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Klima und Recht: Chancen und Karrierewege für Juristen

Das Umweltvölkerrecht im Portrait

Globale Herausforderungen – völkerrechtliche Verantwortung

Kaum ein anderer Rechtsbereich spiegelt die weltweiten politischen und wirtschaftlichen Kräfteverhältnisse so stark wider wie das Umweltvölkerrecht. Die globale Klimakrise setzt Staaten und internationale Organisationen zunehmend unter juristischen Druck, verbindliche Verpflichtungen zur Emissionsreduktion, Anpassung und Klimafinanzierung einzuhalten.

Parallel dazu wird das klassische Völkerrecht auf anderen Ebenen herausgefordert. Der andauernde Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine stellt eine erhebliche Belastungsprobe für die bestehenden völkerrechtlichen Normen und Institutionen der Vereinten Nationen dar. Gleichzeitig drängen neue Technologien und Sektoren in den völkerrechtlichen Diskurs: Cyberangriffe, künstliche Intelligenz im Krieg wie etwa KI-gestützte Waffensysteme und die zunehmende kommerzielle Nutzung des Weltraums werfen Fragen nach Regulierung, Verantwortlichkeit und Souveränität auf. Diese Entwicklungen testen internationale Institutionen, Gerichte und Rechtsrahmen auf ihre Belastbarkeit und zeigen den Bedarf einer Weiterentwicklung auf. Das Umweltvölkerrecht bietet dir als erfahrene Jurist:in ein dynamisches Berufsfeld. Wenn du über einen beruflichen Wechsel in dieses Rechtsgebiet nachdenkst, bewegst du dich an der Schnittstelle von Recht, Politik und Wissenschaft – und damit in einem national wie international bedeutungsvollen Feld.

Das Umweltvölkerrecht im Jahr 2025: Entwicklungen und Trends

Die Entwicklung des Umweltvölkerrechts hat in den letzten Jahren eine neue Dynamik erfahren. Am 23. Juli 2025 legte der Internationale Gerichtshof (IGH) sein mit Spannung erwartetes Gutachten zu den „Pflichten der Staaten im Kontext des Klimawandels“ vor. Darin stellte das Gericht unmissverständlich fest, dass Staaten nach internationalem Recht verpflichtet sind, gravierende Beeinträchtigungen des Klimasystems zu verhindern. Wird dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, können sie dafür haftbar gemacht werden. Mögliche Konsequenzen können dabei eine Entschädigung für finanziell bezifferbare Schäden oder die Verpflichtung zur Wiederherstellung von Ökosystemen sein. Dieses Gutachten – und die daraus entstehenden Debatten – stärken das Fundament einer internationalen Klimaverantwortung.

Darüber hinaus verändern sicherheitspolitische Entwicklungen die Bedeutung des Umweltvölkerrechts. Klimafolgen wie Dürren, Flutkatastrophen oder Ressourcenkonflikte bilden zunehmend Sicherheitsrisiken. Sie können Migrationsbewegungen auslösen, die Stabilität ganzer Regionen gefährden und neue Konfliktlinien schaffen. Völkerrechtliche Normen zur Umwelt- und Ressourcennutzung werden damit zu einem integralen Bestandteil internationaler Sicherheitsarchitektur.

Zudem erweitert der digitale Wandel den Anwendungsbereich völkerrechtlicher Verantwortung: Themen wie Cyberkrieg, Künstliche Intelligenz in militärischen Operationen oder die Regulierung globaler Plattformen rücken stärker in den Fokus – und zeigen, dass digitale Fragen oft auch ökologische und völkerrechtliche Folgen haben können. Beispiele hierfür sind der hohe Energiebedarf digitaler Systeme oder die greifbaren Auswirkungen von Cyberangriffen auf zentrale Versorgungs- und Infrastruktursysteme wie Krankenhäuser, Energie- oder Industrieanlagen. Solche Attacken können u.a. zu Produktionsausfällen, Umweltbelastungen und der unmittelbaren Gefährdung von Menschenleben führen. Vor diesem Hintergrund verschwimmen die klassischen Grenzen zwischen Umweltvölkerrecht, humanitärem Völkerrecht, Sicherheitsrecht, Wirtschafts- und Technologierecht zunehmend. Dies unterstreicht die zwingende Notwendigkeit interdisziplinärer Rechtsansätze, um globale Umwelt- und Klimaverpflichtungen in der digitalen Ära rechtswirksam zu gestalten.

