Schlichtung - Greenfort Interview

Spezialisierung auf Mediation und Schlichtung?

Interview mit Tobias Glienke, Rechtsanwalt & Mediator bei Greenfort - über Marktbedarf und Ausbildungsmöglichkeiten...

Mediation ist eine eigenverantwortliche, kooperative Konfliktlösungsmethode, bei welcher der Mediator als am Konflikt Unbeteiligter die Parteien bei der Klärung unterstützt. Dabei sind alle Aspekte eines Konfliktes von Bedeutung: Es können wirtschaftliche, persönliche und emotionale Aspekte in die Diskussion eingeführt werden. Juristisch relevante Punkte können, müssen aber nicht Bestandteil einer Mediation sein.

Interview - Greenfort - Glienke
Tobias Glienke

Hallo Herr Glienke, jahrhundertelang haben sich Anwälte um außergerichtliche Lösungen bemüht oder es wurde im Zweifel prozessiert. Warum macht eine Spezialisierung für Mediation und Schlichtung heute so viel Sinn?

Mediation und Schlichtung als Konfliktlösungsmethoden gibt es schon seit Jahrtausenden. Lange bevor es förmliche Gerichtsverfahren gab, wurde in Konflikten von neutralen Dritten vermittelt. In unserer westlichen Welt haben diese Arten der Konfliktlösung allerdings lange keine signifikante Rolle gespielt.

Gerade im Wirtschaftskontext wurde entweder bilateral verhandelt oder prozessiert. Erst in den 1970er Jahren wurde insbesondere die Mediation in den USA als Alternative zu Gerichtsprozessen "wiederentdeckt". Dabei liegen die Vorteile auf der Hand: Im Vergleich zu gerichtlichen Prozessen können Lösungen viel schneller, kostengünstiger und nachhaltiger erzielt werden.

Außerdem kann die Lösung weit über den Streitgegenstand hinausgehen, indem man z.B. vollkommen unabhängige Projekte oder Geschäfte einbezieht. Oftmals schaffen die Parteien das aber nicht mehr alleine - sie brauchen die Hilfe eines Vermittlers.
 

In welchem Verhältnis stehen Mediation und Schlichtung - folgt eins dem anderen chronologisch oder erfolgen sie parallel?

Weder noch. Mediation und Schlichtung sind zwei unterschiedliche Arten der Konfliktlösung. Sie haben viele Gemeinsamkeiten, unterscheiden sich aber vor allem durch die Rolle des neutralen Dritten. Der Schlichter unterbreitet den Parteien am Ende der Schlichtung üblicherweise einen unverbindlichen Lösungsvorschlag, den diese annehmen oder ablehnen können. Der Mediator hingegen hilft den Parteien dabei, eine eigene Lösung zu entwickeln und macht normalerweise selbst keinen Vorschlag. Die Übergänge sind aber fließend.
 

Gibt es bestimmte Wirtschaftszweige oder Konstellationen bei denen sich Mediation besonders anbietet?

Mediation bietet sich immer dann an, wenn die Parteien Interesse an einer konstruktiven, interessenbasierten und tragfähigen Lösung für die Zukunft haben. Insbesondere in Konstellationen, in denen die Parteien auch zukünftig weiter zusammenarbeiten wollen oder müssen, kann Mediation für eine deutlich nachhaltigere Befriedung der Parteien sorgen, als ein Gerichtsurteil oder Schiedsspruch. Lösungen werden einfach besser akzeptiert, wenn man sie selbst gestaltet hat. Das ist nicht auf bestimmte Wirtschaftszweige beschränkt. Außerdem ist Mediation meist günstiger, schneller und findet obendrein unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt - etwas, das alle Beteiligten zu schätzen wissen.

Ist es nicht ein Zeichen von Schwäche, wenn man für alle Bereiche - von Ehekrise bis Gesellschafterdisput - einen Coach oder Berater braucht und nicht mehr selbständig Probleme lösen kann?

