Titel Jura - Wann darf man sich als was bezeichnen? - TalentRocket

Verfasst von Finn Holzky

Volljurist: Wann ist man das eigentlich?

Diplomjurist, Ass. iur., Volljurist, Magister Juris, Ref. iur. - Wir bringen Licht in den Begriffsnebel

Der Begriff Volljurist wabert von Beginn an durch die Informationsflut, die den Jurastudierenden tagtäglich so begegnet. In Jobangeboten taucht der Begriff ebenso auf, wie in der juristischen Lektüre und dem täglichen Sprachgebrauch. Was aber sind Volljuristen und vor allem - wer ist es nicht? Was sind eigentlich Diplomjuristen, was bedeutet LL.M. und was sind dann Assessoren? Und was ist mit Abkürzungen wie Ass. jur. und Ref. jur? TalentRocket klärt für dich den Begriffsnebel auf und bringt Licht ins Dunkel!

Das Staatsexamen und seine Abschlüsse: Wann ist man was?

Ein in der Juristerei bekannter Begriff ist zunächst der des "Diplomjuristen". Dieser Titel wird in mehrerer Hinsicht verwendet und bedarf daher einer differenzierten Betrachtung.

Zum Einen war der Grad des Diplomjuristen in der DDR der Regelabschluss, mit dem man das Studium der Rechtswissenschaften abschloss und die Befähigung zum Richteramt erlangte. Übrigens reichte dieser Abschluss nicht, um nach der Wiedervereinigung als Richter in der Bundesrepublik Deutschland arbeiten zu dürfen. Den Titel zu tragen, wurde jedoch gemäß des Einigungsvertrages erlaubt.

Zum Anderen wurde und wird der Titel Diplomjurist in der Bundesrepublik Deutschland ebenfalls angewendet. Die Abkürzung Dipl.-Jur. wird hierzulande für Juristen mit bestandenem Ersten Staatsexamen verwendet. In der Tat ist der Abschluss jedoch nicht viel wert, gibt es nur wenige Karrierelaufbahnen beim Staat, die direkt auf das 1. Staatsexamen folgen. Es ist daher eher ein symbolischer akademischer Grad, der auch immer weniger Verwendung findet.

Insbesondere durch die Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge sind Diplomjuristen immer seltener als solche bezeichnet worden.

Der Magister Juris und Diplom-Wirtschaftsjuristen

Ähnlich verhält es sich mit dem sogenannten Magister Juris, den einige Universitäten vergeben. Auch hier handelt es sich eher um einen symbolischen Titel nach dem Bestehen des 1. Staatsexamens. An einigen Universitäten gibt es jedoch auch Magisterstudiengänge, die den Fokus auf die Rechtswissenschaften legen und den eigenständigen Abschluss als Magister Juris vorsehen. So zum Beispiel an der Universität Hamburg.

Etwas gänzlich anderes sind wieder Diplom–Wirtschaftsjuristen. Seit der Bologna–Reform sind diese Studiengänge zwar weitestgehend auf Bachelor und Master umgestellt worden, es gibt allerdings natürlich noch Absolventen mit diesem Grad. Dabei handelt es sich um Absolventen von speziellen interdisziplinären Studiengängen zu den Überschneidungen von Recht und Wirtschaft. Früher gab es diese Studiengänge in erster Linie nur an Fachhochschulen, heute werden solche Studiengänge jedoch ebenfalls an Universitäten, wie zum Beispiel der Universität Erlangen angeboten. Der Titel des Diplom–Wirtschaftsjuristen befähigt allerdings ebenfalls nicht zum Richteramt.

Fest steht somit also, dass all die bisher genannten Titel dem Träger nicht die Befähigung zum Richteramt und somit auch nicht den Zugang zu Berufen wie dem des Staatsanwalts, des Rechtsverteidigers oder des Notars ermöglichen. Dafür ist der Status eines Rechtsassessors oder Ass. jur. notwendig - im Volksmund auch als Volljurist bezeichnet.

