Als Anwalt in die USA: Wie realistisch ist der Wechsel in die Staaten?
Für viele Jurastudierende und junge Anwält:innen ist es die Vorstellung schlechthin: In den Hochhäusern von Manhattan oder Washington D.C. an den ganz großen Deals mitzuwirken. Doch der Weg in die USA ist für deutsche Volljurist:innen heute ein Projekt, das strategische Planung und ein ordentliches Budget erfordert. Grundsätzlich gibt es zwei primäre Wege, um als Jurist:in in die USA zu gehen:
1. Foreign Legal Consultant - Der direkte Weg über internationale Kanzleien
Manche deutsche Jurist:innen schaffen - wie oben beschrieben - den Sprung über ein internatinales Secondment oder als Spezialist:innen für deutsches und europäisches Recht in US-Kanzleien. Hier punkten Sie mit Ihrem deutschen Staatsexamen. Wer diesen Weg wählt, muss sich jedoch bewusst sein: Ohne US-Zulassung ist die Tätigkeit oft auf beratende Rollen im Hintergrund beschränkt. Eine „echte“ Anwaltszulassung vor Ort ist so nicht möglich, und die Nachfrage nach reinen Expert:innen für deutsches Recht ist in den USA zwar vorhanden, aber eine exklusive Nische.
2. US-Bar-Examen - der Königsweg
Wer vollumfänglich als Attorney at Law praktizieren möchte, kommt am Bar-Examen nicht vorbei. Wichtig zu wissen: Das US-Prüfungssystem befindet derzeit sich im größten Umbruch seit Jahrzehnten. Seit Juli 2026 führen die ersten Bundesstaaten das neue „NextGen Bar Exam“ ein. Dieses konzentriert sich weniger auf pures Auswendiglernen und stärker auf praxisnahe Fähigkeiten wie juristische Recherche, Mandant:innenberatung und Verhandlungsführung.
Für deutsche Jurist:innen ist der Bundesstaat New York nach wie vor das attraktivste Ziel. Um dort zur Prüfung zugelassen zu werden, ist in der Regel ein US-Masterstudium (LL.M.) an einer ABA*-akkreditierten Law School zwingend erforderlich.
Die Kosten haben es in sich: Rechnet man Studiengebühren, Lebenshaltungskosten und die spezialisierten Vorbereitungskurse (wie Barbri oder Kaplan) zusammen, sollte man für das Abenteuer USA heute ein Budget von 70.000 bis 100.000 Euro (oft über Kredite oder Stipendien finanziert) einplanen. Allein die Prüfungs- und Vorbereitungsgebühren liegen mittlerweile oft bei über 7.000 Euro.
*American Bar Association
Infobox: So realistisch ist die Anwaltstätigkeit in den USA
- Visum-Hürde: Das H-1B-Visum bleibt ein Nadelöhr. Die Lotterie-Gewinnchancen lagen zuletzt bei etwa 35 %. Alternativ prüfen viele das J-1 (Trainee) oder O-1 (für „außergewöhnliche Fähigkeiten“).
- NextGen Bar: Interssenten sollten genau prüfen, ob ihr Ziel-Bundesstaat bereits das neue Prüfungsformat nutzt oder noch das „Legacy UBE“ (Uniform Bar Exam) anbietet.
- Gehaltschancen: Wer es in eine „Big Law“-Kanzlei in New York schafft, kann mit Einstiegsgehältern von über 225.000 USD rechnen – was die hohen Investitionskosten mittelfristig relativiert.