Die Befassung des IGH mit der völkerrechtlichen Klimaverantwortung der Staaten markiert eine Zäsur: Der Klimaschutz wird nicht länger allein politisch verhandelt – er wird zunehmend rechtlich durchsetzbar. Die völkerrechtliche Verpflichtung zur Emissionsminderung, zur Klimafinanzierung oder zur Anpassung an Klimarisiken erlangt normative Verbindlichkeit. Ob bei der Auslegung multilateraler Abkommen, der Prozessführung vor internationalen Gerichten oder der Umsetzung völkerrechtlicher Verpflichtungen in nationales Recht – als Jurist:in im Umweltvölkerrecht trägst du entscheidend zur normativen Ausformung internationaler Klimastrukturen bei.

Zugleich ist eine Zunahme strategisch motivierter Klimaklagen zu beobachten. Dies zeigte bereits der Abschlussbericht des Umweltbundesamtes mit dem Titel „Judikative als Motor des Klimaschutzes? Bedeutungen und Auswirkungen der Klimaklagen“ aus dem Jahr 2023. Non-Governmental Organizations (NGOs) sowie betroffene Bevölkerungsgruppen – und in wachsender Zahl auch Staaten – nutzen gerichtliche Verfahren zur Durchsetzung internationaler Umweltverpflichtungen. Dabei geht es den Klägern nicht nur darum das Klageziel selbst zu erreichen, sondern auch um eine mögliche Weiterentwicklung der Rechtslage für das Allgemeininteresse.

Neueste Entwicklungen im Umweltvölkerrecht

  • IGH-Gutachten statuiert völkerrechtliche Klimahaftung
  • Verschmelzung von Umwelt- und Sicherheitsrecht
  • Rechtsfortbildung durch Strategic Litigation

Institutionelle Landschaft und Karrierefelder

Wenn du den Schritt ins (Umwelt-)Völkerrecht wagst, bewegst du dich in einem ausgesprochen vielfältigen institutionellen Umfeld. Das Umweltvölkerrecht stützt sich auf Gewohnheitsrecht, allgemeine Rechtsgrundsätze und völkerrechtliche Verträge. Anders als bei klassisch national geprägten Rechtsgebieten ist der Arbeitsmarkt in diesem Feld stark internationalisiert, interdisziplinär und meist auch politisch geprägt. Jobs kannst du hier in großen multilateralen Organisationen, spezialisierte Einrichtungen, NGOs und strategisch ausgerichtete Kanzleien finden.

Internationale Organisationen und Gerichtshöfe

Kernakteure des Umweltvölkerrechts sind internationale Organisationen und Institutionen. Zentral sind hier die Vereinte Nationen (UN) mit ihren Unterorganisationen wie dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) oder dem Sekretariat des UN-Klimarahmenkonvention (UNFCCC). Auch gerichtliche Institutionen wie der Internationale Gerichtshof (IGH) oder der Internationale Seegerichtshof (ITLOS) sind wichtige Akteure im internationalen Schutz des Umweltvölkerrechts. Als Jurist:in in diesem Feld musst du zwischenstaatliche Verfahren beherrschen, komplexe Fragen global einordnen und diplomatisch-juristisch handeln können.

Regierungen und Ministerien

Auch auf nationaler Ebene ist deine völkerrechtliche Expertise gefragt. Insbesondere das Auswärtige Amt sowie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sind wichtige Arbeitgeber. Als Jurist:in bist du hier etwa in Völkerrechtsabteilungen eines Ministeriums tätig oder an der Umsetzung internationaler Verpflichtungen in nationales Recht, wie beispielsweise die Überführung völkerrechtlicher Verpflichtungen in nationale Gesetze oder Verordnungen. Der Trend geht dabei klar in Richtung interministerieller Zusammenarbeit und internationaler Projektarbeit.

