5 Fragen zum Secondment

6 Fragen zum Secondment: als Anwalt ins Ausland

Warum man sich als Anwalt von seiner Kanzlei ausleihen lassen sollte

Wer als Anwält:in oder Unternehmensjurist:in einen Tapetenwechsel braucht, für eine begrenzte Zeit ins Ausland möchte oder "auf die andere Seite" wechseln will, hat mit einem Secondment die Chance dazu. Insbesondere international agierende Großkanzleien und Unternehmen bieten ihren Mitarbeiter:innen die Möglichkeit, sich für eine begrenzte Zeit, meist ins Ausland, versetzen zu lassen sich so beruflich sowie persönlich weiterzuentwickeln. Ob im Inland oder Ausland, auf Mandantenseite oder innerhalb der Kanzlei: Möglichkeiten gibt es viele. Doch was genau ist ein Secondment? Und was muss man beachten, wenn der Arbeitgeber ein Secondment vorschlägt?

1. Was ist ein Secondment?

Secondment heißt, dass Großkanzleien freiwillig ihre Anwält:innen verleihen. Ja, das gibt es! Wenn man als Anwält:in schon einige Jahre gute Arbeit geleistet hat, kann es sein, dass die Kanzlei einen zu einem wichtigen Kunden schickt, um diesen von innen zu unterstützen. Auch eine zeitliche begrenzte Versetzung in eine andere Zweigstelle der Kanzlei wird als Secondment bezeichnet.

Diese Auslandsaufenthalte, welche normalerweise drei bis sechs Monate andauern, sollen Associates die Chance bieten, sich in einem internationalen Umfeld fortzubilden und sich in einer zunächst unbekannten Arbeitsumwelt auf hohem Niveau weiterzuentwickeln. Auf diesem Weg soll auch die interkulturelle Kompetenz als bedeutendes Charaktermerkmal eines international agierenden Anwalts gezielt geschärft werden.

Natürlich möchte sich auch die Kanzlei, die den/die jeweilige:n Rechtsanwält:in zur Verfügung stellt, bei ihren ausländischen Partnern angemessen repräsentiert und bestenfalls auch profiliert werden. In diesem Sinne könnte man auch durchaus sagen, dass einem/einer Anwält:in, der/die verliehen wird – auch Secondee genannt – die Aufgabe eines Firmenbotschafters zuteil wird.

Bei einem Secondment will also gewiss keine Kanzlei Mitarbeiter:innen vorübergehend „loswerden“ oder „abstellen“ – das Gegenteil ist eigentlich meist der Fall, da der jeweilige Arbeitgeber klar sein Vertrauen in den Associate demonstriert und ein ernsthaftes Interesse an dessen Entwicklung signalisiert.

Aktuelle Stellenangebote

2. Seiten wechseln: Was ist der Unterschied zwischen Client Secondment und Office Secondment?

Bei einem Client Secondment werden Anwält:innen an Mandanten der Kanzlei „verliehen“, um dort zeitlich begrenzt Rechtsberatung zu leisten.

Bei einem Office Secondment werden Anwält:innen innerhalb der Großkanzlei an andere Standorte versetzt, meist für eine Dauer von sechs Monaten. In der Regel findet dieser Aufenthalt im Ausland statt, um so unter anderem das internationale Profil der Anwält:innen zu stärken.

 

3. Voraussetzungen: Wer kann ein Secondment machen?

Grundlegende Voraussetzungen – neben einigen Jahren Berufserfahrung (bei den meisten Großkanzleien sind es mindestens 3 Jahre) – sind vor allem hervorragende Kenntnisse in der jeweiligen Landessprache. Wenn man dann also ernsthaftes Interesse an einem Secondment hat, sollte man sich an den Partner des jeweiligen Fachbereiches und anschließend an die zuständigen Kolleg:innen und Mitarbeiter:innen der Personalabteilung wenden und auf diesem Wege herausfinden, ob und wie sich die eigenen Vorstellungen und Wünsche mit den gegebenen Möglichkeiten vereinbaren lassen.

Natürlich muss in diesem Zusammenhang auch über ein anderes wichtiges Thema gesprochen werden: die Vergütung. Normalerweise zahlt der Arbeitgeber in Deutschland während des Secondments das bisherige Gehalt des Secondees auch weiterhin – häufig wird dem ausgeliehenen Anwalt bzw. der ausgeliehenen Anwältin aber noch eine zusätzliche Vergütung für einen möglicherweise anfallenden Verpflegungsmehraufwand bezahlt.

Solange der Auslandsaufenthalt einen Zeitraum von sechs Monaten nicht überschreitet, wird es übrigens normalerweise auch keine erheblichen Probleme mit den eigenen Versicherungen geben, da diese wie gewohnt erst einmal weiterlaufen.

Auch Steuern und Versicherungsbeiträge werden in diesem Zeitraum weiterhin im Heimatland bezahlt. Trotzdem sollte stets auch rechtzeitig ein Augenmerk auf die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen des jeweiligen Gastlandes gelegt werden.

