Als Jurist in eine Kanzlei oder zum Staat - angestellt oder verbeamtet? - Karrieremagazin TalentRocket Jura

Als Jurist in eine Kanzlei oder zum Staat - angestellt oder verbeamtet?

Gegenüberstellung: Anwalt vs. verbeamteter Jurist

- Ein Gastbeitrag des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen - von Dr. Robert Heymann 

Mit sinkenden Einstellungsnoten im staatlichen Bereich stehen immer mehr Jura-Absolventen und -Absolventinnen vor der Wahl: Anwalt oder Staat, angestellt oder verbeamtet. Worin liegen die Unterschiede?

Arbeitnehmer

Wer die Wahl zwischen Staat und Kanzlei hat, tendiert häufig zu einer Großkanzlei. Deren Associates sind Arbeitnehmer. Damit gelten für sie alle Regeln des Arbeitsrechts. Selbstverständlich wird von ihnen hohes Engagement und hervorragende fachliche Leistung erwartet.

Sie müssen ihren Beitrag zum wirtschaftlichen Erfolg der Kanzlei leisten, der in Form sogenannter abrechenbarer Stunden gemessen wird. Die Beschäftigten einer Kanzlei tragen letztlich auch das wirtschaftliche Risiko, falls die Geschäfte schlechter laufen.

Beamte

Für Beamte hingegen gilt das Lebenszeitprinzip. Ihre Besoldung kann in haushälterisch schwierigen Zeiten zwar gekürzt oder die Arbeitszeit verlängert werden, alimentiert wird der Beamte aber bis zu seinem letzten Atemzug – und seine Hinterbliebenen sogar darüber hinaus.

Die Konjunkturunabhängigkeit des Beamtendienstes liegt nicht nur an seinem Verfassungsrang, sondern auch daran, dass die Verwaltung insbesondere in schwierigen Zeiten umfangreiche Aufgaben zu erledigen hat, die in der Tendenz insgesamt eher zunehmen.
 

Arbeitsbelastung

Beamte leisten je nach Dienstherrn überwiegend 40 Stunden Dienst in der Woche (z. B. Bayern), sind wegen der großzügigen Gleitzeitregelungen dabei aber flexibel. In Großkanzleien haben die Associates dagegen flexibel auf die Wünsche der Mandanten und Partner zu reagieren und kommen auch in einer normalen Woche auf hohe Stundenzahlen.

Darüber hinaus wird von Anwältinnen und Anwälten oft verlangt, auch in der Freizeit telefonisch erreichbar zu sein. Der Lohnzettel mag Monat für Monat einen höheren Auszahlbetrag anzeigen, aber im Verhältnis zu den tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden und der größeren Arbeitsdichte in einer Großkanzlei, muss sich die Besoldung des Beamten nicht verstecken.

Beamte leisten je nach Dienstherrn überwiegend 40 Stunden Dienst in der Woche (z. B. Bayern), sind wegen der großzügigen Gleitzeitregelungen dabei aber flexibel.
Dr. Robert Heymann

Bezahlung

Für eine dreißigjährige ledige Beamtin, die gerade beim Staat angefangen hat, ergibt sich im Vergleich mit ihrer Kollegin in einer Anwaltskanzlei zum Beispiel das folgende Bild (Werte gerundet).
 

Beamtin
Bruttojahresgehalt: 50.000€
Nettojahresgehalt: 36.000€
Arbeitszeit: Gleitzeitregelung, 30 Tage Urlaub
Nettoeinkommen pro Stunde: 20,45€ (40-Stundenwoche)

im Vergeich dazu: 

Angestellte: 
Bruttojahresgehalt: 60.000€ - 100.000€
Nettojahresgehalt: 35.000€ - 56.000€
Arbeitszeit: deutlich länger, Urlaub nach Vereinbarung (oft 25-30 Tage)
Nettoeinkommen pro Stunde: 16,57€ - 26,52€ (48-Stundenwoche)


Die Beamtenbesoldung steigt alle drei bis vier Jahre in sogenannten Erfahrungsstufen an. Hinzu kommen Gehaltssteigerungen durch Beförderungen. Bei Heirat oder Eingehung einer Lebenspartnerschaft gibt es einen Familienzuschlag und, wenn sich Nachwuchs einstellt, auch noch einen Kinderzuschlag – oder mehrere. Wie sich die Gehälter der Anwälte entwickeln, entscheidet jede Kanzlei selbst.

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