„Man lernt nie aus.“ Eine Redensart, die insbesondere auch auf Juristen zutrifft, schließlich befindet sich das Recht in einem ständigen Wandel: Was heute gilt, muss morgen noch lange nicht so gelten.
Darüber hinaus besteht zumindest für Fachanwälte eine Fortbildungspflicht (vgl. § 15 FAO). Bereits Studenten sollen nach § 5a Abs. 3 DRiG Schlüsselqualifikationen erwerben, etwa Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit. Unabhängig von diesen Vorgaben ist der Blick über den allseits bekannten Tellerrand stets ratsam. Welche Möglichkeiten es unter anderem gibt – sowohl für Studenten, Rechtsreferendare oder Volljuristen – erfahrt ihr hier:
Professionelle Gesprächsführung und Rhetorik
Ein Jurist muss reden können, sich artikulieren und argumentieren. Das Studium der Rechtswissenschaften vermittelt diese Qualifikationen kaum, zumindest nicht in den Pflichtfächern. Die Universitäten bieten i.S.d. § 5a Abs. 3 DRiG aber Kurse an, die dem Ausbau der Kommunikationsfähigkeit dienen.
Dabei werden gezielt die Gesprächsführung, die Rhetorik und das Verhandlungsmanagement gefördert. Wer diese Möglichkeiten verstreichen lässt, kann als Volljurist entsprechende Lehrgänge besuchen. Qualitativ wird es mit Sicherheit keine Unterschiede geben, Volljuristen müssen allerdings viel Geld für solche Workshops ausgeben, während Studenten die Kurse kostenfrei in Anspruch nehmen können.
Konkret wird in diesen Kursen, Lehrgängen und Workshops die Fähigkeit des aktiven Zuhörens, der zielgerichteten Vorbereitung und Gestaltung von Gesprächssituationen sowie des professionellen Auftretens – auch in herausfordernden Situationen – trainiert. Darüber hinaus werden die eigenen Fragetechniken optimiert. Durch Perspektivwechsel und Selbstreflektion sollen die Teilnehmer außerdem mehr über die eigene Wirkung erfahren.
All dies geschieht regelmäßig durch verschiedene Übungen zu Kommunikationssituationen, die für den juristischen Berufsalltag typisch sind. So wird nicht nur der Themenkomplex ‚Rede‘ abgedeckt, sondern etwa auch Vortrag, Präsentation, Plädoyer sowie Verhandlungstechniken und Verhandlungstaktiken (einschließlich der Harvard-Methode).