Referendariat Jura in Teilzeit

Verfasst von Laura Hörner|Veröffentlicht am 22.12.2021

Referendariat in Teilzeit: Endlich auch für Juristen

Wer von der neuen Regelung profitieren kann

Das Referendariat ist dafür gedacht, Juristen auf den Arbeitsalltag vorzubereiten. Der sogenannte Vorbereitungsdienst wird an unterschiedlichen Stationen absolviert und soll den Studentinnen und Studenten einen möglichst vielseitigen Einblick in das juristische Arbeiten geben. Doch die Arbeitswelt verändert sich: Arbeitgeber reagieren auf den Druck, humanere Arbeitszeiten einzuführen und bieten immer öfters flexible Teilzeitmodelle an. Warum soll das nicht auch im Referendariat funktionieren? Was im echten Jura-Alltag bereits angekommen ist, wird nun auch im „Ref“ Realität – und das wird auch Zeit.

Die Teilzeit im Referendariat ist längst überfällig

Bereits seit 2017 ist die Teilzeit im Vorbereitungsdienst im Gespräch. Damals kam der Gesetzesvorschlag nicht im Bundestag an – Unstimmigkeiten bezüglich der bundeseinheitlichen Wirksamkeit sorgten für Verzögerungen. Damals sollte die Teilzeitoption nämlich Ländersache werden, worunter die Chancengleichheit gelitten hätte. Nachdem damals kein neuer Vorschlag der Bundesregierung gekommen war, gab es 2020 einen neuen Versuch: Und dieses Mal klappte es dann. Um in Zukunft in der Ausbildung auch Teilzeit möglich zu machen, wurden Teile des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) geändert.

Dass die Teilzeitoption für Juristen im Referendariat dringend notwendig ist, zeigt schon ein Blick ins Gesetz. So wird etwa im Art. 6 GG der Schutz der Familie festgeschrieben - und diese kann mit einer Vollzeitregelung nicht immer gewährleistet werde. Unter bestimmten Bedingungen sollte also Teilzeit laut der Verfassung möglich sein. Dazu kommt, dass sogar Richter einen Anspruch auf Teilzeit haben, wenn sie ihre minderjährigen Kinder betreuen oder sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern – und das schon seit über 50 Jahren. Dass dies in der Ausbildung nicht gilt, ist auf § 5b DRiG zurückzuführen, welcher vorschreibt, dass das Referendariat zwei Jahre dauert. Spielraum für eine Teilzeitregelung mit gleichwertigen Inhalten gab es also bisher nicht.

Noch ist das Teilzeit-Referendariat nicht möglich – eine 18-monatige Umstellungszeit sorgt dafür, dass dieses frühestens ab Mitte 2022 umgesetzt wird, nachdem am 18.11.2020 dem Gesetz zugestimmt wurde.

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So lange dauert das Jura-Ref in Teilzeit

Ein Vollzeit-Referendariat dauert in der Regel zwei Jahre. Durch die Teilzeitoption ist es jetzt möglich, das Referendariat zu verlängern und dadurch weniger Stunden pro Woche zu arbeiten. Insgesamt können die Wochenstunden um 20% reduziert werden. Das ist nicht besonders viel, aber immerhin ein Anfang. Gleichzeitig bedeutet dies, dass sich die Dauer des Referendariats um sechs Monate verlängert, es also nun 30 Monate dauert.

Eine Verlängerung des Jura-Referendariats bedeutet nicht unbedingt, dass auch die einzelnen Stationen sich verlängern. Der Gesetzestext bleibt hier relativ vage: „Die Zeit der Verlängerung des Vorbereitungsdienstes ist in angemessener Weise auf die Pflichtstationen zu verteilen“, heißt es darin. Was genau das bedeutet, müssen die einzelnen Bundesländer definieren. Zu erwarten ist, dass der Rhythmus der Stationen gleich wie beim Vollzeit-Referendariat bleibt und in den zusätzlichen sechs Wochen eine oder mehrere Stationen angehängt werden. Das Zweite Staatsexamen wird dann entsprechend später abgelegt.

Durch die Verlängerung der Dauer soll sichergestellt werden, dass insgesamt dieselbe Ausbildungszeit durchlaufen wird. So sollen das Teilzeit- und das Vollzeit-Referendariat gleichwertig behandelt werden und auch die Anforderungen an das Examen sich nicht unterscheiden.

Nicht jeder kann das Teilzeit-Referendariat nutzen

Für alle, die es nicht eilig mit dem Berufseinstieg haben und die zu viel Stress während des Referendariats vermeiden möchten, gibt es erst einmal schlechte Nachrichten. Denn das Referendariat lässt sich nicht für jeden in Teilzeit absolvieren. Verpflichtend ist es für die Länder nur, dieses zu gewähren, wenn die Studentinnen und Studenten Kinder betreuen oder Angehörige pflegen. In diesen Fällen kann der Antrag auf Teilzeit nicht abgelehnt werden – doch auch andere Härtefälle haben unter Umständen eine Chance auf die neue Regelung. Ohne Begründung ist es jedoch unwahrscheinlich, dass der Antrag angenommen wird.

Verpflichtend ist das Referendariat in Teilzeit für die Länder nur, wenn die Studentinnen und Studenten Kinder betreuen oder Angehörige pflegen.

Wie sieht es mit der Bezahlung aus?

Das Gehalt für Juristen im Referendariat ist kaum erwähnenswert im Vergleich zu dem, was sie als Volljuristen erzielen können. Zwischen rund 1.200 und 1.600 € brutto verdienen angehende Juristen je nach Bundesland pro Monat. Wie sieht es jedoch bei der Teilzeitregelung aus? Momentan ist das noch offen: Zu erwarten ist, dass mit einer reduzierten Arbeitszeit auch ein geringeres Gehalt einhergeht. Bisher gibt es dazu aber noch keine klare Einigung. Wie die Regelungen genau aussehen werden, entscheiden die Justizministerien der Länder.

Jura ist bei Teilzeitregelung Nachzügler

Viele angehende Lehrerinnen und Lehrer können über diese Änderung im Deutschen Richtergesetz nur müde lächeln: Denn in einigen Bundesländern ist die Absolvierung des Referendariats in Teilzeit schon seit einigen Jahren möglich. Auch das Recht darauf, Berufsausbildungen in Teilzeit abzulegen, existiert schon seit 2005. Warum die Juristen wieder einmal spät dran sind, ist für viele nicht verständlich.

 

Das Teilzeit-Referendariat wird für mehr Chancengleichheit im Jurastudium sorgen: Auch Studentinnen und Studenten, die familiäre Verpflichtungen haben und sich nicht ausschließlich ihrer Ausbildung widmen können, bekommen so die Chance, die Arbeitsbelastung zumindest ein wenig zu reduzieren. Dass die Nachfrage für solch ein Angebot da ist, zeigt zum Beispiel eine Umfrage eines Fachausschusses aus 2016 unter Referendaren mit Kindern: Etwa zwei Drittel der Befragten gab darin an, gerne ein Referendariat in Teilzeit absolviert zu haben, hätte es dazu die Möglichkeit gegeben.

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Laura Hörner
Kulturwirtschaft Uni Passau

Als freie Autorin schreibt Laura Hörner bei TalentRocket über Themen rund um die juristische Karriere. Besonders interessiert sie sich dabei für die vielfältigen Karrierewege, die Jurist:innen offenstehen.