Jurist liest an seinem Schreibtisch das StGB

Verfasst von Maryam Kamil Abdulsalam|Veröffentlicht am 18.05.2026

Geschichte des StGB im Überblick: Von 1871 bis heute

Wie prägt die Geschichte des StGB deine heutige Auslegung? Von den Wurzeln 1871 bis zu modernen Reformen.

Auf einen Blick - Die Geschichte des StGB

Das deutsche Strafgesetzbuch spiegelt seit 1871 den gesellschaftspolitischen Wandel wider. Seine Wurzeln liegen im rechtlichen Partikularismus und dem preußischen StGB von 1851. Das ursprüngliche Reichsstrafgesetzbuch war ein von Vergeltung geprägtes Tatstrafrecht. Nach der Instrumentalisierung im Nationalsozialismus und der deutschen Teilung brachte die Große Strafrechtsreform (1969/1975) den Epochenwechsel zum modernen, resozialisierungsorientierten Schuldstrafrecht. Heute passt sich das Gesetz durch Reformen im Digital- und Sexualstrafrecht fortlaufend an. Für dich als Jurist:in bleibt die historische Auslegungskompetenz ein essenzielles Werkzeug, um den Sinngehalt aktueller Tatbestände in der täglichen Praxis präzise zu ergründen.

Das Strafgesetzbuch als historisches Spiegelbild

Das Strafgesetzbuch gehört zu den ältesten noch aktiven Codifikationen der deutschen Rechtsgeschichte. Doch es ist kein starres Monument, sondern ein lebendiges Regelwerk, das seit über 150 Jahren den gesellschaftlichen und politischen Wandel Deutschlands abbildet. Jede Epoche – vom Kaiserreich über die Diktaturen des 20. Jahrhunderts bis zur modernen Bundesrepublik – hat ihre Spuren im Gesetzestext hinterlassen.

Die Wurzeln vor 1871: Vom Partikularismus zum preußischen Fundament

Bevor das deutsche Kaiserreich Gestalt annahm, war die Strafrechtslandschaft von einem ausgeprägten rechtlichen Partikularismus geprägt. Zwar bildete die Constitutio Criminalis Carolina von 1532 über Jahrhunderte das subsidiäre Fundament des gemeinen deutschen Strafrechts, doch im 18. und 19. Jahrhundert erwies sie sich zunehmend als unzeitgemäß. Erste Schritte hin zu einer modernen Kodifikation markierte das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten (ALR) von 1794, das jedoch noch stark vom absolutistischen Geist und einer weitreichenden Kasuistik* geprägt war.

Einen tiefgreifenden liberalen Impuls erhielt das deutsche Strafrecht durch den französischen Code pénal von 1810, der in den linksrheinischen Gebieten fortgalt. Er brachte moderne Errungenschaften wie das Legalitätsprinzip, die Abschaffung von Analogien und öffentlich-mündliche Gerichtsverfahren mit sich. Den entscheidenden Meilenstein auf dem Weg zur Rechtseinheit setzte schließlich das Preußische Strafgesetzbuch vom 14. April 1851. Dieses Werk verband die dogmatische Stringenz der historischen Rechtsschule mit den liberalen Errungenschaften des französischen Rechts. Wenn du heute die historischen Wurzeln des materiellen Strafrechts analysierst, stößt du unweigerlich auf diesen preußischen Text, da er die unmittelbare redaktionelle und systematische Vorlage für das spätere Gesamtwerk bildete.

 

Die Geburtsstunde 1871: Das Reichsstrafgesetzbuch (RStGB)

Mit der Reichsgründung im Jahr 1871 stand die junge Nation vor der gewaltigen Aufgabe, die Rechtsordnungen der einzelnen Bundesstaaten zu vereinheitlichen. Die rechtstechnische Basis dafür war glücklicherweise bereits gelegt: Das Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund vom 31. Mai 1870 lieferte das fertige Gerüst. Nach dem Beitritt der süddeutschen Staaten musste dieses Regelwerk im Wesentlichen nur noch redaktionell an die neuen verfassungsmäßigen Gegebenheiten angepasst werden.

