Jura Referendar

Gehalt im Jura-Referendariat | Zahlen & Infos

Wie viel "verdienen" Referendare 2025 in welchem Bundesland?

Was "verdienen" Jura Referendare? | Zahlen & Fakten

Während deines Jura-Referendariats erhältst du eine Unterhaltsbeihilfe, deren Höhe bundeslandabhängig variiert. Im Jahr 2025 wird in Hessen mit rund 1.760 € brutto pro Monat die höchste Unterstützung gezahlt, während Bremen mit etwa 1.380 € die niedrigste bietet. Zusätzlich zur Grundbeihilfe kann ein Familienzuschlag gewährt werden. Auch Nebenverdienste sind möglich, jedoch können diese die Beihilfe mindern. Die meisten Bundesländer haben eine Freigrenze für zusätzliches Einkommen, beispielsweise in Hamburg bei 500 € pro Monat, während Hessen keine Grenze vorsieht. Du solltest genau prüfen, ob sich ein Nebenverdienst finanziell lohnt.

Vergütung im Rechtsreferendariat: Wo bekommt man 2025 wie viel? (Brutto-Verdienst pro Monat)

 

Baden-Württemberg

 

1.552,51 € + 135,06 € pro Kind

Zuverdienstgrenze: 2.328,77 €

 

Bayern

 

1.602,08 € + 149,64 € pro Kind

Zuverdienstgrenze: 1.602,08 €

 

Berlin

 

1.637,52 € + 153,88 € pro Kind

Zuverdienstgrenze: 1.637,52 €

 

Brandenburg

 

1.673,26 € + 167,36 € pro Kind

Zuverdienstgrenze: 1.673,26 €

 

Bremen

 

1.383,61 € + 110,28 € pro Kind

Zuverdienstgrenze: 2.075 €

 

Hamburg

 

1.583,07 € + 133,64 € pro Kind

Zuverdienstgrenze: 1.175,26 €

 

Hessen

 

1.763,42 €* + 140,91 € pro Kind + Landesticket für ÖPNV frei für Referendare

Keine Zuverdienstgrenze

 

Mecklenburg-Vorpommern

 

1.662,80 € + 145,02 € pro Kind

Zuverdienstgrenze: 2.303,03 €

 

Niedersachsen

 

1.531,73 € + 149,94 € pro Kind

Zuverdienstgrenze: 1.531,73 €

 

​Nordrhein-Westfalen

 

1.525,17 € + 147,18 € pro Kind

Zuverdienstgrenze: 2.287,76 €

 

Rheinland-Pfalz

 

1.614,86 € + 216,32 € pro Kind

Zuverdienstgrenze: 2.422,29 €

 

Saarland

 

1.431,60 € + 144,77 € pro Kind

Zuverdienstgrenze: 2.147,40 €

 

Sachsen

 

1.745,10 € + 149,22 € pro Kind

Zuverdienstgrenze: 1.745,10 €

 

Sachsen-Anhalt

 

1.511,75 € + 128,96 € pro Kind

Zuverdienstsgrenze: 1.511,75 €

 

Schleswig-Holstein

 

1.594,79 € + 120,86 € pro Kind

Zuverdienstgrenze: 2.392,19 €

 

Thüringen

 

1.782,92 € + 160,38 € pro Kind

Zuverdienstgrenze: 1.782,92 €


* Die Unterhaltsbeihilfe in Hessen steigt ab dem 1. August 2025 auf 1.860,41 € an.

Die Unterhaltsbeihilfe variiert offensichtlich stark zwischen den verschiedenen Bundesländern. An der Spitze liegt mit 1.763,42 € brutto Hessen und die geringste Unterstützung beträgt gerade einmal 1.383,61 € brutto in Bremen.

Doch nicht nur die Höhe der Unterstützung sollte entscheidend für die Wahl des Orts des Referendariats sein, sondern zum Beispiel auch die Notenstatistik. Wer mehr über das Referendariat mit all seinen Zahlen und Fakten erfahren möchte, der ist hier genau richtig!

 → Weitere Infos zum Referendariat

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Bekommen Rechtsreferendare überhaupt ein Gehalt?

Leider muss die klare Antwort hier „Nein“ lauten, denn bei den Zahlungen, die Referendare erhalten, handelt es sich vielmehr um eine sogenannte Unterhaltsbeihilfe. Wer nun denkt, dass es ihm doch egal sei, ob er ein Gehalt bekommt oder eine Unterhaltsbeihilfe, solange es Geld gäbe, der liegt leider nicht ganz richtig.

