Als Arbeitgeber überzeugen mittelständische Kanzleien nicht nur durch eine direkte Einbindung in die Mandatsarbeit, sondern auch durch das Gehalt. Nach dem Zweiten Staatsexamen erwarten Anwältinnen und Anwälte zum Einstieg in einer mittelständischen Kanzlei zum Teil bis zu 100.000 Euro und mehr. Faktoren, die das Gehalt entscheidend mitbestimmen, sind neben der eigenen juristischen Qualifikation auch Kanzleigröße und Kanzleiumsatz.
In den ersten Jahren nach dem Einstieg in eine mittelständische Kanzlei steigt der jährliche Verdienst in der Regel um 5.000–10.000 Euro pro Jahr. Je nach Kanzlei kann das Gehalt in dieser Zeit durch einen jährlichen Bonus ergänzt werden. Dieser wird von den Juristinnen und Juristen individuell verhandelt und hängt von der eigenen Leistung im Beruf ab. Neben einem höheren Gehalt bieten mittelständische Kanzleien in den ersten 2–3 Jahren ihren Associates weitere Zusatzleistungen, wie zum Beispiel Weiterbildungsangebote.
Das Gehalt in mittelständischen Kanzleien steigt durschnittlich bis zum 6–7. Berufsjahr. Bonuszahlungen werden weiterhin individuell vereinbart. Abhängig von der Größe der Kanzlei und dem Karrieremodell, welches in die Partnerschaft führt, werden schon früh die Weichen für eine Ernennung zu Partnerin oder zum Partner in den darauffolgenden Jahren gestellt.