Kanzleien stellen hohe Ansprüche an ihre Bewerber – ein „vollbefriedigend“ soll es schon sein, das Praktikum bei einer namhaften Kanzlei muss auf jeden Fall im Lebenslauf stehen und wer kann schon ein guter Jurist sein, wenn er keinen LL.M vorweisen kann? Wenn man einmal seinen Traumjob ergattert hat, sind die Erwartungen des Arbeitgebers dann entsprechend hoch. Das ist schon vielen Juristen zum Verhängnis geworden. Ob noch in der Probezeit oder nach mehrjähriger Mitarbeit in der Kanzlei kommt es vor, dass Anwälte aus den verschiedensten Gründen entlassen werden. Wie du mit einer Kündigung umgehst und warum das nicht das Ende deiner Karriere ist, erklären wir dir hier.
Darf man mich überhaupt feuern?
Das Arbeitsrecht sorgt mit dem Kündigungsschutzgesetz dafür, dass dein Arbeitgeber einen triftigen Grund braucht, um dich vor die Tür zu setzen. So muss die Kündigung „sozial gerechtfertigt“ sein, was bedeutet, dass du dich entweder ziemlich daneben benehmen musst, sehr lange krank bist oder dass die Kanzlei dich aus wirtschaftlichen Gründen entlassen muss, weil sie sich beispielsweise deine Arbeitskraft nicht mehr leisten kann.
Darüber hinaus gibt es natürlich noch eine lange Liste weiterer Kündigungsgründe – zum Beispiel Alkoholmissbrauch oder Korruption. Bei beiden droht dir die außerordentliche Kündigung.
Liegt aber kein ersichtlicher Grund vor, darf dir nicht einfach gekündigt werden. Achtung: Arbeiten in deiner Kanzlei weniger als 10 Vollzeit-Beschäftigte oder befindest du dich noch in der Probezeit, greift der Kündigungsschutz nicht.