Da es sich bei dem Geld für Referendare nicht um ein Gehalt handelt, gilt nämlich auch der Mindestlohn nicht. Im Ergebnis bedeutet das, dass die meisten Rechtsreferendare auch deutlich unter dem Mindestlohn verdienen. Zudem ergibt sich aus der Natur der Unterhaltsbeihilfe, die de facto eine Sozialleistung des Staates zur Unterstützung des Juristen in Ausbildung zu dessen Lebenshaltungskosten ist, dass etwaige Nebeneinkünfte auf die Höhe der Unterhaltsbeihilfe angerechnet werden können und diese somit gekürzt wird. Je nach Bundesland gibt es jedoch eine Freigrenze, bis zu der Referendare ohne Kürzungen ein Nebeneinkommen haben dürfen.

 

Familien werden unterstützt, Beamter wird man nicht mehr

Wer bereits Kinder hat oder in Ehe lebt, der kann sich in den meisten Bundesländern noch über eine kleine Sonderunterstützung in Form eines Familienzuschlags freuen, dessen Höhe wiederum abhängig vom entsprechenden Bundesland ist.

Entgegen des Trends, Familien und Kinder auch finanziell während des Referendariats zu unterstützen, hat leider eine andere Entwicklung ihren Abschluss gefunden. Lediglich das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern stellt Rechtsreferendare noch als Beamte auf Widerruf mit all den damit verbundenen Vorteilen ein.

Da es sich bei dem Geld für Referendare nicht um ein Gehalt handelt, gilt auch der Mindestlohn nicht.

Wie viel darf man neben dem Jura Referendariat verdienen?

Der Staat bzw. das Bundesland leisten während des Refs eine Sozialleistung und eben kein Gehalt, wie bereits zu Beginn festgestellt wurde. Genau hier lauert nun ein weiteres Problem, denn Sozialleistungen können und werden, anders als zum Beispiel ein Gehalt, gekürzt, wenn andere Einkommensströme erschlossen werden. Glücklicherweise gilt das nicht ab dem ersten Euro, der hinzuverdient wird, allerdings je nach Bundesland schon ab einer monatlichen Summe von 500 Euro.

So zum Beispiel in Hamburg. Das bedeutet, wer dort Referendar ist, erhält bereits am wenigsten Unterstützung durch das Bundesland und darf zudem noch am wenigsten hinzuverdienen. Ein Umstand, der immer wieder für Streit und Ärger sorgt und erst kürzlich vor Gericht zu einer Erhöhung der monatlichen Zahlungen von vorher nur rund 900 Euro Brutto sorgte. Andere Bundesländer sind da weitaus großzügiger und erlauben immerhin das Hinzuverdienen in der gleichen Höhe der Sozialleistung, ohne diese zu reduzieren.

Hier muss also genau aufgepasst werden, dass sich das Arbeiten überhaupt lohnt. Dass am Ende des Jahres eine Steuererklärung gemacht werden muss, bei der alle persönlichen Umstände noch einmal hinzugezogen werden können, versteht sich von selbst. Es empfiehlt sich daher, in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber durchzurechnen, welche Stundenzahl sich für beide Seiten rechnet. Auch Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld und Boni müssen übrigens mit einberechnet werden. 
 

Wissenschaftlicher Mitarbeiter oder Nebenjob: Darauf musst du achten 

Für Rechtsreferendare gibt es in der Praxis einen tatsächlichen Bedarf. Kanzleien suchen regelmäßig juristisch geschultes Personal, das vergleichsweise günstig Recherchearbeiten oder sonstige anfallende Arbeiten in der Kanzlei übernimmt, für die eine Anwaltszulassung nicht nötig ist. Die Qualifikation hierfür wird durch das bestandene 1. Staatsexamen nachgewiesen. Daraus entstand der Job des Wissenschaftlichen Mitarbeiters in Kanzleien. Suchende Rechtsreferendare und Kanzleien mit Bedarf sind hier also ein klassisches Match. Natürlich gibt es noch unzählige weitere Nebenjobs außerhalb von Kanzleien oder auch der Juristerei. Im Ergebnis gilt jedoch für alle Nebentätigkeiten während des Rechtsreferendariats dasselbe. Nebentätigkeiten müssen bei der Ausbildungsstelle angemeldet und auch von dieser genehmigt werden. Zweiteres klingt zunächst einmal problematisch, ist es aber nur in den seltensten Fällen. Es gilt lediglich der Grundsatz, dass die Nebentätigkeit nicht die Ausbildung relevant erschweren darf, was nur in den seltensten Fällen anzunehmen ist.
 

Was heißt Bezahlung „pro Wochenarbeitstag“?