Überhaupt nicht. Es gibt einfach Situationen, die wir alleine nicht mehr richtig in den Griff bekommen. Das liegt in der Natur des Menschen. In eigenen Konflikten wird die Rationalität und Vernunft so stark von Gefühlen überlagert, dass Lösungen schwierig sind.

Das kennt sicherlich jeder: Wir sind zu stolz, um auf den anderen zuzugehen, zu verbohrt, um nachzugeben, zu sauer, um zu verzeihen.

Das zu erkennen und selbstverantwortlich Hilfe durch einen neutralen Dritten in Anspruch zu nehmen, ist doch gerade ein Zeichen von Reife und Stärke, nicht von Schwäche.
 

In der Presse liest man meist von großen Schlichtungsfällen, wie bspw. Stuttgart21 oder der GDL im Zusammenhang mit Gewerkschaften. Wie alltäglich sind Schlichtungsfälle für Sie als Anwalt bei Greenfort?

Greenfort ist eine staatlich anerkannte Gütestelle. Durch die Einreichung eines Antrags auf Durchführung eines Schlichtungs- oder Güteverfahrens bei uns kann man also die Verjährung hemmen - genau wie mit einer Klage oder einem Mahnbescheid, nur viel günstiger. Diese Möglichkeit wird immer häufiger in Anspruch genommen. Mediationen werden deshalb immer öfter angefragt, weil das Mediationsgesetz diesem Verfahren eine größere Bekanntheit verschafft hat.

Trotzdem haben sich diese Arten der Konfliktlösung in der Praxis leider noch nicht ausreichend durchgesetzt. Zwar haben Umfragen gezeigt, dass die Wertschätzung von Mediation in der Wirtschaft stetig wächst, allerdings steigert sich die tatsächliche Inanspruchnahme nur langsam.   
 

Tatsächlich ist die Zwangsschlichtung per Gesetz in Deutschland nicht möglich, doch wo liegt gerade der Vorteil einer Schlichtung?

Das Wort "Zwangsschlichtung" ist schon ein Widerspruch in sich. Ebenso wie die Mediation lebt die Schlichtung von der Freiwilligkeit der Parteien. Ohne den Willen der Parteien, eine einvernehmliche Lösung ihres Konflikts zu erreichen, funktioniert keines dieser Verfahren. Zwar sehen einige Landesgesetze obligatorische Schlichtungsversuche als Voraussetzung für den Zugang zum Rechtsweg, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, vor.

Aber auch in diesen Fällen muss sich der Anspruchsgegner nicht auf die Schlichtung einlassen. Sofern sich beide Parteien allerdings auf ein solches Güteverfahren einlassen, eröffnen sie sich die Chance, eine dauerhafte Lösung ihrer Streitigkeit zu erzielen. Die Parteien können im Idealfall Lösungen finden, die für beide Seiten vorteilhaft sind.

Wie sieht Ihre Tätigkeit in Mediations- und Schlichtungsfällen aus bzw. unterscheidet sich diese von einer Prozessvorbereitung deutlich?

Als Mediator und als Schlichter ist man in der Rolle des neutralen, am Konflikt nicht beteiligten Dritten. Die zentrale Aufgabe des Mediators ist zunächst, beiden Parteien einen sicheren Rahmen für ihre Konfliktbearbeitung zu bieten. Man versucht dann mittels bestimmter Abläufe und Techniken (u.a. Konfliktanalyse, aktives Zuhören, Gesprächsführung, Hypothesenbildung) Verständnis der Parteien füreinander zu erzeugen und den Blickwinkel von der Vergangenheitsbetrachtung, Schuldzuweisungen und festgefahrenen Positionen auf die jeweiligen Interessen und Bedürfnisse für die Zukunft zu richten.

