Wie werde ich Notar?

Verfasst von Finn Holzky|Veröffentlicht am 28.09.2020

Berufsziel Notar - Voraussetzungen, Gehalt & mehr

Voraussetzungen, Aufgaben & Gehalt von Notaren

Eine Tätigkeit als Notar ist für viele Studierende des Rechts und berufstätige Juristen ein großer Traum. Notare haben ein hohes Ansehen, ihre Tätigkeit ist maßgebend für viele relevante Abläufe des gesellschaftlichen Lebens und nicht zuletzt wird der Beruf des Notars stets mit guten Einkünften in Verbindung gebracht. Aber wie wird man Notar? Was ist ein Anwaltsnotariat und wie sieht es eigentlich wirklich mit den Verdienstmöglichkeiten von Notaren in Deutschland aus? Wir geben die Antworten!

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt zwei Arten von Notar:innen: Anwaltsnotar:innen, die auch als Anwält:innen tätig sind, und “Nur-Notar:innen”, die ausschließlich dieser Tätigkeit nachgehen.
  • Die Frage, welche von beiden Optionen für Dich infrage kommt, hängt vor allem von dem Bundesland ab, in dem Du Notar:in werden möchtest.
  • Um Anwaltsnotar:in zu werden, musst Du zunächst einige Jahre anwaltlich tätig gewesen sein und eine Zusatzprüfung absolvieren. Für ein hauptberufliches Notariat musst Du nach dem 2. Staatsexamen eine meist dreijährige Zusatzausbildung absolvieren.
  • Haupberufliche Notar:innen verdienen im Schnitt um ein gutes Drittel mehr als Anwaltsnotar:innen. Das letztendliche Einkommen hängt aber immer von der Auftragslage ab.

Welche Arten von Notaren gibt es?

Die Bezeichnungen für Notare unterscheiden sich – deren Aufgaben, Pflichten und Befugnisse hingegen nicht. Im Grunde unterscheidet sich die Bezeichnung und damit auch der Werdegang anhand des Bundeslandes bzw. der Region.

Es gibt das sogenannte „Nur-Notariat“, bei dem der Notar ausschließlich als Notar tätig ist und das „Anwalts-Notariat“, bei dem ein Notar gleichzeitig auch als Anwalt tätig ist. 

Im Süden und Osten der Republik sind Notare lediglich als solche tätig. Berlin ist dabei die Ausnahme, denn dort gibt es das Anwaltsnotariat. In Hessen, großen Teilen von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Schleswig-Holstein ist hingegen das Anwaltsnotariat die Regel. Hamburg bildet im Norden gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern hierbei die Ausnahme. 

Unabhängig von den verschiedenen Formen des Notariats haben alle Notare jedoch bundesweit die gleichen Beurkundungszuständigkeiten und sie unterliegen auch denselben Pflichten, die aus ihrem Amt entstehen.

Deutschlandweit gibt es ca. 1.500 hauptberufliche Notare und ungefähr 5.600 Anwaltsnotare. Eine regelmäßig aktualisierte Statistik mit den Zahlen der letzten Jahre gibt es bei der Bundesnotarkammer online abrufbar.

Was unterscheidet Anwaltsnotare von hauptberuflichen Notaren?

Die Pflichten und Zuständigkeiten sind dieselben, dennoch gibt es natürlich Unterschiede zwischen den Notarformen.

In Deutschland ist das Notarwesen so geregelt, dass immer nur so viele Notare bestellt werden, wie man sie auch wirklich braucht.

Die Situation ist daher vergleichbar mit der von Apothekern. Es handelt sich somit um eine sehr regulierte Berufsgruppe, die gleichzeitig natürlich auch von gesetzlichen Regularien, insbesondere der Notarpflicht bei bestimmten Rechtsangelegenheiten, profitiert.

Für ein bestimmtes Gebiet wird daher die Anzahl von Notaren festgelegt und diese „müssen“ dann mit den Einkünften aus dem entsprechenden Gebiet auskommen. Die Gebühren, die ein Notar verlangen kann, sind ähnlich wie die von Anwälten bundesweit durch das Gerichts- und Notarkostengesetz bestimmt.