Nun, da die wichtigsten Fragen schon einmal beantwortet sind, ist es an der Zeit, eines der größten Rätsel vieler angehender Juristen zu lösen. Insbesondere Kanzleien neigen nämlich dazu, keine Gehälter oder Stundenlöhne anzugeben, sondern geben eine bestimmte Zahlungshöhe pro Wochenarbeitstag an. Eben damit können nur wenige etwas anfangen und errechnen sich so astronomische Gehälter, was wiederum natürlich Enttäuschungen mit sich bringt. So bedeuten zum Beispiel 400 Euro pro Wochenarbeitstag mitnichten, dass ein wissenschaftlicher Mitarbeiter in Vollzeit und bei angenommenen 20 Arbeitstagen im Monat ein Gehalt in Höhe von 8.000 Euro erhält. Ein Wochenarbeitstag ist stattdessen zum Beispiel der Montag und das über einen Monat lang, also in der Regel viermal dieser Arbeitstag. Es muss sich dabei nicht unbedingt um denselben Wochentag handeln, sondern kann natürlich auch einfach nur einen Tag in der Woche bedeuten, allerdings eben in jeder Woche eines Monats. Wird ein Wochenarbeitstag also zum Beispiel mit 400 Euro vergütet, läuft das im Ergebnis auf 100 Euro pro gearbeiteten Tag hinaus. Somit versteht man unter einem Wochenarbeitstag keinen "Arbeitstag", sondern die Anzahl der Tage, die man pro Woche arbeitet. Beispiel: 700 Euro pro Wochenarbeitstag bedeutet: Der Referendar arbeitet 1 Tag pro Woche und bekommt dafür im Monat 700 Euro. So schnell verschwindet damit leider auch der Traum vom großen Geld.

Wie wird die Unterhaltsbeihilfe versteuert?

Abgesehen davon, dass natürlich die persönliche Lebenssituation einen Einfluss auf die steuerrechtliche Bewertung eines Einkommens hat, ist die Höhe der monatlichen Zahlungen an Rechtsreferendare leicht herauszufinden. Da die Ausbildung von Juristen Ländersache ist, zahlen auch nicht alle Länder gleich. Die Unterhaltsbeihilfe wird steuerrechtlich wie Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit behandelt, wobei das jeweilige Bundesland als Arbeitgeber die Steuern direkt abführt. Vom Einkommen abzuziehen sind natürlich die Beiträge für die Krankenkassen und Sozialversicherungen sowie die Steuer. Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens wird jährlich automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro abgezogen.

Die monatlichen Bruttozahlungen variieren je nach Bundesland erheblich, zwischen etwa 1.383 Euro und 1.782 Euro (Stand: Februar/Mai 2025). So erhält ein lediger Rechtsreferendar ohne Kinder in Niedersachsen aktuell beispielsweise rund 1.531,73 Euro brutto, während die Spanne des Nettogehalts je nach Bundesland zwischen circa 1.000 Euro und 1.600 Euro liegen kann. Verheiratete Referendare und solche mit Kindern erhalten gegebenenfalls zusätzliche Zulagen. Eine Steuererklärung ist für Referendare ohne weitere Einkünfte nicht verpflichtend, kann sich aber aufgrund berufsbezogener Ausgaben (z.B. für Fachliteratur oder Examensvorbereitungskurse) lohnen, da diese als Werbungskosten geltend gemacht werden können.

Durch das Referendariat wird man offensichtlich nicht reich, vielmehr kann es mit der kärglichen Vergütung vor allem in Großstädten wirklich eng werden. Wenn dann noch längere Wege und somit Mehrkosten zur Ausbildungsstation hinzukommen, wird es allemal knapp. Die Reisekosten für den täglichen Weg zur Ausbildungsstelle werden in der Regel nicht erstattet. Für offiziell angeordnete Dienstreisen oder besondere Ausbildungsfahrten können jedoch Reisekosten nach den jeweiligen Landesreisekostengesetzen erstattet werden.

Unter anderem deswegen entscheiden sich auch viele Rechtsreferendare, neben dem Referendariat selbst noch etwas Geld hinzuzuverdienen. Die Anrechnung von Nebeneinkünften auf die Unterhaltsbeihilfe ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt; häufig erfolgt eine Anrechnung, wenn der Nebenverdienst 150 Prozent der Unterhaltsbeihilfe übersteigt. In einigen Bundesländern, wie Hessen, findet hingegen keine Anrechnung statt. Geringfügige Beschäftigungen (Minijobs) bis zu 556 Euro monatlich sind in der Regel steuer- und sozialversicherungsfrei. Bestimmte Tätigkeiten, wie beispielsweise Lehraufträge an Universitäten, können im Rahmen der Übungsleiterpauschale bis zu 3.000 Euro jährlich steuerfrei bleiben. Bei selbstständigen Nebentätigkeiten müssen Referendare die Steuern selbst abführen.