Während der Mediator neutral und allparteilich ist, vertritt der Prozessvertreter dagegen die Position einer Streitpartei und sucht Wege, diese vor Gericht möglichst umfänglich durchzusetzen. Die Vorbereitung und Tätigkeit unterscheidet sich daher fundamental.
 

Hinsichtlich Schlichtung und Mediation werden schon während des Studiums Zusatzqualifikationen angeboten, die zum Teil recht teuer sind. Lohnen diese?

Es steht jedem Anwalt gut zu Gesicht, zumindest Grundkenntnisse von alternativen Konfliktlösungsverfahren zu haben. Nach § 1 Abs. 3 der Berufsordnung für Rechtsanwälte hat jeder Anwalt seinen Mandanten "konfliktvermeidend und streitschlichtend" zu beraten.

Den Mandanten optimal beraten und ihm das passenende Verfahren für seinen Konflikt empfehlen, kann ich aber nur, wenn ich eine Vorstellung davon habe, wie ein Schiedsverfahren, eine Schlichtung oder eine Mediation abläuft, was die jeweiligen Besonderheiten sind und welches Verfahren zu welchem Konflikt passt.

Um sich solche Grundkenntnisse anzueignen, genügen allerdings meist schon die mittlerweile an fast allen Universitäten angebotenen Veranstaltungen im Bereich der Schlüsselqualifikationen. Wenn man später als Mediator arbeiten möchte, kommt man um eine fundierte Mediationsausbildung aber nicht herum.
 

Trotzdem wird der idealtypische Schlichter oft in erfahrenen Politikern mit möglichst gutem Fachwissen gesehen. Welche Chance haben denn überhaupt Nachwuchsschlichter und -mediatoren?

Gerade die Schlichtung lebt natürlich von der Akzeptanz des Schlichtungsvorschlags durch die Parteien. Daher sind in großen, öffentlichkeitswirksamen Schlichtungen meist gestandene Persönlichkeiten gefragt, denen beide Parteien vertrauen und deren Wort ein gewisses "Gewicht" hat. Die Parteien haben dann das Gefühl, sich dem Schlichtungsvorschlag guten Gewissens unterwerfen zu können.

Allerdings benötigt man für die erfolgreiche Durchführung einer Schlichtung weit mehr Kompetenzen als einen beeindruckenden politischen Track-Record. Für junge Nachwuchs-Schlichter und Mediatoren gilt daher wie bei allem anderen auch: klein anfangen. Genauso wenig wie ein Dax-Konzern einen Berufsanfänger mit seiner Millionen-Klage betrauen wird, wird er oder sie für die Schlichtung der Streitigkeiten bei Stuttgart21 ausgewählt werden.   

Die zentrale Aufgabe des Mediators ist zunächst, beiden Parteien einen sicheren Rahmen für ihre Konfliktbearbeitung zu bieten.
Tobias Glienke

Treten eigentlich Großkanzleien eher als Mediatoren oder Schlichter auf?

Weder noch. Bei Schlichtern und Mediatoren steht die Person im Mittelpunkt, nicht die dahinter stehende Kanzlei. Daher tritt grundsätzlich eine Persönlichkeit auf, die eben bei einer bestimmten Kanzlei arbeitet.
 

Warum gewinnen sowohl Mediation und Schlichtung momentan in der Wirtschaft so an Bedeutung?

Mediation ermöglicht den Konfliktparteien, eine konstruktive, interessenbasierte und tragfähige Lösung für die Zukunft zu finden, ohne einen langwierigen und teuren Prozess führen zu müssen. Sie kann zerstrittene Parteien nachhaltig befrieden und dadurch die zukünftige Zusammenarbeit ermöglichen. Außerdem ist sie vertraulich, schnell und kostengünstig. Gerade in Zeiten gestiegenen Kostendrucks, auch auf die Budgets der Rechtsabteilungen, ist das für immer mehr Unternehmen verlockend.
 

