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So geht Networking im 21. Jahrhundert
Meist sind es Großkanzleien, die ihre Mitarbeiter im Zuge ihrer Karriere im Ausland oder Inland für begrenzte Zeit versetzen und ihnen so erlauben, beruflich sowie privat ihren Horizont zu erweitern. Ob im Inland oder Ausland, auf Mandantenseite oder innerhalb der Kanzlei - Möglichkeiten gibt es viele. Doch was genau ist ein Secondment? Und was muss man beachten, wenn der Arbeitgeber ein Secondment vorschlägt?
Secondment heißt, dass Großkanzleien freiwillig ihre Anwälte verleihen. Ja, das gibt es! Wenn man als Anwalt schon einige Jahre gute Arbeit geleistet hat, kann es sein, dass die Kanzlei einen zu einem wichtigen Kunden schickt, um diesen von innen zu unterstützen. Auch eine zeitliche begrenzte Versetzung in eine andere Zweigstelle der Kanzlei wird als Secondment bezeichnet.
Bei einem Client Secondment werden Anwälte an Mandanten der Kanzlei „verliehen“, um dort zeitlich begrenzt Rechtsberatung zu leisten.
Bei einem Office Secondment werden Anwälte innerhalb der Großkanzlei an andere Standorte versetzt, meist für eine Dauer von sechs Monaten. In der Regel findet dieser Aufenthalt im Ausland statt, um so unter anderem das internationale Profil der Anwälte zu stärken.
Einerseits ist das für die „Secondees“ (die Anwälte, die für begrenzte Zeit in einem anderen Unternehmen tätig sind) eine oft willkommene Abwechslung. Andererseits bietet es auch oft die Möglichkeit, internationale Beziehungen zu knüpfen und die Bedürfnisse des Mandanten (im Falle des Client Secondments) genauer kennen zu lernen.
Unternehmen, die sich mittels des Client Secondments einen „geliehenen Anwalt“ wünschen, gleichen damit oft personelle Engpässe in der Rechtsabteilung aus. Auch wenn es nur um zeitlich begrenzte Projekte geht, für die interner rechtlicher Beistand benötigt wird, bietet sich das Secondment als relativ unkomplizierte Methode an.
Kanzleien, die Office Secondments anbieten, stärken so auch ihr Arbeitgeberprofil und stellen sicher, dass sie bei Nachwuchsjuristen als attraktive Arbeitgeber wahrgenommen werden.
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Vom finanziellen Standpunkt her bleibt der Anwalt normalerweise Arbeitnehmer seiner Kanzlei, welche auch weiter den Lohn bezahlt. Mit den Mandanten wird dazu eine separate Honorarvereinbarung getroffen. Andere Punkte, die es zu klären gilt, sind Urlaubsbestimmungen, Unterkunft und Reisekosten. Auch die Abrechnung der Stunden für die Kanzlei muss geregelt werden.
Bei einer Entsendung von bis zu drei Monaten läuft die Krankenversicherung normal weiter, komplizierter wird ein Secondment von mehr als sechs Monaten. Auch Steuern müssen dann im Ausland bezahlt werden, sofern es sich nicht um eine inländische Versetzung handelt.
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Anwälte, die stark national geprägte Fachbereiche gewählt haben, werden nur selten ins Ausland versetzt. Jedoch gibt es auch die Möglichkeit, an andere deutsche Standorte der Kanzlei versetzt zu werden. Für die Kanzlei bietet sich so auch die Möglichkeit, die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen deutschen Büros zu verbessern.
Fazit:
Secondments sind eine interessante Möglichkeit, um einer bereits begonnenen Karriere als Jurist eine internationale Note zu verleihen. Speziell wenn du während des Studiums kein Auslandssemester unterbringen konntest oder gerne noch mehr Auslandserfahrung sammeln möchtest, solltest du die Möglichkeit eines Secondments unbedingt wahrnehmen.
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