Traumberuf Syndikusanwalt?

Verfasst von Finn Holzky

Syndikusrechtsanwalt: Als Jurist:in ins Unternehmen

Wie gestaltet sich die Arbeit in einer Rechtsabteilung?

Nach dem Referendariat und dem Zweiten Staatsexamen steht für viele Juristinnen und Juristen der Sprung ins Berufsleben an. Während einige sich schon sehr sicher sind, welche Richtung und juristische Karriere sie verfolgen wollen, stehen andere vor der Vielzahl an Möglichkeiten, die sich ihnen als Volljuristin und Volljurist bieten. Nicht jeder strebt dabei eine Karriere als Staatsanwältin oder als Anwalt in der Großkanzlei an. Stattdessen gibt es zahlreiche weitere Optionen. Eine davon ist der Syndikusrechtsanwalt. Hier erfährst du, was das Berufsbild umfasst und wie auch du eine Syndikustätigkeit aufnehmen kannst.

Der Syndikusrechtswanwalt gehört zu den beliebtesten Jobs für Jurist:innen

Nach Bestehen der Staatsexamina haben Juristinnen und Juristen zahlreiche Möglichkeiten. Die meisten aber entscheiden sich für eine der folgenden:

 

  • als Anwältin oder Anwalt in eine Kanzlei einsteigen
  • sich als niedergelassener Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin mit einer eigenen Anwaltskanzlei selbständig machen
  • als Richter:in oder Staatsanwält:in in die Justiz
  • in die Verwaltung einer Bundes- der Landesbehörde
  • als Juristin oder Jurist in die Rechtsabteilung eines Unternehmens

 

Für diejenigen, die sich zwar für die freie Wirtschaft entscheiden konnten, nicht aber zwischen einem Job in einer Kanzlei oder einer juristischen Tätigkeit in einem Unternehmen, könnte der Beruf des Syndikusrechtsanwalts der goldene Mittelweg sein – sozusagen das Beste aus beiden Welten.

Als Jurist:in ins Unternehmen?

Was ist ein Syndikusrechtsanwalt?

Der Beruf der Syndikusrechtsanwältin oder des Syndikusrechtsanwalts ist auch bekannt unter den Begriffen Inhouse Jurist oder Unternehmensjurist. Ein Syndikusrechtsanwalt ist ein Anwalt mit Rechtsanwaltszulassung, der in einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis seine Arbeitskraft einem nicht-anwaltlichen Arbeitgeber unabhängig zur Verfügung stellt - beispielsweise einer Stiftung, einem Verband oder eben einem Unternehmen. Er oder sie ist also bei der Firma oder Organisation angestellt und arbeitet für diese als Rechtsberater:in.

Syndikus: Voraussetzungen und Aufgaben

Wer in diesem Beruf Fuß fassen möchte, muss einige Voraussetzungen mitbringen. Zunächst einmal muss ein Syndikusrechtsanwalt ein Volljurist oder eine Volljuristin sein - also beide Staatsexamina bestanden und damit das Berufsrecht erlangt haben.

Voraussetzung für eine solche Tätigkeit ist dabei – als bedeutender Unterschied zum herkömmlichen Unternehmensjuristen – das Unterhalten einer eigenen Kanzlei (§27 BRAO). Dies geschieht allerdings häufig nur noch formell und hat zu sogenannten „Wohnzimmerkanzleien“ geführt. Der Syndikus meldet hierbei seinen eigenen Wohnsitz als Kanzlei bei der entsprechenden Rechtsanwaltskammer an, obwohl er dort eigentlich keine betreibt.

Die Aufgaben eines Syndikusanwalts sind sehr breit gefächert und gleichzeitig deutlich begrenzt. Er fungiert in beratender Funktion für alle erdenklichen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen und in unterschiedlichen Rechtsgebieten, wie zum Beispiel bei Haftungs- und Versicherungsfällen, marken- und urheberrechtlichen Problemen oder im Vertragsrecht. Seine Aufgaben umfassen somit nahezu alle rechtlich relevanten Problemfelder eines entsprechenden Unternehmens oder Verbandes.

