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Verfasst von Luisa Woth|Veröffentlicht am 12.08.2026

Green Job - Jurist:innen im Umweltrecht

Dr. Peter Kersandt von avr Andrea Versteyl Rechtsanwälte im Interview

Dr. Peter Kersandt ist Partner bei avr Andrea Versteyl Rechtsanwälte in Berlin. Seit 2008 berät er Vorhabenträger und Genehmigungsbehörden und ist Experte für Umwelt- und Planungsrecht. Die Kanzlei avr zählt zu den bundesweit führenden Adressen für komplexe Industrieprojekte und die anwaltliche Begleitung der ökologischen Transformation.

 

Herr Dr. Kersandt, Sie sind seit 2008 bei avr Andrea Versteyl Rechtsanwälte als Anwalt tätig – Ihr Werdegang im Umweltrecht begann jedoch weit davor. Wie genau sind Sie in diesen Rechtsbereich gekommen?

 

Dr. Peter Kersandt: Wir hatten damals in Rostock den glücklichen Umstand, gleich zwei Umweltrechtslehrstühle an der Juristischen Fakultät zu haben. Das war ein echtes Novum, das es heute in dieser Form kaum noch gibt. Da ich mich von vornherein für das Verwaltungsrecht interessierte, zog es mich an einen Lehrstuhl, der eben auch das Umweltrecht als Schwerpunkt hatte. Ich bin dort mitten im Studium als studentische Hilfskraft eingestiegen. So kam ich in diesen Bereich, bin ihm seitdem treu geblieben und befasse mich entsprechend lange mit der Materie.     

Dr. Peter Kersandt
Dr. Peter Kersandt

Sie sind seit mehr als 20 Jahren sowohl wissenschaftlich als auch anwaltlich im Umweltrecht tätig. In dieser Zeit sind Ihnen sicherlich einige Reformen begegnet – welche Veränderungen haben das Umweltrecht in Ihren Augen am meisten geprägt?

Dr. Peter Kersandt: Das ist sicherlich die Einführung der Verbandsklage, also der Klagemöglichkeit für anerkannte Umweltvereinigungen. Ich glaube, das war ein ganz entscheidender Schritt. Er hat dazu geführt, dass die Umwelt einen deutlich größeren Stellenwert beim Rechtsschutz erhalten hat. Auf der anderen Seite hat diese Klagemöglichkeit aber auch zu mehr Unsicherheit geführt. Seit der Einführung des Verbandsklagerechts können Genehmigungen für Infrastruktur- und Industrievorhaben unter allen rechtlichen Gesichtspunkten überprüft werden. Vorher war das so nicht der Fall – da konnten, verkürzt gesagt, nur Nachbarn klagen. Jetzt können Umweltvereinigungen eine Genehmigung unter allen Gesichtspunkten überprüfen lassen, was dazu führt, dass Vorhabenträger unter Umständen länger warten müssen, bis sie wissen, ob ihre Genehmigung auch Bestand hat.

 

Das Umweltrecht tangiert unter Umständen auch viele andere Rechtsgebiete. Können Sie anhand eines Projekts Ihre juristische Arbeitsweise beschreiben?

Dr. Peter Kersandt: Ein typisches Projekt sieht so aus: Wir bekommen einen Antrag auf den Tisch, entweder von einem Vorhabenträger oder von einer Genehmigungsbehörde, die uns als Projektmanager beauftragt. Das Instrument des Projektmanagements gibt es seit einigen Jahren im Fachplanungsrecht. Das heißt, wir sind dann auf Seiten der Behörde tätig und unterstützen sie im Genehmigungsverfahren. Die Arbeitsweise ist jedoch in beiden Fällen ähnlich. Zunächst überprüfen wir den Antrag unter rechtlichen Gesichtspunkten auf Vollständigkeit. Da es sich um komplexe Verfahren handelt, gibt es viele Antragsunterlagen; wir wissen sehr gut, was man für eine Genehmigung zwingend braucht. Anschließend begleiten wir das Vorhaben durch die Öffentlichkeitsbeteiligung. Das bedeutet, die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben, und es gibt eventuell einen Erörterungstermin, in dem das Vorhaben – oft kontrovers – öffentlich diskutiert wird. Das führt zu notwendigen Nachbesserungen des Antrags und schließlich zur Erstellung oder – wenn wir den Vorhabenträger vertreten – zur Überprüfung des Bescheidentwurfs. Ziel ist ein rechtssicherer Bescheid in einem möglichst zügigen Verfahren. Das Thema Beschleunigung von Genehmigungsverfahren ist ja in aller Munde, und dazu leisten wir unseren Beitrag.

