Referendariat zeitlich planen

Verfasst von Finn Holzky|Veröffentlicht am 25.01.2021

Wie plane ich mein Referendariat (zeitlich) sinnvoll?

So früh solltest du dich auf die Stationen bewerben

Das Referendariat schließt sich in der Ausbildung von Juristen an das 1. Staatsexamen an, verbindet endlich theoretisches Wissen und Praxiserfahrung und wird durch das 2. Staatsexamen abgeschlossen. Danach dürfen die erfolgreichen Kandidaten sich endlich Volljuristen nennen. Doch was ist alles zu organisieren, was muss geplant werden und wie sorgt man für eine optimale Ausbildung und Vorbereitung auf das 2. Staatsexamen?

Andere Länder, andere Sitten – aber gleiches Grundgerüst

Zunächst einmal lässt sich nach einem Blick in entsprechende Literatur oder einer Onlinerecherche feststellen, dass die Ausbildungsinhalte und Regularien zwischen den verschiedenen Bundesländern sich unterscheiden. Das liegt daran, dass die Ausbildung von Juristen in Deutschland Ländersache ist und die verschiedenen Juristenausbildungsgesetze der Länder unterschiedliche Regelungen für das jeweilige Referendariat treffen.

Allerdings ist das Referendariat grundsätzlich übereinstimmend strukturiert und auch wenn sich der Ablauf, die Reihenfolge und die Länge der unterschiedlichen Stationen teilweise anders darstellt, sind die Stationen an sich weitestgehend dieselben. 

Ein Volljurist ist grundsätzlich qualifiziert für das Richteramt, eine Tätigkeit als Staatsanwalt, als Verwaltungsjurist und als Rechtsanwalt. Die entsprechenden Tätigkeiten stellen daher auch die Ausbildungsinhalte während des Referendariats dar. Das Referendariat setzt sich aus einer Station an einem Amts- oder Landgericht in Zivilsachen, einer Station bei der Staatsanwaltschaft und einer Station in der Verwaltung zusammen. Diese drei Stationen werden bei staatlichen Stellen absolviert und es erfolgt eine Zuweisung von Amtswegen. Lediglich für die Zivilstation können sich Referendare üblicherweise eine Stelle selbst aussuchen und der Wunsch wird entsprechend berücksichtigt.

Ergänzt werden diese drei Stationen durch Anwalts- und Wahlstation. Diese Stationen liegen in der Verantwortung des Referendars selbst und je nach Ausbildungsgesetz muss dieser sich daher um entsprechende Ausbildungsstellen bemühen. In den meisten Bundesländern stellt die Anwaltsstation dabei mit bis zu 10 Monaten die längste Station dar, während einige Bundesländer die Stationen noch einmal aufsplitten oder z.B. zwei Wahlstationen anbieten.

Im Ergebnis bleibt es aber dabei: Zivilstation bei Gericht und Strafstation bei der Staatsanwaltschaft werden zugewiesen, die Verwaltungsstation ebenfalls, kann aber auch ausgesucht werden und um die restlichen Stationen müssen Referendare sich selbst kümmern.

Die richtige Bewerbung für die richtige Station

Wer sich früh um die entsprechenden Ausbildungsstationen kümmert, der hat verschiedene Vorteile. Zunächst einmal werden Stationen nicht nur nach Noten oder anderen Eignungskriterien vergeben, sondern üblicherweise auch nach Kontingent. Hat eine Kanzlei, eine Behörde oder ein Unternehmen die offenen Stellen für Referendare vergeben, wird auch ein passender und wünschenswerter Bewerber überwiegend abgelehnt werden. 

Bei Kanzleien und Unternehmen empfiehlt sich daher eine Bewerbung zwischen 6 und 3 Monaten vor Beginn der gewünschten Ausbildungsstation.

Umso besser die Noten eines Kandidaten sind, desto weniger Schwierigkeiten wird dieser bei der Suche haben und entsprechend weniger Bewerbungen können ausreichend sein. Doch auch ohne Bestnoten hat fast jeder Bewerbung im Rahmen des Referendariats die Chance, eine spannende Stelle zu finden. Referendare sind gesuchte Arbeitskräfte, denn sie sind günstig, obwohl gut ausgebildet. Wer gute Gründe dafür findet, weshalb eine Ausbildungsstelle passend sein könnte, der wird – soweit er diese gut begründen und mit seiner Person verbinden kann – häufig auch auf Wohlwollen auf Arbeitgeberseite stoßen. 

Bei Kanzleien und Unternehmen empfiehlt sich daher eine Bewerbung zwischen 6 und 3 Monaten vor Beginn der gewünschten Ausbildungsstation.

Für die Verwaltungsstation ist ein umfassender Bewerbungsvorgang üblicherweise nicht notwendig. Die für die Juristenausbildung zuständigen Oberlandesgerichte veröffentlichen Listen von öffentlichen Stellen, bei denen die Verwaltungsstation absolviert werden kann und die meisten Oberlandesgerichte nennen auch Ansprechpartner für Referendare. Eine formlose Anfrage bei diesen reicht in der Regel aus und falls Unterlagen erwünscht werden, werden diese von der Behörde angefordert.

Dennoch gilt es auch hier, dass sich frühes Bewerben bzw. wenigstens Kontakt aufnehmen lohnt. Wer zwischen zwei und vier Monaten vor Stationsbeginn seine Ausbildungsstelle sucht, findet üblicherweise spannende Stellen.

Nur wer besonders attraktive Stellen wie z.B. Bundesbehörden oder Ministerien als Ausbildungsstelle anpeilt, sollte sich deutlich früher bewerben. Hier kann auch eine Bewerbung vor Beginn des Referendariats nicht schaden, auch wenn diese häufig mangels Einstellungsnachweis zum Referendariat nur unvollständig eingereicht werden kann. 
 

Die Organisation von Anwalts- und Wahlstation

Die Anwaltsstation und je nach Ausbildungsgesetz die Wahlstation oder Wahlstationen sind selbst zu organisieren. Das bedeutet nicht nur Bewerbungen zu schreiben, sondern auch zu planen, wann, wo und wie lange die Ausbildung stattfinden soll. 

Da die Anwaltsstation üblicherweise direkt vor den schriftlichen Klausuren angesiedelt ist, empfiehlt es sich und ist in den meisten Bundesländern auch vorgeschrieben, diese im Gerichtsbezirk des OLG aber jedenfalls im Inland zu absolvieren.

Bei der oder den Wahlstationen ist das anders. Diese dürfen auch im Ausland absolviert werden, schließen sich an die schriftlichen Klausuren an und sind die letzte Station vor der mündlichen Prüfung und dem Abschluss des 2. Staatsexamens.

Wer eine Auslandsstation plant, sollte dies besonders frühzeitig tun, um einerseits die Reise, Fragen nach der Unterkunft und etwaige weitere offene Punkte zu klären und andererseits möglichst jeglichen Aufwand und Stress aus der Phase kurz vor den schriftlichen Klausuren herauszuhalten. Zumindest die letzten zwei bis drei Monate sollte hier der Fokus auf das Lernen gelegt werden.

Morrison Foerster
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