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Referendars-Crashkurse der Kaiserseminare

Rep für Referendare? Ob, wann und welches?

- Ein Interview mit Jan Kaiser -

„Ich wüsste keinen!“, lautet die Antwort von Jan Kaiser, Richter am Landgericht und geschäftsführender Gesellschafter der Kaiserseminare, wenn man ihn fragt, ob es gute Gründe für Rechtsreferendare gibt, zur Vorbereitung auf das Assessorexamen ein Repetitorium zu besuchen. Dann lacht er. War natürlich nicht ernst gemeint.

Umso ernster klingt hingegen die Ermahnung des Bundesverwaltungsgerichts, die er dann zitiert: „Den Vorschriften des DRiG, JAG und der JAO ist in keiner Weise zu entnehmen, dass die staatliche Ausbildung den Anspruch erhebe, Referendare ohne zusätzliche eigene Examensvorbereitung bestmöglich auf die zweite juristische Staatsprüfung vorzubereiten. Im Gegenteil ist eine ergänzende Aus- und Fortbildung durch private Lehrveranstaltungen nicht nur zulässig, sondern geboten.“ (BVerwG DVBl. 1988, 349, 351).

Jan Kaiser betont noch einmal: „Geboten!“.

Herr Kaiser, unter welchen Umständen macht ein Repetitorium Sinn - und wann raten Sie davon ab? 

Für einen Erfolg im Assessorexamen braucht man kein Dauer-Repetitorium, in dem der universitäre Stoff aus dem ersten Examen monatelang noch einmal aufgewärmt wird. Andererseits haben Referendare wegen der kurzen Vorbereitungszeit im Referendariat aber auch nicht die Chance, sich den Stoff für das zweite Examen im stillen Kämmerlein selber zusammen zu tragen. 

Man muss vor diesem Hintergrund so schnell wie möglich mit dem effektiven Lernen und dem Anfertigen von Assessorklausuren beginnen. Und exakt hierbei ist die Unterstützung durch einen auf das Assessorexamen spezialisierten Repetitor hilfreich, der die Referendare kompakt und kompetent auf die zweite Staatsprüfung vorbereitet.

So hat man den wesentlichen Lernstoff, die nötige Klausurtechnik, die unerlässlichen klausurtaktischen Finessen sowie die prüfungsrelevante Rechtsprechung rasch beisammen und ist darüber im Bilde, was im Assessorexamen – auch in Abgrenzung zum ersten Examen – wirklich wichtig ist und wo man getrost ‚auf Lücke setzen’ kann. Nichts anderes sagt uns das Bundesverwaltungsgericht in seiner unergründlichen Weisheit, siehe oben.

Und wann ist nun der günstigste Zeitpunkt für den Besuch eines Repetitoriums? 

Die Beantwortung dieser Frage hängt ganz davon ab, für welche Art Repetitorium man sich entscheidet. Wenn man – ähnlich wie es viele Studenten bei der Vorbereitung auf das erste Staatsexamen tun – auch als Referendar ein Dauer-Repetitorium wählt, dann ist natürlich ein Beginn des Repetitoriums zeitgleich mit dem Beginn des Referendariats sinnvoll. Das Repetitorium begleitet dann dauerhaft die Ausbildung am Arbeitsplatz und in der Arbeitsgemeinschaft bis hin zu den Examensklausuren.

Gibt es Alternativen zu Dauer-Kursen und wann würden Sie damit beginnen? 

Entscheidet man sich für ein Crashkurs-System, wie es die Kaiserseminare an den Wochenenden anbieten, dann ist die Frage nach dem „Wann“ etwas schwieriger zu beantworten. Die vorwiegend verfahrensrechtlich geprägten Kurse sollte man ab Mitte der jeweiligen Station besuchen.

Dies gilt insbesondere für die Seminare ‚Zivilprozessrecht und Zivilgerichtsklausur’, ‚Die öffentlich-rechtliche Behörden-, Rechtsanwalts und Gerichtsklausur’ sowie ‚Die Staatsanwaltsklausur’.

Wegen der Stofffülle der materiell-rechtlichen Seminare raten wir zu einem ersten Besuch dieser Kurse vor Beginn oder am Anfang der jeweiligen Stationen sowie ggf. zu einem zweiten Besuch zum reduzierten Preis kurz vor den Examensklausuren, um auf dem neuesten Stand zu sein, wenn es darauf ankommt.

Der Besuch des fächerübergreifenden Seminars ‚Klausurentraining’ empfiehlt sich nach Ende der straf-, zivil- und verwaltungsrechtlichen Pflichtstationen. Die ‚Spezialseminare’, also das Revisionsseminar, den Kurs zum Arbeits- und Wirtschaftsrecht genau wie das Seminar zum Erb- und Familienrecht sowie den Zwangsvollstreckungskurs sollte man gegen Ende der Referendarzeit besuchen.

Man sieht also: Es kommt – wie immer in der Juristerei – darauf an …

Heute gelten wir bezüglich der Vorbereitung auf das Assessorexamen als Marktführer (laut azur 2/14).
Jan Kaiser

Erzählen Sie uns, wie die Kaiserseminare zustande kamen...

Im Jahr 2003 haben zunächst mein Vater, Horst Kaiser, langjähriger Vorsitzender Richter am Landgericht Lübeck, und mein Bruder Torsten, seines Zeichens Rechtsanwalt in Lübeck, bei einem kleinen niedersächsischen Repetitorium als Zivilrechtsdozenten angefangen.

Die „Kompaktseminare“, wie sie hießen, waren ursprünglich ausschließlich auf das Verwaltungsrecht im zweiten Staatsexamen spezialisiert. Der Beginn mit einem Kaiser als Dozenten war allerdings sehr überschaubar, unser Vater hatte in seinem ersten Zivilurteils-Crashkurs sage und schreibe sieben Teilnehmer sitzen, von denen zwei seine eigenen zwangsverpflichteten Stationsreferendare waren.

Er zog dennoch oder gerade wegen der kleinen Gästeschar alle Register, so dass sich durch Mundpropaganda die Teilnehmerzahl beim nächsten Termin bereits verdoppelt hatte. Die gleiche Entwicklung nahmen meine Seminare zum materiellen Zivilrecht. Binnen kurzer Zeit wurden die Kaiserkurse zum Geheimtipp unter den norddeutschen Referendaren.

Nach einigem Zureden stieg dann auch ich neben meiner Richtertätigkeit am Landgericht Lüneburg als Dozent mit ein. Nach ca. zwei Jahren der immer erfolgreicheren Tätigkeit in fremden Diensten fragten wir uns dann aber irgendwann, warum wir nicht unter eigener Flagge weitersegeln sollten.

So wurden im Jahr 2005 in unserer Heimatstadt Lübeck die Kaiserseminare als ausschließlich auf Wochenend-Crashkurse für Rechtsreferendare ausgerichtetes Repetitorium aus der Taufe gehoben. Heute haben wir sieben Standorte bundesweit und neun unserer Skripten gehören zu den meistverkauften Referendarbüchern. 

Heute gelten wir bezüglich der Vorbereitung auf das Assessorexamen als Marktführer (laut azur 2/14).

GÖRG
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