Juristin in einer Auslandskanzlei

Veröffentlicht am 02.03.2026

Als Jurist ins Ausland | Chancen & Voraussetzungen

Für eine internationale Karriere als Anwält:in gilt es viele Hürden zu meistern. Hier findest du alles rund um juristische Tätigkeiten im Ausland.

Mit einer Zulassung als Volljurist:in eröffnen sich vielfältige internationale Karrierepfade, primär in der freien Wirtschaft und bei EU-Institutionen. Während der nationale Staatsdienst meist Staatsangehörigen vorbehalten bleibt, profitieren Rechtsanwält:innen von der EU-weiten Niederlassungsfreiheit und Integrationsmöglichkeiten nach dreijähriger Tätigkeit. Für eine US-Zulassung sind seit 2026 das „NextGen Bar Exam“ sowie meist ein US-LL.M. erforderlich, was signifikante finanzielle Investitionen voraussetzt. Karrieren in EU-Organen werden über digitalisierte EPSO-Auswahlverfahren zugänglich.

Als Jurist ins Ausland: Wo liegen die besten Chancen?

Grundsätzlich ist der Vorteil der breiten Ausbildung zum:zur Volljurist:in die Fülle an offenstehenden Türen nach den beiden Examina. Wer heute als Jurist:in im Ausland arbeiten möchte, findet vielfältigere Wege vor als je zuvor – auch wenn bestimmte Pfade aufgrund nationaler Vorbehalte nach wie vor eine Herausforderung darstellen.


Inhouse und Wirtschaftsschwerpunkt

Am flexibelsten zeigt sich der Bereich für Inhouse- und Wirtschaftsjurist:innen: In global agierenden Konzernen ist eine lokale Anwaltszulassung oft zweitrangig, da die Beratung im Kontext des Unternehmensrechts, der Compliance oder des Vertragsmanagements erfolgt. Hier zählt also primär Fachwissen. Zudem hat die Etablierung von Remote-Work-Modellen und „Workations“ dazu geführt, dass grenzüberschreitendes Arbeiten für begrenzte Zeiträume heute organisatorisch deutlich einfacher umsetzbar ist.


Freie Wirtschaft

In der freien Wirtschaft sind die Chancen auf einen reibungslosen Wechsel ebenfalls relativ hoch. In internationalen Großkanzleien gehört das „Secondment“ – eine zeitlich begrenzte Entsendung an einen Auslandsstandort – mittlerweile zum Standardrepertoire der Personalentwicklung für erfahrene Associates. Aber auch für dauerhafte Entsendungen gibt es inzwischen Optionen: Je nach Zielstaat müssen Anwält:innen zwar Zusatzqualifikationen erwerben (wie den LL.M. oder das Solicitor-Examen), doch die formale Zulassung ist durch internationale Abkommen oft gut strukturiert.

Eine spannende Alternative für Expert:innen mit regionalem Fokus bieten spezialisierte International Desks (z. B. ein „French Desk“ oder „China Desk“), wo du als zentrale Brückenbauer:in zwischen den Rechtsordnungen agierst.
 

Staatsdienst

Deutlich hürdenreicher bleibt der klassische Staatsdienst. Wer eine Laufbahn als Richter:in oder Staatsanwält:in anstrebt, sieht sich in den meisten Ländern strengen Klauseln gegenüber - sei es die Erfordernis einer lokalen Vollausbildung oder die bloße Staatsangehörigkeit. Der Weg in die Justiz eines anderen Staates ist also für deutsche Volljurist:innen nach wie vor nur in seltenen Ausnahmefällen gangbar.
 

Infobox: Deine Möglichkeiten im Überblick

 
  • Inhouse-Transfer: Wechsel in die Rechtsabteilung einer Auslandsniederlassung; oft ohne neue Zulassung möglich.
  • Secondment: Ideal für den befristeten Einstieg (6–24 Monate) innerhalb des Kanzleinetzwerks.
  • Workation: Modernes Modell für kurze Auslandsphasen (steuerrechtliche Prüfung durch die Arbeitgeber:innen jedoch zwingend erforderlich).

Berufliche Freizügigkeiten für Anwält:innen innerhalb der Europäischen Union

Anders sieht es für Jurist:innen – speziell Anwält:innen – innerhalb der Europäischen Union aus. Dass das deutsche Staatsexamen auch über die Grenzen des Landes hinaus einen hohen Marktwert besitzt, zeigt sich bei der Nutzung der europäischen Grundfreiheiten.