Am 15. Mai 1871 wurde das Reichsstrafgesetzbuch (RStGB) offiziell verkündet; am 1. Januar 1872 trat es schließlich in Kraft. Für dich als Strafrechtspraktiker:in ist die damalige Systematik in Teilen noch heute wiedererkennbar, auch wenn sich der philosophische Unterbau drastisch unterschied. Das RStGB basierte auf einer strikten dreigeteilten Deliktssystematik, die in § 1 a.F. verankert war:

  • Verbrechen: Taten, die mit Todesstrafe, Zuchthaus oder Festungshaft von über fünf Jahren bedroht waren.
  • Vergehen: Taten, die mit Festungshaft bis zu fünf Jahren, Gefängnis oder Geldstrafe geahndet wurden.
  • Übertretungen: Kleinere Verfehlungen, die lediglich Haft oder Geldstrafe nach sich zogen (und später im Zuge der Entkriminalisierung weitgehend in das Ordnungswidrigkeitenrecht überführt wurden).

Dogmatisch war das RStGB von 1871 ein klassisches, von der Vergeltungstheorie geprägtes Tatstrafrecht. Der Fokus lag primär auf dem Unwert der Tat und dem objektiven Schaden für die staatliche Ordnung, während der Gedanke der Resozialisierung oder die Berücksichtigung der Täter:innenpersönlichkeit im damaligen Schuldstrafrecht noch kaum eine Rolle spielten.

* systematische Untersuchung, Erstellung oder Betrachtung von Einzelfällen innerhalb eines bestimmten Fachgebiets

Das Strafrecht im Wandel der politischen Systeme

Die Entwicklung im 20. Jahrhundert zeigt eindringlich, wie anfällig das materielle Recht für ideologische Instrumentalisierung ist. Das Gesetzbuch überdauerte vier staatliche Systeme, wurde dabei jedoch tiefgreifend deformiert und schließlich mühsam reformiert:

  • Kaiserreich: Der Fokus lag primär auf dem Schutz der monarchischen Staatsordnung, des Militärs und der Religion. Zudem spiegelte das RStGB die rigide Moralvorstellung des 19. Jahrhunderts wider. Tatbestände wie die Kriminalisierung der Homosexualität (§ 175 a.F.) oder das strikte Abtreibungsverbot (§ 218 a.F.) prägten das Gesetzbuch über Jahrzehnte.
  • Weimarer Republik: Trotz politischer Instabilität gab es erste liberale Reformansätze. Das wegweisende Jugendgerichtsgesetz (JGG) von 1923 stellte erstmals den Erziehungsgedanken vor die reine Bestrafung. Eine umfassende Reform des materiellen Strafrechts scheiterte jedoch an den tiefen parlamentarischen Gräben der Republik.
  • Nationalsozialismus: Zwischen 1933 und 1945 erlebte das deutsche Strafrecht seine dunkelste Epoche und eine totale Perversion rechtsstaatlicher Grundsätze. Der Bestimmtheitsgrundsatz wurde durch das unbestimmte „gesunde Volksempfinden“ ersetzt, das Analogieverbot aufgehoben. Mit der Reform von 1941 hielt die Tätertypenlehre Einzug. Anstatt die Tat zu sanktionieren, wurde das „Sosein“ der Person kriminalisiert – ein sprachliches und dogmatisches Relikt, das dir in den Formulierungen der §§ 211, 212 StGB („Mörder ist, wer...“) bis heute in der Praxis begegnet und steter Kritik ausgesetzt ist.
  • Nachkriegszeit und deutsche Teilung: Nach 1945 wurden die nationalsozialistischen Gesetzesänderungen durch den Alliierten Kontrollrat aufgehoben. In der Folgezeit drifteten die Rechtsordnungen auseinander: Während die Bundesrepublik das StGB auf dem Boden des Grundgesetzes schrittweise liberalisierte, schuf die DDR 1968 ein eigenes, sozialistisches Strafgesetzbuch. Erst mit dem Einigungsvertrag von 1990 wurde die strafrechtliche Rechtseinheit wiederhergestellt.

