Ansprüche auf Vergütung und Urlaub – wir klären auf
Praktika machen sich gut im Jura Lebenslauf! Sie bieten dir nicht nur die Möglichkeit, dich von den anderen Bewerbern abzuheben, sondern geben dir auch einen wertvollen Einblick in den Kanzleialltag. Oft hört man jedoch von Praktikanten, die ohne Bezahlung jede Menge Überstunden machen und sich ausgebeutet fühlen. Doch welche Rechte und Pflichten hat man eigentlich als Praktikant? Im Folgenden hat TalentRocket diese für das Jura Praktikum zusammengestellt.
Was ist eigentlich ein Praktikum? Das kann vom Schnuppertag bis zum Vollzeitjob alles sein! Spezielle gesetzliche Regelungen bezüglich der Praktika gibt es nämlich nicht. In formaler Hinsicht lassen sich Praktika in zwei Arten unterteilen:
1. Pflichtpraktikum:
Meist ist laut Prüfungsordnung auch ein Praktikumsbericht erforderlich, der die Grundlage für den Leistungsnachweis bildet. Bei einem Pflichtpraktikum liegt kein Anspruch auf Praktikumsentgelt und Mindestlohn vor. Dennoch gibt es Unternehmen, die dein Jura Praktikum vergüten. Ob und wie viel dir für ein solches gezahlt wird, hängt dabei in der Regel davon ab, in welchem Betrieb und in welchem Bereich das Praktikum durchgeführt wird.
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2. Freiwilliges Praktikum:
„Freiwillige“ Praktikanten haben weitaus mehr Rechte, da hier das Praktikum als normales Arbeitsverhältnis angesehen wird. Die Praktikantenrechte fallen hier also unter das Berufsbildungsgesetz. Anspruch auf Bezahlung besteht hier ab einer Praktikumsdauer von einem Monat und wenn du aktiv am Unternehmensalltag teilnimmst.
Abhängig von der Art des Praktikums gibt es erhebliche Unterschiede bezüglich der Praktikantenrechte wie beispielsweise in Hinblick auf Bezahlung, Urlaubsanspruch etc.
Dies sind sogenannte Vor- bzw. Nachpraktika. Sie sind Voraussetzung, um ein bestimmtes Studium überhaupt antreten zu können, müssen allerdings explizit in der Studienordnung festgelegt sein. Diese Praktika werden als ganz normale Arbeitsverhältnisse angesehen. Was das für dich bedeutet:
Gehalt: Wird ein Praktikumsentgelt gezahlt (egal in welcher Höhe), so müssen daraus keine Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden. Außerdem steht dir bei einem Pflichtpraktikum kein Mindestlohn zu.Verdienst du mehr als 450€ im Monat oder kommst auf ein Jahresgehalt von über 8.472€, so kann die kostenlose Mitversicherung in der Familienversicherung entfallen und du musst Steuern abführen.
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Pflichtpraktika werden nicht als normale Arbeitnehmerverhältnisse behandelt, sondern als Teil der Ausbildung bzw. des Studiums. Praktika dieser Art werden komplett anders behandelt als oben genannte Praktika. Das bedeutet im Speziellen für dich folgendes:
Gehalt: Wird ein Praktikumsentgelt gezahlt (egal in welcher Höhe), so müssen daraus keine Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden. Außerdem steht dir bei einem Pflichtpraktikum während des Studiums kein Mindestlohn zu. Verdienst du mehr als 450€ im Monat oder kommst auf ein Jahresgehalt von über 8.472€ im Jahr, so kann die kostenlose Mitversicherung in der Familienversicherung entfallen und du musst Steuern abführen.
Freiwillige Praktika werden im Gegensatz zu Pflichtpraktika wie normale Arbeitnehmerverhältnisse behandelt. Das bedeutet im Speziellen für dich folgendes:
Gehalt: Ein freiwilliges Praktikum wird von den Hochschulen nicht gefordert, somit ist die Vergütung der Tätigkeit sozialversicherungspflichtig, sofern es nicht unter die Geringfügigkeitsgrenze (450€) fällt. Verdienst du mehr als 450€ im Monat oder kommst auf ein Jahresgehalt von über 8.472€ im Jahr, so kann auch die kostenlose Mitversicherung in der Familienversicherung entfallen. Für freiwillige Praktika während des Studiums oder der Ausbildung gilt für die Dauer von drei Monaten kein Mindestlohnanspruch. Ist das Praktikum von vornherein für länger als drei Monate geplant, muss es ab dem ersten Tag mit dem Mindestlohn vergütet werden. Das gilt auch, wenn das Praktikum im Nachhinein verlängert wird.
Es ist immer gut dich bei deinem Jura Praktikum aussreichend über die wichtigen Konditionen wie Gehalt, Urlaubstage und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu informieren. So vermeidest du spätere negative Überraschungen und kannst die Zeit in der ausgewählten Kanzlei bzw. dem Unternehmen bestens nutzen!
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