Rechtliche Aspekte: Was du prüfen solltest
Ein Secondment ist rechtlich kein bloßer Urlaub mit Arbeitsanteil, sondern eine komplexe Entsendung, die Auswirkungen auf deine Sozialversicherung, deine Steuern und dein Berufsrecht hat.
Sozialversicherung und die A1-Bescheinigung
Innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz ist die sogenannte A1-Bescheinigung dein wichtigstes Dokument. Sie dient als Nachweis gegenüber den ausländischen Behörden, dass du weiterhin dem deutschen Sozialversicherungssystem unterstehst und im Gastland keine doppelten Beiträge zahlen musst. Deine Kanzlei muss diesen Antrag seit 2019 elektronisch stellen. Achte darauf, dass dir das Dokument vor deiner Abreise ausgehändigt wird, da es bei Kontrollen im Ausland – etwa beim Betreten von Mandantengebäuden – zwingend mitgeführt werden muss. Bei Einsätzen außerhalb Europas (Drittstaaten) hängt es vom jeweiligen Sozialversicherungsabkommen ab, ob und wie lange dein deutscher Schutz bestehen bleibt.
Steuerrecht: Die 183-Tage-Regel im Fokus
Die steuerliche Behandlung deines Gehalts richtet sich nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und deinem Gastland. In der Regel greift hier die 183-Tage-Regel: Bleibst du weniger als 183 Tage innerhalb eines Kalenderjahres oder eines rollierenden Zwölf-Monats-Zeitraums im Ausland, bleibt dein Besteuerungsrecht meist in Deutschland. Überschreitest du diese Grenze, wird dein Gehalt oft anteilig im Gastland steuerpflichtig. Du solltest zudem darauf achten, dass deine Tätigkeit vor Ort nicht dazu führt, dass deine Heimatkanzlei im Gastland steuerpflichtig wird – etwa durch das eigenständige Aushandeln und Unterzeichnen von Verträgen mit lokaler Bindung.
Berufsrecht und Haftpflichtversicherung
Ein Punkt, der oft unterschätzt wird, ist die Aufrechterhaltung deiner Anwaltszulassung. Auch während deines Secondments bleibt deine Zulassung in Deutschland bestehen, was bedeutet, dass du weiterhin zur Unterhaltung einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 51 BRAO verpflichtet bist. Selbst wenn du im Ausland keine „eigenen“ Mandate bearbeitest, ist der Versicherungsschutz die zwingende Voraussetzung für deine Zulassung. Ein Widerruf der Zulassung wegen fehlender Versicherung hätte weitreichende Folgen für deinen Status als Rechtsanwalt:in und deine spätere Karrierelaufbahn in der Kanzlei. Kläre daher frühzeitig mit deiner Kanzlei, ob dein Versicherungsschutz auch für die spezifischen Tätigkeiten im Ausland (z. B. Rechtsberatung im US- oder UK-Recht) erweitert werden muss.
Kurzcheck für deine Unterlagen:
- Liegt die elektronische A1-Bescheinigung für den gesamten Zeitraum vor?
- Ist geklärt, ab welchem Tag die Steuerpflicht im Ausland theoretisch beginnt?
- Bestätigt deine Kanzlei schriftlich, dass deine Berufshaftpflichtversicherung auch bei einem Secondment greift?