     

Die Große Strafrechtsreform (1969/1975)

Die späten 1960er- und 1970er-Jahre markieren den wohl bedeutendsten Epochenwechsel in der jüngeren deutschen Rechtsgeschichte. Das Erste und Zweite Strafrechtsreformgesetz (StrRG) ordneten das System des Strafrechts grundlegend neu und verabschiedeten das klassische Vergeltungsdenken des 19. Jahrhunderts.

Die wichtigsten Meilensteine dieser Reformphase, die das StGB in seiner heutigen Form massiv prägen, im Überblick:

  • Abschaffung des Zuchthauses: Die historisch mit Ehrverlust und schwerer Arbeit verbundene Zuchthausstrafe sowie die Gefängnisstrafe wurden durch die einheitliche Freiheitsstrafe ersetzt.
  • Abkehr vom reinen Vergeltungsprinzip: Der Resozialisierungsgedanke rückte in das Zentrum des Strafvollzugs und der Strafzumessung. Ziel war es fortan, Täter:innen wieder in die Gesellschaft einzugliedern, statt sie primär zu sühnen.
  • Entkriminalisierung der Moral: Staatliches Strafrecht und moralisches Sittengesetz wurden konsequent entkoppelt. Delikte wie Ehebruch oder Homosexualität unter Erwachsenen wurden aus dem StGB gestrichen, da man erkannte, dass das Strafrecht als ultima ratio nur zum Schutz elementarer Rechtsgüter und nicht zur Durchsetzung moralischer Verhaltensweisen heranzuziehen ist.

Das StGB im 21. Jahrhundert

Heute - im 21. Jahrhundert - steht das Strafgesetzbuch schließlich vor der Herausforderung, mit der rasanten Digitalisierung und dem fortlaufenden gesellschaftlichen Wandel Schritt zu halten. Der Gesetzgeber reagiert zunehmend agiler – und teils auch fragmentierter – auf neue Kriminalitätsphänomene. Ein prägnantes Beispiel hierfür ist das moderne Cybercrime-Strafrecht: Mit der Einführung des § 127 StGB (Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet) wurde eine Lücke geschlossen, um der organisierten Kriminalität im Darknet effektiv zu begegnen. Auch die kontinuierliche Verschärfung des Wirtschafts- und Umweltstrafrechts zeigt, dass der Schutz kollektiver Rechtsgüter in der modernen Kriminalpolitik ein immer stärkeres Gewicht erhält.

Gleichzeitig spiegeln jüngere Reformen den Wandel gesellschaftlicher Wertvorstellungen wider. Die grundlegende Reform der Sexualdelikte im Jahr 2016 etablierte das Prinzip „Nein heißt Nein“ im Gesetzestext, während die Streichung des § 219a StGB im Jahr 2022 das Werbeverbot für den Schwangerschaftsabbruch nach jahrzehntelangen Debatten endgültig ad acta legte. Für deine tägliche Praxis bedeutet dies, dass das StGB längst kein statisches System mehr ist, sondern sich in einer permanenten Dynamik befindet, die eine fortlaufende Auseinandersetzung mit der aktuellen Gesetzgebung erfordert.

 

Die historische Auslegung als praktisches Werkzeug

Der Blick auf die Entwicklung des Strafgesetzbuchs verdeutlicht, dass jede Norm das Produkt ihrer Entstehungszeit ist. Wenn du in der Praxis vor komplexen Auslegungsfragen stehst, liefert dir die historische und genetische Auslegungsmethode oft den entscheidenden Schlüssel zum Erfolg. Viele Tatbestände lassen sich in ihrer systematischen Stellung und Tragweite erst dann vollständig durchdringen, wenn man die historischen Motive des Gesetzgebers und die damaligen rechtspolitischen Konflikte versteht. Die Historie des Gesetzes zu kennen, ist für dich daher kein theoretischer Luxus, sondern ein handfestes Werkzeug, um im Hier und Jetzt präzise und überzeugend zu argumentieren.

Keine Lust mehr auf Theorie?

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