Notar in seinem Büro

Veröffentlicht am 23.02.2026

Berufsziel Notar - Voraussetzungen, Gehalt & mehr

Ein Überblick über den Werdegang, Aufgaben und Arbeitsalltag

Eine Tätigkeit als Notar:in ist für viele Studierende des Rechts und berufstätige Jurist:innen ein großer Traum. Notar:innen haben ein hohes Ansehen, ihre Tätigkeit ist maßgebend für viele relevante Abläufe des gesellschaftlichen Lebens und nicht zuletzt wird der Beruf des Notars stets mit guten Einkünften in Verbindung gebracht. Aber wie wird man Notar:in? Was ist ein Anwaltsnotariat und wie sieht es eigentlich wirklich mit den Verdienstmöglichkeiten von Notar:innen in Deutschland aus? Wir geben die Antworten!

Das Wichtigste zur Arbeit als Notar:in in Kürze

  • Es gibt zwei Arten von Notar:innen: Anwaltsnotar:innen, die auch als Anwält:innen tätig sind, und “Nur-Notar:innen”, die ausschließlich dieser Tätigkeit nachgehen.
  • Die Frage, welche von beiden Optionen für Dich infrage kommt, hängt vor allem von dem Bundesland ab, in dem Du Notar:in werden möchtest.
  • Um Anwaltsnotar:in zu werden, musst Du zunächst einige Jahre anwaltlich tätig gewesen sein und eine Zusatzprüfung absolvieren. Für ein hauptberufliches Notariat musst Du nach dem 2. Staatsexamen eine meist dreijährige Zusatzausbildung absolvieren.
  • Haupberufliche Notar:innen verdienen im Schnitt um ein gutes Drittel mehr als Anwaltsnotar:innen. Das letztendliche Einkommen hängt aber immer von der Auftragslage ab.

Welche Arten von Notaren gibt es?

Die Bezeichnungen für Notar:innen unterscheiden sich – deren Aufgaben, Pflichten und Befugnisse hingegen nicht. Im Grunde unterscheidet sich die Bezeichnung und damit auch der Werdegang anhand des Bundeslandes bzw. der Region.

Es gibt das sogenannte „Nur-Notariat“, bei dem Notar:innen ausschließlich in ebendieser Form tätig sind und das „Anwalts-Notariat“, bei dem ein Notar:innen gleichzeitig auch als Anwält:innen tätig ist. 

Im Süden und Osten der Republik sind Notar:innen lediglich als solche tätig. Berlin ist dabei die Ausnahme, denn dort gibt es das Anwaltsnotariat. In Hessen, großen Teilen von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Schleswig-Holstein ist hingegen das Anwaltsnotariat die Regel. Hamburg bildet im Norden gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern hierbei die Ausnahme. 

Unabhängig von den verschiedenen Formen des Notariats haben alle Notar:innen jedoch bundesweit die gleichen Beurkundungszuständigkeiten und sie unterliegen auch denselben Pflichten, die aus ihrem Amt entstehen.

Deutschlandweit gibt es ca. 1.500 hauptberufliche Notar:innen und ungefähr 5.600 Anwaltsnotar:innen. Eine regelmäßig aktualisierte Statistik mit den Zahlen der letzten Jahre ist bei der Bundesnotarkammer online abrufbar.

 

Was unterscheidet Anwaltsnotare von hauptberuflichen Notaren?

Die Pflichten und Zuständigkeiten sind dieselben, dennoch gibt es natürlich Unterschiede zwischen den Notarformen. In Deutschland ist das Notarwesen so geregelt, dass immer nur so viele Notare bestellt werden, wie man sie auch wirklich braucht.

Die Situation ist daher vergleichbar mit der von Apotheker:innen. Es handelt sich somit um eine sehr regulierte Berufsgruppe, die gleichzeitig natürlich auch von gesetzlichen Regularien, insbesondere der Notarpflicht bei bestimmten Rechtsangelegenheiten, profitiert.

Für ein bestimmtes Gebiet wird daher die Anzahl von Notar:innen festgelegt und diese „müssen“ dann mit den Einkünften aus dem entsprechenden Gebiet auskommen. Die Gebühren, die ein:e Notar:in verlangen kann, sind ähnlich wie die von Anwält::innen bundesweit durch das Gerichts- und Notarkostengesetz bestimmt.

