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Verfasst von Luisa Woth

Was du als Jura-Student:in wissen solltest

Hilfreiche Tipps, die dich durchs Studium bringen

Am ersten Tag deines Jurastudiums wirst du ziemlich schnell erfahren, welche Rechtsgebiete dich in den kommenden Jahren erwarten. Du wirst lernen, was hinter Abkürzungen wie BGB AT, StR und Staatsorga steckt, und vermutlich früher oder später feststellen, dass „vorlesungsfreie Zeit“ eine erstaunlich kreative Bezeichnung für die Hausarbeitsphase ist.

Was dir dagegen kaum jemand erklärt: Wie lernst du diesen ganzen Stoff eigentlich sinnvoll? Musst du wirklich jede Vorlesung besuchen? Wann lohnt sich ein eigenes Lehrbuch – und warum solltest du dir möglichst früh Menschen suchen, mit denen du regelmäßig Fälle lösen kannst?

Diese fünf Tipps stehen in keiner Studienordnung. Sie können dir das Jurastudium aber erheblich erleichtern.

1. Den Gutachtenstil lernst du nur, wenn du ihn anwendest

Obersatz, Definition, Subsumtion, Ergebnis: Diese vier Schritte wirst du im Jurastudium vermutlich häufiger hören als deinen eigenen Namen. Sie auswendig aufsagen zu können, bedeutet allerdings noch lange nicht, den Gutachtenstil zu beherrschen.

Die eigentliche Schwierigkeit liegt fast immer in der Subsumtion. Dabei verbindest du die abstrakte rechtliche Definition mit den konkreten Informationen aus dem Sachverhalt. Du behauptest also nicht nur, dass eine Voraussetzung erfüllt ist, sondern erklärst nachvollziehbar, warum.

Schauen wir uns das an einem einfachen Beispiel an:

Der Sachverhalt

T schlägt O mit der Faust ins Gesicht. O erleidet dadurch starke Schmerzen und einen deutlich sichtbaren Bluterguss. Zu prüfen ist unter anderem, ob T den O im Sinne des § 223 Abs. 1 StGB körperlich misshandelt hat.

1. Der Obersatz

Mit dem Obersatz benennst du die rechtliche Voraussetzung, die du im nächsten Schritt untersuchen möchtest:

T müsste O körperlich misshandelt haben.

Auf einer übergeordneten Prüfungsebene könnte der Obersatz auch lauten:

T könnte sich durch den Faustschlag wegen Körperverletzung gemäß § 223 Abs. 1 StGB strafbar gemacht haben.

Danach prüfst du die einzelnen Voraussetzungen der Strafbarkeit. Für unser Beispiel betrachten wir nur das Merkmal der körperlichen Misshandlung.

2. Die Definition

Anschließend erklärst du abstrakt, was unter dem zu prüfenden Rechtsbegriff zu verstehen ist:

Eine körperliche Misshandlung ist jede üble und unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit mehr als nur unerheblich beeinträchtigt wird.

Diese Definition gilt unabhängig von unserem konkreten Fall. Deshalb tauchen T, O und der Faustschlag hier noch nicht auf.

3. Die Subsumtion

Jetzt kommt der entscheidende Teil: Du vergleichst die Informationen aus dem Sachverhalt mit den Merkmalen der Definition. Eine zu knappe Subsumtion würde so aussehen:

T hat O mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Daher hat er O körperlich misshandelt.

Das Ergebnis mag stimmen. Wirklich hergeleitet wird es aber nicht. Der Satz erklärt weder, worin die üble Behandlung liegt, noch warum das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit mehr als nur unerheblich beeinträchtigt wurde. Sauberer wäre:

Der Faustschlag stellt eine gewaltsame Einwirkung auf den Körper des O dar. O erlitt dadurch starke Schmerzen und einen deutlich sichtbaren Bluterguss. Damit wurden sowohl sein körperliches Wohlbefinden als auch seine körperliche Unversehrtheit mehr als nur unerheblich beeinträchtigt. Der Schlag war daher eine üble und unangemessene Behandlung.

Hier verwendest du die konkreten Angaben aus dem Sachverhalt und ordnest sie den einzelnen Merkmalen der Definition zu. Genau das ist Subsumtion.

