Hierarchieebenen in der juristischen Berufslaufbahn

Verfasst von Theresa Preis. 

Hierarchieebenen der juristischen Berufslaufbahn

Aufstiegsstufen der juristischen Karriereleiter - was ist ein Associate, assoziierter Partner, Equity Partner, Syndikusanwalt,…?

Unter den ganzen Begriffen des Associate, Salary Partner, assoziierten Partner, Junior Partner, Equity Partner, Senior Partner, Counsel, Syndikusanwalt und weiteren fällt es manchmal schwer, den Überblick zu behalten und zu wissen, wann welche Position auf der Karriereleiter wartet und was die Begriffe überhaupt bedeuten. Wir möchten Licht ins Dunkel bringen und euch die verschiedenen Wege und Stufen der juristischen Laufbahn aufzeigen.

Am Anfang steht der Associate

Die ersten ein bis drei Jahre der juristischen Karriere verbringt man höchstwahrscheinlich in einer Großkanzlei als Associate bzw. im ersten Jahr oft als First-Year Associate. In dieser Zeit muss man sich oftmals mit Back-Office Arbeit, wie Recherche oder dem Schreiben von Gutachten begnügen. In einigen Großkanzleien verdient man hier aber schon bereits zwischen 70.000 und 115.000 Euro im Jahr.

Nach dieser Zeit erfolgt der Aufstieg zum Senior Associate für die nächsten vier bis sechs Jahre. Das Aufgabenfeld erweitert sich in diesem Stadium ungemein. So werden einem auch als sogenannter Managing Associate eigene Mandate und teilweise die Führung innerhalb des Praxisteams überantwortet, womit natürlich auch ein Anstieg des Gehalts einhergeht.

Zweiter Schritt – assoziierter Partner

Als assoziierter Partner, auch non-Equity Partner, Salary Partner oder Junior Partner genannt, ist man der Partnerschaft schon ein ganzes Stück näher gekommen. Ein assoziierter Partner erhält jedoch im Gegensatz zu Vollpartner regelmäßig noch keinen Anteil an der Partnerschaft, sondern bezieht stattdessen ein Fixgehalt inklusive Boni, dessen Höhe von der eigenen Leistung und/ oder dem wirtschaftlichen Erfolg der Kanzlei abhängt. Er erwirbt durch den weiteren Aufstieg ein noch eingeschränktes Mitbestimmungsrecht gegenüber den Equity Partnern.

Der klassische Weg des Partners

Nach durchschnittlich sechs Jahren besteht dann die Möglichkeit, wie üblich, als Equity Partner oder assoziierter Partner in die Kanzlei einzusteigen. Die Ernennung zum Vollpartner wird jedoch nicht zu Beginn des Arbeitsverhältnisses garantiert, sondern lediglich die Chance dazu, sofern der Anwalt sich bewährt und sich als hinreichend geeignet herausstellt. Wie diese Anforderungen genau auszulegen sind, wird von Kanzlei zu Kanzlei unterschiedlich verstanden.

Es empfiehlt sich daher, sofern die Partnerschaft das erklärte Ziel sein soll, bereits frühzeitig über die dafür benötigten Voraussetzungen Rücksprache zu halten und auf die Ernennung hin zu arbeiten. Hat man den Sprung geschafft, bedeutet das, Anteile an einer Partnergesellschaft zu erwerben und somit das eigene Gehalt vom finanziellen Erfolg der gesamten Kanzlei im Rahmen des Lockstep oder Merit Based Systems bzw. einer Mischform dieser abhängig zu machen sowie vollumfänglich auf die wesentlichen Entscheidungen Einfluss nehmen zu können. Mit der gestiegenen unternehmerischen Verantwortung gehen auch zunehmende Managementaufgaben einher, welche beispielsweise die Mandantenakquise und Personalführung umfassen. Nach einigen Jahren in der Kanzlei kann der Aufstieg zum Senior Partner erfolgen. 

Die Alternative des Counsel

Seit einiger Zeit gibt es vermehrt die Möglichkeit sich nach bereits etwa fünf Jahren für die Ernennung zum Counsel statt zum Partner zu entscheiden. Hierbei setzt sich das Gehalt weiterhin aus einem Fixbetrag und möglicher Boni zusammen, welcher aber im Vergleich zu dem des Senior Associates einen Anstieg erfährt. Dies bringt zwar mehr Sicherheit einerseits, aber andererseits dafür geringere Gewinnchancen mit sich.

Der alternative Weg zum Equity Partner ist besonders für Anwälte in Teilzeit attraktiv bzw. für Fachanwälte in einem speziellen Randgebiet, da deren Aufstiegschancen zum Vollpartner geringer sind, als die eines Fachanwalts für einen der Kernbereiche der Kanzlei.

Der Syndikusanwalt als Anwalt sui generis

Der Syndikus ist gleichzeitig Angestellter in einem ständigen Dienst- und Beschäftigungsverhältnis bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber, sowie bei der Rechtsanwaltskammer zugelassener, frei praktizierender Rechtsanwalt.

Dies bringt einige Schwierigkeiten mit, wie beispielsweise das Vertretungsverbot. Dieses verbietet dem Syndikus nach §46 BRAO als Anwalt seines Arbeitgebers vor Gericht aufzutreten. Die Beschränkungen des Syndikus sind weiter auch durch die Entscheidung des EuGH (v. 14.09.2010, Az. C-550/07 P) in Diskussion geraten. In dieser wird dem Syndikus nämlich das Zeugnisverweigerungsrecht abgesprochen, womit er sich, sofern der Arbeitgeber in einen Prozess verwickelt wird, nicht hinsichtlich der von ihm bearbeiteten Unterlagen auf das Anwaltsprivileg berufen kann. Die Konsequenzen sind damit durchaus weitreichend und demnach häufiges Diskussionsthema.

 

Assoziierter Partner, Senior Partner, Counsel, Syndikus – die vielen verschiedenen Begriffe mögen auf den ersten Blick womöglich verwirrend wirken. Bei genauerem Hinsehen erschließen sich jedoch die alternativen Möglichkeiten, verschiedenen Hierarchieebenen sowie Aufstiegsmöglichkeiten.

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