Kritischer Blick auf das Benotungssystem der Juristen

Jura Noten

Ein kritischer Blick hinter die Kulissen

Fast jeder Jurastudent kennt es: Egal mit wem man über seine Noten spricht, wenn es kein Jurist ist, versteht er dich nicht. Weder kann er sich so richtig für dich freuen, wenn du 4 von 18 Punkten erreicht hast, um damit endlich einen verhassten Schein zu bekommen, noch versteht er, warum du am liebsten die ganze Nacht lang deine 9 von 18 Punkten im Staatsexamen feiern willst. Das liegt natürlich nicht daran, dass du dich zu früh freust, sondern daran, dass das jdie juristische Notenskala in allen Belangen wahrlich „einzigartig“ ist.

 

Es verhält sich dabei ähnlich wie mit der Art des Abschlusses: Nahezu jeder andere Student studiert mittlerweile auf einen Bachelor hin und absolviert danach gegebenenfalls noch einen Masterstudiengang. Mit wenigen Ausnahmen läuft so das Studium ab. Und einer dieser „Ausbrüche“ sind wir, die Juristen. Nun ist es grundsätzlich nicht schlimm, anders zu sein. Es mag auch einige Argumente geben, die noch für das Staatsexamen sprechen. Im Falle der Notengebung stellt sich aber schon länger die Frage des „Warum“. Und es lassen sich tatsächlich kaum Aspekte finden, die das Notensystem mit Punkten von 0 bis 18 unterstützen. Argumente dagegen gibt es hingegen in Hülle und Fülle! 

Die Unverständlichkeit für Außenstehende wurde bereits angesprochen. Natürlich ist es nicht unbedingt nötig, dass jeder die Noten eines Jurastudenten versteht, dennoch soll gerade die Benotung ein objektives und transparentes Mittel zur Bewertung von Leistungen sein. Ob eine Transparenz, die kaum jemand nachvollziehen kann, diesen Zweck erfüllt, bleibt allerdings mehr als zweifelhaft.

 

 

Nah mit dem Problem der Unverständlichkeit verwandt ist die Frage nach der Wertschätzung. Warum soll ein Student der das Prädikatsexamen erreicht, also eine deutlich überdurchschnittliche Leistung vollbracht hat, nur mit einem „vollbefriedigend“ belohnt werden, während in anderen Studiengängen regelmäßig Noten im Einser-Bereich vergeben werden? Dies ist ein traditionelles Überbleibsel des Gedankens, dass Jura ein elitärer und besonderer Studiengang ist. Wenn man jedoch bedenkt, dass das Studium der Rechtswissenschaften jährlich einer der meistbegonnensten Studiengänge ist und Absolventen, die ungefähr die Hälfte der möglichen erreichbaren Punkte erzielen, bereits mit gigantischen Gehältern in z.B. Großkanzleien einsteigen, erweckt die Notengebung doch eher den Eindruck eines traurigen Versuchs, sich selber als „härter“ zu präsentieren, als es tatsächlich ist.

Ein weiteres gravierendes Problem ist die Übertragbarkeit der Noten. Ob im angebotenen Zwei-Fach-Bachelor, beim Fachwechsel im Studium, bei Studienabschnitten im Ausland oder bei Klausuren, die nicht nur an Juristen gestellt werden, jedes Mal stellt sich die Frage: wie sollen die Noten übertragen werden? Das allgemein gültige Notenspektrum von 1,0 bis 5,0 rechnerisch eins zu eins auf das mit 0 bis 18 Punkten zu übertragen ist für Jurastudenten ein Problem, da ihre Noten trotz gleicher Leistung deutlich abfallen würden. Dies wird heute auch kaum noch gemacht, doch auch die „Übersetzungstabellen“ führen oft nicht zu überzeugenden Ergebnissen und unterstehen natürlich immer einer gewissen Willkür.

 

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das juristische Notensystem weder überzeugen kann, noch in irgendeiner Weise notwendig ist. Geradezu absurd wird diese Notengebung, wenn man bedenkt, dass zukünftige Arbeitgeber für Juristen die Bewerber so stark am Studienerfolg messen wie in keinem anderen Studienfach. Warum gerade dann ein solch verwirrendes Notensystem benutzt wird ist wohl jedem angehenden Juristen schleierhaft und würde bei einer Bewertung sicher an der Hürde des Bestehens scheitern!

 


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