Das Thema Beschleunigung von Genehmigungsverfahren ist ja in aller Munde, und dazu leisten wir unseren Beitrag.
Dr. Peter Kersandt

Im Zusammenhang mit Umweltschutz fällt oft der Begriff “Dekarbonisierung der Industrie”. Was verstehen Sie darunter und was bedeutet das für Ihre juristische Beratung?

Dr. Peter Kersandt: Wir beobachten derzeit, dass sich die Industrie in einem tiefgreifenden Transformationsprozess befindet, und die Dekarbonisierung ist ein wesentlicher Teil davon. Im Kern geht es darum, möglichst vollständig auf fossile Energieträger zu verzichten und Anlagen stattdessen mit erneuerbaren oder anderen nicht-fossilen Energien zu betreiben. Die Auswirkungen dieses Prozesses sind für die Industrie teilweise gravierend – etwa bei der Energiegewinnung und dem Strompreis. Wir haben zum Beispiel ein Unternehmen aus der Zementindustrie dabei unterstützt, eine Genehmigung für Anlagen zur CO2-Abscheidung zu erhalten. Da die Zementherstellung viel Energie verbraucht, prüfen wir rechtlich, wie das CO2 direkt im Werk abgefangen werden kann, damit es erst gar nicht in die Atmosphäre gelangt, sondern sicher gespeichert oder weiterverwendet werden kann. Ein weiteres Beispiel ist die Umstellung der Energieversorgung einer Papierfabrik auf Biomasse. Ganz wichtig ist hier in Berlin zudem die Dekarbonisierung der Kraftwerke – ein politisches Vorhaben, das wir auf Seiten der Genehmigungsbehörde begleiten. In all diesen Fällen geht es darum, von fossilen Energieträgern wegzukommen. Jeder dieser Schritte erfordert jeweils ein aufwendiges Genehmigungsverfahren, das wir anwaltlich begleiten.

 

Mit welchen Herausforderungen müssen Berufseinsteiger:innen im Umweltrecht rechnen? Was macht den Bereich so komplex?

Dr. Peter Kersandt: Zum einen ist das Umweltrecht ein sehr großes Rechtsgebiet geworden, das eine enorme Dynamik aufweist. Es gibt ständig neue Vorschriften, mit denen man sich beschäftigen muss. Aktuell befassen wir uns beispielsweise intensiv mit der Umsetzung der sogenannten Industrieemissionsrichtlinie – einer EU-Richtlinie, mit der die Transformation der Wirtschaft vorangetrieben werden soll. Dazu kommen die üblichen Herausforderungen des Anwaltsberufs. Man muss den Sachverhalt genau kennen und sich diesen gegebenenfalls erst erarbeiten, um ihn rechtlich bewerten zu können. Bei jedem Lösungsschritt muss ich mir überlegen: Wie lautet die Aufgabe? Was ist das Interesse des Mandanten? In welcher konkreten Situation befindet er sich? Ziel ist es, eine Lösung für den Mandanten herbeizuführen. Die kann auch mal darin bestehen, dass es im Moment keine Lösung gibt oder zumindest nicht die vom Mandanten gewünschte – aber vielleicht eine Alternative. Diesen Praxisbezug, der in der juristischen Ausbildung und selbst im Referendariat oft zu kurz kommt, muss man erst lernen. Damit haben fast alle Berufseinsteiger, selbst diejenigen mit guten Noten, am Anfang große Schwierigkeiten. Das sage ich aus der Erfahrung mit vielen jungen Kollegen, die ich in unserer Kanzlei über die Jahre begleitet habe.

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AVR berät bundesweit im Umwelt- und Planungsrecht sowie im Wirtschaftsverwaltungsrecht. Die Sozietät ist mit Büros in den drei größten Städten Deutschlands - Berlin, München und Hamburg - vertreten.

Die Themen Nachhaltigkeit und Umwelt sind in aller Munde. Welche Anforderungen haben Sie an Berufseinsteiger:innen im Umweltrecht?

