Satire über die Höhen und Tiefen des 1. Staatsexamens

Verfasst von Finn Holzky

Abrechnung mit dem 1. Staatsexamen Jura in drei Akten

Existenzsorgen und unnötiger Stress gefällig?

Der 1. Akt des Staatsexamen Jura

Das Grundstudium und die große Leier von der Zwischenprüfung

Im ersten Abschnitt unseres Jurastudiums wirft man uns ins kalte Wasser. Wir müssen Gutachten schreiben und Wörter benutzen, die wir vorher noch nie gehört haben. Die "essentialia negotii" eines Vertrags klingen zwar komisch, müssen aber dringend erlernt werden. Von Schuldrecht und Zivilrecht AT hat unsereins vor dem Studium auch noch nicht besonders viel gehört, doch das interessiert die Prüfer wenig.

An einigen Universitäten stehen bereits nach wenigen Wochen die ersten Klausuren an. Bei anderen gibt es im ersten Semester gar keine oder sie zählen nicht. Was besser ist weiß keiner. Warum es so gravierende Unterschiede gibt, wissen noch viel weniger. Es zeigt aber bereits eines auf: Es liegt einiges im Argen in der juristischen Ausbildung.

An das erste absolvierte Semester knüpft sich sodann auch gleich die erste Hausarbeit an. Am häufigsten wird hier wohl Strafrecht als Fach gewählt und allein schon aus der „Nahbarkeit“ der Thematik für den noch wenig sachkundigen angehenden Juristen, macht das auch durchaus Sinn. Weniger sinnvoll ist es, dass sich der Stoff, der für die Hausarbeiten relevant ist, in der Regel aus Themen zukünftiger Veranstaltungen zusammensetzt.

Der angehende, nicht einmal ein halbes Jahr studierende Jurist setzt sich mit völlig unbekanntem Stoff auseinander und soll hierüber eine zu benotende Hausarbeit schreiben. Erscheint fraglich, wird sich im Folgenden jedoch wie ein roter Faden durch sein Studium ziehen.

10 Tipps – So rockst du deine juristische Hausarbeit!

So hangelt sich der Jurastudent durch die ersten Semester und gelangt nach und nach zu einem mehr oder weniger soliden juristischen Grundwissen. Während dieser Zeit schwebt über dem angehenden Juristen stets die Drohung, dass er seine Zwischenprüfung nicht schaffen könnte und seine angestrebte Karriere somit bereits im Keim erstickt werden würde.

Um etwaiger Kritik bereits jetzt entgegen zu treten: Was ich jetzt sagen werde, ist keineswegs despektierlich denen gegenüber gemeint, die sich aktuell in dieser Phase befinden und sich um ihre Zwischenprüfung sorgen! Auch ich habe, wie fast alle meiner Kommilitonen, Blut und Wasser vor den Prüfungen damals geschwitzt. Doch aus rückblickender Sicht, war diese Phase im Grundstudium hauptsächlich unnötige Panikmache.

Der Stoff ist, trotz fast ausschließlich Unbekanntem, überschaubar genug, um zumindest zum Bestehen ausreichend gelernt zu werden und selbst nicht bestandene Klausuren können problemlos wiederholt werden und sind mit der Erfahrung von einem Semester mehr in der Regel keine große Hürde mehr.

Das Schlimmste aber ist, selbst wer bis jetzt ein grandioser Student war, das Gelehrte verschlungen und das Gelernte alles im Kopf behalten hat und jede Schuldrecht AT Vorlesung und jede AG besucht hat, der wird zu einem späteren Zeitpunkt feststellen, wie signifikant gering sein tatsächliches Wissen im Bezug auf das große Ziel, das Examen, ist.

Doch dazu später, denn bis dahin ist es noch lange hin und wir haben gerade erst das Grundstudium hinter uns gebracht, samt bestandener Zwischenprüfung versteht sich!

Der 2. Akt des Staatsexamen Jura

Das Hauptstudium: Große Scheine? Schwerpunkt? Beides? Gar nichts? 

Nachdem wir das Grundstudium hinter uns gebracht haben und der stets ausgesprochenen Drohung des Studienplatzverlustes bei Nichtbestehen der Zwischenprüfung entkommen sind, beginnt ein neuer, im Nachhinein nicht minder fragwürdiger Teil unseres Studiums: Das Hauptstudium.

Wieder einmal variiert dessen Aufbau je nach Studienstandort und Prüfungsordnung so eklatant, dass sich eine pauschalisierende Aussage darüber eigentlich verbieten würde. Doch wenn man sowieso an jeglicher Form Kritik äußern möchte, bedarf es solcher Spitzfindigkeiten zum Glück nicht.