4. Die Vorteile: Was bringt mir ein Secondment?

Einerseits ist das für die „Secondees“ (die Anwält:innen, die für begrenzte Zeit in einem anderen Unternehmen tätig sind) eine oft willkommene Abwechslung. Andererseits bietet es auch oft die Möglichkeit, internationale Beziehungen zu knüpfen und die Bedürfnisse des Mandanten (im Falle des Client Secondments) genauer kennenzulernen.

Auch für den weiteren Verlauf der eigenen Karriere kann ein Secondment Vorteile bringen: Internationale Erfahrungen und Netzwerke werden immer wichtiger, auch wenn es um die nächsten Karriereschritte geht. Besonders in großen Unternehmen ist eine berufliche Auslandsstation oftmals eine der Voraussetzungen, um den Sprung in den Vorstand zu schaffen. 

Unternehmen, die sich mittels des Client Secondments einen „geliehenen Anwalt“ wünschen, gleichen damit oft personelle Engpässe in der Rechtsabteilung aus. Auch wenn es nur um zeitlich begrenzte Projekte geht, für die interner rechtlicher Beistand benötigt wird, bietet sich das Secondment als relativ unkomplizierte Methode an.

Im Rahmen eines Office Secondments sollen zusätzlich neue Kontakte geknüpft bzw. verbessert werden und die Kommunikation mit anderen Niederlassungen intensiviert werden. Gleiches gilt auch für Aufenthalte bei befreundeten Partnerkanzleien – als Repräsentant einer Großkanzlei wird dem Secondee dann die Aufgabe zuteil, „seine“ Kanzlei zu vertreten und neue relevante Netzwerke zu erschließen.

Ein weiterer, eher im privaten Bereich relevanter Vorteil eines Secondments ist es, dass die Arbeitszeiten für Secondees meist eher moderat ausfallen. Daher bietet sich neben der beruflichen Tätigkeit auch regelmäßig die Möglichkeit, auf eigene Faust das jeweilige Gastland zu erkunden, neue Menschen kennenzulernen und den eigenen Horizont – fernab vom deutschen Berufsalltag – zu erweitern. Gerade, wenn man während des Studiums und des Referendariats keinen Auslandsaufenthalt absolviert hat, bietet sich im Rahmen eine Secondments eine durchaus attraktive Möglichkeit, dies endlich nachzuholen.

Ein Secondment ist nicht nur ein wertvolles Werkzeug für die anspruchsvolle Weiterentwicklung einer aufstrebenden Anwaltspersönlichkeit, sondern sicherlich häufig auch ein Vertrauensbeweis der jeweiligen Kanzlei, die den Secondee bereitstellt.

Karriere. Einfach machen. Mit TalentRocket.

Gib Deiner Karriere einen Boost mit Deinem kostenlosen Profil bei TalentRocket. Deine Vorteile:

  • Attraktive Stellen von Top-Arbeitgebern
  • Kostenloses CV-Coaching & Bewerbertraining
  • Bewerbung ohne Anschreiben mit nur einem Klick
*ngIf="bannerData?.imageUrl">

5. Ablauf: Wer zahlt mein Gehalt?

Vom finanziellen Standpunkt her bleibt der Anwalt normalerweise Arbeitnehmer seiner Kanzlei, welche auch weiter den Lohn bezahlt. Mit den Mandanten wird dazu eine separate Honorarvereinbarung getroffen. Andere Punkte, die es zu klären gilt, sind Urlaubsbestimmungen, Unterkunft und Reisekosten. Auch die Abrechnung der Stunden für die Kanzlei muss geregelt werden.

Solange der Auslandsaufenthalt einen Zeitraum von sechs Monaten nicht überschreitet, wird es übrigens normalerweise auch keine erheblichen Probleme mit den eigenen Versicherungen geben, da diese wie gewohnt erst einmal weiterlaufen.

Auch Steuern und Versicherungsbeiträge werden in diesem Zeitraum weiterhin im Heimatland bezahlt. Trotzdem sollte stets auch rechtzeitig ein Augenmerk auf die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen des jeweiligen Gastlandes gelegt werden.

6. Was, wenn sich der Fachbereich eines Anwaltes nicht für den internationalen Austausch eignet?

Anwälte, die stark national geprägte Fachbereiche gewählt haben, werden nur selten ins Ausland versetzt. Jedoch gibt es auch die Möglichkeit, an andere deutsche Standorte der Kanzlei oder in ein Unternehmen aus der Mandantschaft versetzt zu werden. Für die Kanzlei bietet sich so auch die Möglichkeit, die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen deutschen Büros zu verbessern.

 

Secondments sind eine interessante Möglichkeit, um einer bereits begonnenen Karriere als Jurist eine internationale Note zu verleihen. Speziell wenn du während des Studiums kein Auslandssemester unterbringen konntest oder gerne noch mehr Auslandserfahrung sammeln möchtest, solltest du die Möglichkeit eines Secondments unbedingt wahrnehmen.

International top vernetzte Großkanzleien