Als deutscher Anwalt in der Schweiz arbeiten

Verfasst von Laura Hörner

Als deutscher Anwalt in der Schweiz arbeiten

Diese Möglichkeiten hast du für eine Zulassung

Die Schweiz ist für viele Deutsche ein Traumziel: Schöne Landschaften, perfekt für den (Winter)sport, eine hohe Lebensqualität und nicht zuletzt die Aussicht auf ein hohes Gehalt ziehen auch viele Juristen in das „neutrale“ Land. Doch so verlockend die Idee auch ist – kann man als deutscher Anwalt in der Schweiz überhaupt arbeiten? Sind dafür zusätzliche Qualifikationen notwendig? Und wie sieht es mit der potenziellen Sprachbarriere aus? Schon mal vornweg: Auch mit einer deutschen Juristenausbildung ist es realistisch, in der Schweiz Karriere zu machen. Unter welchen Umständen das möglich ist und wie du am besten vorgehst, erfährst du hier.

Auf Basis des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte bist du als Mitglied eines EU-Staates (sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) befähigt, bis zu 90 Tage im Jahr unter deiner deutschen Berufsbezeichnung in der Schweiz als Anwalt zu arbeiten, also grenzüberschreitend Parteien vor Gericht zu vertreten – es besteht lediglich eine Meldepflicht. Möchtest du langfristig umsiedeln, musst du jedoch einen anderen Weg finden: Um als Anwältin oder als Anwalt ohne Einschränkungen in der Schweiz tätig sein zu dürfen, musst du entweder im kantonalen Anwaltsregister aufgenommen oder in die Liste der kantonalen Aufsichtskommission eingetragen werden. Beides befähigt dich dazu, eine Tätigkeit als Anwalt aufzunehmen und unbefristet in der Schweiz zu arbeiten.

Aufnahme in der Liste der kantonalen Aufsichtskommission

Die kantonale Aufsichtskommission ist zuständig für die Überwachung der im jeweiligen Kanton arbeitenden Anwältinnen und Anwälte. Sie führt eine öffentliche Liste mit den praktizierenden Juristen: Möchtest du in der Schweiz in einer Kanzlei arbeiten oder dich selbständig machen, dann solltest du dich in diese Liste eintragen lassen. Du musst dafür neben einiger Daten wie Name, Geburtsdatum, Berufsbezeichnung, akademische Titel etc. auch eine Bescheinigung deiner Anwaltsqualifikation einreichen. Wurdest du in der Liste aufgenommen, bist du befähigt, eine Kanzlei zu gründen oder als Anwalt zu arbeiten.

Aufnahme im kantonalen Anwaltsregister

Wenn du in der Schweiz unter der Berufsbezeichnung „Rechtsanwältin“ oder „Rechtsanwalt“ arbeiten möchtest, dann musst du im kantonalen Anwaltsregister aufgenommen werden. Das gestaltet sich schon etwas schwieriger als die Aufnahme in der Liste der kantonalen Aufsichtskommission. Um in dieses Verzeichnis zu gelangen, musst du mindestens drei Jahre lang in der Schweiz gearbeitet haben (und in der Liste der kantonalen Aufsichtskommission geführt worden sein) sowie drei Jahre im schweizerischen Recht tätig gewesen sein. Erfüllst du diese beiden Voraussetzungen, dann kannst du direkt einen Antrag auf die Aufnahme stellen.

Standest du drei Jahre auf der Liste der Aufsichtskommission, kannst aber nicht die Tätigkeit im schweizerischen Recht nachweisen, hast du aber auch eine zweite Option: So kannst du alternativ in einem Gespräch von deiner beruflichen Qualifikation überzeugen. In diesem Gespräch wird dein Fachwissen geprüft und es liegt in der Regel ein Schwerpunkt auf den Themen Staats- und Verwaltungsrecht, Zivil- und Strafprozessrecht sowie Schuldbetreibungs- und Konkursrecht. Du hast natürlich Zeit, dich auf diesen Termin vorzubereiten, denn die konkreten Themen werden rund zwei Monate vor dem Gespräch bekannt gegeben. Zu einer guten Vorbereitung ist auch geraten: Für die Teilnahme an dem Eignungsgespräch wird je nach Kanton eine Gebühr von mehreren tausend Euro fällig.