Nichtregierungsorganisationen und Think Tanks

NGOs haben sich in den letzten Jahren zu einflussreichen Akteuren des Umweltvölkerrechts entwickelt. Organisationen wie ClientEarth, Greenpeace oder World Wide Fund for Nature (WWF) nutzen zunehmend strategische Prozessführung, um Klimaverpflichtungen durchzusetzen oder Staaten und Unternehmen juristisch in die Pflicht zu nehmen. Think Tanks und Forschungsinstitute – etwa das Deutsche Institut für Entwicklungspolitik – verbinden wissenschaftliche Expertise mit rechtlicher Analyse und politischer Strategie. Als Juristin:in bringst du hier deine Expertise ein und kannst so innovative Rechtskonzepte entwickeln, Positionen schärfen und politische Prozesse aktiv mitgestalten.

Wirtschaft und Kanzleien

In der Privatwirtschaft wächst der Druck auf globale Unternehmen, die internationalen Klimaziele, ESG-Standards und Lieferkettengesetze konsequent umzusetzen. Genau hier entstehen spannende Beratungsfelder zwischen dem internationalen Umweltvölkerrecht, Investitionsschutz und Compliance. Über das klassische Mandatsgeschäft hinaus eröffnen sich dir hier interessante Perspektiven in einem dynamischen Umfeld mit internationaler Verantwortung und starken Entwicklungsmöglichkeiten. Neben fachlicher Expertise ist daher ein ausgeprägtes wirtschaftliches Verständnis wichtig, denn als Jurist:in fällt für dich nicht nur die klassische Beratung an. Du übernimmst auch eine zentrale Rolle in der strategischen Gestaltung, Prozessführung und Governance – sowohl in spezialisierten Boutiquen als auch in international agierenden Großkanzleien.

Karrierepfade: Vom klassischen Juristen zum Völkerrechtsexperten

Der Einstieg ins Umweltvölkerrecht folgt selten einem klaren Karrierepfad. Vielmehr ist er häufig das Ergebnis einer bewussten strategischen Neuorientierung. Viele wechseln aus anderen Rechtsgebieten und qualifizieren sich gezielt weiter. Genau darin liegt deine Chance: Dein Fachwissen aus nationalen Kontexten ist international gefragt – besonders, wenn du es mit zusätzlichen Kompetenzen verbindest.

Typische Einstiegs- und Wechselwege

Ein zentraler Zugang zum Umweltvölkerrecht führt über spezialisierte Postgraduiertenprogramme wie LL.M.-Studiengänge mit Schwerpunkt Völkerrecht, Umweltrecht oder internationale Governance. Universitäten in Europa, Nordamerika und Asien haben in den letzten Jahren ihre Angebote stark ausgebaut. Wer bereits frühzeitig praktische Erfahrung, etwa in Form von Auslandspraktika sammelt, schafft damit eine starke Grundlage für den Einstieg in dieses Fachgebiet.

Auch der Einstieg über eine Tätigkeit in Regierungsstellen kann für dich ein interessantes Sprungbrett sein. Als Jurist:in im öffentlichen Dienst hast du häufig bessere Chancen, in internationale Delegationen zu wechseln. Doch auch als Richter:in oder Anwält:in ist ebenso ein Wechsel möglich, insbesondere wenn du einschlägige Expertise im Umweltrecht, Verfassungsrecht oder Verwaltungsrecht vorweisen kannst.

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Notwendige Qualifikationen und Kompetenzen

Willst du erfolgreich im Umweltvölkerrecht arbeiten, ist Interdisziplinarität der Schlüssel: Kenntnisse in Klimapolitik, Umweltwissenschaften oder internationaler Sicherheitspolitik sind ebenso relevant wie juristische Expertise. Zudem sind Sprachkenntnisse – insbesondere Englisch und Französisch – unverzichtbar. Weitere Sprachen können dir einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil geben. Hinzu kommen Fähigkeiten in Verhandlungsführung, Projektmanagement, interkultureller Kommunikation und ein Verständnis für interministerieller Zusammenarbeit und diplomatische Abläufe.

