Gewerbliche Schutzrechte - Arbeitsalltag Gowling Partner Interview Thomas Mayer

Von Patenten & technischen Schutzrechten!

Erfahrungsbericht gewerblicher Rechtsschutz und warum Fön nicht gleich Fön ist....

- Ein Einblick in den Arbeitsalltag von Thomas Mayer, Partner bei Gowling WLG - Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz befasst sich Thomas Mayer, Partner im Münchner Büro von Gowling WLG, neben anderen Rechten des geistigen Eigentums mit technischen Schutzrechten, Patenten und Gebrauchsmustern, auf deren Durchsetzung und Verteidigung im Rahmen von streitigen Verfahren er spezialisiert ist.
 

Hallo Herr Mayer, vielleicht könnten Sie uns zunächst einmal kurz erläutern, wie genau technische sowie gewerbliche Schutzrechte zu differenzieren sind?

Die gewerblichen Schutzrechte umfassen:

  • Patente,
  • Gebrauchsmuster,
  • das Sortenschutzrecht,
  • das Halbleiterschutzrecht,
  • Designs
  • sowie die nach dem Markengesetz geschützten Kennzeichenrechte (Marke, geschäftliche Bezeichnungen, geografische Herkunftsangaben).

Es handelt sich um einen Sammelbegriff für geistige und gewerbliche Leistungen, die dem Sonderrechtsschutz zugänglich sind. Die gewerblichen Schutzrechte stellen als Immaterialgüterrechte absolute Rechte dar und genießen Eigentumsschutz nach Art. 14 GG.

Das Urheberrecht und der ergänzende wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz zählen demgegenüber nicht zu den gewerblichen Schutzrechten. Die technischen Schutzrechte, denen neben dem Patent- und Gebrauchsmusterrecht auch das Halbleiter- und Sortenschutzrecht zugerechnet werden, bilden ein Teilgebiet der gewerblichen Schutzrechte. Patente und Gebrauchsmuster, welche ohne Zweifel die bedeutendsten technischen Schutzrechte sind, bieten Schutz für technische Erfindungen, sofern diese neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sind.
 

Im Bereich der technischen Schutzrechte sind sowohl Rechts- als auch Patentanwälte tätig. Ist das ein Mit- oder Gegeneinander?

Es handelt sich ganz eindeutig um ein Miteinander, genauer gesagt, um ein sich gegenseitig ergänzendes und bereicherndes Miteinander. Das Recht der technischen Schutzrechte ist ja gekennzeichnet durch die Kombination von Recht und Technik, mit anderen Worten: jeder Fall hat einen technischen bzw. naturwissenschaftlichen Hintergrund.

Daher ist die Zusammenarbeit von Rechtsanwälten, welche den juristischen Hintergrund beisteuern, und von Patentanwälten, die über ein technisches oder naturwissenschaftliches Studium verfügen, in diesem Bereich nicht nur üblich, sondern auch seit langem bewährt.

Wenn man es einmal ganz praktisch betrachtet: Wie läuft die Anmeldung eines Patents eigentlich ab?

Der Erfinder, der eine technische Erfindung gemacht hat bzw. üblicherweise dessen Arbeitgeber - weil die Mehrzahl der Patentanmeldungen von Unternehmen stammen - reicht eine Patentanmeldung bei dem dafür zuständigen Patentamt ein. In Deutschland ist dies das deutsche Patent-und Markenamt mit Sitz in München. Es gibt entsprechende Patentämter in nahezu allen anderen Ländern.

Das Patentamt prüft daraufhin insbesondere die Patentierungsvoraussetzungen, nämlich ob die Erfindung neu ist, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und gewerblich anwendbar ist. Um die Neuheit zu prüfen, führt das Patentamt eine Recherche nach dem sogenannten Stand der Technik durch. Kommt das Patentamt am Ende des Patenterteilungsverfahrens zu dem Schluss, dass die Patentierungsvoraussetzungen vorliegen, erteilt es ein Patent.

