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Windeln wechseln und BGB lernen - 4 Fragen zum Jurastudium mit Kind

Ein Baby während des Jurastudiums - das solltest du wissen

In kaum einem Studiengang werden so wenige Kinder geboren wie während des Jurastudiums - schon das Studium alleine ist eine große Herausforderung. Und ein Baby ist ein Fulltime Job. Es gibt sie aber: Jurastudenten, die ein Kind erwarten. Für sie stellt sich eine Reihe von Fragen. Die Antworten auf vier organisatorische oder rechtliche Fragen sowie allgemeine Tipps für das Jurastudium mit Kind erfährst du hier.
 

Fristverlängerung und mehr: 4 Fragen zum Studium mit Kind

1. Ist die Geburt ein „wichtiger Grund“ für eine Fristverlängerung?

Jurastudenten, die ein Kind erwarten, müssen im Allgemeinen immer auf die Kulanz der Universität hoffen. Die juristische Fakultät kann entscheiden, wie Mutterschutz und Erziehungszeiten mit der Studienordnung vereinbar sind. Lest euch die Studienordnung daher gründlich durch und sprecht mit einem Vertreter der Fakultät. Auch die Fachstudienberatung, allgemeine Beratungsstellen für Eltern der Universität oder das Studierendenwerk kann helfen.
 

2. Ist Kinderbetreuung ein Grund für eine Studienpause?

Wenn das Erste Staatexamen abgelegt werden muss, ist das Justizprüfungsamt des Landes zuständig (für den staatlichen Teil). Es ist wichtig, so früh wie möglich in Kontakt zu treten. Je nach Bundesland sind die Fristen für die Examenskandidaten unterschiedlich. In Bayern etwa muss man innerhalb von zwölf Semestern des Studiums das Examen ablegen, ansonsten gilt man als durchgefallen.

Eine Ausnahme besteht, wenn der Student beurlaubt war oder eine Verzögerung aus „nicht zu vertretenden Gründen“ besteht. Solche Gründe liegen aber laut Justizministerium nur vor, wenn der Antragsteller das Kind „hauptsächlich versorgt“ hat.

3. Jahrelang pausieren und dann einen Freischuss schreiben?

Es ist in keinem der Bundesländer möglich, eine Pause von mehreren Jahren zu machen und dann einen Freischuss zu schreiben. In der Regel dürfen Studenten maximal vier Semester aussetzen, wenn sie einen Freiversuch möchten. Das gilt im Normalfall auch, wenn die Pause aufgrund eines Kindes gemacht wurde.
 

4. Spezielle Gründe notwendig? Sache der Bundesländer

In Berlin und Brandenburg werden Semester, in denen Eltern aufgrund der „Erziehung und Betreuung eines Kindes im Alter von bis zu drei Jahren“ pausiert haben, nicht gezählt. In anderen Ländern müssen spezifischere Gründe vorliegen. In Nordrhein-Westfalen muss ein zwingender Grund vorliegen, warum die Eltern am Studium gehindert wurden. Ob die Kinderbetreuung ein ausreichender Grund ist, wird von Fall zu Fall entschieden.
 

Eine Schwangerschaft im Studium - nicht nur negativ

Auch wenn die Erwähnung einer Schwangerschaft während des Studiums meist zuerst eher mulmige Gefühle hervorruft, soll an dieser Stelle auch die positive Seite der Situation erwähnt werden. Kaum ein Beruf lässt einem soviel zeitliche Flexibilität und Freiraum wie ein Studium.

Auch wenn stressige Klausurphasen es erschweren, Zeit für die Familie zu finden, kann während der Semesterferien die Zeit gänzlich frei eingeteilt werden. Ein Kind während des Jurastudiums hat also definitiv seine Vorzüge.

Kaum ein Beruf lässt einem soviel zeitliche Flexibilität und Freiraum wie ein Studium.

Work-Life-Balance in Kanzleien:

Das Kind ist krank, aber eine wichtige Deadline naht - was tun?

Es empfiehlt sich, transparent mit derartigen Situationen umzugehen. Man sollte sich etwa nicht scheuen, den Professor um Aufschub für die Hausarbeit zu bitten, weil das Kind krank ist.

Natürlich sollte es nicht zur Regel werden, aber durch ein offenes Ansprechen des Problems besteht zumindest eine Chance auf eine Gnadenfrist. Außerdem sollte man sich frühzeitig bezüglich Ausnahmeregeln oder Nachteilsausgleich informieren, um so für den Ernstfall gerüstet zu sein.
 

Alles geht nicht - Bloß nicht perfekt sein wollen

Auch wenn man das Jurastudium mit Kind so gut wie möglich hinter sich bringen möchte, sollte man vom Wunschgedanken „perfekter Student und perfekter Elternteil“ schnellstens Abstand nehmen. Es ist unmöglich, beide Aufgaben mit vollem Einsatz zu meistern.

Schätze deine Kapazitäten realistisch ein und denke daran, dir auch mal eine Auszeit zu gönnen. Wenn alles zuviel wird, sollte auch eine befristete Auszeit vom Jurastudium in Betracht gezogen werden.

Morrison Foerster
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Morrison Foerster

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Quelle: http://www.lto.de/recht/studium-referendariat/s/jurastudium-referendariat-mit-kind-uebersicht/ aufgerufen am 29.05.2015

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