beantwortet eine von einem Auftraggeber vorgegebene Fragestellung. Die Fragestellung betrifft bestimmte Aspekte des Erlebens und Verhaltens von einer Person oder mehreren Personen. Im Gutachten werden der diagnostische Prozess und die Beantwortung der Fragestellung nachvollziehbar dargestellt. Die im Rahmen der Begutachtung eingesetzten Methoden werden so beschrieben, dass sie nach wissenschaftlich akzeptierten Gütekriterien beurteilt werden können.“

Ein Gutachten ist somit die Beantwortung einer bestimmten Frage unter wissenschaftlichen Standards und mit Blick auf das Erleben oder das Verhalten der begutachteten Person. Für die Wirksamkeit eines Gutachtens ist es dabei von höchster Wichtigkeit, dass der diagnostische Prozess transparent dargestellt wird und allen aktuellen wissenschaftlichen Standards entspricht.
 

Wie wird ein psychologisches Gutachten beauftragt?

Weiterhin stellt sich natürlich die Frage, wann, durch wen und unter welchen Voraussetzungen überhaupt ein psychologisches Gutachten beauftragt werden kann. Denn natürlich kann nicht jede Privatperson problemlos ein psychologisches Gutachten über jede x-beliebige Person in Auftrag geben.

Grundsätzlich steht es jedem frei, ein Gutachten zu beauftragen. In der Regel wird hierfür jedoch die Einwilligung der zu begutachtenden Person nötig sein. Vor allem, weil ein wissenschaftlich und rechtlich haltbares Gutachten stets durch Befragung und Analyse in Kooperation mit einer Person erstellt wird.

So stellt sich also die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Person gezwungen werden kann, sich einer solchen Begutachtung zu unterwerfen. Eine solche Pflicht kann nur dann bestehen, wenn hierfür eine Rechtsgrundlage besteht. Im Ergebnis gibt es damit einen richterlichen Vorbehalt, denn ohne richterliche Anordnung wird eine solche Rechtsgrundlage kaum zu finden sein.

Schwierig wird es dann, wenn Zweifel an der Eignung eines Gutachters bestehen oder die Parteien sich weder auf einen Gutachter einigen können, noch das Gutachten akzeptieren wollen. Im Übrigen gilt, dass das Gutachten eines Sachverständigen im Prozess nicht unmittelbare Wirkung entfaltet, sondern stets vom Richter gewürdigt, interpretiert und zum Beispiel durch weiterführende Fragen ergründet werden muss. Ein Gutachten wird also im Prozess auch noch ausgelegt und besprochen.

Kann man gegen ein psychologisches Gutachten vorgehen?

Kommt es jedoch einmal zur Begutachtung und somit auch zu der Erstellung eines psychologischen Gutachtens, steht dessen Ergebnis erst einmal im Raum.

So ist zum Beispiel ein Gutachten, das der begutachteten Person eine seelische Erkrankung attestiert, für diese mitunter sehr belastend. Es muss daher natürlich auch Rechtsmittel gegen ein solches psychologisches Gutachten geben.

Um gegen ein Gutachten vorzugehen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zunächst besteht die Option, die Sachverständigkeit des Gutachters anzuzweifeln und diesen damit als unzulässig abzuweisen. Doch nicht nur der Sachverstand, sondern auch die Neutralität des Gutachters ist zwingende Voraussetzung für dessen wirksame Bestimmung zum Gutachter. Steht eine Befangenheit dieses Gutachters im Sinne von § 42 ZPO im Raum, kann auf Antrag ein anderer Gutachter bestellt werden.

Gründe für solche Zweifel können zum Beispiel unsachliche Formulierungen in einem Vorgutachten oder während der Diagnostik sein. Nach § 406 ZPO können diese Zweifel auch noch nach Erhalt des Gutachtens angemeldet werden, wenn sich diese gerade erst aus dem endgültigen Gutachten ergeben sollten. Mit dieser Regelung soll dafür gesorgt werden, dass keine Tatsachen geschaffen werden können, die dann den weiteren Verlauf des Prozesses beeinflussen würden.