Stellenangebote für Syndikusanwälte in ganz Deutschland

Syndikus vs. klassischer Unternehmensjurist

Die Unterschiede zwischen dem Syndikusrechtsanwalt und einem herkömmlichen Unternehmensjuristen sind nicht allzu groß - einer der größten Unterschiede lässt sich jedoch unter einem Begriff zusammenfassen: Geld! Dem Syndikus steht nämlich die Möglichkeit offen, neben seiner Tätigkeit im Unternehmen auch als praktizierender Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin zu arbeiten und somit noch ein zusätzliches Einkommen zu generieren.

Die Stellung des Syndikusanwalts wurde noch zusätzlich durch die Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte gestärkt. Seit dem 1. Januar 2016 können Unternehmensjurist:innen als Syndikusanwälte zugelassen werden und somit von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit werden. So können sich auch diese in das berufsständische Versorgungswerk der Jurist:innen einfügen.

Zusätzlich kann sich ein Syndikus einige Freiheiten einräumen, da der Arbeitgeber durch das Gesetz gezwungen ist, ihm für seine Berufsausübung bestimmte Freiräume zu gewähren. Wie er diese nutzt, ist dabei natürlich auch dem Anwalt oder der Anwältin selbst überlassen.

Der Beruf des Syndikusrechtsanwalts ist beliebt und immer mehr Juristinnen und Juristen entscheiden sich für diese Art der juristischen Tätigkeit - die Zahl der Syndikusanwälte steigt laut DAV weiter an. Besonders beliebt ist dieser Beruf bei Frauen, die deutlich öfters in einer Syndikusanstellung tätig sind, als eine eigene Kanzlei zu unterhalten. Der Beruf hat einige Vorteile gegenüber der eigenen Kanzlei oder der Anstellung in einer Kanzlei - so profitieren Syndikusanwälte zum Beispiel von den geregelten Arbeitszeiten ihres Unternehmens und haben eine bessere Work-Life-Balance als viele andere Juristinnen und Juristen.


FAQ: Häufige Fragen zum Thema Syndikusrechtsanwalt

Was verdient ein Syndikusrechtsanwalt?

Das Gehalt von Syndikusanwält:innen variiert je nach Branche, Unternehmensgröße und Region. Einstiegsgehälter können bis zu 129.000 € betragen. In der Chemiebranche liegen die Gehälter zwischen 80.000 € und 210.000 €, in der Automobilindustrie zwischen 63.000 € und 162.000 €, und im Bankwesen zwischen 60.000 € und 140.000 €. Große Unternehmen mit über 10.000 Mitarbeitenden zahlen im Schnitt 146.840 €. Regional verdienen Syndikusanwält:innen in Hessen durchschnittlich 81.530 €, in Mecklenburg-Vorpommern 67.400 €. Mit Erfahrung sind 100.000 € bis 145.000 € realistisch.

→ Hier geht's zu allen Infos rund um aktuelle Gehälter von Syndikusanwält:innen


Syndikusanwalt: Was sind die Vorteile & Nachteile?

Die Vor- und Nachteile einer Tätigkeit als Syndikusanwalt hängen sehr von der Perspektive ab.

 

Ein Vorteil ist es zum Beispiel, dass ein Syndikus auch als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin arbeiten kann und so ihre Unabhängigkeit behalten - so können sie zum Beispiel neben ihrer Anstellung auch andere Mandanten betreuen. Zudem ist der Job sehr abwechslungsreich und Syndikusanwälte können sich auf eine Branche spezialisieren, die sie auch selbst interessiert. Als Expert:innen sind sie für Unternehmen besonders wichtig und wertvoll und genießen in der Regel ein hohes Ansehen. Ein sehr großer Vorteil gegenüber der eigenen Kanzlei ist die Sicherheit, die Syndikusrechtsanwälte mit einer Anstellung genießen. Sie müssen sich also nicht um Mandanten bemühen.

