Anwalt verliert Zulassung

Verfasst von Laura Hörner|Veröffentlicht am 24.05.2021

Wie man die Anwaltszulassung erhält - und wieder verliert

8 Gründe, deine Zulassung zu verlieren

Die Zulassung zum Rechtsanwalt endlich zu bekommen, ist für die meisten Juristen einer der schönsten Tage ihrer ganzen Karriere: Endlich haben sich die vielen Jahre an der Uni und die zahllosen Stunden in der Bibliothek endlich ausgezahlt! Wer die zweite juristische Staatsprüfung erfolgreich abgeschlossen hat, eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen kann und keinen Zulassungsversagungsgrund gegen sich stehen hat, der darf sich nach Anmeldung bei der Rechtsanwaltskammer offiziell als Anwalt bezeichnen. Doch diese Bezeichnung tragen nicht alle Juristen auf Lebenszeit – denn es gibt einige Gründe, um diese Zulassung zu entziehen. Was du tun musst, um dich als Rechsanwalt bezeichnen zu dürfen, und wie du deine Anwaltszulassung wieder verlieren kannst, erfährst du hier.

Zum Titel Rechsanwältin oder Rechtsanwalt in 5 Schritten

Ein weit verbreiteter Irrtum unter juristischen Laien ist, dass mit erfolgreichem Abschluss des zweiten Staatsexamens (sog. Zweite Juristische Prüfung) automatisch die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" verliehen wird. Tatsächlich müssen hierzu einige Hürden überwunden werden. Diese Schritte sind nötig, um den Titel tragen zu dürfen:

1. Schritt: Erfolgreicher Abschluss der juristischen Ausbildung

Anwalt kann nur werden, wer die juristische Ausbildung als Ganzes erfolgreich abgeschlossen hat. Das bedeutet, dass du zunächst nach dem Studium an einer Universität die Erste Juristische Prüfung erfolgreich ablegen musst, bevor sich die praktische Ausbildung in Form des Referendariats und die Zweite Juristische Prüfung anschließen. Mit dem Ersten und Zweiten Staatsexamen wird man zum sogenannten Volljuristen.

2. Schritt: Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung

Nach § 51 BRAO besteht die Verpflichtung, eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus der Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro abzuschließen.

3. Schritt: Die Zulassung als Rechtsanwalt

Die Anwälte eines OLG-Bezirks bilden eine Rechtsanwaltskammer. Die örtliche Rechtsanwaltskammer ist in ihrem Bezirk für das Zulassungsverfahren zuständig. Dorthin musst du den jeweiligen – grundsätzlich auch online zu erhaltenden – Zulassungsantrag ausgefüllt, unterschrieben und nebst den notwendigen Anlagen per Post senden.

Üblicherweise sind folgende Unterlagen mit dem Antrag einzureichen:

  • ein Lebenslauf mit einem aktuellen Lichtbild
  • eine amtlich beglaubigte Kopie des zweiten Staatsexamens
  • ein Nachweis über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung
  • ein Nachweis über die Berechtigung zum Führen eines akademischen Grades
  • ein Führungszeugnis der Belegart ‚N‘

Zu beachten ist, dass der Abschluss des Zulassungsverfahrens in aller Regel bis zu sechs Wochen dauern kann.

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4. Schritt: Die Kosten der Zulassung

Es fallen zwei unterschiedliche Kosten für die Zulassung als Anwalt an: einmal für die Erstzulassung und im weiteren Verlauf ein Jahresbeitrag. Die Höhe der jeweiligen Kosten wird von den örtlichen Rechtsanwaltskammern bestimmt.

Deshalb liegen die Kosten der Erstzulassung aktuell zwischen 100 und 400 Euro, der Jahresbeitrag zwischen 160 und 335 Euro. Einige Rechtsanwaltskammern bieten jedoch auch einen Sonderbeitrag für Berufsanfänger an. Der Jahresbeitrag liegt in diesen Fällen in aller Regel bei um die 100 Euro.

Daneben fallen Zulassungskosten immer dann an, wenn der OLG-Bezirk gewechselt wird. Die Kosten hierfür liegen zwischen 50 und 225 Euro.