Dr. Peter Kersandt: Wir freuen uns über Bewerberinnen und Bewerber, die vor allem eines mitbringen: ein echtes Interesse am Öffentlichen Recht. Das Öffentliche Recht ist bei vielen Studierenden nicht sehr beliebt. Das ist für mich überhaupt nicht nachzuvollziehen, denn das Öffentliche Recht hat eine sehr klare Struktur. Wenn man diese einmal verstanden hat, kann man hervorragend damit arbeiten. Wer zudem gerne präzise mit Sprache umgeht, ist im Öffentlichen Recht bestens aufgehoben. Das ist also die Grundvoraussetzung. Man muss nicht zwingend schon fundierte Erfahrung im Umweltrecht haben – die bringen ohnehin die wenigsten mit, da die Umweltrechtslehre in Deutschland in den letzten Jahren entgegen dem Bedarf zurückgegangen ist. Wichtig ist uns neben dem Interesse am Öffentlichen Recht die Bereitschaft, sich in die wirtschaftlichen und technischen Zusammenhänge des Umweltrechts hineinzudenken. Wir arbeiten sehr viel mit Ingenieuren, Umweltfachleuten und Naturschutzbüros zusammen. Dafür sollte man ein gewisses Verständnis mitbringen und bereit sein, sich in diese Bereiche einzuarbeiten.

 

Wie werden junge Anwält:innen mit Blick auf individuelle Bedürfnisse und Sichtbarkeit bei avr in die Mandatsarbeit einbezogen, Herr Dr. Kersandt?

Dr. Peter Kersandt: Wir versprechen unseren jungen Kolleginnen und Kollegen, dass sie von Anfang an – ihren individuellen Fähigkeiten entsprechend – in das gesamte Mandat einbezogen werden und nicht nur in einzelne, isolierte Fragestellungen. Das bedeutet vom ersten Tag an eine entsprechende Sichtbarkeit nach außen. Die jungen Kolleginnen und Kollegen unterschreiben beispielsweise die Stellungnahmen und Schriftsätze mit, damit Mandanten, Behörden und Gerichte sehen, wer mit dem Partner an der Sache gearbeitet hat. Wir wissen aus vielen Rückmeldungen, dass unsere Mitarbeiter dieses Maß an Sichtbarkeit sehr zu schätzen wissen. Alle drei Partner – Herr Dr. Spieler, Herr Dr. Thyssen und ich – führen die Einsteiger in das gesamte Mandat ein. Wir kommen nicht nur mit einer isolierten Rechtsfrage, sondern wir schildern die tatsächlichen und rechtlichen Hintergründe: Wer ist der Mandant? Wie ist der aktuelle Verfahrensstand? Warum reagiert die Behörde in dieser Weise? Wir versuchen so, den individuellen Bedürfnissen der Berufseinsteiger entgegenzukommen, was eine große Entwicklungsmöglichkeit bietet. Man muss diese Chance allerdings auch nutzen – das ist gleichzeitig die Anforderung an die jungen Kolleginnen und Kollegen.

Starte bei avr durch!

Welche Aufstiegschancen erwarten Anwält:innen bei avr? Wurden Sie auf dem Weg zur Partnerschaft von der Kanzlei unterstützt?

Dr. Peter Kersandt: Ich persönlich wurde sehr stark durch unsere Namenspartnerin Andrea Versteyl unterstützt, mit der ich über viele Jahre eng zusammengearbeitet habe. Das lag damals vor allem an unserer Kanzleistruktur – wir waren lange Zeit ein sehr kleines Team. Seit 2017 sind wir jedoch an allen drei Standorten deutlich gewachsen. Was die Aufstiegschancen betrifft, sieht unser Modell so aus: Wir wünschen uns, dass junge Kolleginnen und Kollegen ab dem dritten oder vierten Berufsjahr die Senior-Associate-Ebene bzw. die assoziierte Partnerschaft anstreben. In einem Zeitraum von weiteren zwei bis drei Jahren schauen wir dann gemeinsam, wie sich das Geschäft der Kollegin oder des Kollegen entwickelt hat und ob eine volle Partnerschaft in Frage kommt. Wenn man das möchte, sind die Chancen hier absolut realistisch. Wir drei Partner wünschen uns ausdrücklich weitere Partnerinnen und Partner aus unserem eigenen Kollegenkreis. Allerdings ist der Partner-Track bei uns nicht die einzige Entwicklungsmöglichkeit. Wir wissen, dass heute nicht mehr jeder unbedingt Partner werden möchte. Beide Wege werden von uns gefördert.

