Junger Anwalt in einer Auslandskanzlei während eines Secondments

Veröffentlicht am 03.03.2026

Secondment für Juristen | Definitionen, Vorgaben und Praxis

Eine befristete Abordnung als Anwalt kann deine Karrierechancen massiv erhöhen. Hier findest du alle Infos zum Thema.

Ein Secondment ist für dich als Jurist:in ein strategisches Instrument zur Mandantenbindung und Partnerwerdung. Zentrale Formen sind Client-, Office- und International Secondments. Voraussetzung für seniorige Profile ist ein klarer Business Case. Finanziell greift hierbei meist eine No-Loss-Policy inklusive Kaufkraftausgleich. Rechtlich sind die A1-Bescheinigung, die 183-Tage-Regel sowie der Fortbestand der Berufshaftpflicht entscheidend. Die organisatorische Vorlaufzeit beträgt drei bis sechs Monate, wobei Kanzleien oft bei Wohnungssuche und Familienlogistik unterstützen.

Was ist ein Secondment?

Rein rechtlich betrachtet ist ein Secondment eine vorübergehende Entsendung einer:s Mitarbeiter:in zu einer anderen Organisationseinheit. Während du dort arbeitest, bleibst du formell bei deiner Heimatkanzlei angestellt.

Die drei Hauptformen des Secondments
 

1. Client Secondment (Das Mandanten-Secondment)
Hier arbeitest du direkt in der Rechtsabteilung eines deiner Mandant:innen. Du bist für eine festgelegte Zeit (oft 3 bis 9 Monate) Teil des Inhouse-Teams. Dein Benefit: Du lernst die „andere Seite“ kennen, verstehst interne Entscheidungsprozesse und festigst die Mandantenbindung nachhaltig.
2. Office Secondment (Das Kanzlei-Secondment)
Du wechselst an einen anderen Standort deiner eigenen Kanzlei – entweder national oder international. Dein Benefit: Du baust dein internes Netzwerk aus, lernst Kolleg:innen aus anderen Praxisgruppen kennen und positionierst dich innerhalb der Kanzleistruktur als gut vernetzte:r Ansprechpartner:in.
3. International Secondment (Der Auslands-Einsatz)
Dies ist der klassische Wechsel in eine ausländische Partnerkanzlei oder ein internationales Office. Dein Benefit: Neben der sprachlichen Finesse erwirbst du wertvolles Know-how in einer fremden Jurisdiktion (z. B. US-Recht oder UK-Law), was dich für grenzüberschreitende Transaktionen qualifiziert.

Unterschied zwischen Secondment und Abordnung

Sprachlich gesehen ist Secondment schlicht der englische Begriff für Abordnung.

Dennoch ist die Abordnung primär ein beamtenrechtlicher Begriff (z. B. gem. § 27 BBG). Sie beschreibt die vorübergehende Zuweisung einer:s Beamt:in zu einer anderen Dienststelle. Das Secondment hat sich als stehender Begriff in der Privatwirtschaft und bei (Groß-)Kanzleien etabliert.

Secondment für Jurist:innen: Karriereschritt oder bloße Auszeit?

Warum Secondments heute mehr sind als nur „Auslandsaufenthalte“, zeigt sich vor allem in ihrem strategischen Wert für Deine Karriere. Früher galt das Secondment oft als willkommene Belohnung nach den ersten harten Berufsjahren – ein bisschen Auslandsluft schnuppern, das Englisch aufpolieren und mal kurz dem deutschen Kanzleialltag entfliehen. Heute hat sich dieses Bild grundlegend gewandelt. Für Dich als erfahrene:n Jurist:in ist ein Secondment kein „Nice-to-have“ mehr, sondern ein hochstrategisches Werkzeug, um Deinen Weg in der Kanzlei oder im Markt zu ebnen.