Der Sachverhalt erwähnt die starken Schmerzen und den Bluterguss schließlich nicht, weil bei der Erstellung noch zwei Zeilen übrig waren. Solche Informationen sollen von dir rechtlich eingeordnet werden.

4. Das Ergebnis

Zum Schluss hältst du das Ergebnis deiner Prüfung fest:

T hat O körperlich misshandelt.

Damit hast du allerdings noch nicht die gesamte Strafbarkeit wegen Körperverletzung geprüft. Dafür müsstest du je nach Aufbau unter anderem noch die weiteren Voraussetzungen des Tatbestands, den Vorsatz, die Rechtswidrigkeit und die Schuld untersuchen. Das Beispiel zeigt bewusst nur, wie du ein einzelnes Tatbestandsmerkmal sauber prüfst.

Wie ausführlich musst du subsumieren?

Nicht jede Voraussetzung braucht eine halbe Seite. Unproblematische Punkte kannst du im verkürzten Gutachtenstil oder Feststellungsstil behandeln. Je schwieriger und entscheidender ein Problem für die Lösung ist, desto ausführlicher solltest du argumentieren.

Mit der Zeit entwickelst du ein Gefühl dafür, welche Punkte im Mittelpunkt stehen. Dieses Gefühl entsteht aber nicht dadurch, dass du möglichst viele Musterlösungen liest. Du musst selbst Fälle lösen, deine Lösungen korrigieren lassen und anschließend ehrlich prüfen, an welcher Stelle deine Argumentation noch einen Sprung macht.

Wenn du lernen möchtest, juristische Gedanken klar und präzise auszudrücken, ist das Buch „Kleine Stilkunde für Juristen“ eine gute Ergänzung. Darin wird besonders anschaulich erklärt, wie eine saubere Subsumtion funktioniert und wie du typische sprachliche Fehler vermeidest.

Solange ich auf das Gesetz gestützt, methodisch sauber arbeite und zeige, wie ich zu einem Ergebnis gekommen bin, kann ich auch unbekannte Probleme in den Griff bekommen.
Ron Straßburg im New Lawyers Podcast

2. Finde die Lernmethode, die wirklich zu dir passt

Im Jurastudium gibt es nicht die eine Lernmethode, die für alle funktioniert. Manche können sich stundenlang in ein Lehrbuch vertiefen, andere verstehen ein Thema erst anhand eines konkreten Falls. Wieder andere brauchen Karteikarten, Übersichten oder jemanden, dem sie erklären können, warum eine Anfechtung nicht dasselbe ist wie ein Rücktritt.

Meistens funktioniert eine Kombination aus mehreren Methoden am besten:

  • Lehrbücher vermitteln Zusammenhänge und helfen dabei, ein Rechtsgebiet systematisch zu verstehen.
  • Fallbücher zeigen dir, wie das Wissen in einer Klausur angewendet wird.
  • Karteikarten eignen sich besonders für Definitionen, Prüfungsschemata und Wissen, das regelmäßig wiederholt werden muss.
  • Vorlesungen und Arbeitsgemeinschaften geben Struktur und ermöglichen Rückfragen. Eine Lerngruppe zwingt dich dazu, dein Wissen in eigenen Worten zu erklären und regelmäßig Fälle zu lösen.

Probiere unterschiedliche Wege aus und beobachte ehrlich, was bei dir hängen bleibt. Nur weil du drei Stunden lang Textmarker durch ein Lehrbuch bewegt hast, hast du nicht automatisch drei Stunden effektiv gelernt.

Musst du jedes Lehrbuch kaufen?

Nein. Die Universitätsbibliothek existiert nicht nur, damit du während der Hausarbeitsphase keinen Sitzplatz findest.

Viele Lehrbücher erscheinen regelmäßig in einer neuen Auflage. Wenn du für jedes Rechtsgebiet sofort ein eigenes Exemplar kaufst und grundsätzlich die aktuellste Ausgabe besitzen möchtest, kann das schnell teuer werden. Gerade bei Büchern, die du nur für eine einzelne Vorlesung oder ein bestimmtes Thema benötigst, reicht es häufig aus, sie auszuleihen oder über das digitale Angebot deiner Universität zu nutzen.

