Notarassessor im Büro

Gehalt als Notarassessor

Erfahre, wie viel du in deiner Zeit als Anwärter auf den Notarsberuf verdienen kannst

Wie viel verdient ein Notarassessor? | Zahlen & Fakten

Als Notarassessor variiert dein monatliches Bruttogehalt im ersten Jahr je nach Bundesland. So kannst du im Saarland mit rund 4.850 € rechnen, während in Hamburg etwa 5.340 € gezahlt werden. Dein Gehalt wird von den jeweiligen Notarkammern festgelegt und orientiert sich an den allgemeinen Tarifen des öffentlichen Dienstes. Du wirst in die Besoldungsgruppe R1 eingestuft, vergleichbar mit vielen Richtern. Das Gehalt bleibt in den ersten beiden Jahren konstant und erhöht sich dann im dritten Jahr deiner Tätigkeit.

So hoch ist das Gehalt von Notarassessor:innen

Das Gehalt eines Notarassessors oder einer Notarassessorin variiert je nach Bundesland und Region. In der Regel wird der Verdienst von den Notarkammern der jeweiligen Bundesländer festgelegt. Es orientiert sich dabei an den allgemeinen Tarifen im öffentlichen Dienst – Notarassessorinnen und Notarassessoren werden in die Besoldungsgruppe R1 eingestuft. Das entspricht auch dem Gehalt vieler Richter:innen, welche derselben Gruppe zugeordnet werden. Der Verdienst bleibt in den ersten beiden Jahren gleich, im dritten wird er erhöht.

Je nach Bundesland liegt das Bruttomonatsgehalt eines Notarassessors oder einer Notarassessorin ab dem ersten Lehrjahr zwischen 4.847,46 Euro (Saarland) und 5.336,40 Euro (Hamburg). 

In einigen Fällen bieten Notarkammern zusätzliche Leistungen wie Fahrtkostenzuschüsse, Fortbildungsförderungen oder eine betriebliche Altersvorsorge an, welche das Gesamtpaket für Notarassessorinnen und Notarassessoren noch attraktiver machen.

Bruttomonatsgehalt im ersten Lehrjahr

abhängig vom jeweiligen Bundesland 

Das Gehalt liegt zwischen

4.376 € und 4.858 € pro Monat

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Gehaltsunterschiede von Notarassessor:innen nach Bundesländern 

Da der Verdienst von Notarassessorinnen und Notarassessoren, wie zum Beispiel auch das Gehalt von Staatsanwält:innen, tarifgebunden ist, fallen die Gehaltsunterschiede zwischen den Bundesländern recht gering aus – dennoch gibt es Unterschiede. Folgender Tabelle kannst du entnehmen, was du je nach Bundesland ab dem ersten Lehrjahr verdienst.

Bundesland Gehalt Anwärterdienst ab 1. Lehrjahr  
Baden-Württemberg 5.296,02 €  
Bayern 5.253,69 €  
Berlin 5.290,65 €  
Brandenburg 5.298,39 €  
Bremen 5.074,01 €  
Hamburg 5.336,40 €  
Hessen 5.128,88 €  
Mecklenburg-Vorpommern 5.139,54 €  
Niedersachsen 5.122,44 €  
Nordrhein-Westfalen 5.157,45 €  
Rheinland-Pfalz 5.278,94 €  
Saarland 4.847,46 €  
Sachsen 5.066,74 €  
Sachsen-Anhalt 4.924,54 €  
Schleswig-Holstein 5.311,36 €  
Thüringen 5.165,32 €  

Stand: Februar 2025

Gehälter nach der Ausbildung – so gut verdienen Notar:innen

Nach der erfolgreichen Beendigung der Assessorenzeit und der Zulassung zum Notar oder zur Notarin steigen deine Verdienstmöglichkeiten noch einmal deutlich. Notar:innen gehören zu den bestbezahlten Jurist:innen in Deutschland: Im Durchschnitt verdienst du laut Statistischem Bundesamt inklusive Nebeneinkünften rund 475.000 Euro pro Jahr. Ohne Nebeneinkünfte sind es 356.000 Euro. Jedoch gibt es große Unterschiede:

  • Wirtschaftlichkeit: Ein großer Teil der Notar:innen ist in Deutschland selbstständig tätig. Anders als zum Beispiel das tarifgebundene Gehalt von Verwaltungsjurist:innen hängt ihr Einkommen von der Anzahl und dem Umfang der beurkundeten Geschäfte ab. In wirtschaftsstarken Regionen und Großstädten können selbstständige Notar:innen Jahresbruttogehälter im hohen sechsstelligen Bereich erzielen.
  • Regionales Gefälle: Auch bei Notar:innen gibt es regionale Unterschiede. In wirtschaftsstarken Regionen wie Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sind die Einkommensmöglichkeiten höher als in strukturschwachen Regionen und auf dem Land – Ausnahmen sind natürlich möglich.
  • Spezialisierung: Je nach Tätigkeitsfeld kann der Verdienst deutlich vom Durchschnitt abweichen. So verdienen Notar:innen, welche beispielsweise Großtransaktionen, Unternehmenskäufe oder große Immobilienportfolios betreuen, deutlich mehr als Kolleg:innen, die etwa mit Privatpersonen oder kleineren Unternehmen zusammenarbeiten. Wichtig: Als Notar:in darf man Mandate nur aus wichtigem Grund ablehnen. Man kann sich seine Mandant:innen also nicht aussuchen.

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