Dass gerade das "Staatsexamen" in Jura von Bundesland zu Bundesland völlig unterschiedlich aufgebaut ist und auch inhaltlich stark variiert, sei hier nur eine kleine Randnotiz, über die sich jeder gerne seine eigenen Gedanken und ein Urteil machen darf. Je nach Prüfungsordnung stehen nun die sogenannten großen Übungen oder großen Scheine in Straf-, Zivil- und dem öffentlichen Recht an oder eben auch nicht. Alternativ wird an manchen Universitäten jetzt bereits das Schwerpunktstudium absolviert.

Doch der Reihe nach!

Die großen Scheine, als schwer zu meisternde Hürde verschrien, stellen sich bei genauerer Betrachtung als gar nicht so große Hürde dar. Denn während sich Studierende anderer Studiengänge im Verlauf ihres Studiums mit Zweit-, Dritt- und den sogenannten „Todes-Versuchen“ herumschlagen müssen, werden wir Jurastudenten plötzlich in einer für uns untypischen Wolke von Sicherheit eingelullt.

Unendlich viele Versuche hat man für die großen Scheine, je nach Prüfungsordnung reicht es sogar nur eine von drei Klausuren zu bestehen und auch die Anforderungen um eine Klausur mit wenigstens vier Punkten zu bestehen, sind nicht die Höchsten. Und dann kommt es plötzlich zu großen Überaschungen, wenn man vor dem Staatsexamen Jura steht.

Bei dem Schwerpunkt verhält sich das ein bisschen anders, doch auch hier würde der rote Reformstift bei den Justizprüfungsämtern nicht schaden. Unterhält man sich mit seinen Kommilitonen darüber, was für einen Schwerpunkt man wählen sollte, so wird das Gespräch unweigerlich auf ein einziges Thema hinauslaufen: Die Notenvergabe. Die Idee des Schwerpunkts an sich finde ich persönlich gut.

Während des Studiums bekommt man schließlich lediglich die drei Hauptrechtsgebiete und ihre Kernfelder beigebracht, das Schwerpunktstudium ermöglicht den Studenten, ähnlich wie die Praktika, eigene Interessen zu verfolgen. So zumindest die Theorie!

Der Stoff, der uns das Studium über begleitet hat und den man mit überraschend wenig harter Arbeit ziemlich problemlos bewältigen konnte, war gar nicht auf Examensniveau.

In der Praxis sieht das schon ganz anders aus. Von Universität zu.... Ja ich weiß ihr könnt es nicht mehr hören. Auf jeden Fall variieren dieses Mal wieder der Aufbau aber insbesondere auch die Notenvergabe extrem! Einige Universitäten haben im Schwerpunkt einen Notenschnitt von über 9 Punkten – zur Erinnerung, das ist ein Prädikat – andere Universitäten bleiben unter 7. Nochmal zur Erinnerung: Es heißt Staatsexamen. Sollte dann nicht wenigstens bei der Notenvergabe eine Vergleichbarkeit der Noten auf dem gesamten Staatsgebiet gewährleistet sein?

Doch dieser Problematik entledigen sich die meisten Kanzleien mittlerweile einfach selbst. Sie rechnen den Schwerpunkt aus der Examensnote heraus. Rund zwei Semester in denen sich der Student mit einem, mehr oder weniger freiwillig, selbst gewähltem Thema beschäftigt hat und die Note, die hieraus resultiert ist so wenig wert, dass sie nicht einmal Beachtung findet bei den meisten Bewerbungen.

Der Student beschäftigt sich also zwei Semester mit Dingen, die weder seine zukünftige Berufslaufbahn, noch seine Chancen bei Bewerbungen beeinflussen werden. Da ist er wieder, der rote Faden aus dem ersten Akt.

Zu allem Überfluss hat der Schwerpunkt auch keinerlei Relevanz für die Klausuren des 1. Staatsexamens in Jura. Doch dazu später mehr, denn bis dahin ist es noch lange hin und wir haben gerade erst das Hauptstudium hinter uns gebracht.

Zu diesem Zeitpunkt haben wir zwischen 5 und 9 Semestern studiert. Andere Studenten haben oder bekommen bald ihren Bachelor. Einen Abschluss mit dem man arbeiten gehen kann, wenn man es denn möchte.

Man hat zwar bis zu diesem Zeitpunkt keinen Abschluss, dafür aber die Wahl, ob man zum kommerziellen Repetitor geht oder nicht ;).

Der 3. Akt des Staatsexamen Jura

Die Vorbereitung auf das Staatsexamen in Jura

„Jetzt kommt doch das Erste Staatsexamen?“ würde der unwissende Nicht-Jurist nun sicher gerne fragen. Eigentlich hat er sogar Recht. Nur leider bringen die vergangen Semester für das erste Staatsexamen in Jura herzlich wenig. Bestehen schwer möglich aber vielleicht noch machbar, gut bestehen hingegen völlig undenkbar.