Der strategische Nutzen für Deine Laufbahn

Der Mehrwert eines solchen Einsatzes ist heute vielfältig und zahlt direkt auf Deine langfristigen Ziele ein:

  • Dein Business Case für die Partnerschaft: Wenn Du den Weg zur Partner:in anstrebst, ist ein Secondment oft der entscheidende Hebel. Du baust Dir ein belastbares Netzwerk zu Entscheidungsträger:innen bei wichtigen Mandant:innen auf oder festigst die internen Bande zu Partner:innen in den weltweiten Standorten Deiner Kanzlei. Diese persönlichen Kontakte sind später die Basis für erfolgreiches Cross-Selling und internationales Mandatsmanagement.
  • Perspektivwechsel als Qualitätsmerkmal: Ein Client Secondment erlaubt Dir einen tiefen Einblick in die internen Abläufe, die politische Dynamik und die tatsächlichen Bedürfnisse eines Unternehmens. Dieses Verständnis macht Dich zu einer:m besseren Berater:in, weil Du lernst, juristische Lösungen nicht nur rechtlich sicher, sondern auch operativ umsetzbar zu formulieren.
  • Profilschärfung im Wettbewerb: In einem Marktumfeld, in dem fachliche Exzellenz vorausgesetzt wird, differenzierst Du Dich durch internationale Erfahrung und die Fähigkeit, in multidisziplinären und grenzüberschreitenden Teams zu agieren.

Kurz gesagt: Ein Secondment ist heute weit mehr als eine berufliche Auszeit. Es ist eine gezielte Investition in Deine Sichtbarkeit innerhalb des globalen Kanzleinetzwerks und Dein Standing bei den Mandant:innen. Es geht nicht mehr nur darum, wo Du arbeitest, sondern für wen Du dort welche Brücken baust.

Wer kann ein Secondment machen?

Oft hält sich das Gerücht, Secondments seien in erster Linie etwas für Berufseinsteiger:innen oder junge Associates. Doch das Gegenteil ist der Fall: Gerade für erfahrene Jurist:innen (Senior Associate oder Counsel) bietet ein Secondment den größten strategischen Hebel. Je weiter du in deiner Karriere vorangeschritten bist, desto mehr zählt nicht mehr nur deine fachliche Zuarbeit, sondern dein unternehmerischer Beitrag für die Kanzlei.
 

Die Voraussetzungen: Was du mitbringen solltest

Um für ein Secondment infrage zu kommen, müssen meist drei Faktoren zusammenkommen:

  • Der Business Case: Im Senior-Level fragt die Kanzlei: Welchen Vorteil hat deine Rückkehr? Ein Secondment wird meist dann genehmigt, wenn du dort wertvolle Mandantenkontakte knüpfen kannst oder dir Spezialwissen aneignest, das dein Team in Deutschland strategisch voranbringt.
  • Fachliche Exzellenz & Standing: Du bist das Aushängeschild deiner Kanzlei im Ausland oder beim Mandanten. Daher werden meist nur Kolleg:innen entsandt, die fachlich absolut sicher stehen und denen man zutraut, die Kanzleikultur professionell zu repräsentieren.
  • Interne politische Rückendeckung: Ein Secondment erfordert Planung. Du brauchst Partner:innen in deinem Team, die dich für diese Zeit ziehen lassen und deine Abwesenheit operativ abfangen können. Frühzeitige Kommunikation ist also in jedem Fall gefragt.

Wo kannst du ein Secondment machen?

In Bezug auf konkrete Destinationen kommt es natürlich zunächst darauf an, wo deine Kanzlei/Praxisgruppe ihre globalen Schwerpunkte setzt. Während früher für viele Anwält:innen London und New York ganz oben auf der Agenda standen, hat sich die Landkarte inzwischen deutlich erweitert.
 

Die Klassiker: Finanz- und Transaktionszentren

Diese Standorte sind nach wie vor die Schwergewichte für M&A, Banking und Finance:

  • London: Trotz des Brexits bleibt London der wichtigste europäische Hub für internationales Vertragsrecht und Finanztransaktionen.
  • New York: Nach wie vor die erste Adresse für High-Stakes-Litigation und globales Kapitalmarktrecht. Ein Secondment hier gilt oft als „Ritterschlag“ für deine Karriere.
  • Hongkong & Singapur: Unverzichtbar, wenn dein Fokus auf dem asiatischen Markt oder internationaler Schiedsgerichtsbarkeit liegt.
     

Je nach deiner Spezialisierung können heute aber auch ganz andere Städte strategisch sinnvoll für dich sein:

  • Dublin & Austin: Ideal für Expert:innen im Bereich IT-Recht, Datenschutz und IP, da hier die großen Tech-Konzerne ihre Zentralen haben.
  • Dubai & Abu Dhabi: Wachsende Bedeutung für Projects, Energy und Infrastructure-Investments.
  • Paris & Brüssel: Die erste Wahl, wenn dein Schwerpunkt auf europäischem Kartellrecht oder komplexen regulatorischen Fragestellungen liegt.

