Cybersecurity und Recht: Der Beginn einer neuen Ära
Cyberangriffe gehören längst zum heutigen Alltag. Das Bundeslagebild Cybercrime 2024 spricht diesbezüglich eine deutliche Sprache: Ransomware-Angriffe (d.h. gezielte Datenverschlüsselung mit anschließender Lösegeldforderung) verursachten im letzten Jahr einen wirtschaftlichen Schaden in Milliardenhöhe. Besonders betroffen sind staatliche Einrichtungen und kritische Infrastrukturen.
Insbesondere Auslandstaten, d.h. Cyberstraftaten, die aus dem Ausland verübt werden und zu Schäden in Deutschland führen, kommt hier große Bedeutung zu. Interessant ist zudem, dass die Dunkelziffer etwaiger Angriffe hoch ist, denn viele Unternehmen melden diese aus Angst vor Reputationsverlust gar nicht erst.
Was zunimmt, ist nicht nur die Häufigkeit, sondern auch die Komplexität der Taten. "Double Extortion" (dt.: „doppelte Erpressung“, d.h. Cyberkriminelle nutzen gleichzeitig mehrere Druckmittel), Malware-as-a-Service („MaaS“, d.h. Malware gegen Geld) und Initial Access Broker (d.h. Verkauf von unbefugten Netzwerkzugängen) sind keine Buzzwords, sondern mittlerweile Alltag für Ermittlungsbehörden und Kanzleien. Die klassische und traditionelle Strafrechtsdogmatik stößt dabei jedoch schnell an ihre Grenzen. Und genau hier beginnt die Relevanz spezialisierter Jurist:innen (hierzu gleich mehr!).
Diese neue Kriminalitätsform unterscheidet sich fundamental von traditionellen Delikten. Sie ist transnational, schwer nach- und beweisbar, technisch hochentwickelt und sehr dynamisch. Täter, die heutzutage IT-Systeme manipulieren, sitzen selten im Inland, arbeiten häufig mit Anonymisierungsnetzwerken und agieren zügig und arbeitsteilig. Eine präzise juristische Aufarbeitung erfordert daher nicht nur vertieftes Fachwissen im materiellen Strafrecht, sondern auch ein Verständnis für technische Zusammenhänge, internationale Zusammenarbeit und digitale Forensik.