Der/Die Anwaltsnotar:in profitiert somit von der Möglichkeit, neben seinen Einnahmen als Notar:in auch als freiberufliche:r Anwält:in tätig sein zu können.

Gleichzeitig muss er natürlich seinen notariellen Pflichten, die sich aus seiner Bestellung zum:zur Notar:in ergeben, stets nachzukommen. Der Anwaltsnotar hat somit einen höheren Aufwand, bei tendenziell größeren Verdienstmöglichkeiten. Dem entgegen wirkt allerdings die Tatsache, dass einem Anwaltsnotar selbstverständlich auch kleinere bzw. weniger lukrative Gebiete zugewiesen werden können, da diese nicht ausschließlich mit diesen Einkünften rechnen müssen. 

Wie wird man Notar:in?

Dein Berufswunsch steht fest - bleibt nur noch die Frage: Wie wird man Notar:in? Ganz so einfach ist das nicht zu beantworten, dann auch der Werdegang eines/einer Notar:in unterscheidet sich durch dessen Bezeichnung bzw. genauen beruflichen Ausgestaltung. 

Als Anwaltsnotar:in muss man mindestens drei Jahre an dem Ort, an dem man Notar:in werden möchte, als Rechtsanwält:in tätig gewesen sein. Darüber hinaus muss man insgesamt mindestens fünf Jahre Berufserfahrung als Rechtsanwält:in vorweisen können und die notarielle Fachprüfung bestehen. 

Dabei ist zu beachten, dass die Anforderungen in der notariellen Fachprüfung (Paragraph 7a BNotO) kontinuierlich an die aktuelle Rechtsprechung angepasst werden. Erfahrene Anwält:innen sollten hierbei besonders die Vorbereitungszeit von ca. ein bis zwei Jahren einplanen, da die Durchfallquoten nach wie vor relativ hoch sind.

Hat ein:e Rechtsanwält:in diese Voraussetzungen erfüllt, muss er/sie schließlich noch die notarielle Fachprüfung ablegen. Diese gilt ähnlich wie das Steuerberater- oder das Wirtschaftsprüferexamen als ein drittes Staatsexamen und fordert somit noch einmal einen hohen Tribut in Form von Aufwand für die Vorbereitung auf diese Prüfung. 

Möchte man hingegen in einer Region Notar:in werden, in der es nur hauptberufliche Notar:innen gibt, so muss man sich bei der Landesjustizverwaltung bewerben und quasi eine Ausbildung zum/zur Notar:in absolvieren. Die Bewerbung und die Ausbildung erfolgen zunächst als Notarassessor:in. Diese Stellen werden ausgeschrieben und sind mit Blick auf die Stellen als Notar:in bereits begrenzt. Die erste Hürde ist es somit, überhaupt erst als Notarassessor:in angenommen zu werden. Notarassessor:in kann man dafür bereits mit einem bestandenen 2. Staatsexamen werden. Die berufliche Erfahrung wird hier also nicht vorausgesetzt bzw. durch die Ausbildung als Assessor:in ersetzt. 

Die Ausbildung verläuft dann in der Praxis drei Jahre bei einem/einer Notar:in, dem man zugewiesen wird. Begleitet wird dies durch intensive Fortbildungsmaßnahmen nicht nur auf rechtlicher, sondern insbesondere auch auf persönlicher Ebene, bei der Kommunikation und Verhandlungsleitung trainiert werden. Nach drei Jahren können sich Assessor:innen dann für eine Stelle als Notar:in bewerben.

Gut zu wissen: Das Bundesverfassungsgericht hat im September 2025 die starre Altersgrenze von 70 Jahren für Anwaltsnotar:innen gekippt (Az. 1 BvR 1796/23). Bis Juni 2026 wird eine neue, flexiblere Regelung erwartet, die den Verbleib im Amt über das 70. Lebensjahr hinaus unter bestimmten Bedingungen ermöglicht.

Auf der Suche nach einem Job im Notariat?

