3. Einstiegsgehalt Staatsanwalt
Wer aktuell als Volljurist:in nach dem zweiten Staatsexamen als Staatsanwalt/StaatsanwĂ€ltin in die Justiz gehen will, kann sich einerseits eines groĂen Bedarfs seitens des Staates erfreuen, muss jedoch nach wie vor gewisse Anforderungen erfĂŒllen. Dazu zĂ€hlt zum einen die Punktzahl im Zweiten Staatsexamen â diese muss jedenfalls in Bayern mindestens bei 8 Punkten liegen. Die Note aus deinem Ersten Examen rĂŒckt zwar in den Hintergrund, sollte jedoch in einem Ă€hnlichen Bereich liegen.
In anderen BundeslĂ€ndern werden hingegen die Noten aus beiden Examina zu einer Gesamtnote addiert â in Bremen und in Sachsen-Anhalt muss diese Gesamtnote mindestens bei 16 Punkten liegen. In NRW werden fĂŒr die ordentliche Gerichtsbarkeit einerseits nach wie vor 9 Punkte im Zweiten Staatsexamen verlangt, andererseits können auch 7,75 Punkte ausreichen, sofern die Bewerber:innen ĂŒber zusĂ€tzliche Qualifikationen verfĂŒgen oder im Examen schlicht âPechâ hatten und die Leistungen in den Stationen des Referendariats deutlich besser waren.
Insgesamt zeigt sich daran, dass dem Nachwuchsmangel in der Justiz auf unterschiedliche Weise begegnet wird, wobei eine gewisse Notenanforderung stets bestehen bleiben wird. Ăhnlich wie die Anforderungen unterscheiden sich nun auch die EinstiegsgehĂ€lter in der Staatsanwaltschaft. Die nachfolgende Tabelle zeigt dir, wie hoch die monatliche Besoldung in den einzelnen BundeslĂ€ndern ausfĂ€llt.
Ăhnlich wie die Anforderungen unterscheiden sich auch die EinstiegsgehĂ€lter in der Staatsanwaltschaft. Wie hoch ist die monatliche Besoldung in den einzelnen BundeslĂ€ndern?
StaatsanwÀlt:innen: Besoldungsgruppe R1 nach BundeslÀndern
Bundesland |
Besoldungsgruppe |
Niedrigste Stufe
|
Höchste Stufe
|
Bayern |
R1 |
5.253,69 ⏠|
7.850,43 ⏠|
Baden-WĂŒrtemberg |
R1 |
5.296,02 ⏠|
8.091,31 ⏠|
Berlin |
R1 |
4.720,84 ⏠|
7.213,51 ⏠|
Brandenburg |
R1 |
5.298,39 ⏠|
7.985,08 ⏠|
Bremen |
R1 |
5.074,01 ⏠|
7.713,67 ⏠|
Hamburg |
R1 |
5.336,40 ⏠|
7.757,16 ⏠|
Hessen |
R1 |
5.128,88 ⏠|
7.813,43 ⏠|
Mecklenburg-Vorpommern |
R1 |
5.139,54 ⏠|
7.622,52 ⏠|
Niedersachsen |
R1 |
5.122,44 ⏠|
7.836,60 ⏠|
NRW |
R1 |
5.157,45 ⏠|
7.840,18 ⏠|
Rheinland-Pfalz |
R1 |
5.278,94 ⏠|
7.954,00 ⏠|
Saarland |
R1 |
4.847,46 ⏠|
7.675,27 ⏠|
Sachsen |
R1 |
5.066,74 ⏠|
8.295,56 ⏠|
Sachsen-Anhalt |
R1 |
4.924,54 ⏠|
7.842,74 ⏠|
Schleswig-Holstein |
R1 |
5.311,36 ⏠|
7.801,19 ⏠|
ThĂŒringen |
R1 |
5.165,32 ⏠|
8.003,39 ⏠|
Stand: Februar 2025