5. Schritt: Vereidigung bei der Rechtsanwaltskammer

Nach § 12a BRAO hat der Bewerber grundsätzlich auch folgenden Eid vor der Rechtsanwaltskammer zu leisten:

„Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwalts gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“

Selbstverständlich ist das Leisten des Eides auch ohne religiöse Beteuerung möglich, sofern es der Bewerber aus Glaubens- oder Gewissensgründen nicht möchte. Alternativ kann dann folgendes Gelöbnis geleistet werden:

„Ich gelobe, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwalts gewissenhaft zu erfüllen.“

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Wann verliere ich meine Anwaltszulassung?

Zum Juristen oder zur Juristin zu werden, ist nicht einfach (mehr dazu später). So lange es auch dauert, deine Zulassung zu erhalten, so schnell kann sie dir auch wieder entzogen werden. Natürlich müssen dafür triftige Grüde vorliegen. Unter diesen 8 Voraussetzungen kannst du deine Zulassung verlieren:

1. Eine Straftat begehen

Wer sich etwas zuschulden lassen kommt, der kann kein Anwalt mehr sein. Oder? Nicht ganz, denn nicht bei jeder Straftat wird dir gleich deine Zulassung entzogen. Relevant sind in diesem Fall nur solche Verurteilungen, die entweder mit dem Beruf direkt in Verbindung stehen oder solche, die einen Verlust von Vertrauen und Ansehen zur Folge haben. So wirst du nicht deine Zulassung als Anwalt verlieren, wenn du bei Rot über die Ampel gehst, sehr wohl aber, wenn du etwa die Gelder deiner Mandanten veruntreust oder in sonstige betrügerische Tätigkeiten verwickelt bist. Dazu zählen nicht nur selbst verschuldete Straftaten, sondern auch Fahrlässigkeit.

2. Gesundheitliche Gründe

Tatsächlich kann es vorkommen, dass einem Anwalt die Zulassung entzogen wird, wenn er langfristig gesundheitliche Probleme hat, die ihn in der Ausübung seines Berufes stark einschränken. Das geschieht, um die Interessen der Rechtssuchenden zu schützen. Kann ein Anwalt also aufgrund körperlicher Einschränkungen keine angemessene Rechtsberatung bieten, dann ist es durchaus möglich, dass er seinen Beruf nicht mehr ausüben darf. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um schwerwiegende und chronische psychische Erkrankungen.

3. Grundrechtsverwirkung

Bisher ist eine Grundrechtsverwirkung in Deutschland noch nie vorgekommen, auch wenn es bereits Anträge darauf gab. Sollte einem Anwalt ein Grundrecht abgesprochen werden, weil er die Meinungsfreiheit etwa „zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht“ (Art 18 GG), kann ihm die Zulassung entzogen werden.

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4. Vermögensverfall

Anwälte haben auch finanzielle Verpflichtungen. Können sie diesen nicht mehr nachkommen, dann droht ihnen der Verlust ihrer Zulassung – zumindest dann, wenn die Interessen der Rechtssuchenden dadurch gefährdet sind. In den meisten Fällen tritt ein solcher Fall ein, wenn es ein Insolvenzverfahren gegen den Anwalt gibt oder wenn er im Verzeichnis des Vollstreckungsgerichts eingetragen ist. Der Anwalt kann dem entgegenwirken, indem er entweder die Forderungen zurückzahlt oder eine geordnete Vermögensaufstellung vorweist – also eine Art Plan darüber, welche Schulden und welche Einnahmen bestehen und wie erstere beglichen werden sollen.

5. Nebentätigkeit

Nicht alle Anwälte sind ausschließlich in ihrem Hauptberuf tätig. Denn generell darf ein Rechtsanwalt auch eine Nebentätigkeit aufnehmen. Die Voraussetzung: Diese muss mit dem Beruf des Anwalts vereinbar sein und die Ausübung des Berufes in einem gewissen Maße zulassen – nimmt ein Anwalt zum Beispiel eine Anstellung in Vollzeit an, kann dies seine Möglichkeiten, seinen Anwaltsberuf auszuüben, stark einschränken. Um dem entgegenzuwirken, kann der Arbeitgeber eine sogenannte Freistellungserklärung ausfüllen, welche es dem Anwalt erlaubt, auch während seiner Arbeitszeiten seine Anwaltstätigkeiten auszuüben. Ob die Nebentätigkeit mit der Anwaltspraxis vereinbar ist, prüft die Rechtsanwaltskammer. Generell sind Nebentätigkeiten bis zu einem Umfang von rund 30 Stunden jedoch unbedenklich. Entschieden wird im Einzelfall.