Ein Kauf lohnt sich vor allem, wenn du ein Buch wirklich regelmäßig verwendest, längerfristig damit arbeiten möchtest oder eigene Notizen und Markierungen eintragen willst. Schau dir ein Lehrbuch deshalb möglichst erst in der Bibliothek an, bevor du es bestellst. Ein Buch kann fachlich hervorragend sein und trotzdem überhaupt nicht zu deiner Art zu lernen passen.

Suche dir möglichst früh eine Lerngruppe

Meine größte Empfehlung ist, dir bereits während des Studiums eine feste Lerngruppe zu suchen. Spätestens in der Examensvorbereitung wirst du froh sein, Menschen an deiner Seite zu haben, die genau verstehen, warum dich eine misslungene Probeklausur für den Rest des Tages beschäftigt.

Trefft euch zu festen Terminen und löst gemeinsam Fälle. Dabei könnt ihr Prüfungspunkte verteilen, euch gegenseitig Definitionen erklären und unterschiedliche Lösungswege diskutieren. Das hilft nicht nur fachlich: Eine gute Lerngruppe sorgt auch für Verbindlichkeit und kann dich an Tagen motivieren, an denen du dein BGB am liebsten für immer zuklappen würdest.

Wichtig ist allerdings, dass aus der Lerngruppe keine wöchentliche Kaffeerunde mit gelegentlicher Erwähnung des Bereicherungsrechts wird. Ein klarer Plan und vorbereitete Fälle machen den Unterschied.

Deshalb finde ich, hat die Lerngruppe den besten Mehrwert, um genau das alles miteinander zu verbinden: zu sprechen, sich aktiv mit Themen beschäftigen und vor allem auch gezwungen sein, das jede Woche zu machen.
Ron Straßburg im New Lawyers Podcast

3. Nutze die Angebote deiner Universität

Universitäten bieten häufig weit mehr an als Vorlesungen und die Klausuren, die du zwingend bestehen musst. Es gibt Arbeitsgemeinschaften, Klausurenkurse, Übungen, Sonderveranstaltungen, Probehausarbeiten, Probeseminararbeiten und später die Angebote des universitären Repetitoriums. Vieles davon ist freiwillig – und genau deshalb wird es gern auf „irgendwann später“ verschoben.

Mein Rat: Nutze so viele dieser Angebote, wie du sinnvoll in deinen Studienalltag integrieren kannst. Schreibe vor allem alle angebotenen Klausuren mit, wenn sie examensrelevante Inhalte behandeln. Jede geschriebene Klausur ist eine Übung darin, einen unbekannten Sachverhalt unter Zeitdruck zu erfassen, eine Lösung zu strukturieren und deine Gedanken verständlich zu Papier zu bringen. Diese Routine kannst du dir nicht kurz vor dem Examen innerhalb weniger Wochen aneignen.

Das gilt besonders für die Klausurenkurse im universitären Repetitorium. Es ist verlockend, sich eine fünfstündige Probeklausur zu sparen, wenn am Ende keine Note in deinen Abschluss einfließt. Gerade diese Klausuren sind aber die seltene Gelegenheit, Fehler zu machen, ohne dass sie ernsthafte Konsequenzen haben. Im echten Examen wirst du dir wünschen, möglichst viele davon bereits vorher gemacht zu haben.

Arbeitsgemeinschaften bringen nur etwas, wenn du mitarbeitest

Auch Arbeitsgemeinschaften solltest du möglichst regelmäßig besuchen und vorbereiten. Schau dir den Fall vorher an und fertige zumindest eine grobe Lösungsskizze an. Du musst noch keine ausformulierte Musterlösung mitbringen. Schon der Versuch, die einschlägigen Normen, möglichen Probleme und den Aufbau zu erkennen, hilft dir dabei, in die juristische Denkweise hineinzufinden.

Wenn du den Fall unvorbereitet zum ersten Mal in der Arbeitsgemeinschaft siehst, kannst du der Besprechung vielleicht folgen. Du weißt danach aber nicht, ob du selbst auf die Lösung gekommen wärst. Genau dieser Unterschied wird spätestens in der Klausur ziemlich relevant – dort sitzt schließlich niemand neben dir und gibt nach fünf Minuten den nächsten Hinweis.

Versuche außerdem, dich aktiv an der Falllösung zu beteiligen. Ja, aller Anfang ist unangenehm. Niemand möchte im ersten Semester die Person sein, die selbstbewusst eine Lösung in den Raum stellt und dreißig Sekunden später erfährt, dass bereits die gewählte Anspruchsgrundlage nicht passt. Aber genau dafür bist du dort.