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Der Weg zum Volljuristen: Welchen Status hat man als Referendar?

Der Referendar steht in seiner Ausbildung zwischen dem 1. und dem 2. Staatsexamen. Wenn man also so möchte, hat er zumindest die Leistung erbracht, die ihn zum Diplomjuristen im Sinne der Bundesrepublik Deutschland oder aber zum Magister Juris machen würden. Darüber hinaus hat er allerdings noch keinen weiteren Titel, geschweige denn etwaige Doktor- oder LL.M. Titel, erreicht. Daher trägt der Referendar auch nur den Titel Ref. jur. oder Ref. iur., um seinen Ausbildungsstand zu präsentieren und ist noch kein Volljurist.

LL.M. & Doktortitel: Nicht nur für Volljuristen

Gänzlich andere Titel sind der LL.M. und Doktortitel Dr. juris. Diese stellen keine eigenständigen Studiengänge und somit auch Titel da, sondern sind nur aufbauend auf ein entsprechendes juristisches Studium möglich. Beide Titel können in Form eines Aufbaustudiums jedoch bereits nach dem bestandenem Ersten Staatsexamen erworben werden.

Somit können auch Nicht-Volljuristen bereits diese Titel tragen. Beim LL.M. wird darüber hinaus häufig noch der Ort bzw. die Universität mit in den Titel integriert. So sind beispielsweise Max Mustermann LL.M. Yale oder Monika Musterfrau LL.M. Auckland gängige Schreibweisen.

Beim LL.M. wird darüber hinaus häufig noch der Ort bzw. die Universität mit in den Titel integriert.

Ass. jur. und Rechtsassessor: Was sind nun also Volljuristen?

Nun haben wir schon viel Licht ins Dunkel gebracht und dennoch ist nicht endgültig geklärt, um wen es sich bei den sogenannten Volljuristen eigentlich handelt. Genau genommen, ist der Begriff des Volljuristen gar kein offiziell anerkannter Begriff, wenngleich er völlig etabliert ist.

Eigentlich spricht man jedoch vom Rechtsassessor oder kurz Ass. jur. / iur., wenn man einen gänzlich fertig ausgebildeten Juristen meint. Sprich ein Jurist, der sowohl das 1. als auch das 2. Staatsexamen bestanden hat. Ab diesem Zeitpunkt darf er sich Rechtsassessor (Ass. jur.) oder eben umgangssprachlich auch Volljurist nennen.

Und was dürfen Volljuristen?

Die Noten sind hierbei übrigens völlig irrelevant. Egal ob zwei Prädikatsexamen oder zweimal „Vier – Gewinnt“, die Begrifflichkeit bleibt dieselbe. Dieser Grad befähigt sodann auch zum Richteramt und damit auch für die Berufe des Staatsanwalts, des Rechtsanwalts, des Notars oder auch des Leiters höherer Behörden. Im Umkehrschluss bedeutet dieser Abschluss jedoch keinerlei Anspruch auf eben diese Berufe. Die Befähigung zum Richteramt klingt daher schnell irreführend, da auch zwei Examen mit unterdurchschnittlichen Ergebnissen keineswegs den Weg ins Richteramt eröffnen.

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Das war es also auch schon im Großen und Ganzen. Der Begriffsdschungel hat sich gelichtet und das System von Titeln und Bezeichnungen macht einen Sinn. Übrigens sind Titel neben den Examen auch noch eine Möglichkeit, sich auf dem Arbeitsmarkt bestens zu positionieren. Ist zum Beispiel eines der beiden Examina ohne Prädikat, kann dieses Manko durch das Ausnutzen der „Zwei-aus-Vier-Regel“ wieder wett gemacht werden. Diese besagt, dass es aus dem Topf mit 1. und 2. Staatsexamen - eines davon kein Prädikat - ein LL.M. oder Doktorentitel ergänzend wirkt, um als hochqualifiziert zu gelten. Allerdings sollte zumindest ein Prädikat dabei existieren.