Wichtig ist zu berücksichtigen, dass ein Patent jeweils nur territorial begrenzten Schutz in dem jeweiligen Land der Patenterteilung bietet. Dies gilt auch, wenn wie bei einer europäischen Anmeldung, welche beim europäischen Patentamt in München eingereicht wird, das Patenterteilungsverfahrens und die Patenterteilung zentral durch das europäische Patentamt erfolgen, weil das europäische Patent nach seiner Erteilung in nationale Teile in denjenigen Ländern zerfällt, in denen der Anmelder Patentschutz begehrt.
 

Typischerweise erfolgt die Anmeldung in Europa und den USA. Gibt es keinen effektiven Schutz in China und Asien?

Selbstverständlich gibt es auch in China und anderen asiatischen Ländern die Möglichkeit, Erfindungen durch Patente schützen zu lassen. Insbesondere in China ist die Anzahl der eingereichten Patentanmeldungen in den vergangenen Jahren exorbitant gestiegen. Dies zeigt, dass auch in China der Schutz des geistigen Eigentums zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Auch wenn das chinesische Rechtssystem sicherlich nicht mit dem deutschen oder dem anderer europäischer Länder vergleichbar ist, können Patente selbstverständlich auch vor chinesischen Gerichten durchgesetzt werden. Hierbei ist eine stetige Verbesserung der Qualität und Vorhersehbarkeit von Entscheidungen chinesischer Gerichte zu beobachten.
 

Eines Ihrer bekanntesten Mandate dürfte der Dyson Supersonic sein. Haartrockner gibt es schon viele auf dem Markt – macht das eine Patentierung nicht unendlich schwierig? Wo liegen hier die Tücken?

Natürlich ist die Erlangung eines Patents in einem technischen Bereich, der bereits sehr stark entwickelt ist oder auf eine lange Entwicklungshistorie zurückblickt, schwieriger, als in einem ganz neuen Technologiebereich. Allerdings beziehen sich die wichtigsten Erfindungen oftmals auf großartige neue Details oder spezifische Weiterentwicklungen bereits bekannter Technologien.

Oder wie gerade das von Ihnen erwähnte Beispiel des Dyson Supersonic klarmacht: auch im Bereich von Haartrocknern gibt es überraschende Neuerungen. Mit anderen Worten, ein Haartrockner mit der neuesten Technologie unterscheidet sich eklatant von einem herkömmlichen Fön.
 

Solche Mandate beginnen sicherlich schon zum Teil in der Entwicklungsphase des Produkts. Inwiefern spielt es dabei eine Rolle, die Produkte auch tatsächlich einmal zu sehen oder ihre Funktionsweise demonstriert zu bekommen?

Es ist natürlich immer hilfreich, ein Produkt zu sehen und seine Funktionsweise demonstriert zu bekommen. Dies hilft nicht nur dem Patentanwalt bei der Ausarbeitung einer Patentanmeldung, sondern selbstverständlich auch dem Rechtsanwalt, der im Rahmen eines Patentstreitverfahrens mit einem technischen Gegenstand befasst ist. Dieses Eintauchen in den technischen Sachverhalt ist natürlich gerade für den Juristen äußerst spannend.

Als Jurist benötigt man bei komplexeren technischen Sachverhalten auch ein gewisses Durchhaltevermögen und die Bereitschaft „dicke Bretter zu bohren".
Thomas Mayer

Bedarf es dabei nicht auch eines erhöhten technischen Sachverstands, um alle Problematiken als Anwalt erfassen zu können?

Es bedarf sicherlich einer ausgeprägten Neigung, sich mit oftmals auch komplexen technischen oder naturwissenschaftlichen Sachverhalten zu befassen. Ebenso ein ausgeprägtes technisches Verständnis. Als Jurist benötigt man bei komplexeren technischen Sachverhalten auch ein gewisses Durchhaltevermögen und die Bereitschaft „dicke Bretter zu bohren".
 

Produkte zu schützen ist eine Seite der Medaille, aber Produkte müssen auch verkauft werden. Inwieweit werden Sie auch beim Absatz oder der Werbung beauftragt?

Ja, im Rahmen der Beratung von Mandanten im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes sind wir natürlich auch im Zusammenhang mit Absatz oder Werbung tätig. Zunächst prüfen wir häufig die von einem Unternehmen geplante Produktwerbung daraufhin, ob diese rechtlich zulässig ist, insbesondere keinen Verstoß gegen die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb oder sonstige Sondervorschriften beinhaltet.