 

Herr Dr. Kersandt, neben der fachlichen Leidenschaft ist heute oft die Rede von der Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf. Wie leben Sie diese Balance bei avr und welche Erwartungen haben Sie hier an die Zusammenarbeit mit neuen Kollegen?

Dr. Peter Kersandt: Für uns bedeutet Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf nicht, dass wir weniger arbeiten, sondern dass wir unter sehr guten Bedingungen an bedeutsamen Themen mit großer Außenwirkung arbeiten. In unseren Bewerbungsgesprächen interessiert mich deshalb: Was ist jemand bereit zu leisten, um in diesem anspruchsvollen Bereich wirklich gut zu werden? Der Anwaltsberuf ist Projektarbeit. Wenn ein wichtiges Mandat ansteht, muss man da sein – diese Verantwortung übernehmen wir gegenüber der Mandantschaft. Wir verteilen die Last auf viele Schultern und finden für fast alles eine Lösung, wenn es mal zu viel wird. Aber die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen und die eigenen Arbeitsergebnisse stetig zu verbessern, ist für uns die Voraussetzung. Wer diese Bereitschaft mitbringt, für den ist der Beruf kein Widerspruch zum Leben, sondern ein bereichernder Teil davon.

Das Umweltrecht entscheidet heute maßgeblich darüber, wie unser Industrie- und Wirtschaftsstandort künftig aussieht.
Dr. Peter Kersandt

Wird das Umweltrecht Ihrer Meinung nach künftig weiter an Bedeutung gewinnen? Wo sehen Sie noch Entwicklungspotenzial?

Dr. Peter Kersandt: Die Bedeutung dieses Rechtsgebiets kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Das Umweltrecht entscheidet heute maßgeblich darüber, wie unser Industrie- und Wirtschaftsstandort künftig aussieht. Man kann sagen: Umweltpolitik ist Wirtschaftspolitik. Das bietet für Umweltjuristinnen und -juristen enorme Entwicklungsmöglichkeiten, besonders mit Blick auf neue Technologien, die neue Rechtsfragen aufwerfen. Die daraus resultierenden Konflikte darf man als Anwalt nicht scheuen. Aktuell sehen wir interessante Entwicklungen auf EU-Ebene, etwa bei der Industrieemissionsrichtlinie. Früher ging es im Immissionsschutzrecht primär darum, Schadstoffe aus dem Schornstein zu reduzieren. Da hat die Industrie in den letzten Jahrzehnten enorme Fortschritte gemacht. Heute geht die Regulatorik viel tiefer: Es geht um Wasserverbrauch, Energieeffizienz und Ressourcen. Die EU neigt hier zu einer sehr feinen Steuerung, die für Unternehmen enorme Dokumentations- und Kontrollpflichten mit sich bringt. Hier müssen wir aufpassen, dass wir die Industrie in Europa nicht durch Überregulierung verlieren, während sie in anderen Teilen der Welt blüht. Ich wünsche mir da oft mehr Kooperation statt Konfrontation, um gemeinsam echte Verbesserungen zu erzielen.

 

Ihr Fazit?

Dr. Peter Kersandt: Ein Projekt, das uns derzeit sehr viel Freude macht, ist die Begleitung der Dekarbonisierung der Kraftwerke hier in Berlin. Wir sind dort als Projektmanager für die Immissionsschutzbehörde tätig. In enger Zusammenarbeit mit dieser und der Vorhabenträgerin haben wir es geschafft, innerhalb kürzester Fristen die Genehmigungsbescheide vorzubereiten. Das ist eine tolle Gemeinschaftsleistung unserer Kanzlei über alle Standorte hinweg. Das beweist: Wenn alle Beteiligten diese Ziele teilen, lassen sich auch komplexe Projekte zügig und rechtssicher realisieren.

Vielen Dank, Herr Dr. Kersandt!

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Luisa Woth
Content Managerin

Als Content Managerin bei Talent Rocket verbindet Luisa ihr juristisches Fachwissen aus dem Bachelor of Laws an der Universität Potsdam mit ihrer Leidenschaft für die Rechtsbranche, um fundierte und praxisnahe Einblicke in die juristische Arbeitswelt zu liefern.