Der perfekte Start ins Jura Praktikum
So beginnt die Karriere richtig
Verfasst von Sebastian M. Klingenberg.
Die Wahlstation im Referendariat hat den großen Vorteil der recht freien Gestaltung von Art und Ort der Tätigkeit. Der Rechtsreferendar hat dadurch die Möglichkeit, den eigenen Interessenschwerpunkt zu konkretisieren oder etwaige „Lücken“ im Lebenslauf zu füllen, etwa indem der fehlende Einblick in eine (internationale) Großkanzlei, einem Unternehmen oder im Ausland nachgeholt wird.
Wer etwas Neues ausprobiert, hat immerhin die Gelegenheit, den eigenen Interessenschwerpunkt auszuweiten oder zu verschieben. Auslandserfahrung ist ebenso immer gerne gesehen. Möglich ist aber auch, die Wahlstation als „vorgezogene Probezeit“ bei einem potentiellen Arbeitgeber zu nutzen. Diese Mannigfaltigkeit an Optionen kommt allerdings mit einem Preis: Die Qual der Wahl. Deshalb soll die kleine Gegenüberstellung die jeweiligen Vorteile und Nachteile von (Groß-)Kanzlei, Unternehmen und Ausland darstellen:
Die Wahlstation bei einer Kanzlei bietet ebenso wie bei der Anwaltsstation das volle Spektrum: Einzelanwalt, kleinere oder mittelständische Kanzlei, bis hin zur Großkanzlei. Darüber hinaus besteht eine freie Wahl hinsichtlich der Spezialisierung sowie des Bundeslandes.
Vorteile:
Es besteht die Gelegenheit, die Wahlstation als „vorgezogene Probezeit“ zu nutzen und direkt von der Wahlstation in den Beruf einzusteigen.
Referendare werden in der Regel, so weit wie möglich, in laufende Projekte einbezogen, sodass sie durch den Umgang mit unbekannten Fällen auch Wissenswertes für die mündliche Prüfung aneignen können.
Vor allem bei klassischen Allgemeinkanzleien werden viele examensrelevante Sachverhalte bearbeitet, oftmals auch unter Abdeckung einer relativ großen Bandbreite von Rechtsgebieten.
Einige Großkanzleien bieten außerdem Anwaltstrainee-Programme an, in denen die Referendare einen Überblick über sämtliche Rechtsgebiete erhalten, die in der jeweiligen Kanzlei bearbeitet werden, und / oder Trainings für Präsentationstechniken und zum Aktenvortrag stattfinden.
Bei global agierenden (Groß-)Kanzleien kann ein nicht vorhandener Auslandsaufenthalt nachgeholt werden
Tipp: Dieser Wunsch sollte bereits in der Bewerbungsphase geäußert werden.
Je größer die Kanzlei, desto eher wird der Referendar auch eine Vergütung erhalten.
Nachteile:
Eine weitere Kanzlei im Lebenslauf, nur des Namens wegen, also ohne roten Faden, kann in der anschließenden Bewerbungsphase negativ ausgelegt werden.
Die Arbeitsauslastung kann immens sein, da etwa auch hoch spezialisierte Sozietäten häufig mit dem Leistungsangebot von Großkanzleien direkt konkurrieren. Damit verbleibt kaum Möglichkeit zum sog. „Tauchen“, also wenig Zeit zur Vorbereitung der mündlichen Prüfung.
Tipp: Von der Wahl einer sog. „Tauchstation“ wird hingegen völlig abgeraten, da es keinen guten Eindruck hinterlässt.
Der Einbezug in Projekte wird vor allem bei Großkanzleien oberflächlicher sein als etwa bei mittelständischen Kanzleien, insbesondere wird man oftmals nicht in den Genuss kommen, den Mandanten vor Gericht zu vertreten.
Darüber hinaus werden dort häufig nicht besonders examensrelevante Problemstellungen Gegenstand des Arbeitsalltags sein.
In der Regel kein Erwerb von Auslandserfahrung.
Ein Unternehmen als Wahlstation bietet gerade einem angehenden Wirtschaftsjuristen ein ähnlich großes Spektrum, wie bei den Kanzleien, da bereits viele mittelständische Unternehmen bereits eine Rechtsabteilung haben.
Vorteile:
Nachteile:
Die Möglichkeit der Wahlstation im Ausland ist ebenfalls eine spannende Alternative. Üblicherweise arbeitet man im Ausland bei einer Kanzlei, einem Unternehmen oder aber einer Behörde (z.B. das Auswärtige Amt). Im Vergleich zur innländischen Wahlstation wird der fachliche Fokus im Ausland eher gering sein, dafür bietet die diese Station aber andere Vorteile.
Vorteile:
Nachteile:
Die Wahlstation bietet in jedem Fall viele Möglichkeiten, den eigenen Lebenslauf nochmals aufzupolieren, eine Chance, die nicht ungenutzt bleiben sollte.
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