Notariat: Aufgabenfelder und Themengebiete

Ein:e Notar:in ist täglich mit vielfältigen Aufgabengebieten betraut. Er muss unabhängig sein und einen sensiblen Umgang mit anderen Menschen pflegen können. Wenn verschiedene Personen untereinander Verträge abschließen (wollen), ist der/die Notar:in der/die richtige Ansprechpartner:in dafür.

Dabei ist es wichtig, dass für alle Parteien des Vertrages akzeptable Lösungen angeboten werden. Ein: Notar:in muss dort teilweise schlichtend agieren und auch die Bedürfnisse für die Zukunft seiner/ihrer Mandant:innen schnell erkennen.

Für alle Parteien muss eine zufriedenstellende Umsetzung ihrer Interessen und Bedürfnisse erfolgen. Neben dem Beurkunden von Unterschriften und Rechtsgeschäften übernimmt der/die Notar:in somit auch eine beratende und teilweise schlichtende Tätigkeit.

Er hat die Möglichkeit, in vier großen Bereichen zu praktizieren:
 

1. Immobilien

Im Bereich des Immobilienrechts fungiert der/die Notar:in als unparteiische:r Berater:in, der/die weit über die reine Beurkundung von Kaufverträgen hinausgeht. Er/Sie begleitet den gesamten Prozess vom ersten Entwurf bis zur finalen Eigentumsumschreibung im Grundbuch und stellt sicher, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer rechtlich abgesichert sind. Neben der Gestaltung von Verträgen für den Haus- oder Wohnungskauf umfasst dieses Feld auch die rechtssichere Festlegung von Dienstbarkeiten, wie etwa Nutzungsrechten an fremden Grundstücken (beispielsweise für Stromleitungen oder Wegerechte). Ein wesentlicher Teil der notariellen Praxis entfällt zudem auf die Bestellung von Kreditsicherheiten, insbesondere Grundschulden, sowie auf die präzise Regelung von Kaufpreisfälligkeiten, um den reibungslosen Eigentumsübergang zu gewährleisten.
 

2. Familie und Vorsorge

Das Tätigkeitsfeld „Familie und Vorsorge“ befasst sich mit den sensibelsten privaten Angelegenheiten und erfordert von dir als Notar:in ein hohes Maß an Fingerspitzengefühl. Hier geht es unter anderem um die Schließung von Eheverträgen und Vereinbarungen für Lebenspartnerschaften, um bereits im Vorfeld klare Verhältnisse für den Falle einer Scheidung oder Trennung zu schaffen.

Auch bei der Adoption von Kindern bietet die notarielle Begleitung die notwendige Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Ein weiterer Baustein der modernen Notarsarbeit ist zudem die vorausschauende Vorsorge: Durch die Erstellung von rechtssicheren Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten wird gewährleistet, dass der Wille des Einzelnen auch in Notsituationen – etwa bei Kreditangelegenheiten oder medizinischen Entscheidungen – innerhalb der Familie gewahrt bleibt und langwierige gerichtliche Betreuungsverfahren vermieden werden.
 

3. Erbschaft und Schenkung

Alles was mit dem Thema „Erbschaft und Nachlass“ (Testament, Erbvertrag, gesetzliche Erbfolge, Testamentsregister) und „Schenkung“ (Schenkungssteuer, Erbschaftssteuer) zu tun hat, nimmt sich der/die Notar:in an:

  • Verfügungen von Todes wegen: Der/Die Notar:in berät umfassend bei der Erstellung von Einzeltestamenten sowie Erbverträgen. Dabei wird die gesetzliche Erbfolge stets im Kontext der individuellen familiären Situation geprüft, um spätere Unklarheiten im Nachlass zu vermeiden.
  • Vorweggenommene Erbfolge: Ein wesentlicher Teil der Praxis sind Schenkungen, insbesondere bei der Übertragung von Immobilien unter Vorbehalt von Nutzungsrechten wie Nießbrauch.
  • Steuerliche Optimierung: Im Rahmen der Vertragsgestaltung werden die Auswirkungen der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer berücksichtigt, um Freibeträge effizient zu nutzen.
  • Registerwesen: Zur rechtssicheren Dokumentation veranlasst der/die Notar:in die Eintragung in das Zentrale Testamentsregister (ZTR), wodurch sichergestellt wird, dass der letzte Wille im Erbfall aufgefunden wird.
     

