Die Wahlstation im Referendariat hat den großen Vorteil der recht freien Gestaltung von Art und Ort der Tätigkeit. Der Rechtsreferendar hat dadurch die Möglichkeit, den eigenen Interessenschwerpunkt zu konkretisieren oder etwaige „Lücken“ im Lebenslauf zu füllen, etwa indem der fehlende Einblick in eine (internationale) Großkanzlei, einem Unternehmen oder im Ausland nachgeholt wird.
Wer etwas Neues ausprobiert, hat immerhin die Gelegenheit, den eigenen Interessenschwerpunkt auszuweiten oder zu verschieben. Auslandserfahrung ist ebenso immer gerne gesehen. Möglich ist aber auch, die Wahlstation als „vorgezogene Probezeit“ bei einem potentiellen Arbeitgeber zu nutzen. Diese Mannigfaltigkeit an Optionen kommt allerdings mit einem Preis: Die Qual der Wahl. Deshalb soll die kleine Gegenüberstellung die jeweiligen Vorteile und Nachteile von (Groß-)Kanzlei, Unternehmen und Ausland darstellen:
(Groß-)Kanzlei:
Die Wahlstation bei einer Kanzlei bietet ebenso wie bei der Anwaltsstation das volle Spektrum: Einzelanwalt, kleinere oder mittelständische Kanzlei, bis hin zur Großkanzlei. Darüber hinaus besteht eine freie Wahl hinsichtlich der Spezialisierung sowie des Bundeslandes.
Vorteile:
- Es besteht die Gelegenheit, die Wahlstation als „vorgezogene Probezeit“ zu nutzen und direkt von der Wahlstation in den Beruf einzusteigen.
- Referendare werden in der Regel, so weit wie möglich, in laufende Projekte einbezogen, sodass sie durch den Umgang mit unbekannten Fällen auch Wissenswertes für die mündliche Prüfung aneignen können.
- Vor allem bei klassischen Allgemeinkanzleien werden viele examensrelevante Sachverhalte bearbeitet, oftmals auch unter Abdeckung einer relativ großen Bandbreite von Rechtsgebieten.
- Einige Großkanzleien bieten außerdem Anwaltstrainee-Programme an, in denen die Referendare einen Überblick über sämtliche Rechtsgebiete erhalten, die in der jeweiligen Kanzlei bearbeitet werden, und / oder Trainings für Präsentationstechniken und zum Aktenvortrag stattfinden.
- Bei global agierenden (Groß-)Kanzleien kann ein nicht vorhandener Auslandsaufenthalt nachgeholt werden
- Tipp: Dieser Wunsch sollte bereits in der Bewerbungsphase geäußert werden.
- Je größer die Kanzlei, desto eher wird der Referendar auch eine Vergütung erhalten.