Am Ende studierst du für dich und deinen bestmöglichen Abschluss – nicht dafür, möglichst unauffällig zwischen deinen Kommiliton zu sitzen. Wer später Mandant beraten, vor Gericht auftreten oder im Unternehmen eine rechtliche Einschätzung vertreten möchte, sollte lernen, die eigenen Gedanken auch vor anderen auszusprechen und zu begründen.

Aktive Mitarbeit kann außerdem dafür sorgen, dass Professor und wissenschaftliche Mitarbeitende dich positiv wahrnehmen. Das garantiert dir natürlich noch keinen Job am Lehrstuhl. Es wäre aber nicht das erste Mal, dass aus einer engagierten Beteiligung in der Vorlesung, einer guten Seminararbeit oder einem anschließenden Gespräch später eine Tätigkeit als studentische beziehungsweise wissenschaftliche Hilfskraft entsteht.

Wichtig ist trotzdem: Du musst nicht jedes freiwillige Angebot gleichzeitig wahrnehmen. Wähle vor allem die Veranstaltungen aus, die zu deinem aktuellen Studienstand und deinen fachlichen Lücken passen. Der Sinn besteht darin, kontinuierlich in Übung zu bleiben – nicht darin, deinen Kalender so vollständig zu füllen, dass keine Zeit mehr für die eigentliche Nachbereitung bleibt.

Pro-Tipp:

Lies hin und wieder die Tageszeitung. Das aktuelle Geschehen wird gerne in Klausuren, aber insbesondere in Hausarbeiten aufgegriffen.

4. Unterschätze das Arbeitspensum nicht

In meinen Vorlesungen haben Professor:innen immer wieder betont, dass ein Vollzeitstudium nicht zufällig so heißt: Idealerweise solltest du das Jurastudium wie eine Vollzeitbeschäftigung behandeln und für Lehrveranstaltungen, Vor- und Nachbereitung sowie das eigenständige Lernen insgesamt ungefähr 40 Stunden pro Woche einplanen.

Das bedeutet nicht, dass du jede Woche exakt 40 Stunden mit der Stoppuhr neben dem BGB sitzen musst. In manchen Wochen wird es weniger sein, vor Klausuren oder während einer Hausarbeit deutlich mehr. Der Gedanke dahinter ist trotzdem sinnvoll: Alles, was du während des Studiums gründlich verstanden hast, musst du in der Examensvorbereitung tatsächlich nur noch wiederholen – und nicht zum ersten Mal lernen.

Musst du jede Vorlesung besuchen?

Auch hier lautet die ehrliche Antwort: nein. Manche Professor:innen erklären komplizierte Zusammenhänge so gut, dass du sie nach der Vorlesung tatsächlich verstanden hast. Andere lesen ihre Folien in einem Tempo vor, bei dem du dich irgendwann fragst, ob deine Anwesenheit für den Lernprozess wirklich erforderlich ist.

Wenn du aus einer Vorlesung dauerhaft nichts mitnimmst, kann es sinnvoller sein, dir den Stoff auf einem anderen Weg zu erarbeiten. Das bedeutet allerdings nicht, dass aus „Ich besuche die Vorlesung nicht“ automatisch „Ich habe donnerstags frei“ wird.

Wenn du eine Veranstaltung auslässt, brauchst du einen konkreten Ersatz:

  • ein Lehrbuch oder Skript,
  • einen Onlinekurs beziehungsweise ein digitales Vorlesungsangebot,
  • eine Arbeitsgemeinschaft,
  • einen festen Lernplan oder eine Lerngruppe, mit der du den Stoff und passende Fälle bearbeitest.

Eine Vorlesung zu skippen kann eine sinnvolle Entscheidung sein. Ohne Alternative ist es nur sehr langfristig angelegte Prokrastination.

Nebenjob und Jurastudium: Wie viel ist realistisch?

Nicht alle Studierenden können frei entscheiden, ob sie neben dem Studium arbeiten. Wenn du auf das Einkommen angewiesen bist, musst du dein Studium zwangsläufig um den Job herum organisieren. Wenn du dagegen die Wahl hast, solltest du dir gut überlegen, wie viele Stunden du dauerhaft übernehmen kannst, ohne dass deine Lehrveranstaltungen und Lernzeiten darunter leiden.