Auch den Absatz von Produkten begleiten wir in vielfältiger Weise. Hierbei ist zunächst daran zu denken, dass wir im Rahmen unseres Tätigkeitsbereiches „Commercial IP" Absatz-und/oder Vertriebsverträge entwerfen, aber auch daran, dass beispielsweise durch die Hinterlegung einer Schutzschrift die Produkteinführung eines Unternehmens abgesichert wird, insbesondere wenn zu befürchten ist, dass ein Wettbewerber gegenüber diesem neuen Produkt eine Verletzung seiner gewerblichen Schutzrechte geltend machen könnte. 
 

Kann man also sagen, dass man als IP-Rechtler auch irgendwie immer alle Rechtsgebiete bearbeiten und im Blick haben muss?

Herr Mayer: Vielleicht nicht alle, aber doch eine Menge. Und genau dies macht ja auch den Reiz der Tätigkeit im gewerblichen Rechtsschutz aus. Man hat hier nicht nur mit einer Vielzahl unterschiedlicher Schutzrechte zu tun, sondern, insbesondere im Bereich des Patentrechts, auch mit einer Vielzahl von verschiedenen technischen bzw. naturwissenschaftlichen Sachverhalten.

Hinzukommt, dass in allen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes das jeweilige „case law" des Bundesgerichtshofes und der Instanzgerichte eine wichtige Rolle spielt, so dass auch dessen Entwicklung im Auge zu behalten ist. Nicht zuletzt sollte ein guter Patentrechtler immer auch ein guter Prozessualist sein, so dass auch das Prozessrecht nicht zu kurz kommt.
 

Wie wirken sich diese wichtigen fachlichen Feinheiten und das notwendige praktische Know-How auf die Einarbeitung neuer Kollegen aus?

Das Zusammenspiel verschiedener Rechtsgebiete innerhalb des gewerblichen Rechtsschutzes und die Kombination aus Recht und Technik erfordert eine sorgfältige und gründliche Einarbeitung neuer Kollegen. Wir binden unsere Kollegen deswegen von Anfang an in die Mandatsarbeit ein, geben detailliertes Feedback zur Ausfertigung von Schriftsätzen und bieten Schulungen sowohl in unserem Münchner Büro als auch in unseren britischen Büros in London und Birmingham an.

So kann Gowling dich und deine Karriere unterstützen:

Gibt es Indikatoren, die ihnen verraten, dass ein Kandidat das geforderte Level besser oder schlechter erreichen kann?

Unser Rechtsbereich erfordert Genauigkeit, Präzision und, wie schon erwähnt, die Bereitschaft, auch mal „dicke Bretter zu bohren".

Gleichzeitig ist eine gewandte sprachliche Ausdrucksfähigkeit sowie Sorgfalt bei der Auswahl und dem Aufbau von Argumenten erforderlich. Ob ein Kandidat über diese Eigenschaften verfügt, lässt sich üblicherweise nach verhältnismäßig kurzer Zeit feststellen. Allerdings, auch das ist zu betonen, ist noch kein Meister vom Himmel gefallen. Mit anderen Worten, diese Eigenschaften, können - die entsprechende Bereitschaft des Kandidaten vorausgesetzt - im Rahmen einer sorgfältigen Ausbildung natürlich geschult und gefördert werden.
 

Am Ende würde uns noch ein kleiner Ausblick interessieren. Wo sehen Sie eigentlich die ersten Anknüpfungspunkte für Lega Tech im IP-Bereich?

Sicherlich spielt die Nutzung moderner Technologien und die Digitalisierung auch im anwaltlichen Arbeitsalltag eine immer größere Rolle. Die Angebote in diesem Bereich werden immer besser und vielfältiger. Allerdings glaube ich nicht, dass im Bereich der ernsthaften und fallbezogenen Rechtsberatung Anwälte in absehbarer Zukunft durch Computer ersetzt werden können.

Ihr Fazit?

Beim gewerblichen Rechtsschutz handelt es sich um einen überaus spannenden Tätigkeitsbereich für einen Juristen, der sich gerne in technische Details einarbeitet und die oftmals bestehenden internationalen Bezüge schätzt.
 

Vielen Dank für Ihre Zeit, Herr Mayer!

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