Referendariat Jura in Teilzeit

Verfasst von Laura Hörner|Veröffentlicht am 04.09.2026

Referendariat in Teilzeit: Endlich auch für Juristen

Wer von der neuen Regelung profitieren kann

Das Referendariat ist dafür gedacht, Juristen auf den Arbeitsalltag vorzubereiten. Der sogenannte Vorbereitungsdienst wird an unterschiedlichen Stationen absolviert und soll den Studentinnen und Studenten einen möglichst vielseitigen Einblick in das juristische Arbeiten geben. Doch die Arbeitswelt verändert sich: Arbeitgeber reagieren auf den Druck, humanere Arbeitszeiten einzuführen und bieten immer öfters flexible Teilzeitmodelle an. Warum soll das nicht auch im Referendariat funktionieren? Was im echten Jura-Alltag bereits angekommen ist, wird nun auch im „Ref“ Realität – und das wird auch Zeit.

Die Teilzeit im Referendariat ist längst überfällig

Bereits seit 2017 ist die Teilzeit im Vorbereitungsdienst im Gespräch. Damals kam der Gesetzesvorschlag nicht im Bundestag an – Unstimmigkeiten bezüglich der bundeseinheitlichen Wirksamkeit sorgten für Verzögerungen. Damals sollte die Teilzeitoption nämlich Ländersache werden, worunter die Chancengleichheit gelitten hätte. Nachdem damals kein neuer Vorschlag der Bundesregierung gekommen war, gab es 2020 einen neuen Versuch: Und dieses Mal klappte es dann. Um in Zukunft in der Ausbildung auch Teilzeit möglich zu machen, wurden Teile des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) geändert.

Dass die Teilzeitoption für Juristen im Referendariat dringend notwendig ist, zeigt schon ein Blick ins Gesetz. So wird etwa im Art. 6 GG der Schutz der Familie festgeschrieben - und diese kann mit einer Vollzeitregelung nicht immer gewährleistet werde. Unter bestimmten Bedingungen sollte also Teilzeit laut der Verfassung möglich sein. Dazu kommt, dass sogar Richter einen Anspruch auf Teilzeit haben, wenn sie ihre minderjährigen Kinder betreuen oder sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern – und das schon seit über 50 Jahren. Dass dies in der Ausbildung nicht gilt, ist auf § 5b DRiG zurückzuführen, welcher vorschreibt, dass das Referendariat zwei Jahre dauert. Spielraum für eine Teilzeitregelung mit gleichwertigen Inhalten gab es also bisher nicht.

Das Teilzeit-Referendariat ist inzwischen möglich. Nach der Änderung des Deutschen Richtergesetzes wurde die Teilzeitausbildung zum 1. Januar 2023 bundesrechtlich ermöglicht. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt durch die jeweiligen Bundesländer.

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So lange dauert das Jura-Ref in Teilzeit

Ein Vollzeit-Referendariat dauert in der Regel zwei Jahre. Durch die Teilzeitoption ist es jetzt möglich, das Referendariat zu verlängern und dadurch weniger Stunden pro Woche zu arbeiten. Insgesamt können die Wochenstunden um 20% reduziert werden. Das ist nicht besonders viel, aber immerhin ein Anfang. Gleichzeitig bedeutet dies, dass sich die Dauer des Referendariats um sechs Monate verlängert, es also nun 30 Monate dauert.

Eine Verlängerung des Jura-Referendariats bedeutet nicht unbedingt, dass auch die einzelnen Stationen sich verlängern. Der Gesetzestext bleibt hier relativ vage: „Die Zeit der Verlängerung des Vorbereitungsdienstes ist in angemessener Weise auf die Pflichtstationen zu verteilen“, heißt es darin. Was genau das bedeutet, müssen die einzelnen Bundesländer definieren. Zu erwarten ist, dass der Rhythmus der Stationen gleich wie beim Vollzeit-Referendariat bleibt und in den zusätzlichen sechs Monaten eine oder mehrere Stationen angehängt werden. Das Zweite Staatsexamen wird dann entsprechend später abgelegt.

