Er kann dich nicht nur im Rahmen des zweiten Staatsexamens, sondern auch während des juristischen Vorbereitungsdienstes ereilen: der Aktenvortrag. Wie anderen mündlichen Prüfungssituationen auch, stehen Prüflinge diesem eher argwöhnisch gegenüber.
Wie der Aktenvortrag überhaupt ablaufen soll, was er dir für Vorteile bietet und warum er dich bei guter Vorbereitung keinesfalls nervös machen muss, zeigen wir dir im Folgenden auf.
Was verbirgt sich hinter dem Aktenvortrag?
Im Zweiten Examen stellt der Aktenvortrag den Eintritt in die mündliche Prüfung – noch vor dem Prüfungsgespräch – dar. Er ist somit für deinen ersten Eindruck verantwortlich. Daher sollte er keineswegs unterschätzt werden! Es handelt sich hierbei um einen Vortrag aus richterlicher, staatsanwaltlicher oder anwaltlicher Perspektive. Zumeist wird dir eine Gerichtsakte vorgesetzt, die je nach Bundesland eine mindestens eine Stunde lang vorbereitet und anschließend innerhalb von 12 Minuten vorgetragen werden soll.
Dieser fließt im zweiten Staatsexamen mit bis zu 16% in die Gesamtnote ein, wodurch du gegebenenfalls deine Note aufbessern kannst. Noch ein Grund mehr also, um motiviert und selbstbewusst in die Vorbereitung des Aktenvortrags zu starten. Das Werkzeug dazu geben wir dir in diesem Artikel mit einem kleinen Leitfaden an die Hand.
Welches Rechtsgebiet im Aktenvortrag?
In den meisten Bundesländern kann es der Fall sein, dass jedes Rechtsgebiet, das zum Pflichtstoff des zweiten Examens zählt, zum Thema deines Vortrages wird. Du bekommst dann erst mit dem Erhalt der Ladung zur mündlichen Prüfung Bescheid, ob er aus dem Zivilrecht, Strafrecht, Öffentlichem Recht oder Arbeitsrecht stammen wird. Eine hohe Trefferquote hat hierbei das Zivilrecht. Die Zeit von der Ladung bis zur Prüfung ist aber in der Regel ausreichend, um sich entsprechend vorzubereiten.
Lediglich in Niedersachsen, Hamburg und Rheinland-Pfalz sind das Rechtsgebiet abhängig von dem Schwerpunktbereich, den du gewählt hast.