Der Anwaltsnotar profitiert somit von der Möglichkeit, neben seinen Einnahmen als Notar auch als freiberuflicher Anwalt tätig sein zu können.

Gleichzeitig muss er natürlich seinen notariellen Pflichten, die sich aus seiner Bestellung zum Notar ergeben, stets nachzukommen. Der Anwaltsnotar hat somit einen höheren Aufwand, bei tendenziell größeren Verdienstmöglichkeiten. Dem entgegen wirkt allerdings die Tatsache, dass einem Anwaltsnotar selbstverständlich auch kleinere bzw. weniger lukrative Gebiete zugewiesen werden können, da diese nicht ausschließlich mit diesen Einkünften rechnen müssen. 

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Wie wird man Notar?

Dein Berufswunsch steht fest - bleibt nur noch die Frage: Wie wird man Notar? Ganz so einfach ist das nicht zu beantworten, dann auch der Werdegang eines Notars unterscheidet sich durch dessen Bezeichnung bzw. genauen beruflichen Ausgestaltung. 

Als Anwaltsnotar muss man mindestens drei Jahre an dem Ort, an dem man Notar werden möchte, als Rechtsanwalt tätig gewesen sein. Darüber hinaus muss man insgesamt mindestens fünf Jahre Berufserfahrung als Rechtsanwalt vorweisen können. 

Hat ein Rechtsanwalt diese Voraussetzungen erfüllt, muss er schließlich noch die notarielle Fachprüfung ablegen. Diese gilt ähnlich wie das Steuerberater- oder das Wirtschaftsprüferexamen als ein drittes Staatsexamen und fordert somit noch einmal einen hohen Tribut in Form von Aufwand für die Vorbereitung auf diese Prüfung. 

Möchte man hingegen in einer Region Notar werden, in der es nur hauptberufliche Notare gibt, so muss man sich bei der Landesjustizverwaltung bewerben und quasi eine Ausbildung zum Notar absolvieren. Die Bewerbung und die Ausbildung erfolgen zunächst als Notarassessor. Diese Stellen werden ausgeschrieben und sind mit Blick auf die Stellen als Notar bereits begrenzt. Die erste Hürde ist es somit, überhaupt erst als Notarassessor angenommen zu werden. Notarassessor kann man dafür bereits mit einem bestandenen 2. Staatsexamen werden. Die berufliche Erfahrung wird hier also nicht vorausgesetzt bzw. durch die Ausbildung als Assessor ersetzt. 

Die Ausbildung verläuft dann in der Praxis drei Jahre bei einem Notar, dem man zugewiesen wird.

Begleitet wird dies durch intensive Fortbildungsmaßnahmen nicht nur auf rechtlicher, sondern insbesondere auch auf persönlicher Ebene, bei der Kommunikation und Verhandlungsleitung trainiert werden. Nach drei Jahren können sich Assessoren dann für eine Stelle als Notar bewerben.

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Notariat: Aufgabenfelder und Themengebiete

Ein Notar ist täglich mit vielfältigen Aufgabengebieten betraut. Er muss unabhängig sein und einen sensiblen Umgang mit anderen Menschen pflegen können. Wenn verschiedene Personen untereinander Verträge abschließen (wollen), ist der Notar der richtige Ansprechpartner dafür.

Dabei ist es wichtig, dass für alle Parteien des Vertrages akzeptable Lösungen angeboten werden. Ein Notar muss dort teilweise schlichtend agieren und auch die Bedürfnisse für die Zukunft seiner Mandanten schnell erkennen.

Für alle Parteien muss eine zufriedenstellende Umsetzung ihrer Interessen und Bedürfnisse erfolgen. Neben dem Beurkunden von Unterschriften und Rechtsgeschäften übernimmt der Notar somit auch eine beratende und teilweise schlichtende Tätigkeit.