Denken Sie, dass unsere universitäre Ausbildung sich daher verpflichtend in Vorlesungen und vielleicht sogar als Klausur im Examen damit befassen sollte?

Ich halte es in jedem Fall für sinnvoll, allen Jura-Studenten einen Überblick und ein Grundverständnis der zur Verfügung stehenden Konfliktlösungsverfahren zu verschaffen. Im hessischen JAG sind Streitschlichtung und Mediation z.B. explizit als Studiums- und Examensinhalte aufgeführt. Das lässt sich relativ einfach in die ZPO-Vorlesung integrieren, wie es z.B. mein Kollege Daniel Röder in Zusammenarbeit mit Prof. Zekoll an der Universität Frankfurt a. M. macht, oder als Schlüsselqualifikations-Seminar umsetzen.

Leider bekommen unsere Studenten größtenteils immer noch vermittelt, dass Konflikte entweder vor Gericht oder gar nicht gelöst werden. Das entspricht dem Drill auf das zivilrechtliche  "Anspruchsdenken". Eine eigene Examensklausur halte ich zumindest im ersten Staatsexamen nicht für sinnvoll. Ich könnte mir aber schon vorstellen, dass im Rahmen einer Anwaltsklausur im zweiten Examen auch Grundkenntnisse über Alternativen zu staatlichen Gerichtsverfahren abgefragt werden.    

Wie hoch schätzen Sie den Bedarf gut ausgebildeter Mediatoren für Großkanzleien bzw. für Greenfort ein?

Auf diese Frage gibt es zwei Antworten. Der Bedarf an gut ausgebildeten Mediatoren zur Durchführung von Mediationen dürfte sich in Grenzen halten. Angeblich (ich habe das nicht verifiziert) gibt es in Deutschland momentan mehr Mediatoren als jährlich Mediationen stattfinden.

Der Bedarf an guten Rechtsanwälten allerdings ist sowohl bei Greenfort als auch bei unseren Wettbewerbern so groß wie selten zuvor. Und eine gute Mediationsausbildung trägt viel dazu bei, ein guter Rechtsanwalt zu sein. Kommunikationstraining, Konfliktbearbeitung und Verhandlungstaktik helfen in der täglichen Beratung ungemein. Aus diesem Grund kann ich jedem Rechtsanwalt eine Ausbildung zum Mediator ans Herz legen, auch wenn er danach vielleicht nicht als Mediator tätig wird.
 

Sind dabei auf dem Markt eher Anwälte mit Berufserfahrung oder auch Berufseinsteiger gefragt?

Als Mediatoren haben es Berufseinsteiger offen gestanden sehr schwer. Das hängt einfach damit zusammen, dass Konfliktparteien üblicherweise jemanden mit einem gewissen Maß an Erfahrung bevorzugen und es ihnen dann leichter fällt, Vertrauen aufzubauen. Zudem – und das spielt eine fast noch wichtigere Rolle – fehlt zu Beginn des Berufslebens meistens das Netzwerk, um als Mediator empfohlen zu werden. Auf dem Anwaltsmarkt sind Berufseinsteiger dagegen so gefragt wie selten zuvor. Die meisten Kanzleien suchen händeringend guten Nachwuchs.
 

Abschließend vielleicht die Frage, wem würden Sie einen solchen Karriereweg empfehlen und wer sollte sich eher auf andere Stärken konzentrieren?

Ich würde momentan keinem Berufseinsteiger die ausschließliche Konzentration auf eine Tätigkeit als Mediator oder Schlichter empfehlen. Als Ergänzung zur Tätigkeit als Anwalt kann ich das jedoch jedem empfehlen - insbesondere all denjenigen, die ein Interesse an Konfliktlösung, Kommunikation, Verhandlungsführung und der hinter menschlichen Konflikten und ihrer Lösung stehenden Psychologie haben.

Vielen Dank, Tobias Glienke!

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