Auf Basis der Niederlassungsrichtlinie 98/5/EG sind Anwält:innen in anderen EU-Staaten befugt, sich dauerhaft niederzulassen und dort unter ihrer herkunftstaatlichen Berufsbezeichnung (also als „Rechtsanwalt“ oder „Rechtsanwältin“) tätig zu werden. Eine zusätzliche Prüfung ist für den Start nicht erforderlich; es genügt die Eintragung bei der zuständigen Anwaltskammer des Aufnahmelandes.

Wer jedoch die vollständige Integration in den Berufsstand des Gastlandes anstrebt (z. B. um den Titel „Avocat“ oder „Abogado“ zu führen), hat zwei bewährte Wege:

  • Die Drei-Jahres-Regel: Nach einer dreijährigen, effektiven und regelmäßigen Tätigkeit im Recht des Aufnahmemitgliedstaats (einschließlich des Unionsrechts) können sich Anwält:innen ohne weitere Eignungsprüfung in die lokale Anwaltschaft eingliedern lassen.
  • Die Eignungsprüfung: Alternativ kann die lokale Zulassung direkt über eine Prüfung erlangt werden, die sich gezielt auf die Unterschiede zwischen den Rechtssystemen konzentriert.

Auch Länder außerhalb der EU, namentlich Norwegen, Island und Liechtenstein (EWR) sowie die Schweiz bieten hervorragende Möglichkeiten. Zuletzt hat die Schweiz gemeinsam mit der EU das neue Paket der „Bilateralen III“ unterzeichnet, welches auch die bewährte Freizügigkeit verstetigt und den rechtlichen Rahmen für deutsche Jurist:innen modernisiert.
 

Der Weg in den EU-Dienst: Das EPSO-Verfahren

Der Zugang zu diesen attraktiven Positionen erfolgt über das zentrale Auswahlverfahren des Europäischen Amtes für Personalauswahl (EPSO). Im Jahr 2026 ist dieser Prozess effizienter und digitaler denn je: Das früher langwierige, mehrtägige Assessment-Center wurde durch ein vollständig ortsunabhängiges Online-Auswahlmodell ersetzt.

Bewerber:innen absolvieren heute an einem einzigen Prüfungstag computergestützte Tests zu kognitiven Fähigkeiten, EU-Fachwissen und digitalen Kompetenzen sowie eine schriftliche Fallstudie (Written Test). Für Volljurist:innen bieten sich insbesondere zwei Pfade an:

  • Generalist:innen ("AD-Laufbahn"): Einstieg als Administrator:in in verschiedensten Politikbereichen der Kommission oder des Parlaments.
  • Spezialist:innen (Lawyer-Linguists): Fokus auf die rechtssichere Ausarbeitung und Übersetzung von Gesetzestexten – ideal für Jurist:innen mit ausgeprägtem Sprachentalent.
     

Infobox: Der Status „Europäische:r Rechtsanwalt:anwältin

  • Berufsbezeichnung: Jurist:innen arbeiten im Ausland unter der Bezeichnung „Rechtsanwalt/Rechtsanwältin“. Der Zusatz der deutschen Kammerzugehörigkeit ist oft verpflichtend.
  • Tätigkeitsfeld: Erlaubt ist die Beratung im Recht des Herkunftsstaates, im Unionsrecht sowie im Recht des Aufnahmestaates.
  • Vollintegration: Nach drei Jahren Praxis im lokalen Recht entfällt die Eignungsprüfung für die Aufnahme des Titels des Gastlandes (z. B. Solicitor, Advocate).
Der Weg in die USA ist heute ein Projekt, das strategische Planung und ein ordentliches Budget erfordert.

Als Anwalt in die USA: Wie realistisch ist der Wechsel in die Staaten?

Für viele Jurastudierende und junge Anwält:innen ist es die Vorstellung schlechthin: In den Hochhäusern von Manhattan oder Washington D.C. an den ganz großen Deals mitzuwirken. Doch der Weg in die USA ist für deutsche Volljurist:innen heute ein Projekt, das strategische Planung und ein ordentliches Budget erfordert. Grundsätzlich gibt es zwei primäre Wege, um als Jurist:in in die USA zu gehen:
 

1. Foreign Legal Consultant - Der direkte Weg über internationale Kanzleien

Manche deutsche Jurist:innen schaffen - wie oben beschrieben - den Sprung über ein internatinales Secondment oder als Spezialist:innen für deutsches und europäisches Recht in US-Kanzleien. Hier punkten Sie mit Ihrem deutschen Staatsexamen. Wer diesen Weg wählt, muss sich jedoch bewusst sein: Ohne US-Zulassung ist die Tätigkeit oft auf beratende Rollen im Hintergrund beschränkt. Eine „echte“ Anwaltszulassung vor Ort ist so nicht möglich, und die Nachfrage nach reinen Expert:innen für deutsches Recht ist in den USA zwar vorhanden, aber eine exklusive Nische.
 