Durch die Verlängerung der Dauer soll sichergestellt werden, dass insgesamt dieselbe Ausbildungszeit durchlaufen wird. So sollen das Teilzeit- und das Vollzeit-Referendariat gleichwertig behandelt werden und auch die Anforderungen an das Examen sich nicht unterscheiden.

Nicht jeder kann das Teilzeit-Referendariat nutzen

Für alle, die es nicht eilig mit dem Berufseinstieg haben und die zu viel Stress während des Referendariats vermeiden möchten, gibt es erst einmal schlechte Nachrichten. Denn das Referendariat lässt sich nicht für jeden in Teilzeit absolvieren. Verpflichtend ist es für die Länder insbesondere dann, wenn die Referendarinnen und Referendare Kinder betreuen oder bestimmte Angehörige pflegen. Darüber hinaus kann die Teilzeitausbildung auch bei besonderen persönlichen Gründen möglich sein, wenn diese eine vergleichbar schwerwiegende besondere Härte darstellen. In diesen Fällen besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Teilzeitausbildung. Auch andere besondere persönliche Gründe können unter Umständen eine Teilzeitausbildung ermöglichen. Eine voraussetzungslose Teilzeitausbildung ist dagegen grundsätzlich nicht vorgesehen.

 

Verpflichtend ist es für die Länder insbesondere dann, wenn die Referendarinnen und Referendare Kinder betreuen oder bestimmte Angehörige pflegen.

Wie sieht es mit der Bezahlung aus?

Das Gehalt für Juristen im Referendariat ist kaum erwähnenswert im Vergleich zu dem, was sie als Volljuristen erzielen können. Zwischen rund 1.300 und 1.800 € brutto verdienen angehende Juristen je nach Bundesland pro Monat. Wie sieht es jedoch bei der Teilzeitregelung aus? Grundsätzlich geht mit der reduzierten Arbeitszeit auch eine entsprechend reduzierte Unterhaltsbeihilfe einher. Wie stark die Unterhaltsbeihilfe gekürzt wird und welche Besonderheiten gelten, richtet sich nach den jeweiligen Regelungen der Bundesländer.

Jura ist bei Teilzeitregelung Nachzügler

Viele angehende Lehrerinnen und Lehrer können über diese Änderung im Deutschen Richtergesetz nur müde lächeln: Denn in einigen Bundesländern gab es bereits vor der bundesweiten Regelung Möglichkeiten, das Referendariat unter bestimmten Voraussetzungen in Teilzeit zu absolvieren. Auch das Recht darauf, Berufsausbildungen in Teilzeit abzulegen, existiert schon seit 2005. Warum die Juristen wieder einmal spät dran sind, ist für viele nicht verständlich.

 

Das Teilzeit-Referendariat wird für mehr Chancengleichheit im Jurastudium sorgen: Auch Referendarinnen und Referendare, die familiäre Verpflichtungen haben und sich nicht ausschließlich ihrer Ausbildung widmen können, bekommen so die Chance, die Arbeitsbelastung zumindest ein wenig zu reduzieren. Dass die Nachfrage für solch ein Angebot da ist, zeigt zum Beispiel eine Umfrage eines Fachausschusses aus 2016 unter Referendaren mit Kindern: Etwa zwei Drittel der Befragten gab darin an, gerne ein Referendariat in Teilzeit absolviert zu haben, hätte es dazu die Möglichkeit gegeben.

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Laura Hörner
Kulturwirtschaft Uni Passau

Als freie Autorin schreibt Laura Hörner bei TalentRocket über Themen rund um die juristische Karriere. Besonders interessiert sie sich dabei für die vielfältigen Karrierewege, die Jurist:innen offenstehen.