Der Begriff Volljurist wabert von Beginn an durch die Informationsflut, die den Jurastudierenden tagtäglich so begegnet. In Jobangeboten taucht der Begriff ebenso auf, wie in der juristischen Lektüre und dem täglichen Sprachgebrauch. Was aber sind Volljuristen und vor allem - wer ist es nicht? Was sind eigentlich Diplomjuristen, was bedeutet LL.M. und was sind dann Assessoren? Und was ist mit Abkürzungen wie Ass. jur. und Ref. jur? TalentRocket klärt für dich den Begriffsnebel auf und bringt Licht ins Dunkel!
Das Staatsexamen und seine Abschlüsse: Wann ist man was?
Ein in der Juristerei bekannter Begriff ist zunächst der des "Diplomjuristen". Dieser Titel wird in mehrerer Hinsicht verwendet und bedarf daher einer differenzierten Betrachtung.
Zum Einen war der Grad des Diplomjuristen in der DDR der Regelabschluss, mit dem man das Studium der Rechtswissenschaften abschloss und die Befähigung zum Richteramt erlangte. Übrigens reichte dieser Abschluss nicht, um nach der Wiedervereinigung als Richter in der Bundesrepublik Deutschland arbeiten zu dürfen. Den Titel zu tragen, wurde jedoch gemäß des Einigungsvertrages erlaubt.
Zum Anderen wurde und wird der Titel Diplomjurist in der Bundesrepublik Deutschland ebenfalls angewendet. Die Abkürzung Dipl.-Jur. wird hierzulande für Juristen mit bestandenem Ersten Staatsexamen verwendet. In der Tat ist der Abschluss jedoch nicht viel wert, gibt es nur wenige Karrierelaufbahnen beim Staat, die direkt auf das 1. Staatsexamen folgen. Es ist daher eher ein symbolischer akademischer Grad, der auch immer weniger Verwendung findet.
Insbesondere durch die Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge sind Diplomjuristen immer seltener als solche bezeichnet worden.
Der Magister Juris und Diplom-Wirtschaftsjuristen
Ähnlich verhält es sich mit dem sogenannten Magister Juris, den einige Universitäten vergeben. Auch hier handelt es sich eher um einen symbolischen Titel nach dem Bestehen des 1. Staatsexamens. An einigen Universitäten gibt es jedoch auch Magisterstudiengänge, die den Fokus auf die Rechtswissenschaften legen und den eigenständigen Abschluss als Magister Juris vorsehen. So zum Beispiel an der Universität Hamburg.
Etwas gänzlich anderes sind wieder Diplom–Wirtschaftsjuristen. Seit der Bologna–Reform sind diese Studiengänge zwar weitestgehend auf Bachelor und Master umgestellt worden, es gibt allerdings natürlich noch Absolventen mit diesem Grad. Dabei handelt es sich um Absolventen von speziellen interdisziplinären Studiengängen zu den Überschneidungen von Recht und Wirtschaft. Früher gab es diese Studiengänge in erster Linie nur an Fachhochschulen, heute werden solche Studiengänge jedoch ebenfalls an Universitäten, wie zum Beispiel der Universität Erlangen angeboten. Der Titel des Diplom–Wirtschaftsjuristen befähigt allerdings ebenfalls nicht zum Richteramt.
Fest steht somit also, dass all die bisher genannten Titel dem Träger nicht die Befähigung zum Richteramt und somit auch nicht den Zugang zu Berufen wie dem des Staatsanwalts, des Rechtsverteidigers oder des Notars ermöglichen. Dafür ist der Status eines Rechtsassessors oder Ass. jur. notwendig - im Volksmund auch als Volljurist bezeichnet.