Verfasst von Finn Holzky.
Wie gestaltet sich die Arbeit in einer Rechtsabteilung?
Nach dem Referendariat und dem Zweiten Staatsexamen steht für viele Juristinnen und Juristen der Sprung ins Berufsleben an. Während einige sich schon sehr sicher sind, welche Richtung und juristische Karriere sie verfolgen wollen, stehen andere vor der Vielzahl an Möglichkeiten, die sich ihnen als Volljuristin und Volljurist bieten. Nicht jeder strebt dabei eine Karriere als Staatsanwältin oder als Anwalt in der Großkanzlei an. Stattdessen gibt es zahlreiche weitere Optionen. Eine davon ist der Syndikusrechtsanwalt. Hier erfährst du, was das Berufsbild umfasst und wie auch du eine Syndikustätigkeit aufnehmen kannst.
Nach Bestehen der Staatsexamina haben Juristinnen und Juristen zahlreiche Möglichkeiten. Die meisten aber entscheiden sich für eine der folgenden:
Für diejenigen, die sich zwar für die freie Wirtschaft entscheiden konnten, nicht aber zwischen einem Job in einer Kanzlei oder einer juristischen Tätigkeit in einem Unternehmen, könnte der Beruf des Syndikusrechtsanwalts der goldene Mittelweg sein – sozusagen das Beste aus beiden Welten.
Hier liest du mehr zu diesem Thema:
→ 4 lohnende Zusatzqualifikationen für Syndikusanwälte
→ Was macht eigentlich ein Inhouse-Jurist?
Der Beruf der Syndikusrechtsanwältin oder des Syndikusrechtsanwalts ist auch bekannt unter den Begriffen Inhouse Jurist oder Unternehmensjurist. Ein Syndikusrechtsanwalt ist ein Anwalt mit Rechtsanwaltszulassung, der in einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis seine Arbeitskraft einem nicht-anwaltlichen Arbeitgeber unabhängig zur Verfügung stellt - beispielsweise einer Stiftung, einem Verband oder eben einem Unternehmen. Er ist also bei der Firma oder Organisation angestellt und arbeitet für diese als Rechtsberater.
Wer in diesem Beruf Fuß fassen möchte, muss einige Voraussetzungen mitbringen. Zunächst einmal muss ein Syndikusrechtsanwalt ein Volljurist oder eine Volljuristin sein - also beide Staatsexamina bestanden und damit das Berufsrecht erlangt haben.
Voraussetzung für eine solche Tätigkeit ist dabei – als bedeutender Unterschied zum herkömmlichen Unternehmensjuristen – das Unterhalten einer eigenen Kanzlei (§27 BRAO). Dies geschieht allerdings häufig nur noch formell und hat zu sogenannten „Wohnzimmerkanzleien“ geführt. Der Syndikus meldet hierbei seinen eigenen Wohnsitz als Kanzlei bei der entsprechenden Rechtsanwaltskammer an, obwohl er dort eigentlich keine betreibt.
Die Aufgaben eines Syndikusanwalts sind sehr breit gefächert und gleichzeitig deutlich begrenzt. Er fungiert in beratender Funktion für alle erdenklichen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen und in unterschiedlichen Rechtsgebieten, wie zum Beispiel bei Haftungs- und Versicherungsfällen, marken- und urheberrechtlichen Problemen oder im Vertragsrecht. Seine Aufgaben umfassen somit nahezu alle rechtlich relevanten Problemfelder eines entsprechenden Unternehmens oder Verbandes.
Die Unterschiede zwischen dem Syndikusrechtsanwalt und einem herkömmlichen Unternehmensjuristen sind nicht allzu groß - einer der größten Unterschiede lässt sich jedoch unter einem Begriff zusammenfassen: Geld! Dem Syndikus steht nämlich die Möglichkeit offen, neben seiner Tätigkeit im Unternehmen auch als praktizierender Rechtsanwalt zu arbeiten und somit noch ein zusätzliches Einkommen zu generieren.
Die Stellung des Syndikusanwalts wurde noch zusätzlich durch die Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte gestärkt. Seit dem 1. Januar 2016 können Unternehmensjuristen als Syndikusanwälte zugelassen werden und somit von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit werden. So können sich auch diese in das berufsständische Versorgungswerk der Juristen einfügen.
Zusätzlich kann sich ein Syndikus einige Freiheiten einräumen, da der Arbeitgeber durch das Gesetz gezwungen ist, ihm für seine Berufsausübung bestimmte Freiräume zu gewähren. Wie er diese nutzt, ist dabei natürlich auch dem Anwalt selbst überlassen.
Der Beruf des Syndikusrechtsanwalts ist beliebt und immer mehr Juristinnen und Juristen entscheiden sich für diese Art der juristischen Tätigkeit - die Zahl der Syndikusanwälte steigt laut DAV weiter an. Besonders beliebt ist dieser Beruf bei Frauen, die deutlich öfters in einer Syndikusanstellung tätig sind als eine eigene Kanzlei zu unterhalten. Der Beruf hat einige Vorteile gegenüber der eigenen Kanzlei oder der Anstellung in einer Kanzlei - so profitieren Syndikusanwälte zum Beispiel von den geregelten Arbeitszeiten ihres Unternehmens und haben eine bessere Work-Life-Balance als viele andere Juristinnen und Juristen.
Unübersichtliche und unvollständige Bewerbungsunterlagen haben bereits zahlreiche Bewerbungen von Juristen scheitern lassen.
Registriere dich kostenfrei & profitiere von den Vorteilen unserer Profilbewerbung.