Er hat die Möglichkeit, in vier großen Bereichen zu praktizieren:
 

1. Immobilien

Hierbei geht um Bereiche, wie den Wohnungs- und den Hauskauf. Aber auch Dienstbarkeiten, wie eine vorübergehende und eingeschränkte Nutzung von fremdem Eigentum oder Besitz, wird hier abgehandelt. Es kann sich beispielsweise um eine Stromleitung handeln, die ausgetauscht werden muss, aber sich auf einem fremden Grundstück befindet. Der Eigentumsübergang, Kreditsicherheiten und Kaufpreisfälligkeiten werden in diesem Bereich dann rechtskräftig festgelegt.​
 

2. Familie und Vorsorge

In diesem Bereich dreht sich alles um familiäre Angelegenheiten. Scheidungen, Eheverträge, Adoption von Kindern, Patientenverfügungen, Vollmachten innerhalb einer Familie, beispielsweise in Kreditangelegenheiten, Bereiche der Lebenspartner- und Lebensgemeinschaft und die Vorsorge kommen in diesem großen Bereich zum Tragen.
 

3. Erbschaft und Schenkung

Alles was mit dem Thema „Erbschaft und Nachlass“ (Testament, Erbvertrag, gesetzliche Erbfolge, Testamentsregister) und „Schenkung“ (Schenkungssteuer, Erbschaftssteuer) zu tun hat, nimmt sich der Notar an.
 

4. Unternehmen

Auch Notare sind oft fest in oder für Unternehmen tätig. Neben der Beratung kümmern sie sich um Rechtsformen, Neugründung, Handelsregistereintragungen, um die Nachfolge(r) eines führenden Unternehmensmitglieds oder eine Umorganisation/Umstrukturierung dessen.

Die Themen, mit denen Notare in Berührung kommen können, sind demnach breit gefächert und vielfältig.

Notar Gehalt: Wie hoch ist der Verdienst?

Dem Grunde nach kann man das „Gehalt“ eines Notars nicht angeben, da dies von seiner Auftragslage und vor allem dem Wert der von ihm zu beurkundende Rechtsgeschäfte abhängt. Jedenfalls ergibt sich das Einkommen eines Notars aus der Gebührenordnung, die bundesweit gilt. Unterschiede im Einkommen ergeben sich also aus der Menge an Beurkundungen und Beratungen sowie deren Volumen. 

Ein Notarassessor verdient hingegen ein Festgehalt, dass der Einstiegsbesoldung eines Richters entspricht. Es handelt sich dabei um die Besoldung nach R1, die auf Stufe 1 ohne weitere Zuschläge aktuell in Bayern 4.546,47 Euro brutto monatlich bedeutet. 

Durchschnittswerte gibt es für die Einkommen von Notaren aber dennoch. Rund 356.000 Euro verdient ein Anwaltsnotar durchschnittlich im Jahr. Etwa 475.000 Euro verdienen hauptberufliche Notare im Durchschnitt. Diese Werte wurden im Jahr 2019 von der Wirtschaftswoche ermittelt. Die etwa 1700 hauptberuflichen Notare in Deutschland zählen damit zu den bestverdienenden 100.000 Personen im Land und zu den bestbezahltesten Freiberuflern.

Sonderfall Amtsnotar

Immer wieder stößt man auch auf den Begriff des Amtsnotars. Dies sind Notare, die ausnahmsweise nicht als Freiberufler agieren, sondern in einem Beamtenverhältnis angestellt sind. In Deutschland wird die Form des Amtsnotars nicht mehr unterhalten. Bis ins Jahr 2017 gab es in Württemberg und Baden noch Amtsnotare, mittlerweile aber auch dort nicht mehr. In der Schweiz sind Amtsnotare allerdings noch heute üblich.

A propos Beamtenverhältnis: neben der privaten Wirtschaft stehen Juristen auch eine ganze Reihe von Möglichkeiten im öffentlichen Dienst offen. Wer also Spaß an der juristischen Arbeit in Ämtern oder der Verwaltung findet, sollte die Alternativen zu Kanzlei und Co. auf jeden Fall in Erwägung ziehen.