Vertrautheit mit den wichtigsten internationalen Vertragswerken, etwa dem Übereinkommen von Paris, der Aarhus-Konvention oder der United Nations Convention on the Law of the Sea (UNCLOS), ist ein Muss. Hast du praktische Erfahrungen mit Streitbeilegungsverfahren, z. B. vor dem Internationaler Gerichtshof oder dem Internationalen Seegerichtshof, macht dich das zu einem besonders gefragten Bewerber.

Soft Skills und internationale Mobilität

Neben juristischem Fachwissen sind strategisches Denken, interkulturelle Kompetenz und Flexibilität entscheidend für deine Karriere im Umweltvölkerrecht in der EU und international. Zudem spielt auch deine Bereitschaft zur (internationalen) Mobilität eine Schlüsselrolle: Viele Laufbahnen starten mit befristeten Einsätzen an internationalen Standorten. Wenn du bereit bist, in Brüssel, Den Haag, Nairobi oder New York zu arbeiten – auch temporär oder projektbezogen – eröffnen sich dir attraktive Perspektiven auf Führungsrollen und Mandate mit globaler Reichweite. Digitale Arbeitsmodelle erleichtern dies etwas, denn internationale Zusammenarbeit erfordert heute nicht mehr zwingend die ununterbrochene physische Präsenz am Sitz einer Organisation. Diese Entwicklung bietet dir die Möglichkeit, global zu arbeiten, ohne dein berufliches Zentrum vollständig ins Ausland zu verlagern.

Gehaltsperspektiven im Umweltvölkerrecht

Die Vergütungsstrukturen im Umweltvölkerrecht variieren je nach Arbeitgeber teils erheblich. Im Gegensatz zu klassischen juristischen Karrierepfaden – etwa in der Justiz oder in Großkanzleien – hängt deine Bezahlung hier stark von der Institution, der Funktionsebene, dem Arbeitsort und dem Erfahrungsniveau ab. Die Bandbreite reicht von NGO-Stellen mit eher moderaten Gehältern bis zu sehr gut dotierten Positionen in internationalen Organisationen oder spezialisierten Kanzleien.

Gehälter in internationalen Organisationen

Internationale Organisationen verfügen meist über klar strukturierte Vergütungssysteme. Die UN nutzt das sogenannte Common System, welches die Gehälter ihrer Mitarbeiter festlegt. Als Jurist:in wirst du je nach Erfahrung ab der Ebene P- 2 eingeordnet werden. Das Einstiegs-Bruttogehalt dort liegt gemäß Tabelle vom Januar 2026 bei 69.139 $ im Jahr. Auf der P-4-Ebene startet das Bruttojahresgehalt bei 109.324 $ im Jahr. Zulagen können das Gesamteinkommen noch erhöhen. Jurist:innen auf Direktionsebene (D-1, D-2) erzielen Spitzengehälter von rund 155.232 $ bis 209.614 $ im Jahr.

Vergütung im öffentlichen Dienst und diplomatischen Bereich

Juristinnen und Juristen, die im deutschen öffentlichen Dienst in völkerrechtlichen Bereichen arbeiten – etwa im Auswärtigen Amt oder im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit – sind in der Regel nach der Besoldungsordnung A eingruppiert.

  • Auf Bundesebene liegt das Bruttojahreseinstiegsgehalt bei ca. 60.000 Euro, kann aber je nach Erfahrung und Funktion auch darüber liegen.
  • Leitende Funktionen im diplomatischen Dienst können – inklusive Auslandszulagen – mit Besoldungsgruppe B auch deutlich darüber liegen.

Gehälter bei NGOs und Think Tanks

Nichtregierungsorganisationen, Umweltstiftungen und Think Tanks zahlen im internationalen Vergleich eher moderat, können aber häufig ein hohes Maß an Gestaltungsspielraum, Themennähe und flexiblere Arbeitsmodelle bieten.

  • Laut des Greenpeace Gehaltmodells werden Referent:innen mit einem Einstiegsgehalt von ca. 55.000 € jährlich vergütet. Das absolute Spitzengehalt in der höchsten Stufe des Modells liegt bei ca. 102.000 € jährlich.
  • Die Vergütungsstruktur von WWF sieht für eine Stelle als Referent:in ein jährliches Gehalt ab ca. 46.000 € vor. Fachbereichsleiter können Spitzengehälter von bis zu ca. 109.000 € erzielen.

