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Warten? Nicht immer verlorene Zeit!

Die Zeit nach den Examensklausuren

Die Zeit zwischen der Abgabe der letzten Examensklausur und der erlösenden Post mit den Ergebnissen ist wohl eine der schlimmsten Zeiten im Leben eines angehenden Juristen. Damit diese und auch andere Wartezeiten nicht völlig unnütz verstreichen haben wir hier ein paar Vorschläge für euch!

Die Wartezeit bis zu den Examensergebnissen sollte man genau planen, denn es kommt ja noch die mündliche Prüfung und die ist nicht zu unterschätzen! Trotzdem heißt es zunächst: abschalten! Und zwar für mindestens zwei, am besten sogar vier Wochen. Nach der langen Vorbereitung aufs Examen und ganz besonders nach den letzten Wochen vor und während der Klausuren brauchen du, dein Kopf und dein Körper dringend eine richtige Pause. Am besten eine komplette „Jura – Pause“. Wie du diese gestaltest ist natürlich dir überlassen, damit du dir aber wirklich diese Pause gönnst, solltest du einiges beachten!

Weg mit dir oder wenigstens mit deinen Unterlagen!

Du solltest Abstand von deinen Lernunterlagen, Fachzeitschriften oder anderem „Jurakram“ bekommen. Verreise, besuche Freunde oder die Familie, geh jobben oder tu auch einfach mal eine Zeit lang gar nix. Obwohl das sehr riskant ist, da du so viel Zeit zum Nachdenken hast! Wenn du nicht zu Hause rauskommst, dann packe deine Unterlagen zusammen und lass sie für eine gewisse Zeit verschwinden.

Nach dieser Pause heißt es langsam wieder einsteigen. Am besten mit Fachzeitschriften zur aktuellen Rechtsprechung und dem täglichen Geschehen. Wenn du deinen Prüfer bereits kennst und weißt was er selbst tut und verlangt, beginne dich in dessen Lieblingsbereiche einzulesen. Hast du einen Praktiker, finde heraus wie er handelt. Ist es ein Professor oder Theoretiker, dann solltest du in Erfahrung bringen, was seine besonderen Interessengebiete sind und welche abweichenden Standpunkte zur Standartliteratur er vertritt. Die letzten ein bis zwei Monate kannst du dann wieder voll durchstarten mit dem Lernen, das ist nun aber auch kein Problem für dich, du bist es gewohnt und frisch erholt!

Ein wenig anders verhält es sich mit der Wartezeit auf einen Referendariatsplatz. Dies kann durchaus länger dauern und du bist auch kein körperliches und geistliches Wrack wie direkt nach der Examensvorbereitung. Daher ist es sinnvoll, sich Gedanken zu machen wie man die Wartezeit sinnvoll überbrückt. Eine Möglichkeit sind Praktika. Diese gewähren die einen Einblick in bestimmte Arbeitsbereiche und helfen dir herauszufinden, was du später beruflich tun möchtest. Zudem hast du so unter Umständen schon ein Fuß in der Tür bei einer Firma oder Kanzlei. Alternativ kannst du auch schon nach einem Job im juristischen Umfeld Ausschau halten. Hier gelten dieselben Vorteile wie fürs Praktikum, dazu kommt jedoch eine interessantere Bezahlung. Sich fortzubilden ist ebenfalls eine Option. Neben Sprachkursen bieten sich auch eine Promotion oder der LL.M an. Informationen dazu findet ihr in unseren Artikeln zu den Themen Zusatzqualifikationen, Promotion oder LL.M. Eine andere Möglichkeit der Weiterbildung ist es, den theoretischen Teil der Prüfung zum Fachanwalt zu absolvieren. Hier müssen zwar später noch der Praktische Teil und die Arbeitserfahrung hinzukommen, damit dieser Titel wirksam wird. Den theoretischen Part kann man aber durchaus schon vor dem 2. Staatsexamen ablegen. Die Vorteile liegen darin, dass dies zum einen günstiger ist als später und zum anderen angenehmer ist, da man den Kurs nicht abends nach einem vollen Arbeitstag oder am Wochenende besuchen muss!

Auch eine Ausbildung zum Mediator kann bereits vor Abschluss des 2. Staatsexamen gemacht werden. Dies bietet nicht nur eine weitere interessante Kompetenz in deinem Lebenslauf, sondern kann dir auch gutes Geld einbringen, solltest du später wirklich als Mediator tätig werden.

Wenn du es richtig anstellst, kannst du deine Wartezeit also sinnvoll nutzen und sogar von ihr profitieren! Wie immer gilt, früh informieren und dann die richtigen Schritte gehen. Viel Erfolg!

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten aber für beiderlei Geschlecht.