4. Unternehmen

Auch Notar:innen sind oft fest in oder für Unternehmen tätig. Neben der Beratung kümmern sie sich um Rechtsformen, Neugründung, Handelsregistereintragungen, um die Nachfolge(r) eines führenden Unternehmensmitglieds oder eine Umorganisation/Umstrukturierung dessen.

Die Themen, mit denen Notar:innen in Berührung kommen können, sind demnach breit gefächert und vielfältig. Ein zusätzlicher Aspekt, der das Berufsbild seit 2022 transformiert hat, ist die fortschreitende Digitalisierung. Mit der Einführung des elektronischen Urkundenarchivs und der Möglichkeit von Online-Beurkundungen (insbesondere bei GmbH-Gründungen und Handelsregisteranmeldungen) hat sich der Arbeitsalltag deutlich gewandelt. Für dich als angehende Notar:in bedeutet dies, dass neben der juristischen Expertise auch eine hohe Affinität zu digitalen Prozessen und Datensicherheit vorausgesetzt wird.

Mit Inkrafttreten des MoPeG zum 1. Januar 2024 ist die Bedeutung des Notariats zudem bei der Registrierung von Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) im neuen Gesellschaftsregister gestiegen. Dies ist ein wachsendes Beratungsfeld, das bei der Praxisübernahme oder Neugründung eine wichtige Rolle spielt.

Notar Gehalt: Wie hoch ist der Verdienst?

Im Grund kann man das „Gehalt“ eines/einer Notar:in nicht angeben, da dies von Auftragslage und vor allem dem Wert der zur beurkundenden Rechtsgeschäfte abhängt. Das Einkommen eines/einer Notar.in ist hierdurch gesetzlich streng reguliert und basiert maßgeblich auf der bundesweit geltenden Gebührenordnung. Mit dem Inkrafttreten des Kostenrechtsänderungsgesetzes 2025 (KostRÄG 2025) am 1. Januar 2026 wurden die Gebühren im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) umfassend angepasst. Während die Wertgebühren linear um 6 % angehoben wurden, stiegen Fest-, Mindest- und Höchstgebühren um 9 %.

Aktuelle Marktdaten für das Jahr 2026 zeigen, dass Notar:innen in Deutschland heute ein durchschnittliches Brutto-Jahreseinkommen von rund 500.000 € erzielen. Dabei besteht ein deutliches Gefälle zwischen urbanen Zentren und strukturschwachen Regionen: In Großstädten wie Hamburg oder München liegen die Verdienste häufig über der 500.000-Euro-Marke, während sie in ländlichen Gebieten oft darunter rangieren. Hauptberufliche Notar:innen erwirtschaften dabei im Schnitt höhere Überschüsse (ca. 530.000 €) als Anwaltsnotare (ca. 400.000 €), da letztere ihre Arbeitszeit zwischen Anwaltschaft und Notariat aufteilen.

Das Gehalt angehender Notar:innen im Vorbereitungsdienst, der sogenannten Notarassessor:innen, an die Besoldung für Richter angelehnt.


Quellen: KostRÄG 2025, JurInsight 25/26, TR Gehaltsreport

 

Sonderfall Amtsnotar

Immer wieder stößt man auch auf den Begriff des/der Amtsnotar:in. Dies sind Notar:innen, die ausnahmsweise nicht als Freiberufler:innen agieren, sondern in einem Beamtenverhältnis angestellt sind. In Deutschland wird die Form des/der Amtsnotar:in nicht mehr unterhalten. Bis ins Jahr 2017 gab es in Württemberg und Baden noch Amtsnotar:innen, mittlerweile aber auch dort nicht mehr. In der Schweiz sind Amtsnotar:innen allerdings noch heute üblich.

À propos Beamtenverhältnis: neben der privaten Wirtschaft stehen Jurist:innen auch eine ganze Reihe von Möglichkeiten im öffentlichen Dienst offen. Wer also Spaß an der juristischen Arbeit in Ämtern oder der Verwaltung findet, sollte die Alternativen zu Kanzlei und Co. auf jeden Fall in Erwägung ziehen.