2. US-Bar-Examen - der Königsweg

Wer vollumfänglich als Attorney at Law praktizieren möchte, kommt am Bar-Examen nicht vorbei. Wichtig zu wissen: Das US-Prüfungssystem befindet derzeit sich im größten Umbruch seit Jahrzehnten. Seit Juli 2026 führen die ersten Bundesstaaten das neue „NextGen Bar Exam“ ein. Dieses konzentriert sich weniger auf pures Auswendiglernen und stärker auf praxisnahe Fähigkeiten wie juristische Recherche, Mandant:innenberatung und Verhandlungsführung.

Für deutsche Jurist:innen ist der Bundesstaat New York nach wie vor das attraktivste Ziel. Um dort zur Prüfung zugelassen zu werden, ist in der Regel ein US-Masterstudium (LL.M.) an einer ABA*-akkreditierten Law School zwingend erforderlich.

Die Kosten haben es in sich: Rechnet man Studiengebühren, Lebenshaltungskosten und die spezialisierten Vorbereitungskurse (wie Barbri oder Kaplan) zusammen, sollte man für das Abenteuer USA heute ein Budget von 70.000 bis 100.000 Euro (oft über Kredite oder Stipendien finanziert) einplanen. Allein die Prüfungs- und Vorbereitungsgebühren liegen mittlerweile oft bei über 7.000 Euro.

*American Bar Association
 

Infobox: So realistisch ist die Anwaltstätigkeit in den USA

  • Visum-Hürde: Das H-1B-Visum bleibt ein Nadelöhr. Die Lotterie-Gewinnchancen lagen zuletzt bei etwa 35 %. Alternativ prüfen viele das J-1 (Trainee) oder O-1 (für „außergewöhnliche Fähigkeiten“).
  • NextGen Bar: Interssenten sollten genau prüfen, ob ihr Ziel-Bundesstaat bereits das neue Prüfungsformat nutzt oder noch das „Legacy UBE“ (Uniform Bar Exam) anbietet.
  • Gehaltschancen: Wer es in eine „Big Law“-Kanzlei in New York schafft, kann mit Einstiegsgehältern von über 225.000 USD rechnen – was die hohen Investitionskosten mittelfristig relativiert.

Starte deine Karriere im Ausland:

Workation & Remote Work: Arbeiten als „Legal Nomad“

Mit den umfangreichen Möglichkeiten des mobilen Arbeitens ist die Grenze zwischen „hier“ und „dort“ fließend geworden. Viele erfahrene Jurist:innen nutzen mittlerweile die Möglichkeit der Workation – also das zeitlich begrenzte Arbeiten von einem Ort Ihrer Wahl. Dank moderner Gesetzgebung ist dies heute rechtssicher umsetzbar.

Besonders innerhalb der EU hat das multilaterale Rahmenübereinkommen zur Telearbeit die Hürden gesenkt. Wer als angestellte:r Jurist:in weniger als 50 % Ihrer Gesamtarbeitszeit im EU-Ausland verbringt, bleibt in der Regel im deutschen Sozialversicherungssystem. Zwei- bis dreimonatige Aufenthalte im Ausland werden damit organisatorisch um einiges unkomplizierter und bieten eine perfekte Basis für berufliches Networking und die Erweiterung der eignen Fähigkeiten.
 

Checkliste für Ihre Workation als Jurist:in

  • A1-Bescheinigung: Beantrage diese zwingend vorab bei deiner Krankenkasse oder dem Versorgungswerk, um den Versicherungsschutz im Ausland nachzuweisen.
  • Berufsrecht: Stelle sicher, dass dein digitaler Arbeitsplatz den Anforderungen der BRAO an die Verschwiegenheit entspricht (verschlüsselte Hardware, Sichtschutz).
  • Steuerrecht: Achte auf die 183-Tage-Regel, um eine ungewollte Steuerpflicht im Ausland zu vermeiden.
  • Versicherungsschutz: Kläre mit deiner Berufshaftpflichtversicherung, ob Tätigkeiten aus dem Homeoffice im Ausland vollumfänglich abgedeckt sind.