Die Anordnung der Begutachtung selbst ist hingegen aufgrund ihrer Rechtsnatur als lediglich „gerichtliche Zwischenentscheidung“ nicht anfechtbar. Es müssen also entweder Gründe für die Bestellung eines anderen Gutachters genannt werden oder aber das Gutachten selbst muss angefochten werden. In aller Regel sind hierfür vor allem formale Gründe zu finden, denn inhaltlich muss sich auf die Expertise des Gutachters verlassen werden. Immer wieder kommt es auch deswegen zu Streitigkeiten, weil sich Anwälte als ohnmächtig gegenüber den Sachverständigengutachten sehen.

Der Fall Gustl Mollath und die Gefahr durch psychologische Gutachten

 

Dass mit diesen Gutachten einige Gefahren einhergehen, zeigt der Fall Gustl Mollath.

In einem insgesamt sehr umfangreichen und komplizierten Fall hatte ein Gutachter diesen als seelisch gestört eingeschätzt und somit für sieben Jahre in die Psychiatrie geschickt. Später kam heraus, dass der Gutachter größtenteils nur aufgrund der Aktenlage, nicht aber durch persönliche Gespräche mit Gustl Mollath entschieden hatte.

Ein anderer Gutachter, der Mollath zwar in Fragen der Geschäftsfähigkeit begutachtete, nicht aber bezüglich dessen psychischer Gesundheit, kam zu dem Schluss, dass Mollath keiner formalen Denkstörung – wie es im Fachjargon heißt – unterläge, sondern wenn überhaupt nur eine Persönlichkeitsstörung aufweise.

Das brachte Mollath allerdings lange Zeit wenig bis gar nichts, denn da es sich nicht um ein offizielles Gegengutachten handelte, blieb er auch weiterhin in der Psychiatrie. Erst in einem späteren Wiederaufnahmeverfahren konnte Mollath beweisen, dass das ehemalige Gutachten unzureichend war und somit die Psychiatrie endlich verlassen.

Der gesamte Fall Gustl Mollath entwickelte sich zu einem der größten Justizskandale der letzten Jahre und sorgte dafür, dass die Einquartierungen und Behandlungen von Menschen in Psychiatrien überdacht wurden. Auch die Praxis vieler Gutachter wurde hinterfragt und immer mehr Juristen beschäftigen sich seither mit der Frage, inwiefern man gegen Sachverständigengutachten vorgehen können sollte.

Das psychologische Gutachten hat viele verschiedene Anwendungsfälle. Besonders im Strafrecht ist die Bewertung des seelischen Zustands einer Person brisant.

Welche Juristen beschäftigen sich mit Sachverständigengutachten von Psychologen?

Das psychologische Gutachten hat viele verschiedene Anwendungsfälle. Besonders im Strafrecht ist die Bewertung des seelischen Zustands einer Person brisant. Im Zentrum des Streits steht dabei häufig die Schuldfähigkeit, weshalb vor allem Strafrichter, Staatsanwälte und Strafverteidiger mit den psychologischen Gutachten zu tun haben.

Doch auch im Zivilrecht haben psychologische Gutachten einen großen Einfluss und kommen daher regelmäßig vor. Zur Bewertung der Geschäftsfähigkeit werden psychologische Gutachten eingesetzt. Das bedeutet, dass ganze Eigentumsverhältnisse, Erbschaften und Verträge davon abhängen, wie ein Sachgutachter eine bestimmte Person begutachtet.

Insbesondere Eigentumsfragen drehen sich häufig um die Geschäftsfähigkeit einer Person, da auch der gutgläubige Erwerb unmöglich wird, wenn irgendwo und irgendwann eine geschäftsunfähige Person beteiligt war. Somit werden fast alle anderen in der Juristerei tätigen Berufsgruppen früher oder später mit psychologischen Gutachten in Kontakt kommen.

Die wohl wichtigste Gruppe sind aber stets die Richter, denn diese müssen in letzter Instanz die Würdigung des Gutachtens vornehmen und daraus auch die rechtlichen Schritte und Konsequenzen ableiten.