Die Nachteile des Jobs sind meist subjektiv - so könnte es einige Syndikusanwältinnen und -anwälte zum Beispiel langweilen, immer für denselben Arbeitgeber tätig zu sein und nicht mehrere Mandate zu betreuen. Nachteilig ist als Syndikus oder auch Justitiar zudem das (vergleichsweise) geringe Einkommen, das mit den Topverdienern in Großkanzleien in aller Regel nicht mithalten kann.


Was darf ein Syndikusanwalt?

Der Syndikusanwalt darf sein Unternehmen in Rechtsfragen beraten und es in bestimmten Fällen auch vor Gericht vertreten. Er unterliegt dabei - abgesehen von wenigen Ausnahmen - den allgemeinen Berufspflichten eines Rechtsanwalts.

Nicht vertreten darf der Syndikusanwalt in zivilrechtlichen und arbeitsgerichtlichen Verfahren sowie Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, wenn ein Anwaltszwang herrscht. Auch bei Straf- oder Bußgeldverfahren gegen die Firma oder deren Mitarbeiter:innen darf der Syndikusanwalt nicht vor Gericht auftreten. Dies ist mit der Abhängigkeit des Anwalts von seinem Arbeitgeber begründet: Rechtsanwälte müssen jedoch laut §1 BRAO “unabhängige Organe der Rechtspflege” sein.


Warum sollte man Syndikusanwalt werden?

Für eine Karriere als Syndikusanwalt sollte man sich vor allem dann entscheiden, wenn man neben juristischen Fähigkeiten auch ein Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen hat. Zudem ist eine Karriere als Syndikus interessant für Juristinnen und Juristen, die gerne selbständig arbeiten, aber dennoch die Sicherheit einer Anstellung genießen möchten. Als Syndikusrechtsanwalt schließt man diesbezüglich einen guten Kompromiss.


Was ist eine Syndikuszulassung?

Eine Syndikuszulassung ist die offizielle Zulassung von Unternehmensjurist:innen als Rechtsanwält:innen durch die Rechtsanwaltskammer. Sie ermöglicht es, in einem festen Arbeitsverhältnis – etwa in einem Unternehmen, Verband oder einer Bank – anwaltlich tätig zu sein. Voraussetzung ist, dass die juristische Tätigkeit rechtsberatend, rechtsentscheidend, rechtsgestaltend oder rechtsvermittelnd ist.

Mit der Zulassung erhalten Syndikusanwält:innen dieselben berufsrechtlichen Rechte wie niedergelassene Anwält:innen, einschließlich der Rentenversicherung über das Versorgungswerk. Die Zulassung muss für jede Anstellung gesondert beantragt werden.


Darf ein Syndikusanwalt vor Gericht vertreten?

Ein Syndikusanwalt darf sein Unternehmen vor Gericht vertreten, wenn es sich dabei nicht um ein zivilrechtliches oder arbeitsgerichtliches Verfahren sowie ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit mit Anwaltszwang handelt. Ebenso wenig ist eine Vertretung bei Straf- und Bußgeldverfahren gegen den Arbeitgeber oder dessen Mitarbeiter:innen zulässig.


Was sollte man als Syndikusanwalt studieren?

Wer Syndikusanwalt:in werden möchte, sollte Rechtswissenschaften studieren und beide juristischen Staatsexamina ablegen. Das Studium vermittelt das notwendige rechtliche Fundament in Zivil-, Straf- und öffentlichem Recht. Ergänzend sind Schwerpunkte in Wirtschafts-, Gesellschafts- oder Arbeitsrecht empfehlenswert, da sie den Unternehmensalltag besonders betreffen.

Auch ein LL.M. oder Zusatzqualifikationen in Compliance, Vertragsrecht oder Datenschutz können vorteilhaft sein. Praktische Erfahrungen durch Referendariat, Kanzleipraktika oder Stationen in Unternehmen sind entscheidend, um ein Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und Unternehmensstrukturen zu entwickeln.



Erfahre mehr zu den Arbeitgebern
undefined Logo
undefined Logo
undefined Logo