Als persönliches Orientierungsmodell halte ich während der Vorlesungszeit höchstens etwa zehn Arbeitsstunden pro Woche für sinnvoll. In der vorlesungsfreien Zeit kannst du deine Arbeitszeit erhöhen, wenn keine Klausuren oder Hausarbeiten anstehen und dein Arbeitsvertrag das zulässt.

Gerade ein fachnaher Nebenjob kann dir viel bringen: Du sammelst praktische Erfahrungen, lernst mögliche Berufsfelder kennen und verstehst häufig besser, wofür du bestimmte Inhalte eigentlich lernst. Trotzdem sollte ein guter Lebenslauf nicht dadurch erkauft werden, dass für das eigentliche Studium kaum noch Zeit bleibt. Dein Studium hat in dieser Phase grundsätzlich Priorität – und „vorlesungsfrei“ bedeutet in Jura leider nur selten wirklich frei.

5. Lass dich von juristischen Noten nicht verrückt machen

Juristische Noten funktionieren anders als die Noten, die du aus der Schule kennst. Eine Klausur muss nicht zweistellig bewertet sein, um eine ordentliche Leistung zu sein. Trotzdem kann es ziemlich ernüchternd sein, viel Zeit in eine Falllösung zu investieren und anschließend nur wenige Punkte darunter stehen zu sehen.

Versuche, eine schlechte Note nicht sofort als abschließendes Urteil über deine Eignung für das Jurastudium zu verstehen. Eine einzelne Klausur zeigt zunächst nur, wie gut du diesen konkreten Fall an diesem konkreten Tag gelöst hast. Vielleicht fehlte dir Wissen, vielleicht war dein Aufbau nicht sauber oder du hast das zentrale Problem zwar erkannt, aber nicht ausführlich genug bearbeitet. All das lässt sich verbessern.

Entscheidend ist deshalb nicht nur, wie viele Punkte unter deiner Klausur stehen, sondern was du anschließend damit machst.

Arbeite deine Klausuren wirklich nach

Lies dir die Korrekturanmerkungen aufmerksam durch und vergleiche deine Lösung mit der Besprechung oder Musterlösung. Frage dich dabei:

  • Habe ich das zentrale Problem erkannt?
  • War mein Aufbau nachvollziehbar?
  • Habe ich ausreichend mit dem Sachverhalt gearbeitet?
  • Waren meine Obersätze, Definitionen und Subsumtionen sauber?
  • Habe ich an unwichtigen Stellen zu viel und an den Schwerpunkten zu wenig geschrieben?
  • Lag das Problem beim Wissen, bei der Methode oder beim Zeitmanagement?

Wenn du eine Anmerkung nicht verstehst, frag nach. Nutze Klausurbesprechungen, Sprechstunden oder die Möglichkeit zur Einsicht. Eine Klausur einfach in der Tasche verschwinden zu lassen, weil dir die Punktzahl unangenehm ist, sorgt höchstens dafür, dass du denselben Fehler beim nächsten Mal noch einmal machen kannst.

Vergleiche dich außerdem nicht pausenlos mit anderen. Im Jurastudium wirst du fast immer jemanden finden, der angeblich kaum gelernt und trotzdem deutlich mehr Punkte geschrieben hat. Ob das stimmt, lässt sich selten überprüfen – und für deine eigene Klausur hilft es dir ohnehin nicht weiter.

Nimm deine Ergebnisse ernst, aber nicht persönlich. Eine schlechte Klausur ist ein Hinweis darauf, woran du noch arbeiten solltest. Sie ist kein Beweis dafür, dass du für Jura ungeeignet bist. Wichtig ist, dass du aus deinen Fehlern lernst, deine Methode anpasst und bei der nächsten Klausur erneut antrittst. Genau dafür schreibst du die Übungsklausuren schließlich.

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Luisa Woth
Content Managerin

Als Content Managerin bei Talent Rocket verbindet Luisa ihr juristisches Fachwissen aus dem Bachelor of Laws an der Universität Potsdam mit ihrer Leidenschaft für die Rechtsbranche, um fundierte und praxisnahe Einblicke in die juristische Arbeitswelt zu liefern.