Und wann ist nun der günstigste Zeitpunkt für den Besuch eines Repetitoriums?
Die Beantwortung dieser Frage hängt ganz davon ab, für welche Art Repetitorium man sich entscheidet. Wenn man – ähnlich wie es viele Studenten bei der Vorbereitung auf das erste Staatsexamen tun – auch als Referendar ein Dauer-Repetitorium wählt, dann ist natürlich ein Beginn des Repetitoriums zeitgleich mit dem Beginn des Referendariats sinnvoll. Das Repetitorium begleitet dann dauerhaft die Ausbildung am Arbeitsplatz und in der Arbeitsgemeinschaft bis hin zu den Examensklausuren.
Gibt es Alternativen zu Dauer-Kursen und wann würden Sie damit beginnen?
Entscheidet man sich für ein Crashkurs-System, wie es die Kaiserseminare an den Wochenenden anbieten, dann ist die Frage nach dem „Wann“ etwas schwieriger zu beantworten. Die vorwiegend verfahrensrechtlich geprägten Kurse sollte man ab Mitte der jeweiligen Station besuchen.
Dies gilt insbesondere für die Seminare ‚Zivilprozessrecht und Zivilgerichtsklausur’, ‚Die öffentlich-rechtliche Behörden-, Rechtsanwalts und Gerichtsklausur’ sowie ‚Die Staatsanwaltsklausur’.
Wegen der Stofffülle der materiell-rechtlichen Seminare raten wir zu einem ersten Besuch dieser Kurse vor Beginn oder am Anfang der jeweiligen Stationen sowie ggf. zu einem zweiten Besuch zum reduzierten Preis kurz vor den Examensklausuren, um auf dem neuesten Stand zu sein, wenn es darauf ankommt.
Der Besuch des fächerübergreifenden Seminars ‚Klausurentraining’ empfiehlt sich nach Ende der straf-, zivil- und verwaltungsrechtlichen Pflichtstationen. Die ‚Spezialseminare’, also das Revisionsseminar, den Kurs zum Arbeits- und Wirtschaftsrecht genau wie das Seminar zum Erb- und Familienrecht sowie den Zwangsvollstreckungskurs sollte man gegen Ende der Referendarzeit besuchen.
Man sieht also: Es kommt – wie immer in der Juristerei – darauf an …