Zukunftsausblick: Wohin entwickelt sich das Urheber- und Medienrecht?
Eines ist sicher: Das Urheber- und Medienrecht wird in den nächsten Jahren nicht ruhiger. Eher im Gegenteil. Wer heute in dieses Rechtsgebiet einsteigt, steigt in eines ein, das gerade aktiv neu geschrieben wird – von Gerichten, Gesetzgebern und einer Technologie, die schneller ist als jedes Rechtssystem.
KI als größter Treiber
Die Frage, die das OLG Düsseldorf 2026 beschäftigt hat, ist erst der Anfang. Ungeklärt sind weiterhin: Wer haftet, wenn ein KI-Modell mit urheberrechtlich geschützten Werken trainiert wurde – ohne dass die Rechteinhaber:innen je gefragt wurden? Genau das ist der Kern der laufenden Klagen gegen OpenAI, Stable Diffusion und Co. in den USA, und es ist nur eine Frage der Zeit, bis ähnliche Verfahren Deutschland und Europa in Bewegung setzen. Der EU AI Act, der seit 2024 schrittweise in Kraft tritt, wird dabei zunehmend eine Rolle spielen – er schreibt unter anderem Transparenzpflichten für KI-generierte Inhalte vor, was neue Durchsetzungsfragen aufwirft.
Deepfakes – die nächste Herausforderung
Während KI im Urheberrecht noch vor allem wirtschaftliche Fragen aufwirft, geht es bei Deepfakes ans Eingemachte: an Persönlichkeitsrechte, politische Integrität und die Glaubwürdigkeit von Medien insgesamt. Gefälschte Videos von Politiker:innen, KI-generierte Stimmen von Prominenten in Werbespots ohne deren Einwilligung, kompromittierende Fakes von Privatpersonen – die technischen Möglichkeiten sind der Rechtslage gerade weit voraus. Hier werden in den nächsten Jahren sowohl der Gesetzgeber als auch die Gerichte massiv gefordert sein.
Die Creator Economy wächst – und mit ihr der Beratungsbedarf
In Deutschland gibt es bereits über 500.000 Menschen, die als Influencer:innen aktiv sind. Die Creator Economy ist längst kein Nischenphänomen mehr, sondern ein Wirtschaftszweig mit eigenen Vertragsstrukturen, Plattformabhängigkeiten und rechtlichen Graubereichen. Fragen rund um Kennzeichnungspflichten, Lizenzverträge, Exklusivitätsklauseln und den Schutz der eigenen Marke als Creator:in werden weiter zunehmen – und damit auch der Bedarf an Anwält:innen, die diese Welt wirklich verstehen.
Plattformrecht und Notice-and-Takedown
Meta, TikTok, YouTube – die großen Plattformen sind heute de facto Gatekeeper für öffentliche Kommunikation. Der Digital Services Act (DSA) der EU, der seit 2024 vollständig gilt, zwingt sehr große Plattformen zu deutlich mehr Transparenz und schnelleren Reaktionszeiten bei Rechtsverletzungen. Für Medienrechtler:innen bedeutet das: Das Vorgehen gegen Plattformen direkt – Löschanträge, Notice-and-Takedown-Verfahren, Eskalationsmechanismen – wird ein immer größerer Teil des Daily Business.
Das Fazit für deine Karriere
Das Urheber- und Medienrecht ist kein Rechtsgebiet, das du einmal lernst und dann weißt. Es ist eines, das dich zwingt, permanent am Ball zu bleiben – technisch, rechtlich und gesellschaftlich. Genau das macht es für viele so attraktiv. Und es bedeutet: Wer jetzt einsteigt, kann dieses Rechtsgebiet aktiv mitgestalten, statt nur zu verwalten, was andere entschieden haben.