Latein Begriffe Jura im Überblick - Karrieremagazin TalentRocket

Verfasst von Sebastian M. Klingenberg

Jura-Latein für Angeber!

Die Top 30 lateinischen Begriffe und Wendungen im Recht

30 lateinische Fachausdrücke in Jura die unbedingt bekannt sein sollten...

Rechtsgrundsätze werden oftmals durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt, seien es Überlieferungen aus der römischen Antike oder Neuprägungen aus jüngerer Zeit. Wir haben für euch die Top 30 der altehrwürdigen und modernen termini technici zusammengestellt, hier die Plätze 30 bis 16:
 

Platz 30: In dubio pro reo (iudicandum est)

Diese im Strafprozessrecht anzutreffende lateinische Wendung ist sicherlich auch jenseits juristischer Kreise sehr bekannt. Übersetzt meint sie „Im Zweifel[sfalle] (ist) für den Angeklagten (zu entscheiden)“.

Ist ein Sachverhalt nach der Beweisaufnahme nicht aufgeklärt, spricht man nicht nur von non liquet [„Es ist nicht deutlich“], sondern die Folge dessen ist der in-dubio-pro-reo-Grundsatz. Diese Unschuldsvermutung ist in Art. 6 II EMRK kodifiziert und demnach auch Grundlage jedes rechtsstaatlichen Strafrechts.

Übrigens: Liegt im Zivilprozessrecht ein Fall des non liquet vor, erfolgt das Urteil nach den Regeln der Beweislast.
 

Platz 29: Obiter dictum

Dieser lateinische Begriff stammt ebenso aus dem Prozessrecht, in der Regel im Zusammenhang mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs oder des Bundesverfassungsgerichts. Bei dem obiter dictum wird sprichwörtlich etwas „nebenbei gesagt“, nämlich eine in einem Urteil nebenbei geäußerte Rechtsansicht, die für das Urteil an sich nicht relevant ist.

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Platz 28: Ius cogens und ius dispositivum

Die termini technici ius cogens und ius dispositivum bezeichnen die Unterscheidung zwischen zwingendem und abdingbarem Recht. Zwingendes Recht (ius cogens) ist solches Recht, dass nicht durch den eigenen Willen einer Partei (im Staatsrecht) oder beider Parteien (im Privatrecht) abgeändert werden kann.

Demgegenüber meint abdingbares Recht (ius dispositivum) solches Recht, dass durch den Willen einer bzw. beider Parteien abgeändert werden kann.
 

Platz 27: Animus auctoris und animus socii

Die Begriffe animus auctoris und animus socii stammen aus dem Strafrecht und kommen dort bei der Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme zur Anwendung. Bei dem animus auctoris handelt es sich um den „Willen des Urhebers“ (also des Haupttäters), während es sich bei dem animus socii um den „Willen des Teilnehmers“ handelt.

Übrigens: Der zur Tat fest entschlossene Täter, der im Rahmen der Anstiftung eine Rolle spielen kann, nennt sich auch omni modo facturus, zu Deutsch der „unter allen Umständen Handelnde“.
 

Platz 26: De lege ferenda und de lege lata

De lege ferenda und de lege lata beschreiben bestimmte Rechtssituationen. De lege ferenda meint „nach zu machendem Recht“ und beschreibt die Rechtssituation, die unter einer erst noch in Kraft zu setzenden Rechtsnorm gelten wird. Demgegenüber meint de lege lata „nach gelegtem Recht“ und beschreibt damit die derzeit geltende Rechtssituation.
 

Platz 25: Contra legem

Wenn etwas „gegen das Gesetz“ ist, ist es contra legem. Geht es lediglich „am Gesetz vorbei“, spricht man hingegen von praeter legem. Contra legem ist keinesfalls zu verwechseln mit contra omnes, was „gegen alle“ bedeutet.
 

Platz 24: Nemo tenetur se ipsum accusare / procedere

Der sogenannte nemo-tenetur-Grundsatz ist wesentlicher Bestandteil des Strafprozessrechts zugunsten des Beschuldigten, denn er besagt „Niemand ist verpflichtet, sich selbst anzuklagen“.

Daraus folgt vor allem, dass keine nachteiligen Schlüsse aus dem prozessual zulässigen Schweigen gezogen werden dürfen, sowie dass auch dem Beschuldigten ein Aussageverweigerungsrecht zusteht.

Dieser Grundsatz besteht jedoch nicht uneingeschränkt: Der Beschuldigte unterliegt nämlich einer Erscheinungspflicht. Auch muss er Angaben zur Person machen und gegebenenfalls körperliche Eingriffe, wie zum Beispiel die Entnahme von Blutproben, dulden.

Die termini technici ius cogens und ius dispositivum bezeichnen die Unterscheidung zwischen zwingendem und abdingbarem Recht.