Es bedarf einer Examensvorbereitung und nein, ich möchte nicht gefragt werden, wozu das Grundstudium, das Hauptstudium, das Schwerpunktstudium oder die Praktika da waren. Wir besuchen nun also einen kommerziellen Repetitor oder das universitäre Repetitorium. Die Wortwahl ist dabei ein bisschen gemein, erinnert sie uns doch stark an „repeat“ oder an „repetere“ für die Lateiner unter uns.

Mit Wiederholung hat das Ganze nur recht wenig zu tun. Der Stoff, der uns das Studium über begleitet hat und den man mit überraschend wenig harter Arbeit ziemlich problemlos bewältigen konnte, war gar nicht auf Examensniveau. Bestimmte Dinge wurden auch einfach gar nicht gelehrt oder in Veranstaltungen, zu denen es keine Klausur gab und deren Besuch für das Studium bis dato nicht von Nöten war.

Professoren berufen sich hier gerne auf das Engagement, was den Studierenden fehlen würde und dass etwaige Lücken darauf basieren würden. Doch wie schwach diese Argumentation, angesichts der Massen von Studenten ist, die vierstellige Beträge für die Vorbereitung auf das Staatsexamen in Jura zahlen, dürfte offensichtlich sein.

Je nach Lerngeschwindigkeit, eigener Motivationslage und auch den Fähigkeiten des Repetitors dauert diese Vorbereitungsphase mindestens ein Jahr, kann aber auch weit darüber hinausgehen. Denn während dieser Phase des Studiums kommen die bis dato völlig unbekannten aber bereits im Titel erwähnten Existenzsorgen das erste Mal zum Tragen.

Der Altersstruktur entsprechend werden nämlich nicht-juristische Freunde während der eigenen Vorbereitung auf das Staatsexamen in Jura mit ihren Ausbildungen oder ihrem Studium fertig und dem bereits frustrierten Jurastudenten wird bewusst, dass nicht nur sein bisheriges Studium in Anbetracht des Examens nahezu irrelevant war, sondern auch, dass seine zukünftige Existenz nur noch von diesem Examen abhängt.

Vornoten? Irrelevant für das Jura Staatsexamen

Ein paar Klausuren á fünf Stunden in wenigen Tagen nacheinander weggeschrieben, werden das einzig zählbare nach vielen Jahren Jurastudium sein. Das dies auch kein Zufall sein kann, wird dem Studenten spätestens jetzt bewusst. Die Bologna-Reform, die die Studiengänge europaweit harmonisieren sollte, hat einen Bogen um das Jurastudium gemacht. Bachelor-Juristen haben keinen Zugang zu den klassischen Juristenberufen erhalten.

Der Weg geht nur über dieses verfluchte Examen. Irgendwann ist es dann soweit und die Meldung fürs Examen wurde verschickt, die Ladung empfangen und die erste Klausur steht vor der Tür.

Was nun folgt hat keinen eigenen Akt verdient. Die anstehenden Tage sind eine Tortur, wie sie die akademische Welt hierzulande kein zweites Mal kennt. Ein muffiger Raum voller miesgelaunter Studenten, fünf Stunden am Tag das Geräusch von hastigem Schreiben und Blätter wälzen, dazu Klausuren, deren Fairnessgrad dem der Tour de France ähnelt – und man als Einziger nicht gedoped wurde ;).

Wenn man etwas Positives aus diesen Tagen mitnehmen möchte, dann dass alle gemeinsam leiden und sich eine Art „Wir gegen den Rest der Welt“ - Gefühl unter den Kandidaten einstellt. Die abschließende Examensfeier gehört natürlich ebenso zu dem Positiven, wobei die ganzen blutunterlaufenen Augen hier schon bei Beginn der Feier zum Gruseln sind.
 

Rückblickend stellen sich einige Fragen, insbesondere nach der Sinnhaftigkeit des Studienaufbaus. Dennoch, das Jurastudium hat auch seine Vorteile! Es bietet lange Zeit relativ viele Freiräume, selbstbestimmtes Studieren ist für uns noch möglich und somit sind auch die Nachteile der Bologna-Reformen an uns vorbeigegangen. Darüber hinaus gibt es natürlich sowieso schlimmere Schicksale, als ein Jurastudium in Deutschland.

Nichtsdestotrotz würde ich mir - und ich bin mir sicher, ich teile diesen Wunsch mit vielen anderen Studenten - wünschen, dass auch das Jurastudium reformiert wird, der Rotstift an den richtigen Stellen angesetzt wird und vor allem, dass der staatlichen Prüfung ein wenig der „Hop oder Top“ Charakter genommen wird, denn diese Momentaufnahme wird weder dem Studenten, noch dem langjährigen Studium gerecht!

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