Im Zusammenhang mit Umweltschutz fällt oft der Begriff “Dekarbonisierung der Industrie”. Was verstehen Sie darunter und was bedeutet das für Ihre juristische Beratung?
Dr. Peter Kersandt: Wir beobachten derzeit, dass sich die Industrie in einem tiefgreifenden Transformationsprozess befindet, und die Dekarbonisierung ist ein wesentlicher Teil davon. Im Kern geht es darum, möglichst vollständig auf fossile Energieträger zu verzichten und Anlagen stattdessen mit erneuerbaren oder anderen nicht-fossilen Energien zu betreiben. Die Auswirkungen dieses Prozesses sind für die Industrie teilweise gravierend – etwa bei der Energiegewinnung und dem Strompreis. Wir haben zum Beispiel ein Unternehmen aus der Zementindustrie dabei unterstützt, eine Genehmigung für Anlagen zur CO2-Abscheidung zu erhalten. Da die Zementherstellung viel Energie verbraucht, prüfen wir rechtlich, wie das CO2 direkt im Werk abgefangen werden kann, damit es erst gar nicht in die Atmosphäre gelangt, sondern sicher gespeichert oder weiterverwendet werden kann. Ein weiteres Beispiel ist die Umstellung der Energieversorgung einer Papierfabrik auf Biomasse. Ganz wichtig ist hier in Berlin zudem die Dekarbonisierung der Kraftwerke – ein politisches Vorhaben, das wir auf Seiten der Genehmigungsbehörde begleiten. In all diesen Fällen geht es darum, von fossilen Energieträgern wegzukommen. Jeder dieser Schritte erfordert jeweils ein aufwendiges Genehmigungsverfahren, das wir anwaltlich begleiten.
Mit welchen Herausforderungen müssen Berufseinsteiger:innen im Umweltrecht rechnen? Was macht den Bereich so komplex?
Dr. Peter Kersandt: Zum einen ist das Umweltrecht ein sehr großes Rechtsgebiet geworden, das eine enorme Dynamik aufweist. Es gibt ständig neue Vorschriften, mit denen man sich beschäftigen muss. Aktuell befassen wir uns beispielsweise intensiv mit der Umsetzung der sogenannten Industrieemissionsrichtlinie – einer EU-Richtlinie, mit der die Transformation der Wirtschaft vorangetrieben werden soll. Dazu kommen die üblichen Herausforderungen des Anwaltsberufs. Man muss den Sachverhalt genau kennen und sich diesen gegebenenfalls erst erarbeiten, um ihn rechtlich bewerten zu können. Bei jedem Lösungsschritt muss ich mir überlegen: Wie lautet die Aufgabe? Was ist das Interesse des Mandanten? In welcher konkreten Situation befindet er sich? Ziel ist es, eine Lösung für den Mandanten herbeizuführen. Die kann auch mal darin bestehen, dass es im Moment keine Lösung gibt oder zumindest nicht die vom Mandanten gewünschte – aber vielleicht eine Alternative. Diesen Praxisbezug, der in der juristischen Ausbildung und selbst im Referendariat oft zu kurz kommt, muss man erst lernen. Damit haben fast alle Berufseinsteiger, selbst diejenigen mit guten Noten, am Anfang große Schwierigkeiten. Das sage ich aus der Erfahrung mit vielen jungen Kollegen, die ich in unserer Kanzlei über die Jahre begleitet habe.