Die Alternative: Eignungsprüfung bestehen

Neben diesen beiden Herangehensweisen existiert eine dritte Möglichkeit, die dir ebenfalls die Tätigkeit als Anwalt in der Schweiz ermöglicht. Dabei handelt es sich um eine mündliche Eignungsprüfung, welche für die Aufnahme im Verzeichnis abgelegt werden muss und welche schließlich auch das Führen der Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt / Rechtsanwältin“ erlaubt. Der Vorteil: Um diese Eignungsprüfung zu bestehen, musst du dich intensiv mit dem Schweizer Recht befassen. Das kann, je nach dem von dir angestrebten Job, ein Vorteil sein. Außerdem musst du in diesem Fall keine drei Jahre in der Schweiz gearbeitet haben: Tatsächlich musst du gar keine Tätigkeit in der Schweiz nachweisen. Lediglich der Nachweis über den Abschluss des ersten oder zweiten Staatsexamens muss für die Aufnahme zur Prüfung vorgelegt werden.

Inhalte der Eignungsprüfung sind hauptsächlich die Fachgebiete, die sich vom deutschen Recht unterscheiden. Das können zum Beispiel Zivilprozessrecht, Strafprozessrecht, Staats- und Verwaltungsrecht, Schuldbetreibungs- und Konkursrecht sowie Anwaltsrecht sein. Möchtest du die Prüfung ablegen, musst du dich gut vorbereiten: In der Regel solltest du dafür mehrere Monate einplanen.

Tipp: LL.M. in der Schweiz

Ob du noch studierst oder bereits als Anwalt arbeitest: Wenn du eine Karriere in der Schweiz starten möchtest, dann kann ein LL.M.-Studium eine gute Möglichkeit sein, für dich herauszufinden, wie dir das Leben in der Schweiz gefällt und ob du dir vorstellen könntest, deinen Lebensmittelpunkt dorthin zu verlegen. Das Studium in der Schweiz gibt dir außerdem die Möglichkeit, wichtige Kontakte zu knüpfen, von denen du später profitieren kannst.

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Wie realistisch ist eine Karriere als deutscher Anwalt in der Schweiz?

Theoretisch ist die Arbeit in der Schweiz als Anwalt ohne allzu große Hürden möglich. Doch wie sieht es in der Praxis aus? Hat ein deutscher Jurist Chancen auf dem schweizerischen Jobmarkt?

Prinzipiell solltest du als Deutscher keine allzu großen Nachteile bei deiner Bewerbung bei schweizerischen Kanzleien haben, solange du die Sprache des Unternehmens (und der Mandanten) sprichst. Sprichst du nicht fließend italienisch oder französisch, solltest du dich lieber auf die Arbeit in dem deutschen Teil der Schweiz konzentrieren oder dir eine international ausgerichtete Kanzlei suchen, in der Englisch gesprochen wird.

Wichtig ist selbstverständlich, dass du die notwendigen Qualifikationen für deinen Job mitbringst. Besonders sinnvoll ist die Bewerbung wohl bei international agierenden Kanzleien oder Firmen, da sich hier die benötigten Kenntnisse nicht besonders von denen in anderen Ländern unterscheiden. In Fachbereiche wie M&A oder Banken- und Finanzierungsrecht kannst du dich mit entsprechenden Vorkenntnissen schnell einlernen. Etwas schwieriger wird es bei Rechtsgebieten wie zum Beispiel dem Arbeitsrecht, die länderspezifischer sind.

 

Wenn du wirklich als Anwalt in der Schweiz arbeiten möchtest, dann gibt es nicht viele Argumente, die dagegen sprechen: Dir bieten sich zahlreiche Möglichkeiten, deinen Beruf dort auszuüben und du hast – wenn du die bürokratischen Schritte durchlaufen hast – praktisch dieselben Möglichkeiten wie Anwälte aus der Schweiz. Welcher Weg für dich der geeignetste ist, machst du am besten von deinen konkreten Plänen abhängig. Generell gilt jedoch, dass es sinnvoll ist, bereits in Deutschland ein wenig Berufserfahrung zu sammeln, bevor du dich in die Schweiz bewirbst. Auf diese Art hast du mehr überzeuge Argumente, warum die Kanzlei oder das Unternehmen gerade dich einstellen sollte.


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Laura Hörner
Kulturwirtschaft Uni Passau

Als freie Autorin schreibt Laura Hörner bei TalentRocket über Themen rund um die juristische Karriere. Besonders interessiert sie sich dabei für die vielfältigen Karrierewege, die Jurist:innen offenstehen.