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Jura-Notenskala: das Benotungssystem der Juristen

Eine Abrechnung von 0 bis 18 Punkten

Bereits auf den ersten Blick ist das Benotungssystem in der juristischen Ausbildung äußerst ungewöhnlich. Die Benotung erfolgt in Punkten von 0 bis 18. Das Punktesystem ist vielleicht noch aus der Kollegstufe am Gymnasium bekannt, wobei man hier maximal 15 Punkte erreichen kann. Was die Noten bedeuten und was es mit dem bekannten Vollbefriedigend in Jura auf sich hat, erfährst du hier. 

Notenskala für juristische Einzelnoten

Die Punkte 0 bis 18 lassen sich in sieben Bewertungsstufen gliedern. 0 Punkte entsprechen der Jura Note ungenügend, 1 bis 3 Punkte der Note mangelhaft. Das heißt: mit 0 bis 3 Punkten hat ist eine juristische Prüfung nicht bestanden. Erst ab 4 Punkten aufwärts hat man die Prüfung geschafft. „Vier gewinnt“, wie der Jurist sagt. Die weitere Unterteilung sieht folgendermaßen aus:

 

Einzelnoten juristische Prüfungen Bewertung
Jura Einzelnote Bewertung
4 bis 6

ausreichend

7 bis 9

befriedigend

10 bis 12

vollbefriedigend (vb)

13 bis 15

gut

16 bis 18

sehr gut

Jura-Notenskala bei Notenzusammensetzung

In den juristischen Examina bildet sich die Gesamtnote aus mehreren Einzelnoten, je nach Anzahl der abzuleistenden Prüfungen. Die Anzahl der Prüfungsleistungen ist sowohl im Ersten und Zweiten Staatsexamen verschieden, als auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Bei den Examensnoten wird aufgrund ihrer Zusammensetzung aus Einzelnoten mit zwei Stellen hinter dem Komma gerechnet. Somit ergibt sich nochmals eine neue Bewertungsskala der Jura Noten:

 

Gesamtnote Jurastudium Bewertung
Jura Note Bewertung
0 bis 1,49

ungenügend

1,50 bis 3,99

mangelhaft

4,00 bis 6,49

ausreichend

6,50 bis 8,99

befriedigend

9,00 bis 11,49

vollbefriedigend

11,50 bis 13,99

gut

14,00 bis 18,00

sehr gut

Interpretation der Jura-Noten

Die außergewöhnlich große Spannweite von 0 bis 18 Punkten ist bereits befremdlich. Absurd ist jedoch, dass die juristischen Noten an sich nicht aussagekräftig sind bzw. insbesondere für Nichtjuristen nochmals übersetzt werden müssen. Die juristischen Bewertungsstufen ungenügend bis sehr gut sind mit den Bewertungsstufen in „normalen“ Notensystemen nicht vergleichbar. Ein Vollbefriediegend in Jura klingt zum Beispiel erst einmal nicht besonders beeindrucken, ist aber eine sehr gute Leistung.

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So ist ein vollbefriedigendes Ergebnis in der juristischen Prüfung ist eigentlich eine überdurchschnittliche Leistung. Vollbefriedigend in Jura (oder VB, wie der Jurist sagt), ist für die meisten das höchste Ziel, obwohl noch neun Punkte bis zur vollen Punktzahl fehlen. Wer sich über ein juristisches „gut“ freuen kann, darf sich zur Spitzenklasse zählen. Ein juristisches „sehr gut“ ist überragend, überirdisch: Kaum einer kennt jemanden, der im Staatsexamen die Note „sehr gut“ erreicht hat. Dieser Bereich wird in den Statistiken durchschnittlich von nur 0,2 Prozent der Kandidaten besetzt.

Das juristische Benotungssystem hat jedoch einen großen Haken. In keinem anderen Studienfach in Deutschland wird die Leistung zukünftiger Arbeitnehmer so stark am Studienerfolg bemessen wie bei den Nachwuchsjuristen. Jurastudenten sind Sklaven der Noten und nehmen oftmals erhebliche Studienverzögerungen in Kauf, um diese so weit wie möglich zu verbessern. Zusatzqualifikationen werden als nettes „Add-on“ bewertet, können jedoch die fehlenden Punkte zum Prädikatsexamen meist nicht wettmachen. Selbst bei einem späteren Stellenwechsel nach Jahren der Berufserfahrung verlieren die Noten der beiden Staatsexamina nicht an Bedeutung, insbesondere dann nicht, wenn keine Prädikatsnote erreicht wurde.

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→ Lerntipps für 2 VB! Thomas im Interview

Bei dieser Notenfixierung ist es daher nicht weiter verwunderlich, dass es unter den Jurastudenten heiße Diskussionen um sogenannte „leichte“ und „schwere“ Bundesländer gibt, was die Notengebung bei den beiden juristischen Staatsexamina betrifft (näheres zur Notengebung in den einzelnen Bundesländern findest du in unserem Artikel zum ersten Examen sowie im Artikel zum zweiten Examen). Nicht wenige Wohnortwechsel der Nachwuchsjuristen sind durch das, zumindest gefühlte, Optimieren von Chancen auf gute Abschlussnoten bedingt. Denn ohne Prädikatsexamen sind die Berufsaussichten nicht mehr rosig; von EUR 100.000,- Einstiegsjahresgehalt kann man dann als Nachwuchsjurist nur träumen.

Ob im öffentlichen Dienst oder in der Privatwirtschaft, wer Richter oder Staatsanwalt werden oder bei einer Top-Kanzlei reüssieren will, braucht das begehrte Prädikat. Dass dieser Notenrausch mitunter auf die schwindelerregenden Honorare und die überirdischen Jahresgehälter von Berufseinsteigern in Top Kanzleien zurückzuführen ist, wird oft vergessen. Im globalen Wettbewerb dienen zwei Prädikatsexamina, insbesondere bei Berufseinsteigern, als sichtbare Qualifikationen und rechtfertigen so die Stundensätze.