6. Wissenschaftlicher Mitarbeiter oder Nebenjob: Darauf musst du achten!
Für Rechtsreferendare gibt es in der Praxis einen tatsächlichen Bedarf. Kanzleien suchen regelmäßig juristisch geschultes Personal, das vergleichsweise günstig Recherchearbeiten oder sonstige anfallende Arbeiten in der Kanzlei übernimmt, für die eine Anwaltszulassung nicht nötig ist. Die Qualifikation hierfür wird durch das bestandene 1. Staatsexamen nachgewiesen. Daraus entstand der Job des Wissenschaftlichen Mitarbeiters in Kanzleien. Suchende Rechtsreferendare und Kanzleien mit Bedarf sind hier also ein klassisches Match. Natürlich gibt es noch unzählige weitere Nebenjobs außerhalb von Kanzleien oder auch der Juristerei. Im Ergebnis gilt jedoch für alle Nebentätigkeiten während des Rechtsreferendariats dasselbe.
Nebentätigkeiten müssen bei der Ausbildungsstelle angemeldet und auch von dieser genehmigt werden. Zweiteres klingt zunächst einmal problematisch, ist es aber nur in den seltensten Fällen. Es gilt lediglich der Grundsatz, dass die Nebentätigkeit nicht die Ausbildung relevant erschweren darf, was nur in den seltensten Fällen anzunehmen ist.
Nebenverdienst im Referendariat - lohnt sich das?
Der Staat bzw. das Bundesland leisten während des Refs eine Sozialleistung und eben kein Gehalt, wie bereits zu Beginn festgestellt wurde. Genau hier lauert nun ein weiteres Problem, denn Sozialleistungen können und werden, anders als zum Beispiel ein Gehalt, gekürzt, wenn andere Einkommensströme erschlossen werden. Glücklicherweise gilt das nicht ab dem ersten Euro, der hinzuverdient wird, allerdings je nach Bundesland schon ab einer monatlichen Summe von 500 Euro.
So zum Beispiel in Hamburg. Das bedeutet, wer dort Referendar ist, erhält bereits am wenigsten Unterstützung durch das Bundesland und darf zudem noch am wenigsten hinzuverdienen. Ein Umstand, der immer wieder für Streit und Ärger sorgt und erst kürzlich vor Gericht zu einer Erhöhung der monatlichen Zahlungen von vorher nur rund 900 Euro Brutto sorgte. Andere Bundesländer sind da weitaus großzügiger und erlauben immerhin das Hinzuverdienen in der gleichen Höhe der Sozialleistung, ohne diese zu reduzieren.
Hier muss also genau aufgepasst werden, dass sich das Arbeiten überhaupt lohnt. Dass am Ende des Jahres eine Steuererklärung gemacht werden muss, bei der alle persönlichen Umstände noch einmal hinzugezogen werden können, versteht sich von selbst. Es empfiehlt sich daher, in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber durchzurechnen, welche Stundenzahl sich für beide Seiten rechnet. Auch Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld und Boni müssen übrigens mit einberechnet werden.