Wichtiger Hinweis: Der Brexit-Faktor

Seit 2021 ist London kein EU-Standort mehr. Das bedeutet für dich: Ein Secondment im Vereinigten Königreich erfordert nun eine sorgfältige Visumsplanung (z. B. das Global Business Mobility Visum). Plane hier mindestens drei bis sechs Monate Vorlaufzeit ein, da die bürokratischen Hürden im Vergleich zu früher deutlich gestiegen sind.

Frage dich bei der Wahl: Wo entstehen die Kontakte, die dich in zwei bis drei Jahren zur Partner:in machen oder dir die Tür zu einer Führungsposition in der Rechtsabteilung eines Global Players öffnen?

Gehalt und Zusatzleistungen während des Secondments

Eine der häufigsten Fragen vorab: Musst du finanzielle Einbußen befürchten? Die kurze Antwort lautet: In der Regel nicht. Ganz im Gegenteil – für dich als Senior Associate oder Counsel ist das Secondment oft sogar finanziell attraktiv, da die Kanzleien sicherstellen wollen, dass dein Lebensstandard auch an teuren Standorten wie New York oder London gewahrt bleibt.

Das Vergütungsmodell: Die „No-Loss-Policy“

Die meisten Großkanzleien verfolgen bei Entsendungen eine sogenannte „No-Loss-Policy“. Das bedeutet für dich:

  • Grundgehalt: Dein bisheriges Gehalt läuft in der Regel unverändert über deine Heimatkanzlei weiter. Auch bei einem Client Secondment bleibst du meist auf der Gehaltsliste deiner Kanzlei, die die Kosten dann im Hintergrund mit dem Mandanten verrechnet.
  • Kaufkraftausgleich (COLA): Wenn du an einen Standort mit deutlich höheren Lebenshaltungskosten wechselst (z. B. Genf oder New York), gewähren viele Kanzleien einen „Cost of Living Adjustment“. Damit wird sichergestellt, dass dir netto die gleiche Kaufkraft zur Verfügung steht wie in Deutschland.

Typische Zusatzleistungen (Perks) für Erfahrene

Neben dem Gehalt übernimmt die Kanzlei bei einem Auslandssecondment üblicherweise eine Reihe von Zusatzkosten:

  • Housing Allowance: Die Kanzlei übernimmt oft die Kosten für eine angemessene Unterkunft vor Ort oder zahlt einen signifikanten Mietzuschuss.
  • Mobilität: Die Kosten für den Hin- und Rückflug sowie oft auch ein zusätzlicher Heimflug pro Halbjahr werden meist erstattet.
  • Relocation-Pauschale: Für den Umzug und die erste Einrichtung vor Ort erhältst du oft eine einmalige Pauschale.
  • Visum & Gebühren: Sämtliche Kosten für Arbeitserlaubnisse und notwendige Behördengänge werden von der Kanzlei getragen.

Der Bonus-Faktor

Ein kritischer Punkt für dich als Senior: Wie wirkt sich die Zeit auf deinen Jahresbonus aus? Da du während des Secondments oft keine eigenen „Billable Hours“ für deine Stamm-Praxisgruppe generierst, solltest du vorab klären, wie deine Performance bewertet wird. Üblich ist eine „Goodwill-Regelung“, bei der die Zeit im Secondment so gewertet wird, als hättest du deine Zielvorgaben im normalen Maße erfüllt.

Rechtliche Aspekte: Was du prüfen solltest

Ein Secondment ist rechtlich kein bloßer Urlaub mit Arbeitsanteil, sondern eine komplexe Entsendung, die Auswirkungen auf deine Sozialversicherung, deine Steuern und dein Berufsrecht hat.

