Wenn man es erneut wagt... Verbesserungsversuch Jura Staatsexamen

Verfasst von Finn Holzky

Den Verbesserungsversuch wagen?

Antworten rund um die Notenverbesserung Jura Staatsexamen

Das Jurastudium ist im Verhältnis zu vielen anderen Studiengängen lang und zudem noch beschwerlich. Allerdings haben angehende Juristen zumindest zwischenzeitlich auch Freiheiten, von denen Studenten in Bachelor- und Masterstudiengängen nur träumen können. Kaum Anwesenheitspflichten, eine vergleichsweise freie Gestaltung des Studiums und des Stundenplans aber vor allem fehlender Druck seitens der Fakultät zumindest nach Bestehen der Zwischenprüfung, geben einem Jurastudenten viel Gestaltungsspielraum für sich und sein Studium.

Leider rächt sich das damit, dass es, wenn es an das Examen geht, keinerlei Vorleistungen mehr gibt. Es zählt nur was jetzt im Staatsexamen und unter höchstem Druck geleistet wird. Eben dieses Geleistete im ersten Versuch überzeugt leider häufig weder einen selbst, noch künftige Arbeitgeber, denn „Vier gewinnt“ gilt im Examen eben nur noch sehr eingeschränkt. Zum Glück gibt es da noch den Versuch zur Notenverbesserung und sozusagen eine Wiederholung des Staatsexamens.

Was ist das Risiko dabei?

Egal, wie hoch die Unzufriedenheit nach der Notenverkündung ist, das Examen und damit eine besonders fiese und hohe Hürde ist genommen! Die Existenzängste, die der ein oder andere mit sich geschleppt hat, werden wenigstens geringer oder verschwinden gar ganz.

Es stellt sich daher wahrscheinlich jeder die berechtigte Frage: Sollte man dieses Examen noch riskieren? Und die klare Antwort auf diese Frage lautet natürlich: „Nein!“  Glücklicherweise sieht das auch der Gesetzgeber so und hat daher entschieden, dass der Versuch zur Notenverbesserung lediglich vorteilhaft sein soll. Das wiederum bedeutet, dass eine Verbesserung des Examens möglich ist, Verschlechterungen hingegen nicht.

Das Examen, welches man zu diesem Zeitpunkt schon in der Tasche hat, ist also gesichert und kann einem auch nicht mehr weggenommen werden. Ein Risiko durch das Wiederholen gibt es damit, zumindest mit Hinblick auf die Noten nicht.

Der Verbesserungsversuch 1. Staatsexamen

All denjenigen, die das 1. Examen bestanden haben, gebührt zunächst einmal Respekt. Ganz egal, wie die Noten am Ende aussehen, die erbrachte Leistung ist nicht zu unterschätzen – denn 18 Punkte bekommt ja eh nur Gott.

Wer sich jetzt entscheidet, diese Strapazen doch noch einmal auf sich zu nehmen, dem gebührt zusätzlicher Respekt. Doch bereits vor dieser Entscheidung muss die erste Hürde genommen werden, denn nicht überall ist ein Verbesserungsversuch unter den gleichen Voraussetzungen möglich.

Einige Bundesländer erlauben diesen zum Beispiel nur dann, wenn das erste Ergebnis im Rahmen des Freischusses erlangt wurde. Hierzu zählen zum Beispiel Berlin oder Brandenburg. Andere Länder hingegen sehen eine maximale Anzahl an Semestern vor der Examensmeldung vor, um einen Verbesserungsversuch zuzulassen. In Hessen und Baden-Württemberg ist das zum Beispiel die Regelung.

Andere Bundesländer wie zum Beispiel Niedersachsen, Bayern oder Bremen hingegen lassen regelmäßig immer den Versuch zur Notenverbesserung zu. Zudem variieren auch die Kosten, die allerdings wirklich nicht als Kriterium für einen Verbesserungsversuch herangezogen werden sollten, von Bundesland zu Bundesland. Von kostenlos und bis hin zu 400 Euro können für die erneute Examensmeldung veranschlagt werden.

Schließlich muss auch noch beachtet werden, dass der Verbesserungsversuch oft nur innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens möglich ist. In den meisten Bundesländern beträgt die Zeit, in welcher der Versuch absolviert werden muss, die Spanne von zwei Semestern.

Andererseits bietet sich durch den Versuch zur Notenverbesserung die Gelegenheit, die Klausuren und die mündliche Prüfung noch einmal mit viel mehr Ruhe und Selbstsicherheit anzugehen.

Pro- und Contra – Notenverbesserungsversuch

Die Vor- und Nachteile für den Verbesserungsversuch selbst liegen eigentlich auf der Hand. Nachteilig wirkt sich auf jeden Fall der Zeitverlust aus und die Kosten sind ebenfalls nicht überall unerheblich oder fair. Zudem kann sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit stellen. Das gilt immer dann, wenn man eigentlich mit dem Ergebnis zufrieden ist und es für unwahrscheinlich gehalten wird, sich noch einmal voll motivieren zu können oder aber wenn das Ergebnis überdurchschnittlich gut im Verhältnis zu vorherigen Klausuren ausgefallen ist.

Natürlich sind auch die Strapazen an sich erwähnenswert, denn die zwei Wochen Examen, die Vorbereitungszeit und natürlich auch die mündliche Prüfung ziehen sich noch einmal ganz schön hin und können zermürbend sein. Zudem ist man zumindest für die meiste Zeit nach wie vor Student oder hat großen Stress neben dem Referendariat.

Andererseits bietet sich durch den Versuch zur Notenverbesserung die Gelegenheit, die Klausuren und die mündliche Prüfung noch einmal mit viel mehr Ruhe und Selbstsicherheit anzugehen.

