Beispielfall 2: Der Angestellte A befürchtet eine Kündigung per Post zu erhalten und klebt daher seinen Briefkasten so zu, dass ihm die Kündigung nicht so einfach zugestellt werden kann.
Wie ist nun die Rechtslage?
Dies ist der Klassiker der Zugangsvereitelung. Zu unterscheiden ist hier grundsätzlich zwischen vorsätzlicher und fahrlässiger Zugangsvereitelung. Bei fahrlässiger Zugangsvereitelung ist ein zweiter Zustellungsversuch zu unternehmen, bei dessen Erfolg jedoch der Zeitpunkt des ersten Versuchs fingiert wird.
Somit können Fristen nachträglich bereits durch den ersten Versuch gewahrt werden, es bedarf jedoch eines zweiten erfolgreichen Versuchs!
Bei vorsätzlicher Zugangsvereitelung, wie sie im vorliegenden Fall anzunehmen ist, kann der Erklärende hingegen auch ohne zweiten Versuch die Willenserklärung als zugegangen behadenln, soweit er dies denn möchte.
Lösung: Abgesehen von etwaigen Beweisproblemen, ist auch in Fall 2 die Kündigung bereits beim A zugegangen.
Wem gegenüber muss eigentlich gekündigt werden?
Probleme können sich auch daraus ergeben, dass nicht klar ist, wem gegenüber die Kündigung erklärt werden muss. Grundsätzlich hat eine Kündigung dem Vertragspartner gegenüber zu erfolgen, es gibt jedoch auch Konstellationen, in denen gegenüber anderen Personen die Kündigung erklärt werden kann.
Beispielfall 3: A ist Angestellter in einem Großkonzern und möchte kündigen. Da er den Chef gar nicht kennt und noch nie gesehen hat, schickt er das Kündigungsschreiben an seinen Abteilungsleiter. Dieser sieht sich als hierfür nicht zuständig an und ignoriert die Kündigung des A.
Hat A vielleicht dennoch gekündigt?
Lösung: Auch dieser Fall ist abschließend geklärt worden. Bei großen Unternehmen kann ein Mitarbeiter in der Regel auch bei seinem direkten Vorgesetzten, jedenfalls aber bei der Personalabteilung kündigen. Durch den Eingang der Kündigung bei dem Abteilungsleiter von A ist daher die Kündigungsfrist bereits angelaufen.
Tipp für die Praxis: Eine Kündigung ist zwar nie etwas angenehmes, dennoch für Profis im Geschäftsleben nichts persönliches. Eine einfache Anfrage bei der Personalabteilung klärt solche Fragen in der Regel schnell.