Das Literaturverzeichnis
Das Literaturverzeichnis sollte ebenso vollständig sein, aber nur solche Literatur umfassen, die auch tatsächlich in der Arbeit verwendet wurde. Darüber hinaus gehören Gerichtsentscheidungen genauso wenig in das Literaturverzeichnis, wie Gesetzesmaterialien oder Gerichtsentscheidungen beziehungsweise Urteilsanmerkungen. Internetlinks sind ebenso möglichst nicht anzugeben, im Grunde sind Internetlinks überhaupt nicht zu verwenden.
Die beste Lösung zur Darstellung des Literaturverzeichnisses ist es, die verwendeten Quellen gemeinsam in alphabetischer Reihenfolge wiederzugeben. Möglich ist allerdings auch eine Aufteilung in Aufsätze, Kommentare, Lehrbücher und Monographien. Diese Variante wird in der Regel jedoch unübersichtlicher sein.
Der Name des Autors wird kursiv geschrieben, der Name des Herausgebers nicht. Wird dieselbe Person zwei- oder mehrfach zitiert, da sie mehrere Aufsätze oder Lehrbücher veröffentlicht hat, so wird anstelle des Namens ein ders. in kursiv verwendet. In Klammern folgt außerdem die Angabe über die Zitierweise der Fußnoten, soweit es sich nicht um Zeitschriften handelt.
Beispiele:
Canaris, Claus-Wilhelm, Die Reform des Rechts der Leistungsstörungen, JZ 2001, 499.
ders., Die Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Sache beim Stückkauf, JZ 2003, 831.
Müller, Klaus / Gruber, Urs Peter, Sachenrecht, 1. Auflage, 2016 (Müller/Gruber SachenR)
Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB, Band 2, Schuldrecht – Allgemeiner Teil, §§ 241-432, 7. Auflage, 2016 (MüKo/Bearbeiter)
Das Gutachten
Das äußere Erscheinungsbild des Gutachtens gibt quasi den ersten Eindruck. Deshalb sollte sich der Bearbeiter unbedingt an die Vorgaben halten. Üblicherweise ist der Schrifttyp ‚Times New Roman‘ in der Schriftgröße 12 bei einem Zeilenabstand von einer Zeile. Der Korrekturrand hat meistens einen Umfang von 1/3 der Seite, also grob 7 cm.
Dem Sprachstil kommt ebenso eine große Bedeutung zu. Ratsam ist es deshalb, eine sachlich nüchterne Wissenschaftssprache zu verwenden. Dies bedeutet konkret, dass direkte Fragen, Polemik oder ausschmückende Attribute und Metaphern vermieden werden sollten. Darüber hinaus sollten möglichst einfach gehaltene Satzstrukturen verwendet und dementsprechend komplizierte Schachtelsätze vermieden werden.
Ferner sollten möglichst eine schlichte und nüchterne Sprache gewählt werden. Eine Anhäufung von Fremdwörtern ist also zu vermeiden. Auch für den Sprachstil gilt, dass die Bewertung auch immer vom Wohlwollen des Korrektors abhängt. Wird er zum Beispiel mit übermäßig vielen Schachtelsätze oder ihm unbekannten Fremdwörter „geärgert“, kann sich dies letztlich auch auf die Note auswirken.