Kündigung nächste Schritte

Verfasst von Laura Hörner

Plötzlich gekündigt - Was jetzt?

Von der Kündigung in den nächsten Job

Kanzleien stellen hohe Ansprüche an ihre Bewerber – ein „vollbefriedigend“ soll es schon sein, das Praktikum bei einer namhaften Kanzlei muss auf jeden Fall im Lebenslauf stehen und wer kann schon ein guter Jurist sein, wenn er keinen LL.M vorweisen kann? Wenn man einmal seinen Traumjob ergattert hat, sind die Erwartungen des Arbeitgebers dann entsprechend hoch. Das ist schon vielen Juristen zum Verhängnis geworden. Ob noch in der Probezeit oder nach mehrjähriger Mitarbeit in der Kanzlei kommt es vor, dass Anwälte aus den verschiedensten Gründen entlassen werden. Wie du mit einer Kündigung umgehst und warum das nicht das Ende deiner Karriere ist, erklären wir dir hier.
 

Darf man mich überhaupt feuern?

Das Arbeitsrecht sorgt mit dem Kündigungsschutzgesetz dafür, dass dein Arbeitgeber einen triftigen Grund braucht, um dich vor die Tür zu setzen. So muss die Kündigung „sozial gerechtfertigt“ sein, was bedeutet, dass du dich entweder ziemlich daneben benehmen musst, sehr lange krank bist oder dass die Kanzlei dich aus wirtschaftlichen Gründen entlassen muss, weil sie sich beispielsweise deine Arbeitskraft nicht mehr leisten kann.

Darüber hinaus gibt es natürlich noch eine lange Liste weiterer Kündigungsgründe – zum Beispiel Alkoholmissbrauch oder Korruption. Bei beiden droht dir die außerordentliche Kündigung. 

Liegt aber kein ersichtlicher Grund vor, darf dir nicht einfach gekündigt werden. Achtung: Arbeiten in deiner Kanzlei weniger als 10 Vollzeit-Beschäftigte oder befindest du dich noch in der Probezeit, greift der Kündigungsschutz nicht.

Wie solltest du mit der Kündigung umgehen?

Eine Kündigung kommt nicht aus dem Nichts: Es muss dafür einen guten Grund geben. Im besten Fall schaffst du es, das Schlimmste noch abzuwenden, im schlechtesten Fall verkündet dein Chef dir, dass er für dich keine Zukunft in der Kanzlei sieht. Das kann ein Schock sein, den du erst einmal verarbeiten musst.

Anstatt sauer auf den Chef zu werden und ihm Vorwürfe zu machen, solltest du zumindest versuchen, ein wenig Distanz zu gewinnen und dich in deinen Vorgesetzten hineinversetzen. Die wenigsten Arbeitgeber kündigen aus purer Bosheit, denn jeder Mitarbeiter, der kommt oder geht, kostet Geld. Du kannst also davon ausgehen, dass die Entscheidung aus gut durchdacht ist. 

Wenn du die Gründe bereits kennst, dann solltest du dir vornehmen, deine Fehler in Zukunft nicht zu wiederholen. Bist du dir nicht sicher, was du falsch gemacht hast oder ob es überhaupt an dir lag, spreche mit deinem Chef darüber und reflektiere über seine Antwort. Vielleicht kannst du darauf etwas für die Zukunft mitnehmen. Wenn nicht – move on!
 

So solltest du dich verhalten, wenn du entlassen wurdest

  • Bleibe bis zu deinem letzten Tag professionell und verzichte darauf, „krank zu machen“ oder über den Chef oder Kollegen zu lästern. Vergiss nicht, dass du an deinem letzten Tag ein Arbeitszeugnis bekommst.
  • Wenn dich die Kündigung sehr mitnimmt, solltest du auf jeden Fall mit jemandem darüber sprechen – sei es dein bester Freund oder dein Lieblingskollege, der es selbst bedauert, dass du gehen musst. Viele Menschen, die ihren Job verlieren, schämen sich dafür und versuchen, es so lange wie möglich zu verstecken oder sich ihre Sorgen nicht anmerken zu lassen. Gehe offen mit dem Thema um und spreche mit deinem Partner, mit Freunden oder der Familie. In schweren Fällen kann auch ein Gespräch mit einem Psychologen helfen.
  • Schaue in die Zukunft und überlege dir, was du als nächstes tun willst. Auch wenn du noch ein wenig Zeit hast, solltest du einen konkreten Plan aufstellen und nichts dem Zufall überlassen. 
Bist du dir nicht sicher, was du falsch gemacht hast oder ob es überhaupt an dir lag, spreche mit deinem Chef darüber und reflektiere über seine Antwort.