Nicht nur zeitlich kann eine Nebentätigkeit nicht mit dem Beruf des Anwalts vereinbar sein, sondern natürlich auch inhaltlich. So ist besonders die Tätigkeit als Makler oder als Geschäftsführer problematisch, wenn die Gesellschaft mit Finanzdienstleistungen, Immobilien oder Versicherungen vermittelt oder damit handelt.

6. Tätigkeit im Öffentlichen Dienst

Wenn du eine Laufbahn als Beamter auf Lebenszeit oder als Richter beginnst oder wenn du als Berufssoldat dienst, verlierst du deine Anwaltszulassung. Dies hat den Hintergrund, dass die Anwaltstätigkeit nicht unter staatlichem Einfluss stehen soll – weder zum Nachteil noch zum Vorteil von Rechtssuchenden. Eine Ausnahme besteht dann, wenn du einen der Berufe nur vorübergehend ausübst und zum Beispiel zum Richter auf Probe ernannt wirst. Möchtest du als Rechtsanwalt einen anderen Beruf im Öffentlichen Dienst ausüben, dann gilt hier wie bei anderen Nebentätigkeiten, dass diese zuvor von der Rechtsanwaltskammer geprüft werden muss.

Wenn du eine Laufbahn als Beamter auf Lebenszeit oder als Richter beginnst oder wenn du als Berufssoldat dienst, verlierst du deine Anwaltszulassung.

7. Keine Berufshaftpflichtversicherung

Wer Anwalt sein möchte, der muss eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Denn mit dem Beruf kommt ein hohes finanzielles Risiko einher – die Versicherung muss sich mindestens auf eine Summer von 250.000 Euro belaufen. Damit sichert sich der Rechtsanwalt zum Beispiel gegen Schäden ab, die durch eine falsche Beratung entstanden sind.

8. Die Kanzleipflicht missachten

Wer eine Zulassung zum Rechtsanwalt erhält, der muss (insofern er keine Befreiung davon erhält) eine Kanzlei einrichten, die sich im Bezirk der Rechtsanwaltskammer befindet. Tut er dies nicht innerhalb der entsprechenden Frist oder gibt er seine Kanzlei auf, ohne von der Kanzleipflicht befreit worden zu sein, dann kann ihm die Zulassung entzogen werden. Auch wenn der Anwalt eine Befreiung erhalten hat, kann er die Zulassung verlieren, wenn er sich nicht an die ihm gemachten Auflagen hält oder wenn er innerhalb der ersten drei Monate nach seiner Befreiung keinen Zustellungsbevollmächtigten bestellt.

 

Wenn ein Anwalt seine Zulassung verliert, dann bedeutet das nicht, dass er den Beruf nie wieder ergreifen kann. Stattdessen ist es möglich, eine Wiederzulassung zu beantragen. Das kann zum Beispiel dann erfolgreich sein, wenn ein finanziell in Not geratener Anwalt nun wieder in einer guten Lage ist oder ein Anwalt mit psychischer Erkrankung erfolgreich therapiert wurde. Selbst nach schwereren Vergehen wie einem Betrug kann nach rund 15 bis 20 Jahren eine Wiederzulassung möglich sein, wenn sich der Anwalt in der Zwischenzeit nichts zuschulden kommen lassen hat. Über eine Wiederaufnahme wird wie in allen Fällen individuell von der Rechtsanwaltskammer entschieden.

GÖRG
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Laura Hörner
Kulturwirtschaft Uni Passau

Als freie Autorin schreibt Laura Hörner bei TalentRocket über Themen rund um die juristische Karriere. Besonders interessiert sie sich dabei für die vielfältigen Karrierewege, die Jurist:innen offenstehen.