Privatwirtschaft und Kanzleien

In der Privatwirtschaft und in spezialisierten Kanzleien können die Gehälter deutlich volatiler ausfallen. Oft fallen diese jedoch höher aus – insbesondere bei Positionen mit strategischem oder regulatorischem Schwerpunkt. Großkanzleien bieten im Vergleich meist die höchsten Gehälter. Gemäß des Talent Rocket Gehaltsreport 2025, in dem die Gehälter in 50 Großkanzleien verglichen wurden, verdienen Anwält:innen dort im ersten Jahr etwa 72.000 € bis 180.000 €. Je nach Position und Kanzlei steigt der Verdienst dort teils erheblich.

Die Vergütung im Umweltvölkerrecht folgt keinem einheitlichen Muster, sondern spiegelt die institutionelle Vielfalt des Feldes wider. Wenn du über einen Wechsel in dieses Rechtsgebiet nachdenkst, solltest du neben dem Gehalt auch Faktoren wie Gestaltungsmöglichkeiten, internationale Mobilität und fachliche Profilierung berücksichtigen. 

Arbeitgeber im Überblick

Arbeitgeber Einstiegsgehalt (ca. Brutto) Spitzengehalt (ca. Brutto) Besonderheit
Internationale Org. (z.B. UN) ca. 59.200 € (steuerfrei)* ca. 197.000 € (steuerfrei) Diplomatenstatus, keine Einkommensteuer
Großkanzleien 72.000 € – 180.000 € Partner-Level (variabel) Höchstes Gehalt, hoher Leistungsdruck
Öffentlicher Dienst (Bund) ca. 62.400 € (A13)** ca. 180.000 € (B-Besoldung) Sicherheit, Verbeamtung möglich
NGOs (z.B. Greenpeace/WWF) ca. 48.000 € – 62.000 €*** ca. 105.000 € Hoher Gestaltungsspielraum, „Purpose“
* Wichtig: UN-Gehälter sind i.d.R. steuerfrei. Ein Netto-Einstiegsgehalt von ca. 65.000 € entspricht in Deutschland einem steuerpflichtigen Bruttogehalt von ca. 100.000 € (je nach Steuerklasse).
** Prognose Besoldungsgruppe A13 (Bund, Stufe 1) für 2025.
*** Basierend auf Gehaltsanpassungen 2025 (z.B. Haustarifverträge großer NGOs).

Fazit: Ein Rechtsgebiet mit Zukunft und Gestaltungsspielraum

Klimawandel, Ressourcenknappheit, geopolitische Spannungen und technologische Umbrüche führen dazu, dass immer mehr Fragen nicht allein politisch, sondern rechtlich verbindlich beantwortet werden müssen. Für dich als Jurist:in eröffnet sich hier ein Feld, das fachlich anspruchsvoll und gesellschaftlich hochrelevant ist.

Die Entwicklungen der letzten Jahre – etwa das Gutachten des Internationalen Gerichtshof zur Klimaverantwortung und die zunehmende Bedeutung von Cyber- und Weltraumrecht – zeigen klar: Globale Herausforderungen verlangen globale Rechtsinstrumente. Dafür braucht es qualifizierte Fachkräfte, die bereit sind, über klassische nationale Perspektiven hinauszugehen.

Für dich als Jurist:in ist das Umweltvölkerrecht ein attraktives Feld:

  • Institutionell vielfältig – von internationalen Organisationen über NGOs bis hin zur Privatwirtschaft.
  • Quereinstieg möglich – das Umweltvölkerrecht bietet viele Möglichkeiten für eine Neuausrichtung der Karriere
  • Strategisch relevant – mit wachsendem Einfluss auf Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.
  • International ausgerichtet – mit Chancen auf Tätigkeit in globalen Kontexten.

Natürlich sind die Vergütungsstrukturen sehr unterschiedlich, und nicht jede Position bietet die gleichen materiellen Anreize wie klassische Wirtschaftskanzleien. Viele Fachkräfte schätzen an diesem Feld die Aussicht auf Gestaltungsspielräume, politische Nähe sowie eine gesellschaftliche Wirkung, die in anderen juristischen Bereichen so nicht gegeben ist.

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