Du wurdest gekündigt? Das sind die nächsten Schritte

Wenn du gekündigt wurdest, dann ist das, was dir jetzt am meisten hilft, ein konkreter Plan. Übernehme die Kontrolle über das, was als nächstes passiert und bleibe am Ball – nach einer Kündigung ist es egal, was du tust, Hauptsache du tust etwas! 

 

1. Prüfe die Kündigung:

Planst du, gegen die Kündigung zu klagen, weil du der Meinung bist, dass sie gegen das Kündigungsschutzgesetz verstößt, solltest du das innerhalb von drei Wochen nach Erhalt tun. So lange ist die Kündigungsfrist. Zu dieses Maßnahme solltest du nur greifen, wenn du eine begründete Annahme hast, damit erfolgreich zu sein.

Generell solltest du aber versuchen, das Arbeitsverhältnis so friedlich wie möglich zu verlassen. Klagen sind in der Regel nicht nötig, da auch der Arbeitgeber vermeiden möchte, schlecht dazustehen. Vielleicht ist es dir aber möglich, eine Abfindung zu verhandeln.

 

2. Melde dich arbeitslos: 

Du hast nach Erhalt der Kündigung nur drei Tage Zeit, um dich persönlich arbeitslos bzw. arbeitssuchend zu melden. Sonst droht eine Sperrfrist für das Arbeitslosengeld 1, das du auf jeden Fall in Anspruch nehmen solltest, während du dir einen neuen Job suchst.

 

3. Lasse dir ein Arbeitszeugnis ausstellen: 

Akzeptiere auf keinen Fall ein schlechtes Zeugnis, denn bei der Jobsuche ist das ein K.O.-Kriterium. Sollte der Chef uneinsichtig sein, lohnt auch hier ein Gang vor das Gericht.
 

4. Begib dich auf Jobsuche: 

Jetzt nur keine Zeit verlieren! Auf dich warten eine Menge neuer Arbeitgeber, die nur darauf warten, deine Bewerbung zu lesen. Versuche, dir wegen der Kündigung keine Sorgen zu machen. Ändern kannst du die Situation nicht – jetzt hilft nur die Flucht nach vorn!

Bewerben nach der Kündigung – Will mich noch jemand?

Wahrscheinlich machst du dir Sorgen, dass sich die Kündigung negativ auf deine Jobsuche auswirken kann. Natürlich ist dein potenzieller neuer Arbeitgeber daran interessiert, warum du so plötzlich die Stelle wechselst. Vornweg: Wurdest du aus betrieblichen Gründen gekündigt, hast du nichts zu befürchten.

Du solltest das unter Umständen auch in deiner Bewerbung angeben, wenn sich aus deinem Lebenslauf eine Kündigung herauslesen lässt. Stelle klar, dass du keine direkte Schuld an der Kündigung trägst: Die meisten Personaler werden das verstehen. 

Etwas anders ist die Lage, wenn dir aus persönlichen Gründen gekündigt wurde. Ob du das in der Bewerbung oder im Lebenslauf unterbringen möchtest, hängt von deinem Talent ab, die Situation diplomatisch darzustellen. Hast du Zweifel, gebe einfach keinen Grund an.

Spätestens im Gespräch wirst du dich jedoch rechtfertigen müssen: Dabei solltest du auf keinen Fall lügen und zum Beispiel sagen, dass du selbst gekündigt hast. Damit riskierst du bei deinem neuen Arbeitgeber gleich die nächste Kündigung, sollte diese Täuschung ans Licht kommen – fristlos!

Stattdessen solltest du sachlich bleiben, keine Schuldzuweisungen machen und das Thema schnell und professionell abhaken. Überzeuge den Personaler von deinen Vorzügen und irritiere ihn nicht mit Erklärungsversuchen. Das zeigt Charakter und so überzeugst du auch ohne perfekten Lebenslauf!

Neuer Job, neues Glück? Wir zeigen dir, wie du dich im Vorstellungsgespräch gut verkaufst!

Seinen Job zu verlieren ist nicht schön und wir möchten es auch nicht schönreden. Versuche trotzdem, das Beste daraus zu machen – etwas Anderes bleibt dir leider nicht übrig. Für viele Anwälte erweist sich die Kündigung übrigens als neue Chance. Sie finden einen neuen Arbeitgeber, bei dem sie sich endlich richtig wohlfühlen und sind am Schluss sogar froh über die Entlassung. Bei Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist es manchmal wie in einer Beziehung: Nicht jede Kombination harmoniert – aber früher oder später findet jeder seinen Traumpartner!

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Laura Hörner
Kulturwirtschaft Uni Passau

Als freie Autorin schreibt Laura Hörner bei TalentRocket über Themen rund um die juristische Karriere. Besonders interessiert sie sich dabei für die vielfältigen Karrierewege, die Jurist:innen offenstehen.