Platz 23: Dolo bzw. Dolus

Dolo meint „arglistig“ bzw. „schuldhaft“. Dementsprechend bedeutet dolus – je nach Zusammenhang – „Vorsatz“, „Schuld“ oder „Verschulden“. Aus dem Strafrecht sind wahrscheinlich der dolus directus als „direkter / unbedingter Vorsatz“ sowie der dolus eventualis als „Eventual- / bedingter Vorsatz“ bekannt.

Daneben gibt es noch eine ganze Reihe an anderen dolus-Varianten:

  • dolus alternativus für den „alternativen Vorsatz“
  • dolus antecedens für den „[der Tat] vorangehenden Vorsatz“ und in Zusammenhang damit den dolus subsequens für den „[der Tat] nachfolgenden Vorsatz“
  • dolus bonus für den „guten Vorsatz“
  • dolus generalis für den „Generalvorsatz“ beziehungsweise „allgemeinen Vorsatz“
     

Platz 22: Vis absoluta und vis compulsiva

Die beiden lateinischen Begriffe vis absoluta und vis compulsiva kommen ebenso maßgeblich im Strafrecht, nämlich im Rahmen der Gewalt, vor. Es handelt sich dabei um zwei Formen der Gewalt, die voneinander abzugrenzen sind.

Bei der vis absoluta handelt es sich um die „willensbrechende Gewalt“, die zum Beispiel durch das Fesseln einer Person durchgeführt wird.

Die vis compulsiva ist hingegen die „willensbeugende Gewalt“, die beispielsweise zum Erzwingen einer Handlung durch die Zufügung von Schmerzen durchgeführt wird. Der maßgebliche Unterschied liegt also darin, dass man sich der vis absoluta nicht erwehren kann, der vis compulsiva (theoretisch) schon.
 

Platz 21: Condictio

Der aus dem römischen Recht stammende teminus technicus condictio meint den Anspruch auf Herausgabe aus ungerechtfertigter Bereicherung i.S.d. §§ 812 ff. BGB. Die dabei wohl bekannteste Kondiktionsform ist die condictio indebiti aus § 812 I 1 Var. 1 BGB (= „ohne rechtlichen Grund“), zu Deutsch die „Rückforderung von Ungeschuldetem“.

Daneben kennt das Gesetz unter anderem noch folgende Kondiktionen:

  • condictio ob causam finitiam gemäß § 812 I 2 Var. 1 BGB (= “späterer Wegfall des rechtlichen Grundes“)
  • condictio ob rem gemäß  § 812 I 2 Var. 2 BGB (= „Nichteintritt des mit der Leistung bezweckten Erfolgs“)
  • condictio ob turpem vel iniustam causam gemäß § 817 S. 1 BGB
     

Platz 20: Sui generis

Sui generis bedeutet „eigener Art“ und spielt insbesondere im Vertragsrecht eine Rolle, wenn es sich bei dem streitgegenständlichen Vertrag nicht um einen im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten Vertragstyp handelt, sondern um eine völlig eigene Art, wie zum Beispiel der Factoring- oder Leasingvertrag.

Platz 19: Ultima ratio

Der ultima-ratio-Grundsatz besagt, dass das unter diesem Grundsatz stehende Mittel erst eingesetzt werden darf, wenn alle anderen Mittel versagt haben. Damit ist die ultima ratio die „letzte / ultimative Lösung“.
 

Platz 18: Falsus procurator

Der falsus procurator ist im Zivilrecht der „falsche Vertreter“, konkret der „Vertreter ohne Vertretungsmacht“ i.S.d. §§ 177 ff. BGB.
 

Platz 17: Inter partes

Der lateinische Ausdruck inter partes bedeutet „zwischen den Parteien“, weshalb er hauptsächlich im Privatrecht Anwendung findet, insbesondere im Schuldrecht, wo inter partes die relative Wirkung eines Schuldverhältnisses zwischen den Parteien beschreibt. Damit ist dieser terminus technicus von erga omnes abzugrenzen, was „gegenüber allen“ heißt.

Im Übrigen darf erga omnes auch nicht mit contra omnes verwechselt werden, siehe dazu auch Platz 25.
 

Platz 16: Argumentum

Die juristische Methodenlehre kennt verschiedene Argumentationsformen, die sich oftmals auch an der ratio legis, also dem „Sinn des Gesetzes“ orientieren. Zu nennen sind insbesondere:

  • Argumentum a fortiori, also der „Schluss vom Stärkeren her“
  • Argumentum a maiori ad minus, also der “„Schluss vom Größeren auf das Kleinere“
  • Argumentum a minori ad maius, also der „Schluss vom Kleineren auf das Größere“
  • Argumentum e contrario, also der „Umkehrschluss“ bzw. „Gegenschluss“

 

Auf den Plätzen 30 bis 16 sind für den einen oder anderen Leser sicherlich einige Überraschungen dabei. Welche der hier platzierten juristischen Fachausdrücke oder Wendungen hätten Eurer Meinung nach eine höhere Platzierung verdient? Was meint ihr, welche Auswahl auf den Plätzen 15 bis 1 vertreten sein wird? Schreibt uns Eure Meinung bei Facebook in die Kommentare.

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