Sozialversicherung und die A1-Bescheinigung

Innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz ist die sogenannte A1-Bescheinigung dein wichtigstes Dokument. Sie dient als Nachweis gegenüber den ausländischen Behörden, dass du weiterhin dem deutschen Sozialversicherungssystem unterstehst und im Gastland keine doppelten Beiträge zahlen musst. Deine Kanzlei muss diesen Antrag seit 2019 elektronisch stellen. Achte darauf, dass dir das Dokument vor deiner Abreise ausgehändigt wird, da es bei Kontrollen im Ausland – etwa beim Betreten von Mandantengebäuden – zwingend mitgeführt werden muss. Bei Einsätzen außerhalb Europas (Drittstaaten) hängt es vom jeweiligen Sozialversicherungsabkommen ab, ob und wie lange dein deutscher Schutz bestehen bleibt.
 

Steuerrecht: Die 183-Tage-Regel im Fokus

Die steuerliche Behandlung deines Gehalts richtet sich nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und deinem Gastland. In der Regel greift hier die 183-Tage-Regel: Bleibst du weniger als 183 Tage innerhalb eines Kalenderjahres oder eines rollierenden Zwölf-Monats-Zeitraums im Ausland, bleibt dein Besteuerungsrecht meist in Deutschland. Überschreitest du diese Grenze, wird dein Gehalt oft anteilig im Gastland steuerpflichtig. Du solltest zudem darauf achten, dass deine Tätigkeit vor Ort nicht dazu führt, dass deine Heimatkanzlei im Gastland steuerpflichtig wird – etwa durch das eigenständige Aushandeln und Unterzeichnen von Verträgen mit lokaler Bindung.
 

Berufsrecht und Haftpflichtversicherung

Ein Punkt, der oft unterschätzt wird, ist die Aufrechterhaltung deiner Anwaltszulassung. Auch während deines Secondments bleibt deine Zulassung in Deutschland bestehen, was bedeutet, dass du weiterhin zur Unterhaltung einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 51 BRAO verpflichtet bist. Selbst wenn du im Ausland keine „eigenen“ Mandate bearbeitest, ist der Versicherungsschutz die zwingende Voraussetzung für deine Zulassung. Ein Widerruf der Zulassung wegen fehlender Versicherung hätte weitreichende Folgen für deinen Status als Rechtsanwalt:in und deine spätere Karrierelaufbahn in der Kanzlei. Kläre daher frühzeitig mit deiner Kanzlei, ob dein Versicherungsschutz auch für die spezifischen Tätigkeiten im Ausland (z. B. Rechtsberatung im US- oder UK-Recht) erweitert werden muss.

Kurzcheck für deine Unterlagen:
  • Liegt die elektronische A1-Bescheinigung für den gesamten Zeitraum vor?
  • Ist geklärt, ab welchem Tag die Steuerpflicht im Ausland theoretisch beginnt?
  • Bestätigt deine Kanzlei schriftlich, dass deine Berufshaftpflichtversicherung auch bei einem Secondment greift?

Organisatorische Aspekte für dein Secondment

Versuche grundsätzlich, eine Vorlaufzeit von mindestens drei bis sechs Monaten einzuplanen, um alle Details mit deiner Kanzlei und der Gasteinheit abzustimmen.

Wohnen und Umzug

Viele Kanzleien unterstützen dich aktiv bei der Suche nach einer passenden Unterkunft oder stellen dir für die erste Zeit ein Apartment zur Verfügung. In manchen Fällen übernehmen spezialisierte Relocation-Services die komplette Abwicklung für dich, damit du dich voll auf deine neue Aufgabe konzentrieren kannst.

Familie und Partnerschaft: Das „Trailing Spouse“-Modell

Ein Secondment muss kein Hindernis für dein Privatleben sein. Viele moderne Kanzleien bieten Unterstützungsprogramme für Partner:innen an, die dich begleiten. Das Spektrum reicht von Hilfe bei der Jobsuche vor Ort bis hin zur Vermittlung von internationalen Schul- oder Kitaplätzen. Kläre frühzeitig, inwieweit deine Kanzlei diese Kosten deckt oder dich logistisch unterstützt.

Deine Checkliste für die Organisation:
  • Ist deine Vertretung in der Heimatkanzlei für laufende Mandate verbindlich geregelt?
  • Wurde der Umzugsservice oder die Wohnungssuche bereits beauftragt?
  • Sind alle Visa- und Einreiseformalitäten (besonders bei Drittstaaten) final bestätigt?
  • Hast du ein klares Rückkehrdatum und eine definierte Rolle für deine Zeit nach dem Secondment vereinbart?