Remote Arbeiten

Work-Life-Balance in Großkanzleien

Ein Wunsch in weiter Ferne oder ein realistisches Ziel?

Das Thema Work-Life-Balance bekommt seit einigen Jahren dank der Generation Y immer größere Bedeutung. Während früher die Aussicht in einer Kanzlei Partner:in werden zu können häufig als Motivation ausgereicht hat den harten Karriereweg in einer Großkanzlei zu beschreiten, sind heutige Bewerber:innen anspruchsvoller geworden. Sie wollen neben finanziellen Anreizen und Karriereperspektiven auch besondere Angebote hinsichtlich Flexibilität und Freizeitausgleich von ihren Arbeitgebern. Es stellt sich also die Frage, wie weit ist es wirklich her mit der Work-Life-Balance?
 

Geteilte Zeit ist halbe Zeit

Doch was genau ist mit Work-Life-Balance überhaupt gemeint? Ist die Möglichkeit, einen Beruf in Teilzeit zu machen bereits ein besonderes Angebot für Bewerber, die großen Wert auf einen guten Ausgleich zwischen Arbeit und Freizeit legen? Wenn man dies bejaht, ist zunächst positiv festzustellen, dass fast alle Großkanzleien mittlerweile Angebote für ihre Mitarbeiter haben, zumindest eine gewisse Zeit auf weniger als 100 % zu arbeiten.

Durch die hohen gezahlten Gehälter ist das auch alles andere als eine Katastrophe, allerdings sollte beachtet werden, dass der Arbeitgeber eine gewisse Flexibilität von seinen Mitarbeitern verlangt und so Verschiebungen in der Arbeitszeit durchaus üblich sein können. Inwiefern dann die Vorteile dieser Arbeitsform gerade hinsichtlich einer familienfreundlichen Zeiteinteilung vorliegen, muss jeder für sich selbst abwägen.

Dennoch ist durchaus eine positive Entwicklung zu beobachten - Teilzeitarbeit ist in den Großkanzleien angekommen und sogar der Weg zum Partner als Teilzeitkraft scheint nicht unmöglich. Häufig dauert eine Beförderung länger als bei Vollzeitkräften, angesichts der weniger geleisteten Arbeitszeit ist das jedoch verständlich.

Welche Benefits brauchen juristische Arbeitgeber? 

Mit welchen Benefits können Kanzleien heute bei Talenten punkten? In unserem Benefits Report haben wir es herausgefunden. Erfahre:

→ Mit welchen Benefits sich Kanzleien präsentieren

→ Welche Zusatzleistungen Mitarbeitende tatsächlich wahrnehmen

→ Welche Benefits sich Talente wirklich wünschen

Kinder, Eltern und Familie

Nehmen wir aber mal eine:n Bewerber:in an, der/die eine Vollzeitstelle bei einer Großkanzlei anstrebt. Welche Wünsche könnte diese:r an eine Großkanzlei bezüglich eines Freizeitausgleichs für seine/ihre vielen geleisteten Arbeitsstunden haben? Sicherlich spielt heute die Elternzeit eine nicht unwichtige Rolle. Viele Anwält:innen setzen sich intensiv mit dem Thema Vereinbarkeit auseinander und schaffen es mit Familie Vollzeit zu arbeiten.

Wer Kinder haben möchte, der will gerade zu Anfang möglichst viel Zeit mit dem Nachwuchs verbringen und diesen aufwachsen sehen. Vor einigen Jahren wäre es laut Partnern in Großkanzleien noch nahezu unmöglich gewesen, als Mann Elternzeit zu beantragen.

Selbst wenn es funktioniert hätte, wäre hinter dessen Rücken schlecht über ihn gesprochen oder seine Bemühungen Partner zu werden in Frage gestellt worden. Das ist heute nicht mehr der Fall! Dass auch männliche Mitarbeiter ein bis zwei Monate in Elternzeit gehen, ist mittlerweile üblich und wird sich nicht negativ auf die Karriere auswirken – das zeigt auch unsere Umfrageauswertungen zu Männern in Elternzeit. Hier ist also wirklich ein effektiver Fortschritt zu erkennen!

Wenn du eine Auszeit brauchst

Es gibt aber noch weitere Möglichkeiten, seine geleistete Arbeit auszugleichen. In Mode gekommen ist zum Beispiel ein Sabbatical, eine Auszeit vom Beruf, die entweder bezahlt wird oder zumindest als unbezahlter Urlaub dazu führt, dass man nach Ablauf der Zeit wieder in seinen alten Job zurückgeht.

Viele Großkanzleien bieten mittlerweile nach ca. dreijähriger Firmenzugehörigkeit ein vierwöchiges Sabbatical zu reduzierten Bezügen an teilweise sogar zu vollen Bezügen wie beispielsweise bei der Großkanzlei Gleiss Lutz. Andere Kanzleien wie Mayer Brown bieten alternative Verträge an, bei denen zu etwas geringeren Bezügen dem Mitarbeiter 50 Urlaubstage eingeräumt werden. Auch hier gibt es also durchaus Spielraum bei den Vertrags- und Gehaltsverhandlungen.


Ja, es hat sich etwas bewegt. Es gibt Möglichkeiten zu einer besseren Work-Life-Balance und einer familienfreundlichen Arbeitszeit zu kommen. ABER: Gerade zu Anfang wird sehr viel von den Associates verlangt. 60 Wochenstunden und Wochenendarbeit sind nicht unüblich. Wer in eine Großkanzlei geht, der sollte wissen, worauf er sich einlässt. Die Arbeit kann sehr erfüllend sein, das Gehalt hoch und es muss auch nicht gänzlich auf Familie und Freizeit verzichtet werden. Dennoch gilt: Wer so viel verdienen möchte, wie es die Großkanzleien zahlen, der muss auch sehr viel leisten!


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