Eine Verbesserung ist nicht nur möglich, sondern häufig auch nicht unwahrscheinlich. Die Gelegenheit etwas so Wichtiges noch einmal ohne großen Druck machen zu können, wird einem nicht häufig gegeben. Gerade ohne den ganz großen Druck machen viele Kandidaten die Fehler nicht mehr, welche ihnen beim ersten Versuch unterlaufen sind.

Die Entscheidung, ob ein Verbesserungsversuch Sinn macht, kann natürlich nur von jedem persönlich getroffen werden. Bei einem Wunsch nach Verbesserung sollten aber eigentlich die Vorteile deutlich überwiegen. Jedenfalls sollte man bereits bei der Erwägung eines Verbesserungsversuchs frühzeitig die Prüfungsordnung studieren und etwaige Fragen mit dem Prüfungsamt klären!

Darf jeder einen Verbesserungsversuch machen?

Wie bereits erwähnt hängt die Zulässigkeit eines Verbesserungsversuchs im 1. Staatsexamen immer von dem entsprechenden Bundesland ab. Das gilt umso mehr, wenn ein Kandidat im ersten Versuch durch das Examen gefallen ist. In aller Regel gibt es für diese Kandidaten nämlich nicht mehr die Möglichkeit der Wiederholung des Examens, auch wenn dieses im zweiten Versuch bestanden wurde.

Für das 2. Examen gelten zwar andere Regeln als für das 1. Examen, die gute Nachricht ist jedoch, dass mittlerweile in allen Bundesländern die Möglichkeit eines Verbesserungsversuchs auch für das zweite Examen vorhanden ist. Unterschiede ergeben sich wiederum aus den verschiedenen Juristenausbildungsgesetzen

Der Verbesserungsversuch im 2. Staatsexamen

Wer das zweite Examen bestanden hat, der hat es eigentlich geschafft. Derjenige darf sich nun Volljurist nennen und endlich in das Berufsleben starten. Doch natürlich gibt es auch hier immer wieder enttäuschte Kandidaten, die ihre selbstgesteckten Ziele verfehlt haben. Umso schöner, dass mittlerweile alle Bundesländer auch für das zweite Examen die Möglichkeit einer Notenverbesserung in ihr System eingepflegt haben.

Zu beachten ist dabei vor allem die in fast allen Bundesländern sehr geringe Zeitspanne zwischen Ablegen der letzten Prüfung und Beantragung eines erneuten Versuchs. In der Regel sind hierfür nur zwei bis drei Monate Zeit, so dass mögliche Kandidaten sich umgehend informieren sollten.

Zudem sind die Kosten für einen Verbesserungsversuch des 2. Staatsexamens relativ hoch und können aktuell bis zu 700 Euro betragen. Das kann gerade deshalb problematisch werden, weil in der Regel ein Verbesserungsversuch nicht mehr in den Zeitraum des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses fällt. Einige Prüfungsordnungen, wie zum Beispiel die des Landes Niedersachsen, legen dies auch ausdrücklich fest. Es entfallen also zumindest diese Einnahmen und es entstehen außerplanmäßige Kosten.

Wie auch beim ersten Examen müssen übrigens alle Leistungen erneut erbracht werden. Teilleistungen können nicht übernommen werden und es gibt auch keine Möglichkeit den Schwerpunkt, soweit es einen Schwerpunkt nach der Prüfungsordnung gibt, zu wechseln. Es kann allerdings früher von dem Versuch zurückgetreten und dadurch eine Kostenreduzierung erreicht werden. Das macht natürlich nur dann Sinn, wenn irgendeine Prüfung derart schlecht lief, dass eine erwünschte Verbesserung schier unmöglich wird.

Die Vorbereitung auf die Wiederholung

Egal ob zum 1. oder zum 2. Staatsexamen, die Motivation für eine Notenverbesserung aufzubringen ist sehr hart. Daher macht es Sinn, sich gleich nach der Entscheidung für einen Verbesserungsversuch mit dessen Planung zu beschäftigen. Insbesondere beim Versuch nach dem 1. Staatsexamen raten die meisten Berater davon ab, bereits in das Referendariat zu starten. Die Ablenkungen sind zu groß und die Gefahr, dass sich das Gefühl der guten Vorbereitung aufgrund des Referendariats einschleicht, ohne Lernen, ist groß. Eine „Road to Examen“ ist durchaus sinnvoll und sorgt für eine nunmehr ansonsten kaum vorhandene Struktur.

Es sollte daher zunächst der formelle Teil, mit der wirksamen Anmeldung zum Wunschtermin und dann der materielle Teil, im Rahmen eines Lernplans abgesteckt werden. Dann heißt es, wie bei der Vorbereitung auf den ersten Versuch, in die Lernroutine zu kommen, Klausuren zu schreiben und trotz des nun nichtmehr existierenden maximalen Drucks, die Konzentration aufrecht zu erhalten. Mit dem Ziel der deutlichen Verbesserung vor Augen, sollte das jedoch kein großes Problem darstellen.
 

Ein Verbesserungsversuch ist natürlich eine sehr persönliche und individuelle Entscheidung. Der eine Kandidat besteht gerade so, freut sich darüber und will nie wieder die Räume des Examens betreten, der andere verpasst um Haaresbreite das Prädikat, ist todunglücklich und würde lieber heute als morgen in die Verbesserung starten. Auf jeden Fall sollte dringend auf die Formalia geachtet werden, damit der Versuch überhaupt absolviert werden kann. Ist die Anmeldung erfolgt, gilt es Konzentration und Fokus aufrecht zu erhalten und schlussendlich mit weniger Druck aber einem klaren Ziel vor Augen, die Verbesserung zu erreichen.

 

Viel Erfolg euch!