Der Bedarf an Juristen im Bereich des Immobilienrechts ist sehr hoch, doch nur wenig junge Anwälte und Studenten planen, sich auf dieses Rechtsgebiet zu spezialisieren oder sind es bereits. Woran liegt das?
These Nummer 1: Das Studium ist schuld
Betrachtet man das Immobilienrecht aus studentischer Sicht, ist es im Studium kaum bis gar nicht von Bedeutung. Lediglich die Grundlagen des Immobiliarsachenrechts und des Mietrechts spielen eine wirkliche Rolle im Studium bis zum Staatsexamen.
Die tatsächliche Ausgestaltung von Verträgen über Grundstücke spielt indes gar keine Rolle, gleiches gilt für Mietverträge. Bezüglich Grundstückstransaktionen werden lediglich die Pflicht zur notariellen Beglaubigung, die Grundbucheintragung und die Arten des gutgläubigen Erwerbs genauer erfasst.
Im Bereich des Mietrechts liegt der Fokus auf Mieter- und Vermieterrechten in Bezug auf außerordentliche Kündigungen, Mieterhöhungen oder dem Vermieterpfandrecht. Einen echten Mietspiegel bekommt ein Student nicht zu Gesicht, was genau ein Vermieter für Pflichten hat oder wie eine Nebenkostenabrechnung zu erfolgen hat wird nicht gelehrt.
Die Praxisrelevanz des Pflichtstoffes im Jurastudium ist daher leider minimal. Tiefer in die Materie einsteigen kann ein Student in der Regel nur im Rahmen des Schwerpunktstudiums.
Das Problem ist, dass es kaum entsprechende Schwerpunkte gibt. Das Immobilienrecht ist lediglich an der Universität Regensburg ein eigenständiger Schwerpunkt. Ansonsten wird es nur partiell im Schwerpunktbereich „allgemeines Wirtschaftsrecht“ an verschiedenen Universitäten angeboten.
Weder das Grundstudium noch das Schwerpunktstudium, mit Ausnahme der Universität Regensburg, führt Studenten in das Immobilienrecht ein.